Illegale Webseiten können laut EuGH nun gesperrt werden?

  • EuGH-Urteil zu Raubkopie-Verbreitung


    Illegale Webseite kann blockiert werden


    Internetanbieter können nach einem EU-Urteil
    verpflichtet werden, Webseiten zu sperren, die illegal urheberrechtlich
    geschütztes Material verbreiten. Die Sperrmaßnahmen müssen nach
    europäischem Recht aber ausgewogen sein, entschied der Europäische
    Gerichtshof in Luxemburg.


    Scheinbar gehts wieder los...

  • In vielen europäischen Ländern sind derartige Sperren längst gängige Praxis, Seiten wie "The Pirate Bay" oder "kino.to" wurden ja schon in mehreren europäischen Ländern gesperrt, das wurde mit dem jetzigen Urteil legitimiert.


    Grund für den Prozess war die Weigerung des österreichischen Internetproviders UPC Telekabel Wien, kino.to zu sperren.

  • Was sind denn "ausgewogene Sperrmaßnahmen"?



    Zitat

    Ausgewogene Sperrmaßnahmen


    Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein. In dem Urteil heißt es, dass Maßnahmen, die der Anbieter von Internetzugangsdiensten ergreift, dazu dienen müssen, der Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts durch einen Dritten ein Ende zu setzen.
    Wenn ein Zugangsanbieter Webseiten sperrt, muss er aber dafür sorgen, dass dies den Internetnutzern nicht die Möglichkeit vorenthält, in rechtmäßiger Weise Zugang zu den verfügbaren Informationen zu erlangen. Andernfalls wäre der Eingriff des Anbieters in die Informationsfreiheit dieser Nutzer nicht gerechtfertigt.


    Was auch immer das jetzt genau heißen mag.



    HIER der Link zum Artikel

  • Zitat

    Ausgewogene Sperrmaßnahmen


    Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein. In dem Urteil heißt es, dass Maßnahmen, die der Anbieter von Internetzugangsdiensten ergreift, dazu dienen müssen, der Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts durch einen Dritten ein Ende zu setzen.
    Wenn ein Zugangsanbieter Webseiten sperrt, muss er aber dafür sorgen, dass dies den Internetnutzern nicht die Möglichkeit vorenthält, in rechtmäßiger Weise Zugang zu den verfügbaren Informationen zu erlangen. Andernfalls wäre der Eingriff des Anbieters in die Informationsfreiheit dieser Nutzer nicht gerechtfertigt.


    Hm... Das hieße ja, er darf zB. UL nicht einfach komplett sperren, weil ich UL ja auch legal nutzen kann, oder wie soll man das verstehen.
    Oder anders formuliert: ich muß die Möglichkeit haben, die Inhalte, die UL legal zur Verfügung stellt (und keine Urheberrechtsverletzung darstellen), auch abzurufen.
    Das hört sich irgendwie an, als wäre das nicht möglich...

    Ein Leben ohne Kaffee mag möglich sein, ist aber sinnlos.

  • Rein von der Formulierung her scheint dies darauf abzuzielen, dass nicht einfach eine URL gesperrt wird, sondern dass nur Unterseiten gesperrt werden sollen.


    also http://uploaded.to kann nicht gesperrt werden, aber z.B. http://uploaded.to/me


    Beäuge das momentan skeptisch. Scheint irgendwie ein zurechtgepflicktes Stückwerk um den Bedürfnissen einer einzelnen Partei gerecht zu werden. Rein formulierungsmäßig gehts wohl da um ganz spezielle Kandidaten.


    Letztenendes führt das aber nur dazu, dass Warezseiten wieder mit unterschiedlichsten URLs arbeiten und ihre Hauptdomain nur zum Verlinken darauf benutzt wird.


    Alles kalter Kaffee.

    Postfächer laufen über. Lange Wartezeiten!