Alles aus ab 2008?

  • Zitat von cupp-board;40137

    In der Schweiz ist das downloaden für eigene Zewcke zum Glück nicht illegal - nur das uploaden!
    :-)


    Also damit hast du ganz klar Recht ! So ist dies auch in Deutschland !NOCH!


    Ab 2008 ändert sich jenes:


    DU DARFST NUR DATEIEN NICHT RUNTERLADEN WELCHE ALS IM DATEINAMEN ALS DEUTLICH URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT GEKENNZEICHNET SIND BEISPIEL:


    Band.of.Brothers.Teil04.Die.Neuen.DVDRip.Xvid.part1.rar


    IST DIES DER FALL LADET DIE DATEI NICHT !


    HABT IHR JEDOCH DIE GLEICHE DATEI DEREN DATEINAME JEDOCH FOLGENDERMAßEN AUSSIEHT:


    bob04.rar


    DÜRFT IHR SIE GANZ LEGAL DOWNLOADEN, WEIL DU AM DATEINAMEN NICHT SEHEN KANNST WAS SIE BEINHALTET !


    ZWAR WAR/IST IMMER VON P2P-NETZWERKEN DIE REDE ABER SO WIRD ES SCHEINBAR AUCH BEI RS SEIN.


    HIER AUF SJ SIND JA SCHON SCHÖN VIELE DATEIEN SO GEUPPT :)
    NUR IN ZUKUNFT MÜSSTE JEDER UPPER DIES SO MACHEN !!!


    ALSO HAVE FUN WEITERHIN :D


    grüße vom warmaster666



  • Tjo... als Free User wie ich hat man Vorteile und da es ja so Sachen wie CL und RSD gibt welche man benutzen KANN (darf ist was anderes) hat man nach 2Std wieder ruhe^^



    Grüsse

  • Lassen wir kurz mal aussen vor inwiefern das gefährlicher wird.
    Wie sieht es denn allgemein aus ? Wird die Serie bestehen bleiben. Kann ich denn ab 1.1.2008 hier ganz normal weiterladen ?

  • Liegt u.a. daran, daß Du von hier oder der main gar nichts runterlädst, sondern nur einen Tip abholst, wo denn das sein könnte, was Du suchst. Und wenn Du zwischen Tip holen und DL auch noch schnell vergißt, was Du da saugst, bist Du auf der sicheren Seite (siehe oben). Nichtsdestotrotz ist das alles eine ziemlich weit gedehnte Grauzone...


    Beim upload ists etwas anders: ©geschütztes zu verbreiten ist illegitim. =1= Übrigens schon ziemlich lange, da ändert sich also nichts.

  • warmaster666: wie oben berichtet wurde, wird nur die Anzahl bytes mitgezählt um die Limits /Stunde bzw /5Tage einhalten zu können. Man könnte sich natürlich nochmals bei RS erkundigen. Die Provider speichern wann-bis-wann bzw bei email noch woher/wohin, aber nie was transportiert wird. (Zumindest wenn Du die eMails auf dem Server bei Abruf löschst)


    Golki: Falls Du Dich auf das beziehst: Wenn Du Dir einen falschen Fuffziger andrehen läßt und ausgeben willst, kann er Dir zwar ersatzlos abgenommen werden [falls es der Empfänger merkt], aber sonst passiert nichts. Falls Du allerdings wissentlich einen Koffer falsche Fuffziger einkaufst, machst Du Dich strafbar.


    Falls Du nun einen backup auspackst und feststellst, daß du aus Versehen eine Folge von NCIS bekommen hast...

  • RS speichert sowieso nicht was du saugst.
    Sie speichern nur wieviel du wann mit welcher IP gezogen hast.


    Aber was mich mal interessiert.
    Die Provider können ja auch in den Datenstrom reinschaun was da so drinn ist, oder?

  • Zitat von Tjego;45426

    RS speichert sowieso nicht was du saugst.
    Sie speichern nur wieviel du wann mit welcher IP gezogen hast.


    Aber was mich mal interessiert.
    Die Provider können ja auch in den Datenstrom reinschaun was da so drinn ist, oder?


    ^^ und wer sagt das ? Das halt ich fürn Gerücht... das denkst du vlt wg der Trafficsperre, aber Rapidshare wird mit Sicherheit die ganzen Pp/Downloads protokolieren, das würde ihnen sonst doch einige Probleme bereiten..


    Technisch ists möglich deinen Datenstrom zu überwachen, wurde ja in einzelnen Fällen schon gemacht : Aber wie schon sooft gesagt, dürfte sich niemand für leute intressieren die ein paar Serien herunterladen ..


    mfg root

  • Ich seh ja nicht ein das mir im Fernsehen die Reklame antun muss. Da wart ich doch lieber 2-3 Tage und lade mir die Folgen runter. Das Leben istkurz genug. Da tu ich mir die stundenlange Werbung nicht auch noch an.

  • @sj_rolak

    Zitat

    Falls Du Dich auf das beziehst: Wenn Du Dir einen falschen Fuffziger andrehen läßt und ausgeben willst, kann er Dir zwar ersatzlos abgenommen werden [falls es der Empfänger merkt], aber sonst passiert nichts. Falls Du allerdings wissentlich einen Koffer falsche Fuffziger einkaufst, machst Du Dich strafbar.


    Also da wäre ich mal ganz vorsichtig, wenn du mit einem falschen fuffi bezahlst und es bemerkt wird, ist zb. der Verkäufer normal dazu verpflichtet Anzeige zu erstatten, die dann wohl erstmal gegen dich gehen wird.
    Dann kannst du erstmal beweisen, das du nicht wusstest das dieser gefälscht war, usw...


    greetz

  • Generell muß in unserem Rechtssystem die Schuld des Angeklagten bewiesen werden, nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen. Speziell da mir sowas schon mal passiert ist, weiß ich, daß ich rein gar nichts beweisen mußte. Die ehrliche Verärgerung und ein generelles Abstreiten waren ausreichend.


    War oben allerdings auch nur als Beispiel gedacht.