Abmahnung wegen Musik-Titel

  • Hallo Board!


    Der Esel eines Bekannten des Arbeitskollegen meines Bekannten (:-))
    hat sich beim Eseln erwischen lassen und als (eigentlich gerechte) Strafe für grenzenlose Dummheit soll er 450 Euronen löhnen.
    Jetzt sucht er einen Anwalt im Raum Dortmund/Bochum, der sich mit der Materie auskennt. Kann jemand weiterhelfen?

  • Zitat von Barrybaer;219615

    Hallo Board!


    Der Esel eines Bekannten des Arbeitskollegen meines Bekannten (:-))
    hat sich beim Eseln erwischen lassen und als (eigentlich gerechte) Strafe für grenzenlose Dummheit soll er 450 Euronen löhnen.
    Jetzt sucht er einen Anwalt im Raum Dortmund/Bochum, der sich mit der Materie auskennt. Kann jemand weiterhelfen?


    Ja für die grenzenlose Dummheit sind 450 gerechtfertigt :D


    In diesen Fall würde ich es einfach bezahlen.
    Wegen dem Esel gab es doch schon sehr viele Verhandlungen die so weit mir bekannt ist alle gegen den User ausgefallen sind.


    Ein Anwalt kostet Geld und die Rechtschutz übernimmt das IMHO nicht.


    Ärgerlich aber Pech gehabt

  • Naja, das Problem ist ja, dass der Esel seinem Namen aller Ehre macht. Verstehe nicht, warum Leute heute noch diesen nutzen...
    In diesem Fall würde ich sagen, die 450€ Tacken zahlen und die Finger vom blöden Esel lassen...;)

    <-- :p Gaaaaanz stolzer Besitzer von -== 53 ==- Keksen. :p -->




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  • Zitat von Barrybaer;219615

    Hallo Board!


    Der Esel eines Bekannten des Arbeitskollegen meines Bekannten (:-))
    hat sich beim Eseln erwischen lassen und als (eigentlich gerechte) Strafe für grenzenlose Dummheit soll er 450 Euronen löhnen.
    Jetzt sucht er einen Anwalt im Raum Dortmund/Bochum, der sich mit der Materie auskennt. Kann jemand weiterhelfen?


    Also laut Gulli soll man eine modifizierte UE abgeben und sonst nichts machen. Die werden dann weiter mahnen, die Kosten werden mal rauf und runter gehen und dann kommt evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid nach 3 Jahren, gegen den man innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen muss, danach kommen Bettelbriefe der Anwälte, dass man ihnen (!!!) den Widerspruch begründen soll :D und dann passiert gar nichts mehr.


    Welche RAe sind es denn und um welchen Titel handelt es sich?

  • Zitat von Destiny;219673


    Welche RAe sind es denn und um welchen Titel handelt es sich?


    Bushido :D


    Wobei, nee, da hat ja gerade keine Zeit - der spielt Fussball :D






    (Keine Ahnung ;))


  • Samstag Abend erst.. ES wird ein wunderbares Blutbad. :D:D:rolleyes:

  • @Barrybear


    Mal was ernsthaftes:


    Über die http://www.brak.de die regional zuständige Kammer aufsuchen, dort im Verzeichnis nach Anwälten mit Spezialisierung Medien/Neue Medien/Internetrecht suchen...


    Dann die gefundenen Namen nochmal nachgoogeln, die meisten Anwälte die sich damit befassen, haben dementsprechende Internetseiten oder sind anderweitig im Internet vertreten, an denen sich oft ableiten lässt wie gut oder weniger gut die sind, teilweise mit Forum und allem drum und dran...


    Ansonsten gibt es noch http://www.frag-einen-anwalt.de , wo man sich gegen kleinen PayPal-Obulus eine Kurzberatung von zugelassenen Anwälten besorgen kann... soll bei so kleinen Fällen durchaus ne Hilfe sein...


    gruß
    ben´


    Edit: Dies Posting stellt keine Rechtsberatung dar sondern nur meine Meinung!

  • Einfach Zahlen? - Auf keine Fall!


    Anwalt? - Bestimmt nicht schlecht.



    Aber auf alle Fälle erst informieren:


    z.B
    http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/
    http://www.verein-gegen-den-ab…mationen/eBook/index.html


    Hier hatte ich auch etwas dazu geschrieben:


    Abmahnung - eBook Wegweiser Abmahnung (Kostenlos)


    Eventuell auch Interessant:
    Abmahnungen bei Filesharing auf 100 Euro begrenzt
    http://www.maclife.de/index.ph…nc=viewpub&tid=1&pid=8694



    Früher las man oft in Foren einfach nicht reagieren, aber vor einer Weile stand in der c't ein Artikel das das falsch ist, da man wichtige Fristen versäumen kann. Ich weis leider nicht mehr welche c't das war.
    [Edit] Ich meine das man erst bei einer Mahnung reagieren muß, will da aber nix falches Erzählen, besser selber einlesen und informieren, oder informieren lassen. ;-)
    Siehe auch Kommentar von ben_sisko

  • masterMIND


    Korrekt...., nicht reagieren kann man nur bei plötzlichen Abovertragsforderungen und den dann folgenden Schreiben von RA Olaf Tank, da muss man nur auf den gerichtlichen Mahnbescheid reagieren (unbegründeter Einspruch und Fertig) und das ganze verläuft anschliessend im Sande...


    Diese beiden Sachverhalte (Aboverträge und Filesharingabmahnungen) sollte man keinesfalls verwechseln!


    gruß
    ben


    Edit: Dies Posting stellt keine Rechtsberatung dar sondern nur meine Meinung!

  • Also das ganze "Gegen Abmahnwahn" ist doch IMHO hier nicht zu gebrauchen.
    Das ist für Leute die ne 1000 Euro Rechung bekommen weil sie z.b. das falsche Wort in einer Auktion verwendet haben.
    Das macht ja auch Sinn, aber das hier ist doch ne ander Nummer.


    (Ich unterstelle das jetzt einfach ;) ): Es wurde vorsätzlich über den Esel ein oder mehr Aktuelle Musiktitel gezogen und weiterverteilt.
    Und jetzt bekommt man einen netten Brief vom Anwalt.
    Ist nach heutiger Gesetzeslage eine klare Sache. (ich persönlich finde es fast noch "Günstig")
    Da muss man sich selber auf die Backen schlagen.



    Ich würde einfach bezahlen, da die Forderung mit Sicherheit begründet ist, und das weiß auch der User von emule.exe ;)


    Kann aber jeder Handhaben wie er will ;)

  • Erst mal würde ich dem Mahnschreiben unverzüglich per Einschreibebrief (also nachweislich) widersprechen. Dann verlange von dieser Raffgeierkanzlei eine stichhaltige Auflistung aller dir zugrunde gelegten Gesetzesverstöße einschließlich Beweismaterial und harre in aller Ruhe der Dinge, die da kommen... glaube mir, es kommt nichts mehr. Letztlich hast du ja auch nichts zu befürchten: Die Höhe der Regressforderungen einschließlich Gerichtskosten ist bei der ersten Mahnung auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 100 Euro begrenzt - ein Betrag, der keinen Prozess rechtfertigt. Außerdem bewegt sich die Einforderung von 450 Euro Schadenersatz außerhalb des gesetzlichen Rahmens.