Abmahnung wegen Filesharing bekommen!

  • Zitat von b1rgeR;64814

    Also wenn du mich meinst mit Panik machen würde ich mal gerne genauer wissen was du meinst :D


    Ich habe hier nur Infos hinterlassen ( Links ) die nix gegen filesharering aussagen ganz im gegenteil... ( Aber wurden bestimmt auch nicht gelesen )


    Einigen hat man halt in Hirn geschiessen oder Sie haben zu viel Geld ( Dann Frage ich mich sowieso warum Sie sich das Zeugs dann net Orginal kaufen, die frage werden sich dann wohl die meisten stellen wenn ein Brief nachhause kommt ) das bezieht sich nur auf P2P und P2P wenn man davon keine richtige Ahnung hat ist es einfach fürn Ars**.


    Viele Serien würdet ihr garnicht mehr bekommen wenn man die nicht mühselig über eMule & Co. besorgen würde. Also seit mit solchen Äußerungen vorsichtiger und freut Euch über die "Mutigen", die ein solches Risiko für Euch eingehen.

  • Zitat von TV-SM;64816

    Viele Serien würdet ihr garnicht mehr bekommen wenn man die nicht mühselig über eMule & Co. besorgen würde. Also seit mit solchen Äußerungen vorsichtiger und freut Euch über die "Mutigen", die ein solches Risiko für Euch eingehen.


    Klar, aber gerade bei den Sachen, die man sonst nirgends findet, dürfte das Risiko zum Glück auch am geringsten sein.

  • ich denke am gefährlichsten sind die ganz neuen Sachen, alles was es schon mal im Fernsehen gespielt hat, ist halb so schlimm.

    Wenn ihr mir helfen wollt meinen RS-Account zu verlängern,
    könnt ihr das tun, indem ihr dieses File :-) hin und wieder runterlädt.

  • Zitat von bif-bof;64832

    ich denke am gefährlichsten sind die ganz neuen Sachen, alles was es schon mal im Fernsehen gespielt hat, ist halb so schlimm.


    Wir wurden ja gerade durch Warner vom Gegenteil überzeugt.

  • Hiermal was zum Umsatz Quelle Wikipedia:


    Nach eigenen Angaben ist RapidShare der weltweit größte Filehoster. RapidShare hat einen geschätzten Umsatz von 5 Mio. Euro im Monat.


    Ich denke es ist auf jedenfall noch mehr. Es gibt auch noch andere möglichkeiten an die sachen zu kommen ausser P2P. Aber ich halte mich nu aus der Diskussion raus.

  • Zitat von TV-SM;44928

    Nein. Da werden, wenn überhaupt, auch nur die Uploader dran sein. Wer was saugt wird ja von RS nicht festgehalten. Also kann es da auch keine Klagen geben. :-)
    Bisher werden die Files aber nur gelöscht.


    das ist auch der Grund wieso ich mich von Tauschbörsen wie Emule usw weit entfernt habe und nun nur noch über DD wie bei Rapid meine Daten bzw die Serien von hier lade...


    Habn schicken Premiumaccount und ich kann mit voller leistung saugen und bin unabhängiger... nur vorteile

  • Das wird bestimmt alles noch kommen. Weil die breite Masse der Kunden beim AVI-Download nicht so firm ist und brav weiter DVDs kauft, ist der Leidensdruck der Industrie noch nicht allzu groß. Bei den DVD-versessenen Über-35-Jährigen dürfte der Anteil der passionierten "Schwarzkopierer" bei deutlich unter 10 Prozent liegen. Einerseits haben die wenigstens allzu viel Ahnung von der Szene, andererseits ist meist genug Geld da um die Originale zu erstehen. Außerdem ist die Prä-Internet-Generation immer noch nicht so ganz in der Multimedia-Welt gelandet.


    Dass DVDs wieder teurer werden ist mir auch schon aufgefallen. Es ist halt immer noch so, dass 80% der potentiellen Kunden stur vor dem Fernseher hockt und sich mit der Fernbedienung der Frontalberieselung aussetzt - und wenn's Progarmm wieder mal ganz unterirdisch wird 'ne flotte Scheibe einwirft. Gewohnheiten sind zäh und kaum einer von uns Grufties (35plus) kann mit der technischen Entwicklung Schritt halten - schließlich hat man auch noch einen Beruf. Ginge es nach der Jugend, hätte das klassische Fernsehen schon ausgedient und wir hätten hunderte Multicast-Livestreams im bundesweit kabellosen Breitbandnetz sowie zig Mediatheken mit oder ohne Preisschild.


    Zweifellos wird genau das auch passieren, in geschätzt 10 Jahren. Aber ehe sich die Mondpreise und fragwürdigen Distributionsnetze (überteuerte Boxen, überteuerte Maxdome-Livestreams mit Zeitbegrenzung und ohne offizielle Downloadmöglichkeit) einer vorsintflutlichen Content-Industrie der Realität angenähert haben, bleibt der technisch aufgeschlossenen Bevölkerungsminderheit als Zwischenlösung nur die Warez-Szene. Kaum einer kann all das Material kaufen, das er gerne hätte (wenn er mal auf den Geschmack gekommen ist).

  • Zitat von meisteranker;138092

    stimmt. ich würde gerne DVD boxen kaufen aber von vielen serien kommen keine :(


    Verbotene Früchte schmecken besser und auch die Äpfel aus Nachbars Garten. Ich würde 90% der Sachen, die ich lade weder kaufen noch dafür bezahlen. Ich lade und schaue nur weil ich es kann und nicht weil ich muß.


    Bei Serien wie z.B. Invasion würde ich echt das Kotzen kriegen wenn ich dafür Geld ausgegeben hätte. Die Serie ist echt genial aber mitten in der Story ist schluß. Gibt zwar mehr Serien mit offenem Ende aber bei Invasion hat es mir am meisten gestunken.... und dafür auch noch zahlen?



    Naja, komplett Off-Topic mein Beitrag...Scheiß Spammer halt :D



    Gruß


    Osnaker

  • Ich sag ja, die sollten einal Billigversonen mit Papphüllen und einmal in Plastik oder Metall herausbringen.
    In England gibts das teilweise, da sind die in einfachen platzsparenden Papphüllen, die genau so groß sind wie die Disc, die kosten um die 5Euro umgerechnet.
    Ich habe mir dort David Copperfield gekauft, dier hier über 20kostet für ~5Eur.
    Wenn die Preise so moderat wären, würden es auch mehr kaufen.

  • Wie kann man solch einen scheiß wie Filesharing machen, Emule ist echt der grösste Dreck.
    Da habe ich mir früher nur Viren eingefangen, dass ist da sowas von verseucht das geht gar nicht mehr. Ausserdem kann ich da gleich mit dem Schild um den Hals vorm Bullenrevier rumlaufen und sagen ich mache filesharing.

  • Der Esel ist wirklich die reinste Wurm- und Virenschleuder. Ich habe früher auch so einiges probiert, aber so was hab' ich kein zweites Mal erlebt. Bei der Suche nach seltenen Musikstücken gibt's nur noch Frostwire, da stimmt im Gegensatz zu EMule auch die Downloadgeschwindigkeit und die Überwachung ist gnutellabedingt schwierig. Ansonsten Finger weg von diesen Börsen, besonders von BearShare, das mittlerweile zu 100% von der Musikindustrie kontrolliert wird. Wer dort lädt, landet umgehend in der Datenbank von ProMedia.

  • moin moin


    ich hatte mich hier eigentlich nur angemeldet um mitlesen zu können, aber wenn ich solche Halbwahrheiten wie in diesem Thread hier lese da rollen sich mir die Fingernägel auf und ich hoffe der Threadersteller hat die gesammelten Informationen von hier nicht so weitergegeben! Und ich weiß, dass es nicht unbedingt der Hit ist direkt als ersten Post hier so einen zu schreiben, aber es muss raus!



    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Also das Herunterladen an sich ist zwar nicht grundsätzlich verboten, es ist eher Grauzone. Beim P2P ist aber der Tatbestand gegeben, dass dort die Dateien, die heruntergeladen wurden, ebenso wieder freigegeben werden, um ihrerseits wieder heruntergelanden zu werden (Wie es halt bei P2P so ist).


    Da fängt die Grenze an, deutlich zu werden: Nicht das Herunterladen, aber das ANBIETEN ist verboten. Im P2P macht man nichts anderes als das.


    Falsch: Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist genauso verboten wie der Upload. Nur ist er bei weitem nicht so attraktiv für abmahnende Anwälte da diese ihre Kosten nach dem Streitwert berechnen und der wird dadurch in die Höhe getrieben, dass sie davon ausgehen dass du die Datei an eine Vielzahl von Leuten verteilst



    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Diejenigen, die sich auf einen Prozess einlassen, haben schon so gut wie verloren! Die Klagen werden irgendwann von der Staatssanwaltschaft übernommen, wegen Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz und dann ist Essig mit Abmahnungen und Verwarnungen!!


    Es läuft genau anders herum:
    Zuerst kommt das Strafverfahren in dem die Staatsanwaltschaft tätig wird und DANN erst das Zivilverfahren (in dem sich nur noch 2 Parteien streiten, ohne Staatsanwaltschaft, - Abmahungen sind ein Rechtsmittel des Zivilrechts!)
    Eine Loggingfirma (zB: http://www.logistepag.com/ ) loggt eine IP-Adresse und bringt diese im besten Falle in Verbindung mit einer urheberrechtlich geschützten Datei. Damit gehen die dann zur Staatsanwaltschaft und erstatten anzeige gegen unbekannt. Die Staatsanwaltschaft hat nun die rechtlichen Mittel die geloggte IP inkl. der genauen Uhrzeit einem Klarnamen, also dem Anschlussinhaber, zuzuordnen.
    Die klagende Partei muss nun Akteneinsicht fordern und bekommt die Klarnamen zu allen geloggten IP´s.
    Ab hier hat die SA (=Staatsanwaltschaft) meistens schon nix mehr damit zu tun, weil die das Verfahren einstellen, da zu viele solche Klagen eintreffen. Nicht desto trotz werden hier und da solche Verfahren auch durchgeprügelt oder mal bis zu Anhörungen gebracht. Das liegt aber immer ganz im Ermessen und in der Stimmung des zuständigen SA.


    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Es gibt, das ist schon klar, schwarze Schafe, die nun auf dieser Abmahnwelle reiten. Im ersten Schritt sollte man sich bei den Gegenanwäten erkundigen, was genau einem vorgeworfen wird. Dann erfährt man meisstens schnell, ob es da irgendwelche schlüssigen Beweise gibt oder nicht.


    WICHTIG! Die Gegenseite ist VERPFLICHTET, wenn man sich keinen eigenen Anwalt genommen hat, sämtliches Klagematerial an einen herauszugeben! DAS WIRD OFT VERGESSEN!


    Schwarze Schafe ist in diesem Falle ein relativer Begriff, denn das Mittel der Abmahnung setzen diese Anwälte prinzipiell völlig zu recht ein und grundsätzlich ist zu sagen, dass jede Abmahung die eintrudelt inkl. der Frist ernst genommen werden sollte. Außerdem sollte man eigentlich keinen Kontakt mit solchen Anwälten aufnehmen, außer durch einen eigenen, um nicht irgendwelche Hinweise herauszugeben oder sich in irgendetwas zu verstricken.


    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Also wenn eine Mahnung kommt, nachfragen, was genau einem wann wo und wie vorgeworfen wird und alle Hinweise und Beweisdokumente anfordern.


    Seriöse Anwälte schicken einem sofort das Material zu, mit der Reaktionsfrist von (Gerichtswegen vorgegeben!) 6 Wochen.


    Sry, dass ich das so sagen muss, aber das ist quatsch!
    1. Eine Abmahung ist ein Rechtsmittel aus dem Zivilrecht, genauer Wettbewerbsrecht und dient dazu unmittelbar irgendwelche Aktionen zu unterbinden oder zukünftig komplett zu verhindern (dafür auch die begefügte Unterlassungserklärung). So ein Instrument würde im wirtschaftlichen Wettbewerb schon keinen sinn machen wenn jeder 6 Wochen Zeit hätte daruaf zu reagieren. Also schreibt das Gesetz nur einen "angemessene Frist" vor, die durchaus nicht länger als 5 Wertage zu sein braucht. Diese Frist ist auch absolut bindent. Sollte inner halb dieser Frist nicht irgendeine Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgegeben worden sein (BLOß nicht die aus dem orginal Schreiben), hat die abmahnende Seite nun das Recht bei einem Richter eine Einstweiliger Verfügung zu beantragen die locker um die 10- 12 000 € kosten kann. => SCHNELL und BESONNEN reagieren.
    2. Muss aus dem Grund der kurzen Zeitspanne auch keine Beweisführung angetreten werden, weder bei der Abmahung noch bei der Einstweiligen Verfügung. Beweise werden erst relevant wenn man gegen eine bestehende Einstweilige Verfügung, eine Kostenklage oder eine Unterlassungsklage vorgeht.



    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Eines ist klar: Liegt so ein Fall bei der Staatsanwaltschaft vor, dann ist essig mit ignorieren!
    Dann geht es in die Vollen, nicht unter einem 5-stelligen Betrag.


    Du hast leider wieder Zivil- mit Strafrecht verwechselt. Das teure ist die einstweilige Verfügung und das kann (s.o.) eigentlich ja nur passieren wenn man nicht adäquat reagiert)


    Zitat von Myrea Mythos;44904

    Leider ist das Recht hier eindeutig. Aber: In den Wenigsten Fällen (und schon garnicht bei einzelnen Dateien) werden Anbieter wie 1&1 oder T-Online aktiv! Für die T-Online (T-Online flat z.B. gibt es als Kläger nicht!!) tritt die Rechtsabteilung der Telekom auf. Deren schreberische Ergüsse erkennt man sicher, die sind nciht schwammig formuliert und die Beweise sind schon beigefügt!


    Ähnlich bei solchen Internet-Riesen wie AOL und 1&1. Also: Wenn da eine Mahnung eines 08/15 Internetanwaltes kommt, immer schön mitdenken, die haben eigene Abteilungen dafür! Die benötigen keine Hinterhofanwälte dafür :))


    Das ist ziemlich komischt! Die Telekom, bzw andere ISP, klagen nicht wegen Urheberrechtsverletzungen, die geben lediglich auf Anweisunge der SA die Klarnamen zu den entsprechenden Daten heraus.
    Der "Klageweg" läuft theoretisch so: Ein Rechteinhaber zB. Ubisoft geht zu einer Kanzlei und will sich in sachen p2p-verstößen vertreten lassen. Die Kanzlei ist natürlich schon darauf spezialisiert und nimmt mit ihrem Partner den Loggingunternehmen die Verfolgung auf. Der Rest dann wie oben beschrieben. Der ISP klagt nicht!
    Ich sage deswegen "theoretisch", weil schon mehrfach vermutet und weil es bei einem Anwalt auch schon bewiesen ist, dass die Kanzleien inkl. Log-Firmen gesetzeswidrig DIREKT auf die Rechteinhaber zugehen und um ein Mandat "betteln".




    Wichtig bei diesem Thema ist es einfach sich gut zu informieren.
    Ich wurde selbst zweimal abgemahnt und die http://www.abmahnwahn-dreipage.de hat mir dabei sehr gut geholfen mit dem ersten Schock umzugehen und das ganze zu verstehn. Trotzdem habe ich noch von einem spezialisierten Anwalt vertreten lassen. Wichtig ist auch hier, dass er spezialisiert ist, da das Marken- Urheberrecht wahnsinnig kompliziert ist. Ein Reihe von empfehlenswerten Anwälten findet man auch auf o.g. HP.


    Zusammenfassend nocheinmal:
    - nicht mit den Anwälten in Kontakt treten ausser durch eigenen Anwalt oder mit Unterlassungserklärung
    - im Rahmen der Frist reagieren
    - Auf keinen Fall die mitgeschickte Unterlassugnserklärung unterschreiben!!! (für eine modifizierte UE siehe: abmahnwahn-dreipage.de)
    - Nur spezialisierte Anwälte beauftragen




    Ich hoff ich konnte mit dem Post ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.



    Grüße
    BarT



    Dieser Post stellt keine Rechtsbelehrung dar!!!!

  • Zitat von violett7;175446

    @ bart2k


    zum postingzeitpunkt(2007) war nur der upload verboten gewesen, für den download gab es da noch keine rechtssprechung.


    Jo das stimmt wohl, ich hatte mich um ein Jahr beim 1st-Post vertan. - Mein Fehler



    Ansonsten HIER nocheinmal eine Zusammenfassung des 2. Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, am 1.1.08 in Kraft getreten, das den Download urheberrechtlich geschützter Werke nun auch als Straftatbestand vorsieht.


    Alle anderen Informationen "gelten" jedoch auch rückwirkend für 2007, da die abmahnenden Anwälte es bis heute nicht geschafft haben sinnvolle allgemeingültige Urteile für oder gegen sich zu erwirken. Das lässt weitere "spannende" Fragen bezüglich der Störerhaftung offen, mit der in einschlägigen Abmahnschreiben argumentiert wird.



    Viele Grüße
    BarT