Downloadfunktion für Streaming in Deutschland verboten

  • Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Es geht um eine Klage um Inhalte auf einer Plattform von ProSiebenSat.1.


    Das Landgericht Hamburg hat die Software JDownloader2, die Downloads von geschützten Streaminginhalten ermöglicht, als urheberrechtlich unzulässig verboten (Az.: 310 O 144/13). Das berichtet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die selbst als Abmahner in dem Fall aktiv war. Die Software umgeht nach Ansicht des Gerichts eine wirksame technische Maßnahme nach Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz.


    Ganzer Artikel:


    http://www.golem.de/news/jdown…-verboten-1306-99891.html

    Ein Leben ohne Kaffee mag möglich sein, ist aber sinnlos.

  • gibt noch genug andere Tools dafür, aber schade, da jDownloader=tolles Programm...
    Noch ne Frage: Ist da sowas wie Sockshare, Putlocker etc. oder eher die Sat1, Pro7 ganzen Folgen gemeint?

  • Moin,


    golem hat das etwas falsch berichtet:
    Es ging nur um geschützte RTMPE Streams in einer Nightly zu jd2. Plugin wurde wieder entfernt.


    http://jdownloader.org/news/index

  • Unglaublich was für Nonsens und Kokolores immer wieder in der Pressse aber auch im Interent durch manche UserInnen berichtet bzw. verlautbart wird.
    Korrekt und sachlich von Siedlerkiller der tatsächliche Inhalt widergegeben.
    Nur RTMPE Streams.
    Moin, golem hat das etwas falsch berichtet:


    Es ging nur um geschützte RTMPE Streams in einer Nightly zu jd2. Plugin wurde wieder entfernt.



  • Wenigstens klingen durch derartig schwammig-alberne Gesetzesformulierungen die Urteilsbegründungen immer witzig ;) . "Die Software umgeht eine technisch wirksame Schutzmaßnahme" klingt nämlich ähnlich unsinnig, wie z.B. der Satz "Dieses Werkzeug dient zum Zerstören von unzerstörbaren Materialien" :D !