Jenseits aller Aufgeregtheit ein kurzer Blick auf die Rechtslage und die denkbaren Szenarien, die sich aus einer härteren juristischen Gangart gegenüber Rapidshare ergeben könnten:
Der deutsche Rechtsstaat (Gesetzgeber, Gerichte) hat im Prinzip nur wenige Möglichkeiten Rapidshare wirksam beizukommen, zudem sind sie in ihrer Wirkung begrenzt:
1) Ein maßgebliches deutsches Gericht oder der deutsche Gesetzgeber zwingt Rapidshare zur vollständigen Überwachung des Datenverkehrs und zur Speicherung der Identität aller Nutzer. Damit wäre der Firma Rapidshare zumindest in Deutschland die Geschäftsgrundlage entzogen. Beugt sich Rapidshare dem Urteil/Gesetz nicht, träten möglicherweise Szenario 2 oder 3 ein.
2) Der Gesetzgeber veranlasst aus eigener Initiative oder als Reaktion auf ein maßgebliches Gerichtsurteil eine Bestimmung, nach der deutsche Internetprovider sämtliche Verbindungen zu den Servern der Firma Rapidshare kappen (blockieren) müssen. Das hätte nicht die geringste Auswirkung auf die internationale Geschäftstätigkeit der Firma Rapidshare, abgesehen von der Tatsache, dass deutsche Nutzer als wichtiges Kundensegment wegbrechen würden - Rapidshare hätte in diesem Fall erhebliche Einnahmeverluste hinzunehmen. Deutsche Nutzer könnten dann nur noch über Proxy-Server auf Rapidshare zugreifen.
3) Deutsche Gerichte veranlassen, dass in Deutschland betriebene Rechner der Firma Rapidshare vom Netz genommen werden müssen. Rapidshare müsste demnach die gesamte Infrastruktur ins Ausland verlagern, was mitunter erhebliche Kosten verursachen würde. Die Dienste von Rapidshare blieben für deutsche Nutzer aber nach wie vor uneingeschränkt verfügbar.
Das erste Szenario ist äußerst unwahrscheinlich, weil die Rechtssache spätestens vom BGH, auf jeden Fall aber vom EuGH abgeschmettert würde. Die Gründe: Rapidshare würden durch die technisch faktisch nicht zu bewerkstelligenden Kontrollmaßnahmen unbillige Bürden auferlegt, die den wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Dienstes unterbänden. Durch die Spitzelmaßnahmen, die einigen Oberlandesgerichten vorschweben, würde außerdem der Datenschutz grob missachtet. Dementsprechende Gesetze/Urteile könnten jederzeit vom BVG im Zuge einer Verfassungsbeschwerde außer Kraft gesetzt werden.
Szenario 2 ist fast ebenso absurd, weil Rapidshare nicht ausschließlich zu illegalen Zwecken genutzt wird und per se keine gesetzwidrigen Handlungen begeht. Das Handeln der Nutzer wird aber in hohem Maße von der Verfassung geschützt (Datenschutz), weswegen dieser Beschluss vor Revisionsgerichten auf Bundes- oder Europaebene keinen langen Bestand hätte.
Szenario 3 hätte für das Unternehmen Rapidshare ausschließlich wirtschaftliche Konsequenzen.