Serienjunkies und Abmahnungen?

  • Also dazu zu sagen hab ich folgendes:


    Das ganze ist jetzt gut ein jahr her:


    Mein Kumpel (Ich weiß ist es immer der Kumpel =) ) hat eine Datei bei Bittorrent geladen obwohl es darmals schon sehr verbreitet war mit den one Click Hostern. Habe ihm 10 mal gesagt lade das über eine seite wie ehemals 3.to . Wie das Schicksal so kommen musste tat er es nicht sondern übr wie oben schon erwähnt über Bittorrent. Etwa 6 Wochen später (Die Datei war für seine Oma ein Album von Claudia Jung ) bekamm er post von einem Anwalt wo er etwa 1000 Euro zahlen sollte und eine Eidelstattliche Versicherung abgeben sollte das er es nie wieder täte. Darauf hin ist er zu seinem Anwalt gegangen und hat es so rausgelegt das er nur 1200 Zahlt und die Versicherung nicht abgibt. Seit dem er über One Click hostern lädt geht es schneller und man hatt da auch nix mehr gehört bezüglich abmahnungen. Die Hatten mal nen bericht am Fernseher das die von diesen gesagten Anwalten nur die möglichkeit haben denn Link zu löschen aber nicht zurück zu verfolgen. Also erstmal ist das das Sicherste


    Grüße von mir

  • Zitat von Bratmaxe;404881

    bekamm er post von einem Anwalt wo er etwa 1000 Euro zahlen sollte


    Darauf hin ist er zu seinem Anwalt gegangen und hat es so rausgelegt das er nur 1200 Zahlt

    Na wer so nen Anwalt hat, braucht keine Feinde mehr xD

  • Ich würde darum bitten mir auch nur eine Quelle zu nennen bei der wegen eines Streams oder einem DOWNLOAD bei einem OCH Anklage erghoben wurde. Wenn mir einer solch einen Deutschen Fall nennen kann nehm ich ihn ernst. :D


    Downloads sind nicht illegal

  • In Deutschland ja, in Österreich und der Schweiz nein. Eine Verfolgung von Personen, die urheberrechtlich geschützte "Werke" heruntergeladen haben ist aber auch in Deutschland extrem selten, weil ohne konkreten Verdacht auf eine schwere Straftat (Gefahr von Leib und Leben, sexueller Missbrauch, gewerbsmäßiger Handel mit Raubkopien) kein richterlicher Beschluss auf Herausgabe der IP-Adresse ausgefertigt wird.

  • Zitat von q-the-storm;407028

    downloads sind doch seit 2010 oder 2011 auch illegal... Jede jahreswende ist was neues, weiß nicht mehr welches... Weiß aber auch nicht mehr genau...


    Du weißt es nicht....
    gut auf den Punkt gebracht :D


    Zitat von henderson;407169

    in deutschland ja


    NEIN STIMMT NICHT



    In allen bisherigen Klageschriften (Original!) wird immer von "illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke" gesprochen - also der Upload.
    Aber vielleicht findest du ja noch eine andere Klageschrift, oder wie wärs mit einem Gesetzestext?

  • Naja, die Meinungen gehen dabei weit auseinander, abschließend ist bisher rein gar nichts endgültig rechtlich geklärt. Die Begriffsdefinitionen entsprechender §§ sind schwammig und realitätsfern.


    Einzig wenn man annimmt, dass jede Form des Kopierschutzes, die auf IRGENDEINEM Gerät funktioniert einen wirksamen Kopierschutz im Sinne des urhg $95a darstellt, dann ist die Kopie einer derartig erstellten, im Sinne des § erzeugten illegalen Kopie, so zu werten wie die zuerst erzeugte Kopie, und nur dann ist der Downloader so zu belangen wie der Erzeuger.


    Diese völlig unklare juristische Lage führt dazu, dass in Deutschland die erwerbsmäßige Verbreitung von Urheber geschütztem Material belangt wird, und nicht das Erzeugen der Kopie des Materials auf welcher Ebene auch immer.


    Auch dem Uploader muss jedoch erstmal die Erwerbsmäßigkeit seiner Tätigkeit nachgewiesen werden. Andernfalls leistet er nicht erwerbsmäßige Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung.


    All das sind juristisch gesehen auch Vergehen und keine Verbrechen.


    Das Wort Raubkopie ist z.B. sowas von untreffend. Ein Raub ist juristisch klar definiert:


    Raub


    (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


    Absatz 2 des Gesetzes beschreibt das maximale Maß der Freiheitsstrafe von 5 Jahren.


    Dadurch, dass man medienwirksam irgendwie das Wort "Raub" vor die Kopie geklatscht hat, konnte man sich nun auch irgendwie diese maximale Freiheitsstrafe der nicht legal erzeugten Kopie anheften, was natürlich kompletter Unsinn ist.


    Weiterlesen: http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html

    Postfächer laufen über. Lange Wartezeiten!

  • Warum so engstirnig?


    JEDER weiß doch, was unter Raubkopie zu verstehen ist (das Wort Raubkopie wird doch nur Umgangssprachlich benutzt!): das unrechtmäßige Kopieren (und evtl. Verbreiten) von urheberrechtlich geschütztem Material.


    Darauf stehen auch keine max. 5 Jahre Freiheitsstrafe sondern, je nachdem ob es gewerblich oder nichtgewerblich ausgeführt wurde, zwischen einigen Monaten und max. 2 Jahren Strafe.


    Und ein entsprechender Download IST natürlich illegal (auch in Österreich!), es wird nur nicht juristisch verfolgt und damit halt auch nicht bestraft.

  • Urheberrechtsverletzungen sind Zivilrecht, und da wirst nicht verknackt, sondern für ein Vergehen belangt und musst Schadenersatz leisten, ergo die Welt in den Zustand vor deinen Vergehen versetzen.
    Den StA gehts darum, ob der Staat Schaden davon getragen hat. Steuerhinterziehung, Geldwäsche, etc. Da folgen Sanktionen in Form von Knast, also echte Strafen.

    Postfächer laufen über. Lange Wartezeiten!

  • Zitat von henderson;407169

    Eine Verfolgung von Personen, die urheberrechtlich geschützte "Werke" heruntergeladen haben ist aber auch in Deutschland extrem selten, weil ohne konkreten Verdacht auf eine schwere Straftat (Gefahr von Leib und Leben, sexueller Missbrauch, gewerbsmäßiger Handel mit Raubkopien) kein richterlicher Beschluss auf Herausgabe der IP-Adresse ausgefertigt wird.


    Was den Beschluss angeht...


    Für die Herausgabe der Adresse zur geloggten IP angeht... da brauchst wohl nur die IP, das geschützte Werk und den Zeitpunkt um einen Beschluss zu bekommen.


    Ich hatte vor nem Jahr mal auch über Torrent aus einer Germany Top 100 die ersten 10 Titel gezogen.
    Paar Wochen später bekam ich 4 Anwaltsbriefe unterschiedlicher Anwaltskanzleien (wegen dem Upload der Downloads).


    Als ob meine Adresse irgendwo veröffentlicht wurde... in nem Anwalts-Social-Network. Rundmail an betreffende Kanzleien in der Nähe.
    Ich hab auch Post über 1 Titel bekommen die ich nichtmal heruntergeladen hatte oder gar kenne.
    Und eine Mail von einem als Anwalt verkleideten Betr*ger ging auch noch an meine Berufs-E-Mail (k.A. woher er die hat, die nutz ich nicht privat).


    Und was die eidesstattliche Versicherung angeht... die heißt eigentlich Unterlassungserklärung. ;)


    BTW hab ich nie gezahlt.


    Die Summe von 350-490 Euro ging in den Folgebriefen auch bis 195 Euro runter.

  • Natürlich ist das illegal, solange der Download aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" erfolgt. Da man aber bei OCH nichts hochlädt ist es natürlich schwierig, als Downloader identifiziert zu werden und die Strafverfolgung konzentriert sich generell erst mal auf die Uploader.

  • Zitat von smizz;407193

    abschließend ist bisher rein gar nichts endgültig rechtlich geklärt. Die Begriffsdefinitionen entsprechender §§ sind schwammig und realitätsfern.


    RICHTIG


    Zitat von Wanze;407211

    es wird nur nicht juristisch verfolgt und damit halt auch nicht bestraft.


    kein Wunder
    Für einen Download kann man auch nur den Kaufpreis berechnen, da kostet die Abmahnung ja mehr
    . :D



    Zitat von Silvio;407233

    Natürlich ist das illegal, solange der Download aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" erfolgt. Da man aber bei OCH nichts hochlädt ist es natürlich schwierig, als Downloader identifiziert zu werden und die Strafverfolgung konzentriert sich generell erst mal auf die Uploader.



    1. Hier kommen wir zu dem interessanten Wort "offensichtlich".
    Die ganze Formulierung wird durch dieses Wort zu einer sehr dehnbaren Formulierunge,
    früher nannte man sowas Gummiparagraph :D


    2. Woher soll der Konsument vor dem Download wissen, ob das Material legal oder illegal eingestellt wurde?
    Geht nicht.


    3. Schwierig ist es nicht, es ist unmöglich zu beweisen dass jemand tatsächlich etwas runterlädt. Da die Rechte inhaber selbst nichts hochladen, kann derjenige, der etwas herunterlädt, natürlich nur von Dritten etwas ziehen es besteht also nur eine Verbindung zwischen dem Downloader und irgendeinem Uploader, die Rechte-Inhaber bzw. dessen Vertreter wissen aber gar nicht, ob und wie dort Daten ausgetauscht wurden und stehen daher ohne Beweis da.

  • Zitat von Optimas;407242


    2. Woher soll der Konsument vor dem Download wissen, ob das Material legal oder illegal eingestellt wurde?
    Geht nicht.


    Kein Grund für Fettdruck, das ist nämlich Schwachsinn. NATÜRLICH weiß jeder, der von RS und Co. runterlädt, dass die Sachen nicht legal sind. Kannst ja mal versuchen, dich mit Blauäugigkeit rauszureden. Wir lachen dann später.

  • Zitat von Silvio;407465

    Kein Grund für Fettdruck, das ist nämlich Schwachsinn. NATÜRLICH weiß jeder, der von RS und Co. runterlädt, dass die Sachen nicht legal sind. Kannst ja mal versuchen, dich mit Blauäugigkeit rauszureden. Wir lachen dann später.


    es ist interessant zu wissen, dass Du nur drauf wartest, dass Deine Mitmenschen wegen Bagatellvergehen verklagt werden. Schadenfreude pur also.


    Ich hoffe dafür, dann Dir nichts Vergleichbares passiert für schlimmere Bagatellvergehen wie Straße überqueren bei rot oder was es sonst noch so an Verboten gibt .....

  • Ich lache höchstens über Dummheit. Wer die letzen Jahre gepennt hat und nicht weiß, wie der Hase inzwischen läuft, ist selbst Schuld. Wem das alles zu gefährlich ist, kann sich das Zeug natürlich auch kaufen. Problem gelöst.