Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

  • Um die Fragen klar zu beantworten:

    Zitat von GeorgeStobbart;193647

    Ist eigentlich überhaupt je jemand "besucht" worden, der bei einem 1-Click-Hoster runtergeladen hat?


    Nein

    Zitat von GeorgeStobbart;193647

    Ich meine, ok, wenn man bei Filesharing oder Torrent runterlädt, lädt man ja systembedingt auch rauf. Aber bei RS und Co. passiert das ja nicht.

    Ganz genau! Bei reinen Leechern ist einfach der Streitwert zu gering, als dass sich eine Verfolgung lohnen würde.


    In Bezug auf die Upper bin ich anderer Ansicht als Destiny und block06. Zumindest die Upper von Top-Serien, die noch DVD-Verkäufe generieren oder sogar nur im Pay-Tv laufen, sollten genau verfolgen, was in näherer Zukunft passiert.


    Dass die UI durchaus auch die Verbreitung von Serien zu verhindern versucht, zeigen ja die gelegentlichen Löschaktionen. Da werden sie bestimmt auch ihre Anwälte von der Leine lassen, sobald sie an die benötigten Userdaten kommen.

  • Von der Leine sind die Anwälte doch jetzt schon. Was fehlt ist eine einwandfreie Legitimation von OCH die Uploader-Daten zu verlangen. Und derzeit sind die auf dem Vormarsch, so wie ich das einschätze. Wenn RS/NL/UL etc. nicht bald alle, mit sammt ihren Serverfarmen nach Timbugtu umziehen, sehe ich da schwarze Zeiten auf uns zukommen.


    Sicher liegt das Hauptaugenmerk derzeit auf Musik und Kinofilme. Speziell der Musikbranche steht das Wasser bis zum Hals. Aber Die Filmindustrie, macht auch schon so genug Reibach. Merchandise, Kinokarten, Verleihgebühren, Verleihlizenzen, DVD & BlueRay Verkauf. Die wollen entweder noch mehr Kohle, oder denen geht es um's Prinzip. So oder so, nehemn die das ausgesprochen Ernst.


    Wie das dann bei uns mit Serien und Dokus aussieht, kann ich nicht im mindesten abschätzen. Die Hoffnung stribt zu letzt. Erste Erfolge, die in unsere Richtung zeigen sind, im Internet kursierende, diverse Meldungen von Gerichtsurteilen, die die Stellung von z.B. RS ein wenig stärken. Was uns jedoch keinen Freibrief aushändigt. Mal abwarten und Augen und Ohren GAAAAAANZ weit offen halten. Und wenn es gar nicht anders geht: Notbremse ziehen!

  • Passwörter sind überhaubt nicht nötig zum verpetzen bei RS.


    SJ zu einem Closed Board machen!? Unsinn, Uploader sollten sich einfach nach nem Proxy, VPN umsehen und sich damit beschäftigen.


    Verpetzen kannst du nicht verhindern selbst in einem NonPublic Board nicht.


    greetz :-)

  • Zitat von Destiny;194006

    Tja, wenn die Uploader Ahnung von VPN, Proxy etc. hätten... und sind die nicht alle kostenpflichtig, wenn man ein wenig Speed haben will und keine 56 K Modem Geschwindigkeit?


    Ja, sonst kostet alles.
    Aber man kann auch alles durch Uploads bezahlen. (bei nl und ul bekommt man geld)
    aber dafür müsstest du mirrorn, und da du das nicht willst bleibt das wohl für dich außen vor.

  • Du brauchst bei netload und uploaded immernoch keinen prem acc... einzig und allein bei rs.
    Ich mirror auch all meine serien und hab nur nen prem acc bei rs.
    Aber du willst es wohl nich einsehen.
    Dann musst du wohl immer damit rechnen das du beim uppen erwischt wirst.
    Aber no risk no fun.
    hat bis jetzt ja auch immer geklappt.

  • Zitat von Destiny;194034

    Ja, wo wir wieder bei Kosten für Prem Accounts wären, gelle?

    Was hast du denn jetzt wieder mit dem Premium Account?
    Ich benutz bei NL auch nen CollectorAcc und der kostet schließlich nichts

  • Klar - man muss Augen und Ohren immer offenhalten. Im großen und ganzen ist man bei Rapidshare aber noch weitgehend sicher. Das hängt zum einen mit der Deckelung der Abmahngebühren auf maximal 100 Euro zusammen, die eine Klage im Normalfall uninteressant macht. In Wahrheit liegt der Hund aber ganz wo anders begraben.


    Bei Rapidshare und anderen OCHs gibt es einen besonderen Umstand, der ein rechtliches Vorgehen gegen die Nutzer extrem erschwert. So muss man neben der simplen Rentabilitätsfrage vor allem in Zweifel ziehen, ob der Uploader mit dem Poster der Links identisch ist. In der Regel wird dies wohl der Fall sein, aber ein Beweis lässt sich kaum erbringen - deswegen auch das zögerliche Verhalten der Lizenzhalter.


    Nur wenn der Upper aus verhängnisvollem Grunde sich selbst überführt, schließt sich die Beweiskette. Das geht nur dann, wenn die IP im Forum/Board mit der IP im RS-Datenprotokoll übereinstimmt. Selbst wenn zwei "dynamische" IPs zum selben Rechner zu führen scheinen, ist der Rechtsweg erschöpft. Im Falle einer rein zivilrechtlichen Angelegenheit darf die IP laut BVG nämlich nicht zurückverfolgt werden. Rapidshare ist im Zweifelsfalle an Gesetze gebunden und wenn die Ermittlungsbehörden genügend Indizien für eine Straftat zusammengetragen haben, muss die IP so oder so herausgegeben werden. Strafrechtlich relevant ist unter anderem jeder Massenupload aktueller Musiktitel, Kinofilme und dergleichen mehr, also alles, was das Geschäftsmodell der Mediengiganten in Frage stellt.


    Wer über eine dynamische IP verfügt und Post und Upload in zwei verschiedenen Sitzungen oder auf verschiedenen Rechnern erledigt, der ist so weit sicher. Denn jeder Bürger darf selbst Unmengen urheberrechtlich geschützten Materials zu rein privaten Zwecken auf OCHs hochladen - sofern er die Links nicht an Fremde weitergibt. Gesetzwidrig ist nämlich nur die Veröffentlichung der Links in anonymen Foren! Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sollte man es den Spürnasen der ProMedia so schwer wie möglich machen und nicht allzu laut mit supertollen Ups und brandneuen Releases herumprahlen. Wenn möglich kann man auch darüber nachdenken, ab und zu den Benutzernamen zu ändern.

  • Zitat von henderson;194066

    Bei Rapidshare und anderen OCHs gibt es einen besonderen Umstand, der ein rechtliches Vorgehen gegen die Nutzer extrem erschwert. So muss man neben der simplen Rentabilitätsfrage vor allem in Zweifel ziehen, ob der Uploader mit dem Poster der Links identisch ist. In der Regel wird dies wohl der Fall sein, aber ein Beweis lässt sich kaum erbringen - deswegen auch das zögerliche Verhalten der Lizenzhalter.


    henderson


    Da hast du einen ganz dicken Denkfehler drin.


    Zitat von henderson;194066

    Nur wenn der Upper aus verhängnisvollem Grunde sich selbst überführt, schließt sich die Beweiskette.
    ...
    Im Falle einer rein zivilrechtlichen Angelegenheit darf die IP laut BVG nämlich nicht zurückverfolgt werden.
    ...
    Wer über eine dynamische IP verfügt und Post und Upload in zwei verschiedenen Sitzungen oder auf verschiedenen Rechnern erledigt, der ist so weit sicher.


    Absolut falsch!


    Der Uploader wird bzw. kann allein über die IP von RS lokalisiert werden, nicht über irgendein Forum oder ein Blog.


    Gegriffen hat auch der Paragrafen 101(*), also Zugriff auf die normale Speicherung der IP-Adr. und nicht wie manche meinen die 6 monatige (Pflicht)-Speicherung per Vorratsdatenspeicherung.
    (Die in dem Fall auch nicht genutzt werden darf.)


    (*) Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, siehe auch: http://www.gulli.com/news/rapi…abmahnung-f-r-2009-04-25/
    Den Durchsuchungsbeschluß kann man hier noch einsehen:
    http://www.wikileaks.org/wiki/…Rapidshare%2C_10_Dez_2008


    btw.
    Wie lange die IP gespeichert wird ist letzendlich vom ISP abhängig, Listen dazu sind mir keine bekannt und wie der Fall Telekom/Flatrate zeigt kann man sich auch nicht immer auf eine Löschung verlassen.


    Eintragen bzw. öffentlich machen kann das sonstwer, verfolgt bzw. ausfindig gemacht werden kann bzw. wird (momentan) nur der Uploader.
    Aber lest dazu auch den Gulli Link weiter unten!


    ....


    Leider steht im Topic unglaublich viel auf Verdachtsbasis, gemischt mit Halbwissen und Panikdenken.


    Ich habe mich außer auf Seite 1 im Topic nicht weiter zu geäußert, einfach weil es kaum genug verlässliche Informationen zu dem Fall gibt.
    Gulli ist jedenfalls keine adäquate Quelle.



    Für diejenigen die Panik schieben und jetzt hier Anfragen.
    - Ob ihr weiter saugt, oder nicht müßt ihr selber entscheiden.


    Aus meiner langjährigen Erfahung P2P kann man nur vermuten das sich die Lage langfristig, wenn vermutlich auch langsam, verändern wird.


    Die Industrie wird schauen mit welchen Methoden Sie am meisten Erfolg hat und die dann optimieren.
    Einschüchterung ist IMO eine beliebte Taktik.



    Wenn man versucht Resümee zu ziehen gibt es z.Z einen Fall wo ein Uploader in Deutschland mit den rechtlichen Konsequenzen zu Leben hat.
    Man darf aber nicht vergessen das sich nicht jeder an ein großes Forum wendet, gut möglich das es noch weitere ähnliche Fälle gibt.


    Von Downloadern die belangt worden sind ist mir noch kein Fall zu Ohren gekommen, aber auch da könnte es eine Dunkelziffer geben.
    Auch hier sollte man Informiert bleiben:
    http://www.gulli.com/news/file…elches-risiko-2009-05-05/


    Dem gegenüber stehen nur bei RS 160 Millionen hochgeladene Dateien und Millionen Downloads täglich. (Zahlen laut RS)


    Jetzt möge jeder selber für sich durchrechnen wie hoch das Risko führ ihn ist und ob er bereit ist es einzugehen. ;-)



    Meine Meinung:
    Keine Panik, aber immer schön Augen und Ohren offen halten, dann bekommt man schon mit wann eine Quelle nicht mehr zu empfehlen ist.
    Das war schon beim eMule so, bei (öffentlichen)-Trackern ebenso und wird bei Filehostern nicht anders laufen.


    Ich konnte mich so bisher immer schadlos halten - toi toi toi. :)



    Gruß mM




    PS. Ich hatte schon vor einem halben Jahr einen Link gepostet wo man sich über Abmahnungen informieren kann, das hat damals niemanden interessiert, das könnte sich dieses Jahr aber noch ändern.


    Abmahnung - eBook Wegweiser Abmahnung (Kostenlos)


    Auch wissenswert: http://de.wikipedia.org/wiki/A…chtsverletzungen.E2.80.9C

  • Zitat von masterMIND;194147

    Absolut falsch!


    Der Uploader wird bzw. kann allein über die IP von RS lokalisiert werden, nicht über irgendein Forum oder ein Blog.


    Gegriffen hat auch der Paragrafen 101(*), also Zugriff auf die normale Speicherung der IP-Adr. und nicht wie manche meinen die 6 monatige (Pflicht)-Speicherung per Vorratsdatenspeicherung.
    (Die in dem Fall auch nicht genutzt werden darf.)


    Ich weiß nicht so recht was du meinst..


    Natürlich kann der Upper anhand der RS-Protokolle identifiziert werden - ich habe nichts Gegenteiliges behauptet. Aber um einen Täter wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials dranzukriegen, muss man ihm erst nachweisen, dass er die Links in einschlägigen Foren/Boards hinausposaunt hat. Das ist kein technisches Problem, sondern ein juristisches.


    Ein Beispiel:


    Du lädst drei neue Alben hoch und verrätst deinem besten Freund die Links; das ist so weit völlig legal, weil die Links vertraulich im engsten Bekanntenkreis weitergegeben werden dürfen. Dein Freund stellt die Links aber auf eine öffentlich zugängliche Warez-Seite und bietet die Musik der Allgemeinheit zum kostenlosen Download an.


    Wer haftet nun für den entgangenen Gewinn der Plattenfirma? Natürlich dein Freund, weil er die Links publik gemacht und die massenweise Verbreitung der Alben ermöglicht hat.


    Unter normalen Umständen kann der Rechteigner also keine zwangsläufige Kausalkette zwischen Poster und Uploader herstellen; er braucht dazu zwei identische IPs.

  • Interessante Diskussion, aber wenn ich mal so fragen darf, woher sind überhaupt die Infos das RS IPs speichert und herausgibt?
    Ich mein - Gulli erzählt eh viel wenn der Tag lang ist. Das irgendnen Usenet-Betreiber da mit im Boot sitzt is eh bekannt, da wundern mich auch irgendwelche Pressemitteilungen deren Urheber geheim bleiben möchten nicht, wer .dl.am-Domains umleitet um Kunden zu Fangen "fälscht" imo auch sowas.. und sollten die´s wirklich net sein, ich kenn da noch ne Gesellschaft mit 3 Buchstaben die daran grosses Interesse hat, aber dazu später.
    Alle paar Wochen kommt mal so ne schwammige "News" bei denen die keiner nachvollziehen kann, und RS ist immer schön Gesprächsthema.
    Wenn ich die Fakten so sehe les ich nur das RS keine IPs speichern muss, da sind die doch nicht so blöde und speichern sowas trotzdem noch nen halbes Jahr um die Kundschaft in die Pfanne zu hauen..
    und dann gibts nur jede 6 Wochen mal irgendwo nen anonymen User der Post bekomt, und das war´s dann? Wenn die wirklich Auskunftsansprüche geltend machen könnten könnten die ganze Seiten bis zur Anklage bringen, RS ist doch bei GVU und Co eh schon nen Dorn im Auge, könnten die an alle IPs kommen wäe das doch spätestens nach der Gerichtsverhandlung letztes Jahr losgegangen, als klarwurd das man sie net kaputtklagen kann..
    Oder sie haben ne bessere Möglichkeit gefunden.. und diskreditieren den Anbieter einfach..


    So oder so, für mich wirkt das alles mehr als unglaubwürdig.

  • Zitat von henderson;194178

    ...
    Natürlich kann der Upper anhand der RS-Protokolle identifiziert werden - ich habe nichts Gegenteiliges behauptet. Aber um einen Täter wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials dranzukriegen, muss man ihm erst nachweisen, dass er die Links in einschlägigen Foren/Boards hinausposaunt hat. Das ist kein technisches Problem, sondern ein juristisches.


    Ein Beispiel:
    ...


    Aber ich versteh schon. ;-)


    Nur würde ich dabei von einer Beweislast Umkehr ausgehen, du bist erst mal für Das verantwortlich was über deine IP getrieben wird.


    Da gibt es genug Beispiele bei P2P, wo die Kids was laden und der Vater den Brief bekommen hat.


    Zuerst wird der Accountbesitzer haftbar gemacht.


    Da gab es schon ganz üble Fälle, z.B. ISP hat die IP verwechselt und ein Unbeteiliger hat eine Hausdurchsuchung wegen KiPo bekommen.


    Zitat von Nelson;194187

    Interessante Diskussion, aber wenn ich mal so fragen darf, woher sind überhaupt die Infos das RS IPs speichert und herausgibt?
    Ich mein - Gulli erzählt eh viel wenn der Tag lang ist.


    Das Gulli keine gute Quelle ist stimmt, habe ich oben auch schon geschrieben.


    Zitat von Nelson;194187

    Wenn ich die Fakten so sehe les ich nur das RS keine IPs speichern muss, ...


    Das stimmt leider nicht.


    Rapidshare hat nachdem der Metallica-Fall durch sämtliche Foren gegangen ist selber ein Presseerklärung rausgegeben, die kannst du hier komplett nachlesen:


    http://www.presseportal.de/pm/64910/1396824/rapidshare_ag/


    Den Durchsuchungsbeschluß habe ich schon weiter oben verlinkt, und die Kopie stammt nicht von Gulli sondern von dem Rechthilfeforum (123recht.net), wo der ursprunglich gepostet wurde, Gulli ist erst sehr viel später auf den Zug aufgesprungen.


    [Edit]


    Man sollte noch drauf achten, das die zwar zugeben das die die zur Auskunft verpflichtet sind.


    >> "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar.


    Aber nicht schreiben wie lange und in welchen Umfang gespeichert wird.



    Hier findet sich was dazu, aber ohne Gewähr.


    http://netzweltwiki.net/RapidShare.com#Gespeicherte_Daten

  • Zitat von block06;194290

    nei shortnews.de schreiben auch viele dass man gulli nicht glauben soll!


    LOL die sind auch so viel besser...


    Zitat von block06;194290

    bisschen off topic
    mehr inforamtionen über gulli:
    http://open-gulli.net/


    Das passt wirklich nicht in diese Topic, das sind alte Kammelen, und die Quelle ist auch nicht vertauenswürdig.
    Gulli Hasser gibt es auch genug, da muß man genauso wenig alles glauben.