Wortspielerei
Mit Gewalt hat es nichts zu tun aber
Jede Raubkopie ist in der Regel eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Gemäß § 106 Urhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch selbst ist strafbar. Heftiger werden die Strafen bei einer gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung. Eine gewerbsmäßige Verwertung liegt immer dann vor, wenn dies in Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Hier droht gemäß § 108 a Urhebergesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Selbstverständlich bestehen zivilrechtliche Ansprüche neben der Strafbarkeit.
Aber ganz ehrlich, es gibt schlimmeres als Tauschbörsen man sollte nicht jeden zum Schwerverbrecher abstempeln.
Ich kaufe übrigends auch sehr viel DVD (Serien) aber wehe man lädt sich ein Film runter
dieser Kriminelle hat wahrscheinlich noch ein paar Leichen im Keller.
Was ich vergessen habe, hohe Bußgelder die sowieso niemand bezahlen kann sind Quatsch und Gefängnis erst recht. Da wird mit Kanonenkugeln auf Spatzen geschossen.
So, mehr sage ich zu dem Thema nicht.