DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

  • Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. Die Richter entschieden (Aktenzeichen 26 O 211/13) am heutigen Mittwoch, dass die Vertragsklausel, die der Konzern seit dem Frühjahr Neukunden auferlegt, eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Geklagt hatte die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nichts rechtskräftig.


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  • Ich kann garnicht ausdrücken wie ULTRA GEIL, das geilste des ganzen Jahres XD :thumbup:


    wuhu telekom bekommt entlich mal einhalt geboten.


    hoffentlich wird das noch für rechtskräftig erklärt.


    ich hatte schon angst um unsere Zukunft. :thumbup:


    und noch danke Gonefar für die news XD


    mfg


    spez

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  • Die Anwaltskanzlei der Telekom hat 1 Monat nach Zustellung des Urteils Zeit, Rechtsmittel einzulegen und genau dies werden sie auch tun. Ich würde mich also nicht zu früh freuen. Es ist gut möglich, dass die nächsthöhere Instanz das Urteil wieder aufhebt.

  • Das wollen wir nicht hoffen... Eigentlich müsste die Telekom ja mit riesigen Umsatzverlusten rechnen wenn sie das durhziehen, aber das ist offenbar allen Kunden egal.
    Rein logisch dürften die das nicht gewinnen aber logik braucht ja keiner...

  • Hoffe das wird rechtskräftig


    Dazu mal einige Zitate aus SPIEGEL-ONLINE:


    Zitat

    Wenn das Urteil Bestand hat und die Telekom auch bei der Berufung verliert, kann der Konzern seine Drosselpläne dennoch umsetzen. Es wird nur etwas aufwendiger.
    [...]
    Das Urteil des Kölner Landgerichts macht also nur die Durchsetzung der Drosselpläne etwas komplizierter für die Telekom, gestoppt werden sie dadurch nicht.


    Kompletter Artikel mit detaillierten Szenarien:
    Internet-Drosselung: Das bedeutet das Flatrate-Urteil für Telekom-Kunden

  • Ein Problem der Verbraucherschützer ist ja auch "nur", daß die T-Kom einfach die Flatrate-Verträge so drosseln will.
    Wenn die T-Kom nun trennt zwischen echter Flat (die dann entsprechend teuer sein wird) und den aus dem Mobilbereich bekannten Pseudoflats (die sie dann auch drosseln kann), wäre damit diese Sache vom Tisch.
    Wie die Kunden darauf reagieren, die jetzt als "Poweruser" bezeichnet werden, kann sich wohl jeder selber denken - aber nicht alle haben überhaupt die Möglichkeit, zu wechseln...


    Das andere Problem der Verbraucherschützer ist die Unterscheidung der T-Kom zwischen "normalem Internet" und deren speziellen Angeboten (z.B. T-Entertain). T-Kom-Kunden, die aber zB. Maxdome nutzen, haben dann das nachsehen, und DAS kann so nicht sein, daß diese Kunden dann plötzlich nach 4 Filmen auf der Schmalspur laufen.


    Hier müssen die Gerichte oder welche Instanzen auch immer entscheiden, wie dies zu handhaben ist, denn die Netzneutralität darf nicht gefährdet werden.

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  • Sowas habe ich ja noch nie gehört.... der Vermieter kann hundert mal von der tdoof bezahlt werden denn der kann mir garix vorschreiben bei welchem Anbieter ich meinen Anschluss machen lasse...

    Die Deutsche Annington kann und hat: https://www.openpetition.de/pe…-von-internetanschluessen


    Ich bin leider auch seit Februar davon betroffen und musste von Unitymedia entweder zu (Pes)Telekom oder c(holera)ongstar wechseln. Die Unitymediaverbindung wurde gekappt, die Leitungen die zum Haus führen sind nur von der Telekom nutzbar. Mitarbeiten von Unitymedia wurde sogar Hausverbot in den Mietshäusern der Deutschen Annington erteilt.