Beiträge von henderson

    Zitat von Starsearcher;106079

    Außerdem finde ich beim FlashGet die Einstellung für diese parallelen Downloads nicht. Ich habe nur eine englische Version und ich finde absolut nichts, was dem entspricht und ich auf 1 stellen könnte.


    Klick in der Menüleiste (ganz oben) auf "Tools" und geh dann auf "Options". Es öffnet sich ein Fenster, in dem du links das Untermenü "Connections" aufrufst. Auf der rechten Seite hast du dann mehrere Einträge; im Feld "Limit" stellst du "Max simultaneous jobs" auf 1 - mit OK bestätigen - und schon gibt FlashGet den richtigen Traffic durch.

    Ich hatte gerade eine sehr ärgerliche Panne :mad::


    Ich habe gerade 10000 RS-Punkte eingelöst, um einen neuen Account zu erstellen. Doch dann flutschte mir der Browser weg und ich habe meine Einwahldaten verloren. Wisst ihr, wie ich da wieder drankomme?


    Ich habe gerade nachgeguckt - die Punkte sind weg, Account auch, für einen relativen RS-Neuling wie mich ein echter Schock!

    Um das zu erreichen müsste der Gesetzgeber die Internet-Zugangsprovider erst dazu zwingen, die URL-Adressen von Rapidshare.com zu blocken. So ein Gesetz ist nicht in Sicht und würde selbst wenn es eines Tages kommen sollte, bestimmt wegen Verfassungswidrigkeit gekippt werden. Denn von RS lässt sich ja theoretisch auch jede Menge legales Material runterladen.


    Was das obige Urteil angeht, könnt ihr euch sicher sein, dass RS in Berufung gehen wird und der Bundesgerichtshof betrachtet die Dinge aller Erfahrung nach nüchterner. Das OLG Hamburg gilt in Urheberrechtsfragen grundsätzlich als kanllhart und industriefreundlich und lieferte sogar in Juristenkreisen schon so manchen Anlass zum Kopfschütteln.


    Letztendlich können deutsche Gerichte RS aber nicht das geringste anhaben, schon allein mit Blick auf die Sorgfaltspflichten, die sich der Konzern auferlegt hat (man denke nur an die vielen Abuses) kann man davon ausgehen, dass dieses Urteil in der Revision hinweggefegt wird.

    Das Linksammeln ist eine stupide Beschäftigungstherapie für klamme Studenten, die von diversen Monitoring-Firmen je nach Auftragslage angeheuert werden. Die kriegen dann die neuesten Listen mit "geschütztem Material" und machen in einschlägigen Foren Jagd auf Warez. So weit ich weiß, geht das alles von Hand, denn das automatische Auslesen der Captchas per OCR funktioniert nur selten reibungslos.

    Sehr einfach zu installieren ist der freie DivX-Codec. Der funktioniert systemweit und holt die DivX/Xvid-AVIs auf gängige aber unspektakuläre Player wie Winamp oder WMP.

    SerienFan: Probier doch mal IsoBuster. Ist Freeware und kann Dateien in aller Regel auch dann auslesen, wenn alle anderen Programme versagen.


    Isobuster kann auch auf unfinalisierte DVDs zugreifen, die sonst nur im Recorder laufen und vom Betriebssystem ignoriert werden (sogenannte DVD-VR).

    Derzeit sind fast alle Folgen im Usenet zu haben (Xvid), allerdings mit über einem Gigabyte Dateigröße. Die Episoden lassen sich aber leicht auf gewohnte Größe herunterkomprimieren. Nur Folge 18 (Kleine Kinder, große Sorgen) und 21 (Titian) sind defekt.

    Ich habe noch nie gehört, dass jemand, der Dateien bei Rapidshare abgelegt hat, bestraft worden wäre. Man sollte schon zwischen Praxis und Theorie unterscheiden. Und theoretisch sind wir alle kriminell, die Downloader wie die Uploader. Weil wir die arme Content-Industrie langsam aber sicher an den Bettelstab bringen...:p

    Zitat von Destiny;96948

    Ich wusste gar nicht, dass man mit 1 CD gewerblichen Handel treiben kann


    So lange kein Geld fließt ist ein gewerblicher Hintergrund grundsätzlich zu verneinen. Dem Verständnis der Rechtehalter folgend ist aber jeder "schwerqwiegende" Geschäftsentgang als kommerziell einzustufen, selbst wenn der Verursacher keine kommerziellen Interessen verfolgte oder die Geschäftsschädigung nicht nachweisbar ist (hätten die Downloader die Platte auch gekauft, wenn sie nicht kostenlos angeboten worden wäre??):confused:.


    Die Bundesregierung hat wie gewohnt unreflektiert die Definition der Content-Industrie übernommen und jetzt müssen die Gerichte ausjudizieren, wann Urheberrechtsverstöße "kommerzielle Ausmaße" (Vorsicht Gummiparagraph!) annehmen. Da wird jedes Gericht anders argumentieren bzw. urteilen. Klarheit bringen erst die Berufungsgerichte und Erkenntnisse des BVG.

    Diese Geschichten kennt man schon. Ein paar weltfremde Richter ohne praktischen Erfahrungshintergrund sprechen ein abenteuerliches Urteil, die Abmahnfritzen jubeln und decken die Gerichte mit Arbeit ein. Die Richterkollegen dieser Spaßvögel werden schon jetzt die Hände über den Kopf zusammenschlagen und harten Zeiten entgegensehen, wenn ihnen tausende von Herausgabebegehren ins Haus flattern.


    Derzeit ist eine Umsetzung dieses Urteils ohnehin nicht zu erwarten, zumal das BVG vor Monaten befunden hat, dass persönliche Daten nur bei schweren Straftaten ausgehändigt werden dürfen. Somit kollidiert das Urteil mit den hohen Anforderungen des Datenschutzes. Sollte die Herausgabe dennoch erfolgen, wird es wohl eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil geben, die mit ziemlicher Sicherheit Erfolg haben wird. Das Urteil wäre dann nichtig und für die Zukunft herrschte Rechtssicherheit.

    Ich habe insbesondere eine Frage an die ehemaligen Torrent-Nutzer:


    Hat noch jemand die vier Filme der großartigen Kaufhaussaga mit Mario Adorf, Hans Korte, Will Quadflieg und Heinz Schubert? Vor ein paar Jahren waren die in regem Umlauf. Wäre eine echte Bereicherung für SJ!