Runterladen ohne Risiko?

  • Wie sicher ist das 'Runterladen mittlerweile im allgemeinen eigentlich hinsichtlich des (deutschen) Rechts (Stichwort Abmahnungen)?


    Kann man so also etwa von diesem Forum, bzw. das, was hier angeboten wird, alles unbedenklich 'runterladen einfach so? Und wie verhält es sich mit anderen Foren ähnlicher / gleicher Art? Gibt es One Click Hoster, die man meiden sollte?


    Gibt es eigentlich bestimmte Vorkehrungen, die man treffen sollte, Dinge, die man beachten sollte, um gefahrlos oder mit geringstmöglichem Risiko 'runterladen zu können?

  • Bei OCHs hast du generell als reiner Downloader nichts zu befürchten. Die aktuelle Rechtslage in Deutschland macht eine Verfolgung von Downloadern seitens der Rechteinhaber nicht profitabel. Es ist bis heute kein Fall von einem OCH Downloader bekannt, der abgemahnt wurde. Insofern kannst du von OCHs laden bis die Leitungen glühen ohne Proxy, VPN oder was weiß ich.

  • Das ist ja schön zu hören, vielen Dank, STaRDoGGCHaMP.


    Ich hatte zu diesem Thema ja schon versucht, etwas herauszufinden im Netz, aber nichts richtig Eindeutiges, Brauchbares gefunden. Ich meine aber, darunter war auch jemand, der wegen des Herunterladens von einer Datei (Film oder Musik) oder mehr bei einem Sharehoster / One Click Hoster eine Abmahnung gekriegt hatte.

  • nein, das war mal ein upper den sie abgemahnt hatten, wegen eines bestimmten albums, ist aber schon ein paar jahre her


    edit; war wohl wegen einem rammstein album


    also als normaler downloader brauchst dir keine sorgen zu machen,egal von welcher warez seite, als upper am besten einen proxy benutzen

  • Ich meine aber, darunter war auch jemand, der wegen des Herunterladens von einer Datei (Film oder Musik) oder mehr bei einem Sharehoster / One Click Hoster eine Abmahnung gekriegt hatte.


    Das sind meistens nur Gerüchte. Die Mainstream Medien kann man in der Hinsicht in die Tonne treten. Die ganzen Fälle von vermeintlich abgemahnten "Downloadern" sind alles in Wirklichkeit P2P Nutzer. Und in einem P2P Netzwerk bist du immer Downloader und Uploader zugleich. Da liegt dann der springende Punkt. Sollte es wirklich mal dazu kommen, dass ein OCH Downloader abgemahnt wird werden wir alle früh genug davon erfahren.

  • Zitat

    nein, das war mal ein upper den sie abgemahnt hatten, wegen eines bestimmten albums, ist aber schon ein paar jahre her


    edit; war wohl wegen einem rammstein album


    Ich meine da etwas zu erinnern wegen eines Metallica-Albums, das glaube ich vor dessen offizieller Veröffentlichung hoch- und wohl auch 'runtergeladen worden war, da wird es dann wohl also auch nur um den Uploader gegangen sein, nicht um den, der es 'runtergeladen hatte.


    Dann wird das hier - http://blog.abmahnung.net/abma…htsanwalte-sasse-partner/ - wohl auch einen Uploader getroffen haben.


    Zitat

    also als normaler downloader brauchst dir keine sorgen zu machen,egal von welcher warez seite...


    Gottseidank. Hätte gerne nochmal die Seite gesehen, auf der ich davon gelesen zu haben meinte heute über die Abmahnung für den Downloader, aber kann sie nicht mehr finden, na ja.


    Zitat

    Das sind meistens nur Gerüchte. Die Mainstream Medien kann man in der Hinsicht in die Tonne treten. Die ganzen Fällen von vermeintlich abgemahnten "Downloadern" sind alles in Wirklichkeit P2P Nutzer. Und in einem P2P Netzwerk bist du immer Downloader und Uploader zugleich. Da liegt dann der springende Punkt. Sollte es wirklich mal dazu kommen, dass ein OCH Downloader abgemahnt wird werden wir alle früh genug davon erfahren.


    Hoffentlich bin ich dann nicht der erste. Aber ja, von P2P habe ich hinsichtlich Abmahnungen recht viel gefunden, aber von OCH eben wohl nur diese eine Angelegenheit. Es ist schwer, etwas glaubhaftes, eindeutiges zu finden.
    D.h., diese Mainstream Medien verbreiten da nur Gerüchte oder durch diese Medien kommen sie zustande?


    Um überhaupt eine Abmahung verschicken zu können, ist ja wohl einzig die IP entscheidend, um die Empfangs-Adresse herausfinden zu können. Und die IP, um die es geht, ist in Zusammenhang mit dem jeweiligen Download doch nur beim OCH zu finden (und beim eigenen Provider, aber ist da auch der Download sichtbar in den Logs oder eben nur die IP, die zu einer bestimmten Zeit auf einer bestimmten Website führt?), falls er sie noch gespeichert hat. Ist das so richtig?

  • Wer in der heutigen Zeit noch meint, unbedingt was in einem P2P-Netz laden zu müssen, etwa weil auf keinem einzigen OCH aufzufinden, sollte auf jeden Fall nur über einen VPN und/oder mit einen IP-Filter, der die meisten Rechteinhaber und bekannten Abuser enthält (wird wöchentlich aktualisiert), saugen gehen.


    Was die Provider angeht, es hängt vom Anbieter ab. Es gibt manche, die speichern die IP, die ein Nutzer X hatte, gar nicht, andere zwischen eine Woche und mehrere Monate. Es wird aber, wenn überhaupt, nur aufgenommen, welche Server mit welchen Ports (Protokollen) aufgeruden wurde. Nicht aber den Inhalt des Verkehrs (das wäre bei den Millionen Nutzern auch kapazitätstechnisch nicht zu schaffen).


    Der etwaige Weg zu einem Downloader führt aber generell über die OCHs, und da die wenigsten davon die IPs der Nutzer speichern dürften (die wissen natürlich, wer ihre hauptsächlichen Kunden sind, wenn du verstehst), wäre hier der Weg für die Jäger schon beendet.

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  • D.h., diese Mainstream Medien verbreiten da nur Gerüchte oder durch diese Medien kommen sie zustande?


    Ich vermute es ist einfach Unwissenheit. Es ist einfacher zu sagen "Person xy wurde abgemahnt weil sie ein Bushido Album geladen hat" also genau darauf einzugehen und zu erklären wie ein P2P Netzwerk funktioniert. Die meisten Nutzer von P2P Netzwerken wissen ja nicht mal was sie eigentlich machen. Für die meisten Menschen ist der Begriff "Upload" ja auch ein Fremdwort.


    Um überhaupt eine Abmahung verschicken zu können, ist ja wohl einzig die IP entscheidend, um die Empfangs-Adresse herausfinden zu können. Und die IP, um die es geht, ist in Zusammenhang mit dem jeweiligen Download doch nur beim OCH zu finden (und beim eigenen Provider, aber ist da auch der Download sichtbar in den Logs oder eben nur die IP, die zu einer bestimmten Zeit auf einer bestimmten Website führt?), falls er sie noch gespeichert hat. Ist das so richtig?


    Ja. Die Abmahnanwälte müssten den OCH dazu anhalten die IPs zu liefern. Mit den IPs rennt mann dann zum ISP und die müssen dann die Identität rausgeben. In der Praxis scheitert das an mehreren Stellen. Die OCHs sind glaube ich garnicht dazu verpflichtet IPs der Downloader zu speichern oder rauszugeben, ich glaube die Rechtslage ist da nicht eindeutig. Zusätzlich gibt es so unfassbar viele Downloader, dass es unmöglich ist solche Aktionen in der Praxis überhaupt durchzuführen. Weiterhin ist der Streitwert beim Download so gering, dass Abahnungen gegen Downloader überhaupt nicht wirtschaftlich sind. Du bist also sicher.

  • Zitat

    Was die Provider angeht, es hängt vom Anbieter ab. Es gibt manche, die speichern die IP, die ein Nutzer X hatte, gar nicht, andere zwischen eine Woche und mehrere Monate. Es wird aber, wenn überhaupt, nur aufgenommen, welche Server mit welchen Ports (Protokollen) aufgeruden wurde. Nicht aber den Inhalt des Verkehrs (das wäre bei den Millionen Nutzern auch kapazitätstechnisch nicht zu schaffen).


    Dann könnte man also am Protokoll des OCH's somit nie heraufinden, egal wie lange die Daten gespeichert werden, was heruntergeladen wurde. Aber wie kann man dann überhaupt 'rausfinden, daß jemand einen Film, eine Album etc. 'runtergeladen hat, um eine Abmahnung zu schicken?


    Zitat

    die wissen natürlich, wer ihre hauptsächlichen Kunden sind, wenn du verstehst


    Äh, etwa die, denen Anwälte gerne Abmahnungen schicken würden?


    Zitat

    wäre hier der Weg für die Jäger schon beendet.


    Dann stehen die Chancen für unsympathische Anwälte, Dienste, die im Auftrag ermitteln etc. also extrem schlecht, falls ich recht verstehe. Das heißt, nur über den OCH könnten die Downloader ermittelt werden, also inklusive dessen, was von ihnen 'runtergealden wurde, was ja wichtig zu wissen wäre für etwa "Abmahner". Über den eigenen Provider läßt sich das also nicht ermitteln? Speichert der nicht - da er wohl dazu verpflichtet ist - alle relevanten Daten?


    Zitat

    Ja. Die Abmahnanwälte müssten den OCH dazu anhalten die IPs zu liefern. Mit den IPs rennt mann dann zum ISP und die müssen dann die Identität rausgeben.


    Ah, da schreibst Du' s ja. Was ist ISP? Aber das würde ja ohnehin doch nur bei deutschen, bzw. gewissen europäischen OCH's funktionieren und vielleicht welchen in Ländern mit gewissen Abkommen.


    Zitat

    In der Praxis scheitert das an mehreren Stellen. Die OCHs sind glaube ich garnicht dazu verpflichtet IPs der Downloader zu speichern oder rauszugeben, ich glaube die Rechtslage ist da nicht eindeutig.


    Na ja, wenn die ohnehin nicht speichern, was geladen wurde, dann wären deren Daten doch sowieso unerheblich. Oder würde man die Daten abgleichen mit denen des eigenen Providers und dann kombinieren können, was wer geladen hatte? Aber das wäre ja auch wieder ein ungeheurer Aufwand wohl.


    Zitat

    Zusätzlich gibt es so unfassbar viele Downloader, dass es unmöglich ist solche Aktionen in der Praxis überhaupt durchzuführen. Weiterhin ist der Streitwert beim Download so gering, dass Abahnungen gegen Downloader überhaupt nicht wirtschaftlich sind. Du bist also sicher.


    Ja, super. Aber in der Tat würde man ja - wie Du schon sagtest - hier im Forum (oder in anderen Foren) bestimmt verdammt schnell darüber erfahren, wenn tatsächlich mal so ein unwahrscheinlich eintretender Fall eintreden würde. Und das ist ja noch nicht passiert.

  • ISP = Internet Service Provider. Also sowas wie die Telekom oder 1&1.


    Ich bin in meinem Beitrag ja vom Worst Case ausgegangen. Also selbst wenn der OCH ganz fein und sauber protokolliert welche IP zu welchem Zeitpunkt welche Datei geladen hat (was sie nicht tun), wärst du sicher. Die Rechteinhaber haben einfach kein Interesse an den Millionen Downloadern, die es gibt. Die gehen lieber gezielt gegen die Leute vor, die das verteilen. Da kann man effektiver anpacken.


    Wo kommt eigentlich diese ganze Paranoia her? In den letzten Monaten hab' ich vermehrt in Foren ähnliche Diskussion gelesen und von Leuten gehört, die sich völlig sinnlos einen VPN o.Ä. kaufen. Scheint ein neuer Trend zu sein, irgendwie merkwürdig.

  • Dann könnte man also am Protokoll des OCH's somit nie heraufinden, egal wie lange die Daten gespeichert werden, was heruntergeladen wurde. Aber wie kann man dann überhaupt 'rausfinden, daß jemand einen Film, eine Album etc. 'runtergeladen hat, um eine Abmahnung zu schicken?


    Bei P2P-Client-Software(!!!) kennen die einzelnen Clienten die IPs der anderen/verbundenen Clienten - was ja nötig ist, um untereinander Daten austauschen zu können. Um hier die IP eines Uploaders(!!!) herauszufinden, reicht es, wenn die Ermittler einen modifizierten Clienten einsetzen, der die IPs der verbundenen Clienten (die gerade Daten schicken) anzeigt. Dann muss man nur noch diese IPs nehmen und beim entsprechende Provider nachhaken, zu welcher Person die zum fraglichen Zeitpunkt gehörten.


    Bei OCHs(!!!) und Usern die von OCHs downloaden(!!!) ist das natürlich NICHT so ohne weiteres möglich. Dafür müsste erstmal der OCH die IPs aller Downloader loggen. Das machen zwar so ziemlich alle OCHs - aber auch nur, damit Freeloader nicht unbegrenzt downloaden können. Sprich: sie machen das nur um zu erkennen, ob ein und die selbe IP innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrere Dateien runter lädt und um dann gegebenenfalls die Wartezeit hochzusetzen. Mit Sicherheit weiß ich's zwar nicht... aber ich bezweifle, dass diese Logs über einen Zeitraum von 24 Stunden hinaus gespeichert werden. Das würde einfach keinen praktischen Sinn machen und nur Platz verschwenden.
    Doch selbst WENN diese Logs über Monate gespeichert bleiben WÜRDEN, müsste eine Anwaltskanzlei die erstmal bei OCH anfordern. Das fängt schon in dem Moment an schwierig zu werden, wo der Firmensitz des OCHs in einem Land mit eher "moderater" Rechtslage hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen sitzt. Es liegt zudem im eigenen Interesse des OCHs, dass die Logs nicht rausgegeben werden - die wollen ja ihre zahlende Kundschaft nicht verlieren (was schnell passieren könnte, wenn sich das rumspricht). Zudem stünde der Nutzen (wie schon erwähnt) in keinem Verhältnis zu den Kosten. Ein unbekannter Downloader steht ja erstmal nur im Verdacht, EINE EINZIGE Datei heruntergeladen zu haben, für die man ihn vielleicht belangen könnte. Die Anwaltskosten allein für den Schriftverkehr zwischen Kanzlei und OCH dürften da schon deutlich ÜBER dem Streitwert liegen.


    Und darum macht es auch keinen Sinn, den Downloadern nachzustellen - das würde Rechteinhaber nämlich mehr kosten, als sie dadurch einfahren können. Ein Uploader ist einfach das bessere Ziel... da er ja den Film, oder das Album, oder die Software IN HOHER ANZAHL verteilt!!! Da geht es dann um Beträge im minimal dreistelligen Bereich - sprich: daran können Anwälte und Rechteinhaber tatsächlich auch was verdienen. Aber selbst da stehen wieder OCHs nicht im Mittelpunkt, sondern eben die P2P-Netze - einfach weil da der Kosten- und Zeit-Aufwand zum Ermitteln der IPs minimal ist.

  • Also an den Logs / den gespeicherten Daten vom ISP allein, vom eigenen Provider also, kann man nicht erkennen, was bei welcher Stelle, welchem OCH geladen wurde.


    Zitat

    Die Rechteinhaber haben einfach kein Interesse an den Millionen Downloadern, die es gibt. Die gehen lieber gezielt gegen die Leute vor, die das verteilen. Da kann man effektiver anpacken.


    Ja, das klingt natürlich plausibel. Ein Gedanke wäre, daß den Rechteinhabern zwar das unwichtig ist, aber den Anwälten vielleicht nicht, die könnten ja mit den Abmahnungen weiterhin gut Geld verdienen und als Nebenprodukt der Abmahnungen den Inhabern damit sogar auch noch Vorteile bringen, die vielleicht den Anwalt gar nicht erst bezahlen müßten, da der mit den Mahnungen schon seinen sehr guten Verdienst hat.


    Zitat

    Wo kommt eigentlich diese ganze Paranoia her? In den letzten Monaten hab' ich vermehrt in Foren ähnliche Diskussion gelesen und von Leuten gehört, die sich völlig sinnlos einen VPN o.Ä. kaufen. Scheint ein neuer Trend zu sein, irgendwie merkwürdig.


    Tja, also, öfter mal scheinen mich einfach Panik und Paranoia heimzusuchen (wenn ich nicht schon völlig davon befallen bin). Hatte schon länger nicht mehr über dieses Thema nachgedacht und es gerade mal wieder getan; habe zudem vor kurzem jemand etwas sagen hören wie, es laufe so, daß, wie ihm ein Anwalt sagte, der von einem OCH monatlich 100 bis 150 IPs oder so haben wolle zum Abmahnen, so daß der OCH den eigenen AGB auch nachkomme, dann lasse er den OCH in Ruhe sein Geschäft weiter betreiben.


    Zitat

    Bei P2P-Client-Software(!!!) kennen die einzelnen Clienten die IPs der anderen/verbundenen Clienten - was ja nötig ist, um untereinander Daten austauschen zu können. Um hier die IP eines Uploaders(!!!) herauszufinden, reicht es, wenn die Ermittler einen modifizierten Clienten einsetzen, der die IPs der verbundenen Clienten (die gerade Daten schicken) anzeigt. Dann muss man nur noch diese IPs nehmen und beim entsprechende Provider nachhaken, zu welcher Person die zum fraglichen Zeitpunkt gehörten.


    Ja, verstehe ich, da ist die IP einfach notwendig, damit das P2P überhaupt (vernünftig) funktionieren kann. Und das bringt eben natürlich auch den Nachteil der einfachen Aufdeckung mit sich.


    Zitat

    Und darum macht es auch keinen Sinn, den Downloadern nachzustellen - das würde Rechteinhaber nämlich mehr kosten, als sie dadurch einfahren können.


    Ja, aber - einfach nur ein Gedanke von mir - wenn der Anwalt mit einer Mahnung schon genug Geld verdient hätte, brauchte er doch das Honorar von den Rechteinhabern gar nicht mehr. Ich dachte, bei den gängigen Abmahnungen verdienten die Anwälte nur an den Zahlungen der Abgemahnten und nicht auch noch an den Rechteinhabern. Ich weiß gar nicht, ob die Inhaber die Anwälte beauftragen müssen oder ob ein Anwalt einfach von sich aus tätig werden und einfach Mahnungen verschicken darf.

  • Also an den Logs / den gespeicherten Daten vom ISP allein, vom eigenen Provider also, kann man nicht erkennen, was bei welcher Stelle, welchem OCH geladen wurde.

    Das hängt wie gesagt davon ab, was der eigene Provider speichert. Technisch kann man das schon sehen. Also Zugriffe des Kunden auf konkrete Server/IPs und bei normalen HTTP(S)-Zugriffen, somit auch Downloads, steht ja im HTTP-Header auch drin, welche Dateien angefordert wurden (also z.B. der Dateiname). Nur der konlrete Dateiinhalt wird nicht abgespeichert-


    Zitat

    Ja, das klingt natürlich plausibel. Ein Gedanke wäre, daß den Rechteinhabern zwar das unwichtig ist, aber den Anwälten vielleicht nicht, die könnten ja mit den Abmahnungen weiterhin gut Geld verdienen und als Nebenprodukt der Abmahnungen den Inhabern damit sogar auch noch Vorteile bringen, die vielleicht den Anwalt gar nicht erst bezahlen müßten, da der mit den Mahnungen schon seinen sehr guten Verdienst hat.

    Anwälte dürfen nur auf konkretes Mandat her tätig werden, nicht "einfach mal so".


    Zitat

    Tja, also, öfter mal scheinen mich einfach Panik und Paranoia heimzusuchen (wenn ich nicht schon völlig davon befallen bin). Hatte schon länger nicht mehr über dieses Thema nachgedacht und es gerade mal wieder getan; habe zudem vor kurzem jemand etwas sagen hören wie, es laufe so, daß, wie ihm ein Anwalt sagte, der von einem OCH monatlich 100 bis 150 IPs oder so haben wolle zum Abmahnen, so daß der OCH den eigenen AGB auch nachkomme, dann lasse er den OCH in Ruhe sein Geschäft weiter betreiben.

    Wie schon gesagt braucht der Anwalt ein beauftragtes Mandat des entsprechenden Rechteinhabers und wenn der OCH dann keine IPs (mehr) gespeichert hat, ist die Geschichte da eh schon zu Ende. OCH ist meiner Auffassung nach momentan die sicherste Methode, Dateien runterzuladen, weil hier während des DL-Prozesses keine anderen Dritten involviert sind außer du und der OCH (und natürlich indirekt dein ISP und etwaige auf der Route befindlichen Router, denen die Art der übertragenen Daten aber zunächst egal sind, weil sie nur reine Netzzugangsanbieter bzw. -mittler sind, aber halt nicht beliebige Außenstehende wie bei P2P).


    Zitat

    Ja, aber - einfach nur ein Gedanke von mir - wenn der Anwalt mit einer Mahnung schon genug Geld verdient hätte, brauchte er doch das Honorar von den Rechteinhabern gar nicht mehr. Ich dachte, bei den gängigen Abmahnungen verdienten die Anwälte nur an den Zahlungen der Abgemahnten und nicht auch noch an den Rechteinhabern. Ich weiß gar nicht, ob die Inhaber die Anwälte beauftragen müssen oder ob ein Anwalt einfach von sich aus tätig werden und einfach Mahnungen verschicken darf.

    Müssen beauftragt werden. Gravenreuth läßt grüßen...

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  • Danke für den Link, TomKeller. Ja, gut, also keine Tätigkeit ohne Mandat.


    Zitat

    Anwälte dürfen nur auf konkretes Mandat her tätig werden, nicht "einfach mal so".


    Dann bliebe ja noch in Anbetracht des guten Verdienstes bei den Abmahnungen, daß der Anwalt nur gegen geringes oder gar kein Entgeld für den Auftraggeber, also mit Mandat, tätig wird.


    Zitat

    Mein Gott, dann kauf dir das Zeug und gut is.


    OK, vielen Dank für die Anregung, Silvio, aber dafür reicht mein Arbeiter-Gehalt nicht.


    Dem Artikel kann ich nicht eindeutig entnehmen, daß es (auch) um OCHs geht, aber nach der Überschrift "Abmahnungen wegen Filesharing 2013" scheint es ja so: http://www.taz.de/!134290/


    Und hier sind auch wieder gewisse "Andeutungen" zu finden: http://www.powerforen.de/files…nnt-cb-schiebt-panik.html


    Verstehe gar nicht, wie RS (oder auch andere OCH) das hätte umsetzen können sollen (Artikel von 2012), da der Inhalt einer Datei ja nicht durchsucht werden kann (Aufwand, Passwörter) und die Dateien doch wahllos benannt werden können, also völlig anders als der Film-, Albumtitel etwa: http://www.t-online.de/compute…ng-dienst-rapidshare.html


    Aber ist schon klar geworden, 'runterladen ist ganz schön sicher.


    Aber hier ist von einer Abmahung für einen Download von RS die Rede: http://mygully.com/thread/390-illegale-downloads-2143003-2/

    Zitat

    dafür wurde ich mal auf 1,2k € verklagt weil ich mir so ein beschissenes Sido-Album bei Rapidshare gezogen hab. Alles ist möglich. Bin auch zu nem Anwalt und musste dann letztendlich "nur" die Anwaltskosten zahlen

  • Was willst du denn jetzt hier hören? 100%ige Sicherheit kann dir hier keiner geben. Wer weiss ob nicht genau die datei die du runterlädst als Präzedenzfall hinhalten wird?
    Wenn du Pech hast wirst du halt der erste sein der von einem Anwalt wegen eines downloads über einen OCH kostenpflichtig abgemahnt wird. Da kann dir kein google und keine Forumseinträge bei helfen. Riskier es so wie wir andern hier oder lass es halt.

  • Vielen Dank DerdieDas.


    Zitat

    Was willst du denn jetzt hier hören?


    Na ja, was hier netterweise schon gesagt wurde, ist doch schon gut. Aber grundsätzlich etwas zu besagtem Thema, würde ich sagen.


    Zitat

    100%ige Sicherheit kann dir hier keiner geben. Wer weiss ob nicht genau die datei die du runterlädst als Präzendenzfall hinhalten wird?
    Wenn du Pech hast wirst du halt der erste sein der von einem Anwalt wegen eines downloads über einen OCH kostenpflichtig abgemahnt wird. Da kann dir kein google und keine Forumseinträge bei helfen. Riskier es so wie wir andern hier oder lass es halt.


    OK, verstehe.


    Vielen Dank nochmals.