Beiträge von henderson

    Ich habe nichts gegen die Werbung, aber die rechtliche Seite der Zusammenarbeit mit Uploaded.to bereitet mir einige Kopfzerbrechen; ich möchte nämlich nicht, dass SJ irgendwann mal Schwierigkeiten bekommt. Ihr könnt euch ja noch alle an das unselige Ende von Megaupload erinnern, dem die geschlossene Verwertungskette zum Verhängnis wurde, die den lückenlosen Nachweis für ein kommerziell einträgliches Geschäftsmodell mit widerrechtlich angefertigten Kopien erbrachte.


    Noch hat die Seite zwei Medaillen; auf der einen steht der File-Hoster, der gegen Geld anonymisierten Onlinespeicher bereitstellt, ohne für die Handlungen seiner Kunden verantwortlich zu sein. Notfalls kann der sich immer auf seine neutrale Rolle rausreden und den Kunden die volle Verantwortung für begangene Urheberrechtsverletzungen zuschieben.


    Problematisch wird es aber, wenn der Hoster ein Vergütungssystem einführt, das den Dateientausch zwischen einzelnen Nutzern fördern soll. Solche Anreize zielen ja immer auf den illegalen oder halblegalen Datentausch und honorieren den Upload massenattraktiver aber urheberrechtlich geschützter Filme und Musikalben. Das wissen auch die Rechtehalter, aber sie tolerieren dieses Unterfangen mangels stichhaltiger juristischer Argumente, erst wenn ein OCH zu mächtig wird, bringt man die Anwälte in Stellung, um den Anbieter zur außergerichtlichen Kooperation zu zwingen.


    Genau das geschah bei Rapidshare, wo das lohnende Vergütungssystem im Einvernehmen mit der Content-Industrie fallen gelassen wurde, um kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden; bei RS ging es natürlich auch ums Image, außerdem wollte man den Gesprächsfaden zu den Medienkonzernen nicht ganz abreißen lassen. Im Prinzip ist das Vergütungssystem aber nicht per se rechtswidrig, da die Intention, an der Warezgemeinde zu verdienen zwar naheliegt, aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann - immerhin leben wir in einem Rechtsstaat. Die Falle schnappt erst dann zu, wenn zwischen einem werbefinanzierten Warez-Linkverzeichnis und einmem OCH eine wirtschaftliche Kooperationsbasis besteht.


    Dann erst kann man dem File-Hoster zweifelsfrei nachweisen, dass er mit seinem Anreizystem illegalen Machenschaften Vorschub leistet und der Bereitsteller der Warez-Seite im Internet gilt nicht mehr als Betreiber einer kooperativen Kommunikationsplattform von Einzelnutzern ohne Bereicherungsabsicht sondern als Geschäftspartner eines Online-Speicheranbieters, mit dem er gewerbsmäßig (also gegen Geld) gemeinschaftlich widerrechtlich kopierte Inhalte in Umlauf bringt.


    Und hier wird es brandgefährlich, denn jetzt greift das Strafrecht und nicht wie bisher das Zivilrecht, d.h. die Rechtehalter müssen sich nicht mehr mit tausenden Einzelnutzern herumschlagen, bei denen sie wegen der Verschwiegenheit der File-Hoster kaum Aussicht auf Schadensersatzzahlungen haben. Statt aussichtsloser Bagatellklagen gehen sie ja lieber den Weg über die Abuse-Abteilungen der OCHs, um das inkriminierte Material schnellst möglich löschen zu lassen. Juristisch aktiv werden sie erst bei Verdacht auf eine strafbare Handlung oder im Falle Schwarzer Schafe in den eigenen Reihen (unerlaubte Pre-Releases).


    Arbeiten OCH und Warez-Seitenbetreiber zusammen lässt sich jedoch gewerbsmäßiger Handel mit urheberrechtlich geschütztem Material unterstellen und das kann, wie man weiß, böse enden. Treffen würde es wie gesagt nicht die Nutzer dieser Dienste, sondern deren Betreiber, die in diesem Falle am besten unentdeckt bleiben oder ihre Identität verschleiern. Denkt mal drüber nach.

    Gut, ich kann ja verstehen, dass SJ mit Uploaded.to einen profitablen Werbevertrag abgeschlossen hat. Das "Premiumeter" ist ohnehin nur ein Werbegag, der mit den realen Ladegewohnheiten der Nutzer nichts zu tun hat, aber geschenkt, auch das kann man noch irgendwie nachvollziehen.


    Aber was ist, wenn Uploaded.to irgendwann mal hops genommen wird, hat sich SJ als "offizieller" Werbepartner da auch hinreichend abgesichert? RS kooperiert ja notdürftig mit der Content-Industrie, das macht den Dienst für Upper zwar nicht gerade sexy, ist aber eine recht gute Lebensversicherung.

    Zitat von Kater;466954

    Rapidshare
    + Speed/DL Volumen
    - extrem am absteigenden Ast (außer serienjunkies, movie-blog und gwarez keine Stammseiten mehr)
    - viel chronisch down (versucht mal bei serienjunkies the vampire diaries oder justified runter zu laden -.-)
    - Preis/Leistung
    - keine Uploadervergütung



    Falsch. Rapidshare ist immer noch der zuverlässigste Hoster mit der höchsten Ausfallsicherheit, ältere Uploads sind fast nur auf diesem Wege zu beziehen. Bei Netload verschwinden die Teile oft schon nach wenigen Monaten, kaputte Sever werden bis zu einem ein halben Jahr nicht repariert und außerdem ist Rapidshare der bislang einzige Hoster, der Feeusern ohne Wartezeit mehrere aufeinanderfolgende Downloads ermöglicht. Wer keinen Premium-Account hat, macht den vermeintlichen Einspareffekt über die horrende Stromrechnung wieder zunichte, ruiniert seine Nerven und verschleißt seine Gerätschaften durch den 24-Stunden-Betrieb über Gebühr.


    Uploaded.to und Share-Online mögen bei brandneuem Material gute Dienste leisten, allerdings findet man selten Uploads, die beide Hoster anbieten.

    Kann man die Werbung nicht vielleicht doch etwas dezenter platzieren oder mit einem "Close"-Button versehen? Ich weiß schon dass eure Werbepartner aufdringliche Gesellen sind, die sich um keine Konventionen scheren, aber irgendwo muss eine Grenze gezogen werden. Bei mir (Firefox) wird der ganze linke Seitenrand von nackten Damen verdeckt.

    Eine neue DVD-Norm mit verbessertem Kopierschutz ist nicht durchsetzbar, weil dann alle bis dato verkauften Geräte den Dienst verweigern würden. Auch der Blu-Ray-Kopierschutz ist bekanntlich für die Katz, es bleibt beim alten Hase-Igel-Spiel.


    Zitat von Lenny;446841

    MU per se war ja nicht illegal. Die haben garantiert genug Leutchen ihr Urlaubsvideo für die Tante in Kalkutta hochgeladen


    Aber die Betreiber handelten illegal. Durch ihr Anreizsystem förderten sie die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials - ein Argument, über das man streiten kann und das sicher nicht zur Schließung des Dienstes führte. Durch "hilfreiche" Postings der Geschäftsführung in Warez-Foren und vor allem durch das direkte finanzielle Engagement der Betreiber bei Suchmaschinen, die zu den Raubkopien führten, schloss sich aber die illegale Verwertungskette und die Falle schnappte zu.

    Es ist schade, dass Vadim Glowna erst sterben musste, ehe das spannende Krimidrama "die Rückkehr des Vaters" aus dem Jahre 2003 wiederholt wird, bei dem eine Familiengeschichte auf gelungene Weise mit einem ungesühnten Kriminalfall aus der Vergangenheit verquickt wird. Vadim Glowna spielt einen zu Unrecht verurteilten Ex-Häftling, den seine Kinder für einen Mörder halten, obwohl der wahre Täter noch auf freiem Fuß ist.

    Sendetermine:


    Freitag, 27. Januar 2012, 0.45-2.15 Uhr
    (Nacht von Donnerstag auf Freitag)
    Samstag, 28. Januar 2012, 0.50-2.20 Uhr (Nacht von Freitag auf Samstag)


    Inhaltsbeschreibung:


    Die Welt draußen ist erschreckend groß, scheinbar zu groß für Heinrich Giese. Wo soll er hin? Bei einem Versuch, wieder eingesperrt zu werden, lernt er den jungen Rechtsanwalt Paul Trautner kennen und quartiert sich auf geschickte Weise bei ihm ein. Der komische Kauz wächst Paul ans Herz. Und so hilft er dem Alten bei seinem größten Wunsch: Heinrich möchte seine Kinder Jakob und Laura wiederfinden. Doch Heinrich weckt nicht nur Pauls Mitgefühl, sondern auch dessen Ehrgeiz. Heinrich Giese wurde 1976 wegen Mordes an seiner Frau Elena verurteilt, doch bei den Ermittlungen gab es viele Rätsel. Warum verweigerte Heinrich die Aussage? Hatte er wirklich Amnesie? Und warum konnte ausgerechnet der Staranwalt Claasen, Elenas Chef, ihn nicht retten?