ZitatAlle anderen Anbieter können erst ab dem 1. Januar 2009 wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, wenn sie der Speicherpflicht nicht nachkommen (§ 150 Abs. 12b TKG).
Quelle: Wikipedia.de
Betrifft zwar nicht Serienjunkies aber,
dann hagelt es wieder Tausende Abmahnungen von bescheuerten arbeitslosen Rechtsanwälten die sonst nix zu tun haben und rausgefunden haben wie man die Personen ausfindig machen kann die keine IP´s speichern.