Also an den Logs / den gespeicherten Daten vom ISP allein, vom eigenen Provider also, kann man nicht erkennen, was bei welcher Stelle, welchem OCH geladen wurde.
Das hängt wie gesagt davon ab, was der eigene Provider speichert. Technisch kann man das schon sehen. Also Zugriffe des Kunden auf konkrete Server/IPs und bei normalen HTTP(S)-Zugriffen, somit auch Downloads, steht ja im HTTP-Header auch drin, welche Dateien angefordert wurden (also z.B. der Dateiname). Nur der konlrete Dateiinhalt wird nicht abgespeichert-
ZitatJa, das klingt natürlich plausibel. Ein Gedanke wäre, daß den Rechteinhabern zwar das unwichtig ist, aber den Anwälten vielleicht nicht, die könnten ja mit den Abmahnungen weiterhin gut Geld verdienen und als Nebenprodukt der Abmahnungen den Inhabern damit sogar auch noch Vorteile bringen, die vielleicht den Anwalt gar nicht erst bezahlen müßten, da der mit den Mahnungen schon seinen sehr guten Verdienst hat.
Anwälte dürfen nur auf konkretes Mandat her tätig werden, nicht "einfach mal so".
ZitatTja, also, öfter mal scheinen mich einfach Panik und Paranoia heimzusuchen (wenn ich nicht schon völlig davon befallen bin). Hatte schon länger nicht mehr über dieses Thema nachgedacht und es gerade mal wieder getan; habe zudem vor kurzem jemand etwas sagen hören wie, es laufe so, daß, wie ihm ein Anwalt sagte, der von einem OCH monatlich 100 bis 150 IPs oder so haben wolle zum Abmahnen, so daß der OCH den eigenen AGB auch nachkomme, dann lasse er den OCH in Ruhe sein Geschäft weiter betreiben.
Wie schon gesagt braucht der Anwalt ein beauftragtes Mandat des entsprechenden Rechteinhabers und wenn der OCH dann keine IPs (mehr) gespeichert hat, ist die Geschichte da eh schon zu Ende. OCH ist meiner Auffassung nach momentan die sicherste Methode, Dateien runterzuladen, weil hier während des DL-Prozesses keine anderen Dritten involviert sind außer du und der OCH (und natürlich indirekt dein ISP und etwaige auf der Route befindlichen Router, denen die Art der übertragenen Daten aber zunächst egal sind, weil sie nur reine Netzzugangsanbieter bzw. -mittler sind, aber halt nicht beliebige Außenstehende wie bei P2P).
ZitatJa, aber - einfach nur ein Gedanke von mir - wenn der Anwalt mit einer Mahnung schon genug Geld verdient hätte, brauchte er doch das Honorar von den Rechteinhabern gar nicht mehr. Ich dachte, bei den gängigen Abmahnungen verdienten die Anwälte nur an den Zahlungen der Abgemahnten und nicht auch noch an den Rechteinhabern. Ich weiß gar nicht, ob die Inhaber die Anwälte beauftragen müssen oder ob ein Anwalt einfach von sich aus tätig werden und einfach Mahnungen verschicken darf.
Müssen beauftragt werden. Gravenreuth läßt grüßen...