Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Es geht um eine Klage um Inhalte auf einer Plattform von ProSiebenSat.1.
Das Landgericht Hamburg hat die Software JDownloader2, die Downloads von geschützten Streaminginhalten ermöglicht, als urheberrechtlich unzulässig verboten (Az.: 310 O 144/13). Das berichtet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die selbst als Abmahner in dem Fall aktiv war. Die Software umgeht nach Ansicht des Gerichts eine wirksame technische Maßnahme nach Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz.
Ganzer Artikel: