Beiträge von BarT2k

    Moin moin!


    vor ein paar Jahren wurden mir auch die Weisheitszähne entfernt. Alle 4, ambulant unter örtlicher Betäubung. Eigetnlich ist es auch nicht schlimm, nur fühlt es sich, je nachdem wie tief die noch im Kiefer hängen, ein wenig komisch an wenn der Zahnarzt da doch mit ziemlich viel Gewalt dran geht.
    Es ist echt zu überstehn zumal man durch Beruhigungsmittel und die Betäubung ziemlich benebelt ist.


    Grüße
    BarT

    Zitat von violett7;175446

    @ bart2k


    zum postingzeitpunkt(2007) war nur der upload verboten gewesen, für den download gab es da noch keine rechtssprechung.


    Jo das stimmt wohl, ich hatte mich um ein Jahr beim 1st-Post vertan. - Mein Fehler



    Ansonsten HIER nocheinmal eine Zusammenfassung des 2. Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, am 1.1.08 in Kraft getreten, das den Download urheberrechtlich geschützter Werke nun auch als Straftatbestand vorsieht.


    Alle anderen Informationen "gelten" jedoch auch rückwirkend für 2007, da die abmahnenden Anwälte es bis heute nicht geschafft haben sinnvolle allgemeingültige Urteile für oder gegen sich zu erwirken. Das lässt weitere "spannende" Fragen bezüglich der Störerhaftung offen, mit der in einschlägigen Abmahnschreiben argumentiert wird.



    Viele Grüße
    BarT

    moin moin


    ich hatte mich hier eigentlich nur angemeldet um mitlesen zu können, aber wenn ich solche Halbwahrheiten wie in diesem Thread hier lese da rollen sich mir die Fingernägel auf und ich hoffe der Threadersteller hat die gesammelten Informationen von hier nicht so weitergegeben! Und ich weiß, dass es nicht unbedingt der Hit ist direkt als ersten Post hier so einen zu schreiben, aber es muss raus!



    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Also das Herunterladen an sich ist zwar nicht grundsätzlich verboten, es ist eher Grauzone. Beim P2P ist aber der Tatbestand gegeben, dass dort die Dateien, die heruntergeladen wurden, ebenso wieder freigegeben werden, um ihrerseits wieder heruntergelanden zu werden (Wie es halt bei P2P so ist).


    Da fängt die Grenze an, deutlich zu werden: Nicht das Herunterladen, aber das ANBIETEN ist verboten. Im P2P macht man nichts anderes als das.


    Falsch: Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist genauso verboten wie der Upload. Nur ist er bei weitem nicht so attraktiv für abmahnende Anwälte da diese ihre Kosten nach dem Streitwert berechnen und der wird dadurch in die Höhe getrieben, dass sie davon ausgehen dass du die Datei an eine Vielzahl von Leuten verteilst



    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Diejenigen, die sich auf einen Prozess einlassen, haben schon so gut wie verloren! Die Klagen werden irgendwann von der Staatssanwaltschaft übernommen, wegen Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz und dann ist Essig mit Abmahnungen und Verwarnungen!!


    Es läuft genau anders herum:
    Zuerst kommt das Strafverfahren in dem die Staatsanwaltschaft tätig wird und DANN erst das Zivilverfahren (in dem sich nur noch 2 Parteien streiten, ohne Staatsanwaltschaft, - Abmahungen sind ein Rechtsmittel des Zivilrechts!)
    Eine Loggingfirma (zB: http://www.logistepag.com/ ) loggt eine IP-Adresse und bringt diese im besten Falle in Verbindung mit einer urheberrechtlich geschützten Datei. Damit gehen die dann zur Staatsanwaltschaft und erstatten anzeige gegen unbekannt. Die Staatsanwaltschaft hat nun die rechtlichen Mittel die geloggte IP inkl. der genauen Uhrzeit einem Klarnamen, also dem Anschlussinhaber, zuzuordnen.
    Die klagende Partei muss nun Akteneinsicht fordern und bekommt die Klarnamen zu allen geloggten IP´s.
    Ab hier hat die SA (=Staatsanwaltschaft) meistens schon nix mehr damit zu tun, weil die das Verfahren einstellen, da zu viele solche Klagen eintreffen. Nicht desto trotz werden hier und da solche Verfahren auch durchgeprügelt oder mal bis zu Anhörungen gebracht. Das liegt aber immer ganz im Ermessen und in der Stimmung des zuständigen SA.


    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Es gibt, das ist schon klar, schwarze Schafe, die nun auf dieser Abmahnwelle reiten. Im ersten Schritt sollte man sich bei den Gegenanwäten erkundigen, was genau einem vorgeworfen wird. Dann erfährt man meisstens schnell, ob es da irgendwelche schlüssigen Beweise gibt oder nicht.


    WICHTIG! Die Gegenseite ist VERPFLICHTET, wenn man sich keinen eigenen Anwalt genommen hat, sämtliches Klagematerial an einen herauszugeben! DAS WIRD OFT VERGESSEN!


    Schwarze Schafe ist in diesem Falle ein relativer Begriff, denn das Mittel der Abmahnung setzen diese Anwälte prinzipiell völlig zu recht ein und grundsätzlich ist zu sagen, dass jede Abmahung die eintrudelt inkl. der Frist ernst genommen werden sollte. Außerdem sollte man eigentlich keinen Kontakt mit solchen Anwälten aufnehmen, außer durch einen eigenen, um nicht irgendwelche Hinweise herauszugeben oder sich in irgendetwas zu verstricken.


    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Also wenn eine Mahnung kommt, nachfragen, was genau einem wann wo und wie vorgeworfen wird und alle Hinweise und Beweisdokumente anfordern.


    Seriöse Anwälte schicken einem sofort das Material zu, mit der Reaktionsfrist von (Gerichtswegen vorgegeben!) 6 Wochen.


    Sry, dass ich das so sagen muss, aber das ist quatsch!
    1. Eine Abmahung ist ein Rechtsmittel aus dem Zivilrecht, genauer Wettbewerbsrecht und dient dazu unmittelbar irgendwelche Aktionen zu unterbinden oder zukünftig komplett zu verhindern (dafür auch die begefügte Unterlassungserklärung). So ein Instrument würde im wirtschaftlichen Wettbewerb schon keinen sinn machen wenn jeder 6 Wochen Zeit hätte daruaf zu reagieren. Also schreibt das Gesetz nur einen "angemessene Frist" vor, die durchaus nicht länger als 5 Wertage zu sein braucht. Diese Frist ist auch absolut bindent. Sollte inner halb dieser Frist nicht irgendeine Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgegeben worden sein (BLOß nicht die aus dem orginal Schreiben), hat die abmahnende Seite nun das Recht bei einem Richter eine Einstweiliger Verfügung zu beantragen die locker um die 10- 12 000 € kosten kann. => SCHNELL und BESONNEN reagieren.
    2. Muss aus dem Grund der kurzen Zeitspanne auch keine Beweisführung angetreten werden, weder bei der Abmahung noch bei der Einstweiligen Verfügung. Beweise werden erst relevant wenn man gegen eine bestehende Einstweilige Verfügung, eine Kostenklage oder eine Unterlassungsklage vorgeht.



    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Eines ist klar: Liegt so ein Fall bei der Staatsanwaltschaft vor, dann ist essig mit ignorieren!
    Dann geht es in die Vollen, nicht unter einem 5-stelligen Betrag.


    Du hast leider wieder Zivil- mit Strafrecht verwechselt. Das teure ist die einstweilige Verfügung und das kann (s.o.) eigentlich ja nur passieren wenn man nicht adäquat reagiert)


    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Leider ist das Recht hier eindeutig. Aber: In den Wenigsten Fällen (und schon garnicht bei einzelnen Dateien) werden Anbieter wie 1&1 oder T-Online aktiv! Für die T-Online (T-Online flat z.B. gibt es als Kläger nicht!!) tritt die Rechtsabteilung der Telekom auf. Deren schreberische Ergüsse erkennt man sicher, die sind nciht schwammig formuliert und die Beweise sind schon beigefügt!


    Ähnlich bei solchen Internet-Riesen wie AOL und 1&1. Also: Wenn da eine Mahnung eines 08/15 Internetanwaltes kommt, immer schön mitdenken, die haben eigene Abteilungen dafür! Die benötigen keine Hinterhofanwälte dafür :))


    Das ist ziemlich komischt! Die Telekom, bzw andere ISP, klagen nicht wegen Urheberrechtsverletzungen, die geben lediglich auf Anweisunge der SA die Klarnamen zu den entsprechenden Daten heraus.
    Der "Klageweg" läuft theoretisch so: Ein Rechteinhaber zB. Ubisoft geht zu einer Kanzlei und will sich in sachen p2p-verstößen vertreten lassen. Die Kanzlei ist natürlich schon darauf spezialisiert und nimmt mit ihrem Partner den Loggingunternehmen die Verfolgung auf. Der Rest dann wie oben beschrieben. Der ISP klagt nicht!
    Ich sage deswegen "theoretisch", weil schon mehrfach vermutet und weil es bei einem Anwalt auch schon bewiesen ist, dass die Kanzleien inkl. Log-Firmen gesetzeswidrig DIREKT auf die Rechteinhaber zugehen und um ein Mandat "betteln".




    Wichtig bei diesem Thema ist es einfach sich gut zu informieren.
    Ich wurde selbst zweimal abgemahnt und die http://www.abmahnwahn-dreipage.de hat mir dabei sehr gut geholfen mit dem ersten Schock umzugehen und das ganze zu verstehn. Trotzdem habe ich noch von einem spezialisierten Anwalt vertreten lassen. Wichtig ist auch hier, dass er spezialisiert ist, da das Marken- Urheberrecht wahnsinnig kompliziert ist. Ein Reihe von empfehlenswerten Anwälten findet man auch auf o.g. HP.


    Zusammenfassend nocheinmal:
    - nicht mit den Anwälten in Kontakt treten ausser durch eigenen Anwalt oder mit Unterlassungserklärung
    - im Rahmen der Frist reagieren
    - Auf keinen Fall die mitgeschickte Unterlassugnserklärung unterschreiben!!! (für eine modifizierte UE siehe: abmahnwahn-dreipage.de)
    - Nur spezialisierte Anwälte beauftragen




    Ich hoff ich konnte mit dem Post ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.



    Grüße
    BarT



    Dieser Post stellt keine Rechtsbelehrung dar!!!!