Gewerblicher Händler verweigert Gewährleistung/Mängelbeseitigung

  • Zitat

    Speziell in diesem Fall kann die Polizei nicht mal eine Anzeige aufnehmen, da es sich hier eher um eine "Meinungsverschiedenheit" zwischen den Parteien handelt, aber keine beabsichtigte Straftat (z.B. Betrugsversuch) perse unterstellt werden kann, da der Vertrag mit den beiderseitigen Verpflichtungen ja erfüllt wurde (Ware und Geld haben den Eigentümer gewechselt), alles weitere kann nur in einem Verfahren festgestellt werden, die Streitigkeiten zu beurteilen ist nicht aufgabe der Polizei = Zivilrechtliches Verfahren ist notwendig.



    Das ist nur bedingt richtig, denn man ist ja in dem Sinne betrogen worden, wenn nicht das geliefert wurde was vereinbart war und das wie ich das gelesen habe OVP und nicht gebraucht und abgenutzt oder stand da was von Vorführgerät?