Beiträge von Myrea Mythos

    Grins. ist echt wahr, aber ich habe seit EWIGKEITEN den Spitznamen Miststück oder Biest, schon als Kind. Und das Gemeine: Ich bin auch noch stolz darauf!

    Hmmmm. Laut der Seite vornamen.de, die wohl grösste Sammlung von Namen, gibt es 4 Jungennamen:


    Abdal-Rauf
    Araber

    Abdalrauf
    Frankreich

    Abdul-Rauf
    Araber, Deutschland, Hinduismus

    Rauf
    Afrika, Araber, Suaheli, Türkei

    Zitat von TV-SM;44912

    Die Sache ist längst von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ansonsten würde da keine Abmahnung von einem "Hinterhofanwalt" kommen. Obwohl ein paar durch die eingenommenen Gelder da schon ausgezogen sind. :-)
    Es kann also "nur" noch eine zivilrechtliche Klage kommen. Und wenn reicht es dann immer noch aus sich einen Anwalt zu nehmen. Also warum schon vorher Geld zum Fenster rauswerfen.


    lässt sich relativ leicht herausfinden: Musste der/die Betroffene nach der Polizei, eine AUssage machen oder wurde auf anderen Wegen befragt?


    Wenn nein: Dann liegt nix bei der Staatsanwaltschaft vor. Weil die MÜSSEN jedem Hinweis nachgehen, ob sie wollen oder nicht. Ob nun der eine eine Datei oder der Andere 5000 Dateien über P2P lädt, das ist denen egal (bzw. muss es sein).


    Sogar wegen einer einzelnen Datei bekommt man einen Anruf der ein formloses Schreiben, zu dem man sich äussern muss.


    Die Nepper hier plädieren genau darauf, dass die Leutz denken, dass da so viel Gefahr hinter ist, dass man zahlen muss! Also:


    1. Misstrauisch beachten und notf. Anrufen (Siehe grosse Anwaltskonzerne für grosse Firmen :))
    2. Beweise zugehen lassen (Die 5W - Was wird Wem, Warum, Wo und Wie vorgeworfen?*)
    3. Nächsten Schritt überlegen! (Gegenklage oder Ignorieren? was ist besser?)


    Aber nach Schritt 1-2 geben die meisten Schwarzen Schafe es auf :)


    *
    Was - genaue Bezeichnung des Gesetzesübertritts
    Wem - Wer genau soll es getan haben? IP-Adresse? Kontodaten? eMailadresse?
    Warum - Wo genau liegt der Gesetzesübertritt (Gesetzbuch, Paragraf, Abschnitt)
    Wo - Von welchem PC / Räumlichkeit aus? (Evtl. hatten mehrere Zugriff auf diesen PC!)
    Wie - Was soll verbrochen worden sein (In einzelnen, logischen Schritten)

    Also das Herunterladen an sich ist zwar nicht grundsätzlich verboten, es ist eher Grauzone. Beim P2P ist aber der Tatbestand gegeben, dass dort die Dateien, die heruntergeladen wurden, ebenso wieder freigegeben werden, um ihrerseits wieder heruntergelanden zu werden (Wie es halt bei P2P so ist).


    Da fängt die Grenze an, deutlich zu werden: Nicht das Herunterladen, aber das ANBIETEN ist verboten. Im P2P macht man nichts anderes als das.


    Dies ist der Hauptgrund, warum man nur eindringlich warnen kann, sich auf P2P-Netzwerke einzulassen.


    Wegen des strittigen Berichtes im Gulli-Board ist man sich noch nicht ganz sicher. Aber um eine Sache kann man sich klar sein, da wird NIEMAND dran vorbeikommen:


    Diejenigen, die sich auf einen Prozess einlassen, haben schon so gut wie verloren! Die Klagen werden irgendwann von der Staatssanwaltschaft übernommen, wegen Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz und dann ist Essig mit Abmahnungen und Verwarnungen!!


    Es gibt, das ist schon klar, schwarze Schafe, die nun auf dieser Abmahnwelle reiten. Im ersten Schritt sollte man sich bei den Gegenanwäten erkundigen, was genau einem vorgeworfen wird. Dann erfährt man meisstens schnell, ob es da irgendwelche schlüssigen Beweise gibt oder nicht.


    WICHTIG! Die Gegenseite ist VERPFLICHTET, wenn man sich keinen eigenen Anwalt genommen hat, sämtliches Klagematerial an einen herauszugeben! DAS WIRD OFT VERGESSEN!


    Also wenn eine Mahnung kommt, nachfragen, was genau einem wann wo und wie vorgeworfen wird und alle Hinweise und Beweisdokumente anfordern.


    Dann trennt man schnell die Spreu vom Weizen :)


    Seriöse Anwälte schicken einem sofort das Material zu, mit der Reaktionsfrist von (Gerichtswegen vorgegeben!) 6 Wochen.


    Unseriöse Anwälte oder solche, die gerne welche wären, werden entweder mit der Ausrede kommen, dass sie dazu nicht verpflichtet sind, was eindeutlig nicht der Wahrheit entspricht, oder sie lassen nie wieder etwas von sich hören.


    Es ist weiterhin in Deutschland so, dass, wenn eine Privatklage angestrebt wird, es keine Pflicht für einen Anwalt gibt. Die Verteidigung der eigenen Person kann demnach auch der Betroffene selbst übernehmen! Für diese Fälle müssen alle den Fall betreffenden Beweisstücke dem Betroffenen zugänglich gemacht werden .


    Eines ist klar: Liegt so ein Fall bei der Staatsanwaltschaft vor, dann ist essig mit ignorieren!
    Dann geht es in die Vollen, nicht unter einem 5-stelligen Betrag.


    Leider ist das Recht hier eindeutig. Aber: In den Wenigsten Fällen (und schon garnicht bei einzelnen Dateien) werden Anbieter wie 1&1 oder T-Online aktiv! Für die T-Online (T-Online flat z.B. gibt es als Kläger nicht!!) tritt die Rechtsabteilung der Telekom auf. Deren schreberische Ergüsse erkennt man sicher, die sind nciht schwammig formuliert und die Beweise sind schon beigefügt!


    Ähnlich bei solchen Internet-Riesen wie AOL und 1&1. Also: Wenn da eine Mahnung eines 08/15 Internetanwaltes kommt, immer schön mitdenken, die haben eigene Abteilungen dafür! Die benötigen keine Hinterhofanwälte dafür :))

    Ach, dass kenne ich! ich kämpfe im Mom auch mit Ärzten! Ich war bei unzähligen Spezialisten, aber keiner weiss Rat.


    Angefangen hat es mit einer einfachen Grippe, die dann eine Bronchitis wurde. Dann kam eine Nierenentzündung, die zum Nierenversagen führte. Nachdem das behoben war, fängt nun der Magen an. Die Lunge hat zwischenzeitlich auch immer wieder Aussetzer. Alles irgendwie sch....ön blöd.....


    Die Ärtze haben erst einmal ein paar Wenige Dinge, die Extrem wären, abgecheckt. Was mir nach 4 MONATEN (!!) Untersuchung nun wenigstens als Erkenntnis bleibt:


    Kein Lungenkrebs, keine TB, kein Krebs in den Harnwegen.


    Nun testet ein ganzes Ärzteteam, was es nun sein kann. Hab schon mal ironiosch gefragt, wann der nächste Flieger nach Jersey geht. Dann gehe ich ins Princeton Plainsborough zu Dr. Greg House!


    *seufz*


    Aber davon lasse ich mir meine Laune nicht vergällen :))

    Der weibliche Körper gleicht einem Mehrfamilienhaus.
    Unten wohnen Löchels,in der mitte Bäuchels und oben wohnen Brüstels.
    Löchels bekommen öfter besuch - manchmal kommen Rots.
    Wenn Rots da sind,kommen Schwänzels meist nicht,weil sich die beiden nicht vertragen.W
    Wenn Rots fort sind,kommen Schwänzels wieder.
    Einmal sind Schwänzels zu lange geblieben,da waren Rots böse und sind nicht mehr gekommen.
    Darauf haben Bäuchels einen Balkon gebaut und Brüstels konnten nicht mehr zu Löchels hinuntergucken und haben deshalb einen
    Prozess angestrebt.
    Dieser dauerte neun Monate und Brüstels haben gewonnen.
    Bäuchels mußten den Balkon wieder abbauen. Als dieses geschehen war,gab es wieder Ruhe im Haus.
    Schwänzels und Rots kommen jetzt wieder regelmässig und abwechselnd zu Löchels zu Besuch.
    Schwänzels kommen öfters als Rots da es Ihnen bei Löchels am besten gefällt.


    Wie schön ist doch so ein Mehrfamilienhaus!!!


    Es gibt aber auch 6-Familien-Häuser.
    Da besuchen Schwänzels ab und zu mal Ärschels am Hintereingang und Mündels unterm Dach.
    Grad in der Zeit wenn Rots bei Löchels sind. An den Seiteneingängen wohnen auch noch Händels.
    Was aber auffällig ist,das Haus wird ständig neu gestrichen,besonders gern ums Dach rum oder der Balkon von Brüstels.
    bei Löchels wird eher mal der Rasen gemäht. Übrigens,wenn Schwänzels vorbei kommen sind auch immer Säckels mit dabei und Händels vom
    Nachbarhaus schauen auch ab und zu bei Löchels und Brüstels vorbei.

    Und wieder hilft der Otto-Versand bei dem Einkauf der Weihnchtsgeschenke! Unter folgender Adresse bekommt man einen Gutschein:


    http://kostenlos-shoppen.com/


    Oder, einfach bei Otto folgende Artikelnummer eingeben: 37708275


    Ich hab schon ein Weihnchtsgeschenk für eine liebe Freundin gekauft, ganz unproblematisch!


    Aber achtet drauf, dass der Artikel von OTTO verkauft wird, nicht von Libri o.ä., dann gilt der Gutschein nicht!!

    Hi Leutz,


    ich habe ein etwas ungewöhnliches Problem (Jedenfalls kommt mir das mittlerweile so vor).


    Ich möchte zwei PCs über einenMonitor, eine TAstatur und eine Maus verbinden. Eigentlich eine perfekte Arbeit für einen Switch, könnte man meinen. ABER:


    Tastatur und Maus funktionieren über USB. Monitor, wie gehabt, über VGA (glaube, so heisst der, bin HW-Technisch eine Null!)


    Es darf aber nicht sein, dass sich, wie z.B. bei einem zweiten Funkempfänger, beide Cursor bewegen, da beide PCs kontinuierlich on sein werden. Ein Adapter von PS/2 auf USB scheidet ebenso aus, wurde schon getestet.


    Also, meine Lieben, bin für JEDEN Vorschlag offen! Wir sind hier ein Team mit 4 Leutz, 3 davon MCSE, und wissen keinen Rat mehr!


    Okay, um Missverständnissen vorzubeugen:


    Soll-zustand:


    Maus + Tastatur (Beides über EINEN USB-Empfänger) und Monitor (Normaler Anschluss) für 2 PCs!


    Frage nun: Möglich, ja oder nein, und wenn ja, wie!

    Zitat von host789;43666

    Hier noch als jpg


    okay, das kann sein. wie gesagt, Freeuser Daten bekomme ich von meinen Peoplez erst Ende Dezember


    Dann streite ich sofort alles ab und behaupte das GEgenteil :)


    Nee, Scherz beiseite. Ich melde mcih bei Hostern immer an, weil ich dann die Premiumangebote nutzen kann :)
    dennoch: Ich habe da schon ein paar TB an Daten drauf......merkwürdig........


    Ein Fall für die X-Akten ;)

    Zitat von TV-SM;43579

    Das ist ja der Grund, weshalb das Erstellen von Mirrors nur von einer Minderheit gemacht wird. Man will sich das Leben ja nicht unnötig schwer machen. :-)
    Und Megaupload kommt durch die Begrenzung von 50 bzw. 250GB Speicherplatz eh nicht in Frage.


    Hmmmm. Entweder ich mit mit blonder Blindheit geschlagen oder bei mr machen die eine Ausnahme:


    Ichhabe bei Megaupload einen Premiumaccount, und werweisswieviele Dateien geuppt. Eine Begrenzung gibt es da weniger....


    Zitat von Mawi2006


    Starke Leistung, dieser Test, Hut ab.
    Trotzdem wären die Aspekte für Freeuser nicht zu vernachlässigen, da Diese mir meine Premiumpunkte einbringen.


    der Test mit den Freeusern läuft, meine Leutz haben ja nicht imemr Zeit :)
    Voraussichtliches Ergebnis (inkl. Auswertung) so im Januar zu erwarten, da ich wieder ein Quartal als Ausgang nehme. Besonders prekär: Es liegen die Feiertage dazwischen. Mal sehen, wer da als erster Schlapp macht :)

    So, ich erwecke den schon soo lange totgeglaubten Thread noch mal zum Leben:


    Ich habe bisher folgende Hoster ausprobiert (ALLES ALS PREMIUMUSER!):


    Netload.in => Zu viele Downzeiten (40% / Quartal), Speed i.O., Tool verständlich
    Uploaded.to => Akzeptabel, Downtime selten (6% / Quartal), Speed gut
    Rapidshare.com => Speed stimmt, Downtime sehr gering (Einzelne Server ca. 3% / Quartal), UploadTool für Laien. Downloadmanager für RS (RSD z.B.) auf dem freien Markt erhältlich :)
    Rapidshare.de => Auch nicht gerade schlecht, aber manchmal extremst langsam, Downtime mittelmäßig (16% / Quartal) Kein Tool
    Megaupload => Alternative zu RS. Down- und Uploadzeit ist sehr gut, Tool ist sehr einfachzu bedienen und deckt Up- sowie Download sehr gut ab, Downtime gering (8% / Quartal)


    Also ich sehe als Premmie eine reale Alternative in Megaupload, alleine durch den MegaManager als Rundumsorglos-Tool. Eine weitere Alternative wäre Uploaded.to, da es von allen getesteten Anbietern die wenigste Downtime hatte.


    Ich habe keinen der Accounts als Freeuser getestet / testen lassen. Die Erfahrungen beruhen auf einer Beobachtung aller Komponenten wie Speed, Downtime, Ladezeiten usw. über 3 Monate (Ein Quartal) von ca. 8 Personen :)


    Man hat ja sonst nix zu tun..... .

    da kann ich smizz leider nur beistimmen. Aber wenn man scih mal ansieht, welche Netzwerkbenutzer von Razzien betroffen sind wird schnell deutlich: Die Suche gilt denen, die P2P benutzen. (Erfahren aus erster Quelle!).


    Bisher sind OneKlickHoster wie RS oder Netload also so gut wie aussen vor. Nur die Uploader KÖNNTEN ein Problem bekommen, aber auch nur relevant für Ermittler, wenn das Bildmaterial von DVD heruntergerippt wurde. Und dann nur noch die Frage, wie viel davon.


    Also alles in Allem: es ist absolut illegal, jedwedes Copyright geschütztes Material, ob Bild oder Ton, zum Austausch oder zum Gebrauch über das Internet oder über den Verkauf von Raubkopien, anzubieten. Das ist auuser Frage.


    Aber, wie geschrieben, die Suche gilt den P2Plern. Also: FINGER WEG VON EMULE!