Geld von Amazon.de zurückgebucht bekommen

  • Hey,
    Amazon.de scheint mir wohl Geld schenken zu wollen.


    Habe die Tage dort etwas bestellt im Wert von ~50€. Geld wurde normal abgebucht wie immer und Ware kam auch wie gehabt 2 Tage später bei mir an.
    Nun habe ich mir aber mal meine Kontoauszüge etwas genauer angesehen:
    Amazon.de hat mir den kompletten Betrag zurück gebucht.
    Direkt danach wurden mir 2€ 'Aufwendungsersatz - Rücklastschriftgebühr' abgezogen, aber wenn man etwa 50€ geschenkt bekommt spielen 2€ auch keine Rolle mehr...


    Wie sieht nun meine rechtliche Lage aus?
    Muss ich das melden oder kann ich einfach abwarten, ob Amazon.de das von selbst merkt und das Geld gegebenenfalls einfach behalten?
    Oder dürfen die mir das sogar gar nicht mehr abbuchen?

    Sinnfreie Fragen bezüglich Passwörtern, Support oder ähnlichem werde ich per PN nicht beantworten.
    Dafür gibt es im Board entsprechende Bereiche!


    Grüße,
    benyo

  • Also ich würde es aus ehrlichkeitsgründen wohl einfach melden =)


    Ich denke wenn sie es rausfinden kannst du nicht mehr wirklich belangt werden, da das Bankengesetz soweit ich weiß derart verändert wurde, dass es sehr schwer ist Falschbuchungen rückgängig zu machen.

  • "Rücklastschriftgebühr" ?
    Das klingt aber so als hätte Amazon versucht den Betrag einzuziehen und Deine Bank hätte den Einzug zurückgehen lassen und Dir diese Gebühren dafür berechnet ?
    Dann kannst Du damit rechnen eine Mahnung mit Mahngebühren von Amazon für den vergeblichen Einzugsversuch zu bekommen.
    Bist Du sicher, daß Dein Kontostand für die Abbuchung ausreichend war ?

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  • "rücklastschriftgebühr" ist da tatsächlich das Zauberwort.
    Offensichtlich hat deine Bank - aus welchen Gründen auch immer, wahrscheinlich wegen fehlender Deckung - die Lastschrift von Amazon zurückgehen lassen. Da wird wohl von Amazon eine Mahnung kommen. Mit zwei Euronen Rücklastschriftgebühr bist du übrigens noch gut dabei - meine Bank will glatt 5,50 Euronen für sowas haben. :-(

  • Yep, da wurde von deiner Bank die Rückbuchung veranlasst, wahrscheinlich weil das Konto nicht gedeckt war.
    Die Kosten für eine Rückbuchung werden meistens der abbuchenden Seite auferlegt, die dann natürlich versuchen sich das Geld von dir wiederzuholen.
    Es kann also sein, dass du von Amazon eine Mahnung mit einem heftigen Aufschlag (die Bank-Gebühren) erhälst.
    An deiner Stelle würde ich fix nachprüfen, ob sich Abbuchung und Gehaltseingang nicht irgendwie überschnitten haben. Einige Banken halten nämlich die Verbuchung der Geldeingänge etwas zurück, wogegen die Abbuchung unverzüglich erfolgt. Auf diese Weise kann man dann fein Gebühren kassieren.
    Die Sparkasse hat das einmal bei mir abgezogen. Das Geld war zwar bei denen zwei Tage vorher eingegangen, aber noch nicht als Wert auf meinem Konto verbucht und dementsprechend das Konto noch nicht ausreichend gedeckt, obwohl es schon auf dem Kontoauszug mit angegeben war.
    Hat was mit Wert und Wertstellung zu tun. Da muss man ganz genau aufpassen.
    Da hilft dann nur sich zu beschweren.

  • Am besten, Du schaust Dir mal Deine Auszüge an. Wenn Die Lastschrift mangels Deckung zurückging, ist das persönliches Pech. Wenn allerdings ausreichend Deckung vorhanden war, lass Dir von Deiner Bank die Kosten erstatten. Voraussetzung ist natürlich, Du hast Amazon ein Girokonto genannt. Von Sparkonten gehen Lastschriften nicht.

  • Danke für die Antworten.


    Hört sich alles logisch und nachvollziehbar an.
    Und es stimmt auch: direkt nach der Abbuchung befand sich das Konto im Minusbereich, dann wurde das Geld wieder zurück gebucht.
    Jedoch ist mir dies schon ein paar Mal passiert (immer nur geringe Beträge) und nie wurde etwas zurück gebucht.
    Ich geh dann 1-2 Tage später zur Sparkasse und zahle wieder Geld ein damit ich wieder im Plus bin.
    Musste immer nur ein paar Cent zahlen wegen Überziehung, aber sonst ist nichts passiert.


    Also soll ich mal lieber zur Sparkasse gehen und nachfragen was das sein soll?
    Nicht, dass es nun wirklich ein Fehler seitens Amazon.de war... ^^

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    Grüße,
    benyo

  • Wie hoch ist dein Dispolimit bei der Spaßkasse?


    Wenn es z.B. 100 Euro ist (du also dein Konto auf 100 Euro minus überziehen kannst), dann hätte die Rückbuchung nicht erfolgen dürfen (wenn das Konto dann wirklich nur zu 8 Euro in den Miesen steht).


    Wenn die Rückbuchung wegen fehlender Deckung gemacht wurde, setze dich auf JEDEN Fall mit Amazon in Verbindung. Die reißen dir nicht den Kopf ab, wenn du es meldest und gleich überweist inkl. der Gebühren. Dann kommt auch keine Mahnung.

  • Vielleicht hat der nette Sachbearbeiter, der sich sonst um dein Konto kümmert, gerade Urlaub. Und die Vertretung dreht halt genau bei 0,00 € den Hahn zu.
    Wenn's eine kleine Filiale ist, liegt es nämlich häufig im Ermessensspielraum des Personals, wie kulant man ist.
    Und wenn du ein reines Guthabenkonto hast, sind die eh meist strenger, weil du ja kein 'guter Kunde' bist.

  • Bei Leuten, wo nicht monatlich regelmäßig ein angemessener Betrag aufs Konto eingeht und die dazu öfter mal ins Minus rutschen, hat die Sparkasse angefangen den Dispokredit zu streichen. Vielleicht gehörst du da jetzt auch dazu. Das würde bedeuten schon bei 5 Cent Überziehung wird zurückgebucht und Rückbuchungsgebühren berechnet.
    Setz dich schnellstens mit deiner Sparkasse in Verbindung um das zu klären. Nach 14 Tagen nämlich wird das sonst als stillschweigende Zustimmung gerechnet und dein Einspruchsrecht verfällt.

  • Habe vorhin mal bei Amazon angerufen.
    In deren System ist das wohl noch nicht vermerkt, obwohl die Rückbuchung am Dienstag stattgefunden hat.
    Der Typ am Telefon meinte etwa das selbe wie ihr auch.
    Ich werde wohl in den nächsten Tagen eine eMail von Amazon erhalten in der ich aufgefordert werde den Betrag zuzüglich 6€ Bearbeitungsgebühr zu überweisen.
    Werde morgen erstmal zur Sparkasse gehen und dort nachfragen was dort abgelaufen ist.


    Vielen Dank nochmal für die vielen Antworten. :-)

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    Grüße,
    benyo

  • Kann sein, dass sie dir ziemlich schnell blöd kommen. Lass dir bloß nichts gefallen. Die können nicht einfach so irgendwas ändern an deinem Konto. Du müsstest wenigstens via Kontoauszug informiert werden, dass dein Dispo auf Null gesetzt wurde.

  • Wie es aussieht dürfte ich mein Konto bisher eigentlich nie überzogen haben weil es ein Jugend-Konto ist.
    Die haben jetzt ein neues Programm bei der Sparkasse welches dies regelt und dieses hat das wohl zurück gewiesen.
    Schätze vorher hat dies das Personal bearbeitet und die hatten da mehr Kulanz als so ein doofes Programm. ;)


    Also in Zukunft am besten garnicht mehr überziehen.
    Und nun den Betrag an Amazon übertragen....

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    Grüße,
    benyo

  • Ein Wichtiger Tipp, deine Bank darf dir keine Gebühren für Rücklastschriften berechnen. So eine Rücklastschrift ist ja nicht zu deinen Gunsten, sondern zu Gunsten deiner Bank als Schutz das Ihr Geld verloren geht. Also unbedingt das Geld zurück fordern.


    Gebühren darf Sie allerdings vom Abbucher der Lastschrift verlangen. In deinem Fall also Amazon. Und der Abbucher/Amazon kann dann von dir Ersatz dieser Kosten verlangen.


    Zitat


    Lastschrift


    Bankgebühren für Lastschriftrückgaben dürfen aufgrund verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs von der Zahlstelle vom Zahlungspflichtigen nicht verlangt werden[11]. Entgelte für den Einreicher der Lastschrift sind dagegen zulässig. Dieser kann die ihm entstandenen Aufwendungen und Auslagen gegenüber dem Lastschriftschuldner als Schadensersatz geltend machen, sofern eine Einzugsvereinbarung gegenüber dem Lastschrifteinreicher zum Zeitpunkt der Einreichung der Lastschrift vorlag.

  • Zitat von Indako;335218

    Ein Wichtiger Tipp, deine Bank darf dir keine Gebühren für Rücklastschriften berechnen. So eine Rücklastschrift ist ja nicht zu deinen Gunsten, sondern zu Gunsten deiner Bank als Schutz das Ihr Geld verloren geht. Also unbedingt das Geld zurück fordern.


    Gebühren darf Sie allerdings vom Abbucher der Lastschrift verlangen. In deinem Fall also Amazon. Und der Abbucher/Amazon kann dann von dir Ersatz dieser Kosten verlangen.


    Das ist ja ein alter Hut und seit mindestens 15 Jahren so. Das Entgelt wird immer demjenigen aufgebrummt, der die Lastschrift einreicht. Der reicht die entstandenen Kosten natürlich, meist mit Aufschlag für eigene Bearbeitungskosten, weiter. Nichts neues also.

  • Zitat


    Direkt danach wurden mir 2€ 'Aufwendungsersatz - Rücklastschriftgebühr' abgezogen,



    Zitat


    Mit zwei Euronen Rücklastschriftgebühr bist du übrigens noch gut dabei - meine Bank will glatt 5,50 Euronen für sowas haben.


    Nur das lese ich so, das denen die eigene Bank Gebühren berechnet hätten. Kann aber auch sein das ich das nur falsch verstehe.

  • Zitat von racergo2;335497

    Das ist ja ein alter Hut und seit mindestens 15 Jahren so. Das Entgelt wird immer demjenigen aufgebrummt, der die Lastschrift einreicht. Der reicht die entstandenen Kosten natürlich, meist mit Aufschlag für eigene Bearbeitungskosten, weiter. Nichts neues also.


    Und der gibts dann weiter. ;)


    Kennen wir alles.


    Na ja, kann ja mal passieren und solange es unter 5 Euro ist, ist es einigermaßen zu verschmerzen.