Serienjunkies und Abmahnungen?

  • Tja, ich habe/hätte nix dagegen das Zeug zu kaufen, allerdings gibt es da das "klitzekleine" Problem, dass meine Sammlung zu 95% aus HD Material besteht, dass es in Deutschland nicht einmal zu kaufen gibt !

  • > Das downloaden aus einer offensichtliche illegalen
    > Quelle ist ILLEGAL und kann bestraft werden...
    Schon lustig was für Mythen im Netz rumschwirren... :D


    jaja dieser Mythos schwirrt immer noch im Netz herum. Nur leider kann niemand den passenden Paragraphen dazu nennen, der sich NUR auf den reinen Download von urheberrechtliche geschütztem Material bezieht.
    Und der Download wird auch dadurch nicht "illegaler", je öfter man diesem Mythos mantramässig wiederholt.


    Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen. Gefühltes Recht ist nicht immer auch angewandtes Recht! ;)

  • Genau. Hört auf den Fachmann und probiert's einfach mal aus. Der Rest liest sich §53, Abs. 1 UrhG durch und checkt mal, welche herrschende Meinung (z.B. "Grundsätzlich ist nach den Vorschriften des Urheberrechts auch das Herunterladen von Filmen und Musik ohne Erlaubnis des Rechtinhabers unzulässig") sich über die letzten Jahre bei Anwälten und vor allem Richtern durchgesetzt hat. Viel Spaß.

  • Ich würde darum bitten mir auch nur eine Quelle zu nennen bei der wegen eines Streams oder einem DOWNLOAD bei einem OCH Anklage erghoben wurde. Natürlich sollte es sich dabei nicht um Kipos handeln. Wenn du mir eine solchen Deutschen Fall nennen kannst nehm ich dich ernst.


    Alles andere ist schwachsinn.


    Downloads sind nicht illegal.

  • Zitat von Optimas;408056

    Wenn du mir eine solchen Deutschen Fall nennen kannst nehm ich dich ernst.


    Und was meinst du, wie sehr mich das interessiert. Mal ernsthaft, hm?


    Zitat von Optimas;408056

    Alles andere ist schwachsinn.


    Schwachsinn ist deine Behauptung, nur weil du keine Anklage kennst, wäre es legal. Offensichtlich dürfte es schwierig sein, jemanden anzuklagen, wenn man dessen IP nicht kennt.


    Zitat von Optimas;408056

    Downloads sind nicht illegal.


    Egal wie sehr du dich windest, sie sind rechtlich unzulässig.

  • Denkst Du schon oder lügst Du noch?


    Deine Behauptungen sind falsch, und da Deine ganze "Argumentation"
    überwiegend auf solchen falschen Behauptungen aufbaut,
    ist ja wohl klar, was Deine Aussagen wert sind .....


    ES GIBT BIS HEUTE KEINE ANKLAGE UND KEIN URTEIL FÜR DEN REINEN DOWNLOAD
    Es geht immer um Uploads/Verbreitung

  • Optimas: Nur, weil noch niemand dafür noch niemand angeklagt, bzw. verurteilt wurde, ist es nicht gleich legal.
    Oder ist Autos klauen auch so lange legal, bis man erwischt wird?
    Denk' mal darüber nach und atme das nächste Mal einmal tief durch, bevor Du andere der Lüge und/oder des nicht-nachdenkens bezichtigst.

  • Zitat

    (wie schon erwähnt: §53).


    im §53 steht kein Wort vom Download außerdem wird er durch die Schwammige Formulierung "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" zu einen Gummiparagraphen :p


    Zitat

    Oder ist Autos klauen auch so lange legal, bis man erwischt wird?


    Natürlich wirst du nicht angeklagt, wenn du auf dem Flohmarkt ein geklautes Auto kaufst und du einfach nicht wußtest, dass es geklaut war...

  • Zitat von Optimas;408379

    Natürlich wirst du nicht angeklagt, wenn du auf dem Flohmarkt ein geklautes Auto kaufst und du einfach nicht wußtest, dass es geklaut war...


    Hmm, doch wirst du:
    http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html


    Sobald der Verdacht entstehen könnte das es geklaut ist, also das Kfz weit unter dem Handelsüblichen Preis angeboten wird, oder Papiere fehlen.

    "Alle umbringen, soll Gott die Guten aussortieren"


  • Zitat von Optimas;408379

    im §53 steht kein Wort vom Download außerdem wird er durch die Schwammige Formulierung "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" zu einen Gummiparagraphen :p

    So Gummi ist das doch gar nicht. Man muss sich nur von den Begriffen "Download", "Upload" usw. trennen.
    Dann wird es recht eindeutig.


    Zitat von Optimas;408379

    Natürlich wirst du nicht angeklagt, wenn du auf dem Flohmarkt ein geklautes Auto kaufst und du einfach nicht wußtest, dass es geklaut war...

    Hmm, Beispiel nicht verstanden. Egal.
    Würde trotzdem gerne mal dein verdutztes Gesicht sehen, wenn dir die Polizei das von einem anderen geklaute Auto wegnimmt und dich anzeigt, nachdem Du es - natürlich unwissend - auf einem "Flohmarkt" gekauft hast.

  • Zitat von Tommy137;408431

    Was ist ein Download denn sonst, wenn keine Vervielfältigung bzw. Kopie? oO


    Konsumieren nichtlizensierten Unterhaltungscontents :D


    Zitat

    So Gummi ist das doch gar nicht. Man muss sich nur von den Begriffen "Download", "Upload" usw. trennen.
    Dann wird es recht eindeutig.


    Ok, dann bleibt noch "der Besitz" wenn ich mich sich von den begriffen
    up load download etc. etc. trenne^^
    Und bei solchen medialen Inhalten wie Filmen ist der Besitz nicht strafbar.
    Es wäre auch eigentlich unmöglich oder viel zu aufwendig/kosteninitensiv einen solchen Besitz als illegal nachzuweisen.

  • Zwei und Drei macht Vier,
    widdewiddewitt und Drei macht Neune.
    Ich mach' mir die Welt,
    widdewidde wie sie mir gefällt...


    Ich geb's auf. Es hat einfach keinen Sinn, jemandem etwas zu erklären, was er nicht verstehen will.
    Viel Spaß noch in deiner Traumwelt vom legalen runterladen urheberrechtlich geschützten Materials!

  • Zitat von LtStarbuck;408459

    Zwei und Drei macht Vier,
    widdewiddewitt und Drei macht Neune.
    Ich mach' mir die Welt,
    widdewidde wie sie mir gefällt...


    Ich geb's auf. Es hat einfach keinen Sinn, jemandem etwas zu erklären, was er nicht verstehen will.
    Viel Spaß noch in deiner Traumwelt vom legalen runterladen urheberrechtlich geschützten Materials!


    Traumwelt?^^


    das ist "gesunder Menschenverstand"


    Es kann ja nicht angehen, das die Gerichte mit Millionen Bagatellfällen überschwemmt werden, die dann sowieso meist Niedergeschlagen werden und dabei gleichzeitig verhindern das wirklich wichtige Sachen rechtzeitig behandelt werden.


    Die Gründungsväter unserer Republik haben wohlweislich den Besitz von Privatkopien inoffiziell erlaubt. Weil Sie,
    im Gegensatz zu einigen Rechteverwertern ihre "Pappenheimer" kannten. ;)

  • Das einzige was erlaubt ist sind Sicherungskopien, wenn man das original besitzt, aber auch nur dann wenn man beim erstellen der Sicherungskopie keinen Kopierschutz außer kraft gesetzt hat. Alles andere ist eine rechtliche Grauzone und kann von einem Gericht so oder so ausgelegt werden, außer gewerbliche Verbreitung. Ich denke dabei kann man es belassen.

    "Alle umbringen, soll Gott die Guten aussortieren"


  • Zitat von JohnAnderton;408494

    Alles andere ist eine rechtliche Grauzone und kann von einem Gericht so oder so ausgelegt werden, außer gewerbliche Verbreitung. Ich denke dabei kann man es belassen.


    ich denke auch und stimme dir zu
    das ist ein gutes Argument für für die einen und ein gutes argument für die anderen ,)

  • Zitat von Optimas;408335

    Denkst Du schon oder lügst Du noch?


    Macht nichts. Ich gehe davon aus, dass der Rest hier den Unterschied zwischen bestehender Gesetzeslage und bisherigen Anklagen kapiert hat. In diesem Sinne.

  • Zitat

    Das einzige was erlaubt ist sind Sicherungskopien, wenn man das original besitzt, aber auch nur dann wenn man beim erstellen der Sicherungskopie keinen Kopierschutz außer kraft gesetzt hat. Alles andere ist eine rechtliche Grauzone und kann von einem Gericht so oder so ausgelegt werden, außer gewerbliche Verbreitung. Ich denke dabei kann man es belassen.


    Stimmt so auch nicht, denn das würde ja bedeuten das ich Filme aus dem TV mit meinem Festplattenrekorder nicht aufnehmen dürfte.


    Fakt ist, das es leider bis heute zu dem Punkt keine klare Gesetzeslage gibt. Vervielfältigen oder öffentlich vorführen von Material dessen Original man nicht besitzt ist auf jeden Fall strafbar und wird auch verfolgt. Eine Sicherheitskopie ist nur dann straffrei, wenn das Original nicht kopiergeschützt ist.
    Alle Uploader von Filmen oder Musik,Spielen,Dokumenten etc. machen sich automatisch strafbar. Bei eindeutigem Nachweis führt dies zur Verurteilung und da gibts auch nix zu deuteln.
    Die Downloader leben derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Sollte man ihnen ebenfalls genau nachweisen können was Sie gezogen haben dann werden sie auch verurteilt, denn sie haben uhrheberrechtlich geschütztes Material auf illegalem Wege bezogen und was sehr wichtig dabei ist, es war ihnen bewußt.


    Ich behaupte mal das alle die wissen was ein OCH ist und Seiten wie SJ besuchen auch ganz genau wissen das das ganze im Grunde illegal ist, sie aber auch wissen das die Gerichte die kleinen Fische eh nicht belangen werden, denn die Gerichte sind eh total überlastet


    Somit ist dieses Thema so alt wie das Uppen und Saugen an sich und bis zum heutigen Tage im Grunde total wayne, denn wer sich in Gefahr begibt kommt im ungünstigsten Fall darin um...^^