Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Der Chaos Computer Club (CCC) will in der Debatte über Webseiten-Sperrungen unter dem Aufhänger der Bekämpfung von Kinderpornographie die Flinte noch nicht ins Korn werfen. Parallel zum Ausarbeiten technischer Gegenstrategien soll den Bundestagsabgeordneten ein Ausweg aus dem Gesetzesvorhaben geboten werden, mit dem die Politiker "ihr Gesicht wahren können", erklärte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn zum Abschluss der dreitägigen Hackerkonferenz SIGINT in Köln am gestrigen Sonntagabend gegenüber heise online. Die Volksvertreter sollen demnach ein verschärftes Vorgehen gegen die Betreiber gegen kinderpornographischer Seiten und die strengere Strafverfolgung der eigentlichen Täter beschließen und im Gegenzug den heftig umkämpften Gesetzesentwurf beerdigen.
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    "Es hilft nichts, Sichtblockaden gegen Kinderpornographie im Internet aufzustellen", fasste Müller-Maguhn den Tenor der vorausgegangenen Diskussionen zusammen. Stattdessen müsse das Problem direkt an der Wurzel bekämpft werden. Um die gefürchtete unheilvolle "Einmischung der Politik in das Internet" durch das Aufsetzen einer beliebig verwendbaren Zensurinfrastruktur noch zu verhindern, habe der CCC daher seine "Hemmschwelle" überwunden und werde nun das Gespräch mit den Parteien im Umfeld der parlamentarischen Beratung des entsprechenden Regierungsentwurfs suchen. Die Abgeordneten müssten sich schließlich an der Lösung von Sachfragen messen lassen, nicht an der Beförderung symbolischer Politik.


    Auf der SIGINT selbst trugen viele der 555 Besucher als sichtbares Zeichen des Protests schwarze T-Shirts mit dem Abbild von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und der Überschrift "Zensursula", da die CDU-Politikerin den Stein der Web-Blockaden unter enormen Kraftanstrengungen ins Rollen gebracht hatte. Ziel des kleinen Ablegers des jährlich zwischen den Jahren in Berlin stattfindenden kord-abgeschlossen--/news/meldung/121029/ Chaos Communication Congress war es gewesen, "dass Techniker mit Kulturschaffenden reden und mit Politikern", wie Mario Manno vom CCC bei der Abschlussveranstaltung sagte. Es sei darum gegangen, Meinungen zu verbreiten oder zumindest eine gemeinsame Wahrnehmung der Welt zu entwickeln einschließlich von Punkten, "wo es brennt". Von Politikern selbst hatten sich die Hacker etwa für ein Podium über Computerspiele aber Absagen eingehandelt und auch das Publikum konnte letztlich zur abgeordnetenfreien Zone erklärt werden. Zugesagt hatte aus der Konzernwelt dagegen ein Vertreter Googles für ein Datenschutz-Panel, erschien dann aber doch nicht.


    Insgesamt wartete die erstmals vom CCC veranstaltete Tagung mit 90 Stunden Programm auf. Manno sprach daher vom "größten Hacker-Event in NRW", bei dem drei Paletten der bei den Freunden der schöpferisch-kritischen Auseinandersetzung mit der Technik besonders beliebten koffeinreichen Brause Malte sowie 450 der mit eben diesem Gebräu angereicherten Cocktails in Form von "Tschunks" bis sechs Uhr morgens getrunken worden seien. Darüber hinaus hätten die Hacker einen Aufzug in den Defekt getrieben, einen Beinahe-Brand verursacht und eine GSM-Empfangsbasis von Siemens "zerlegt". Trotz einer gut und weitgehend symmetrisch genutzten 155 MBit/s-Anbindung gab es zugleich im Unterschied zu den Berliner Chaos-Kongressen keine einzige verunstaltete oder verschönerte Webseite zu vermelden.


    Für Manno ist so insgesamt klar, dass "wir mit der Hackerbewegung ein bisschen im Mainstream angekommen sind". Dabei zog er sogar eine Parallele zu der sonst von den Datenreisenden wenig geliebten Musikindustrie, da auch dahinter letztlich "Jugendliche mit der Gitarre" stünden, die "Werte und Ziele haben". Bei einer Umfrage im Publikum zu alternativen Vergütungsmodellen für Kreative hatten sich rund 99 Prozent der Anwesenden bereit erklärt, für eine "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe von Downloads aus Tauschbörsen eine Pauschale von fünf Euro pro Monat zu zahlen. Musiker und die Macher von Indie-Labels hatten dagegen Bedenken vor allem wegen der ihrer Ansicht nach kaum gerecht hinzubekommenden Verteilung der Einnahmen und plädierten eher für die Vorfinanzierung von Werken über die Nutzer etwa durch die Ausgabe von "Aktien", wie es die Kölner Band Angelika Express vorexerziert hat.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-liefern--/meldung/138339

  • Three-Strikes-Gesetz wird 1.000 Verbindungen kappen - täglich


    Der französische Kultusministerin Christine Albanel erklärte, dass das Three-Strikes-Gesetz täglich für die Trennung von 1.000 Internetzugängen sorgen würde.


    Wie wird sich das geplante französische Three-Strikes-Gesetz auf die dortige Internetlandschaft auswirken? Ein Artikel der Associated Press lässt einen vagen Einblick zu.


    Darin erklärt der französische Kultusminister, dass er von 1.000 Internettrennungen pro Tag ausgehen werde, sobald das Gesetz umgesetzt worden sei. Auch müsse man von 13.000 Briefen täglich für Erst- und Zweitverletzer ausgehen. Während hier bereits mit großspurigen Zahlen umhergeworfen wird, muss sich das Gesetz in letzter Instanz unter die Lupe nehmen lassen, ob es nicht doch gegen die Grundrechte des französischen Volkes verstößt. Eine Entscheidung zu dieser Frage wird innerhalb der nächsten 28 Tage erwartet.


    An dieser Stelle kann man jedoch bereits ein interessantes Zahlenspiel beginnen, wenn hypothetisch angenommen wird, dass Frankreich das Three-Strikes-Gesetz tatsächlich real werden lassen kann. Bei 1.000 Verbindungstrennungen pro Tag bedeutet dies 365.000 ausgelöschte Anschlüsse pro Jahr. Laut Wikipedia leben in Frankreich etwa 61,5 Millionen Menschen. Unter der Annahme, dass alle diese Personen einen Internetzugang haben - was wohl nicht der Fall sein wird - würden 1 von 168 Bürgern im ersten Jahr seinen Anschluss verloren haben. Noch interessanter wird dies bei 13.000 Verwarnungen tagtäglich. Im ersten Jahr würden 4.745.000 Warnbriefe durch die Nation gehen, was bedeutet, dass 1 von 13 Bürgern einen solchen Brief erhalten hat. Wenn wir davon ausgehen, dass jeder Bürger Frankreichs 13 weitere Bürger kennt, so dürfte der Traum von so manchem abmahnenden Anwalt wahr werden. Somit dürfte nämlich jeder jemanden kennen, der jemanden kennt, der abgemahnt worden ist. Die zweite Instanz würde dabei sogar wegfallen.


    Um die Effektivität des Three-Strikes-Gesetzes mit einem durchaus gedehnten Argument zu verdeutlichen: Bei 61,5 Millionen französischen Bürgern und 1.000 Anschlusstrennungen pro Tag würde es 168 Jahre dauern, bis niemand mehr einen Internetzugang hat.Vorausgesetzt, alle Franzosen haben Internet, mit welchem sie illegales Filesharing betreiben und außen vor gelassen die Tatsache, dass pro Jahr immer neue Bürger geschäftsfähig werden und einen Internetanschluss beantragen können.


    briefeBei den Verwarnbriefen geht die Sache erheblich schneller von statten. Binnen 13 Jahren wird jeder Franzose - unter den vorbenannten Bedingungen - ein solches Schreiben erhalten haben.


    Helga Trüpel, eine Abgeordnete im EU-Parlament, fand im Rahmen einer Debatte zum Three-Strikes-Gesetz die passenden Worte. Ihrer Ansicht nach hätte solch ein Gesetz keinerlei Zukunft. Mit dieser Feststellung mag sie vermutlich richtig liegen, denn schlussendlich werden findige Köpfe immer Wege finden, das Gesetz auszutricksen. VPN-Anbieter dürfte hierbei nur eine von vielen Möglichkeiten sein.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/fran…tusministerin-2009-05-25/

  • AK Vorratsdatenspeicherung-Video: Experten zerpflücken geplante Surfprotokollierung
    Autor: petrapez , Montag, 25. Mai 2009, 02:24


    Pressemitteilung vom 25.5.2009


    In einer Anhörung des Bundestages äusserten Experten scharfe Kritik an einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble, der dem Staat die verdachtslose Aufzeichnung unseres Surfverhaltens auf staatlichen Internetportalen erlauben soll.


    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der alle Bürger im Rahmen einer Kampagne zum Protest gegen das Vorhaben aufruft, dokumentiert hier die Anhörung der Sachverständigen als Video.


    Video der Anhörung


    Zusammenfassung


    Sebastian Edathy (SPD) sagte zur Eröffnung der Anhörung am 11. Mai 2009, die Abgeordneten hätten zu dem Vorhaben "in den vergangenen Wochen auch zahlreiche Bürgereingaben bekommen". Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wies die Abgeordneten darauf hin, "dass eine flächendeckende und anlasslose Erfassung personenbezogener Daten nicht verfassungsmäßig ist." Frank Hofmann (SPD) teilte daraufhin mit, dass die Koalition die ursprünglich geplante Surfprotokollierung durch Privatanbieter "in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgen" werde. Mit Ausnahme des Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik kritisierten jedoch alle Experten auch das weitere Vorhaben, dem Amt künftig die Aufzeichnung des Surfverhaltens auf staatlichen Internetportalen zu erlauben.


    Es sprachen die folgenden Sachverständigen:


    Dr. Patrick Breyer, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
    Anette Brückner, Eurasburg
    Dr. Udo Helmbrecht, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn
    Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, Technische Universität Dresden
    Prof. Dr. Hartmut Pohl, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sankt Augustin
    Prof. Dr. Ralf Poscher, Ruhr-Universität Bochum
    Prof. Dr. Jörg Schwenk, Ruhr-Universität Bochum
    Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


    Quelle: http://www.radio-utopie.de/200…lante-Surfprotokollierung

  • Wenn man dem Jugendschutzfilter JusProg Glauben schenkt, ist das politische Netz und auch Telepolis jugendgefährdend
    Internetanbieter, deren Geschäftsmodell Inhalte sind, die vom Gesetz als jugendgefährdend angesehen werden, haben in Deutschland ein Problem. Sie müssen Vorkehrungen treffen, dass zu beanstandende Inhalte nicht von den lieben Kleinen aufgerufen werden können. Eine dieser Vorkehrungen sind sogenannte Filterprogramme, die von den Eltern installiert werden und den Zugriff auf indizierte Seiten sperren. Was aber, wenn diese indizierten Seiten gar keine fragwürdigen Inhalte enthalten, sondern politische Inhalte, die vielleicht nicht jedermanns Geschmack sind?


    In der Schwarzen Liste des Filteranbieters JusProg e.V. finden sich massenhaft alternative Medien wie beispielsweise Telepolis oder die Nachdenkseiten, die offensichtlich nach Einschätzung der Hamburger Jugendschützer nicht für Jugendliche geeignet sind. Auch die Internetseiten der Grünen und der Piratenpartei sind nach Einschätzung von JusProg jugendgefährdend.


    Dies alles wäre lediglich eine weitere Internetposse unter vielen, wenn nicht ausgerechnet JusProg als einziges Filtersystem zu einem Modellversuch der staatlichen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassen wäre ( Von Tittmoning nach Tuntenhausen). Ein Filtersystem mit staatlicher Rückendeckung, das die Informationen einzelner Parteien unterdrückt, wäre allerdings ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, welches in §5 die Gleichbehandlung aller Parteien einfordert.
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    Pornographen als Jugendschützer?


    Hinter JusProg stehen zwei der größten deutschen Internet-Erotikanbieter. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Mirko Drenger, seines Zeichens Geschäftsführer der Fundorado GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG und der ORION Versand GmbH & Co. KG. Fundorado bezeichnet sich selbst als "Branchenprimus" für Sex- und Erotikangebote im Internet. Wer sich schriftlich mit Fragen an JusProg e.V. wenden will, der muss dafür eine Brieffachadresse der Inter Content KG anschreiben. Inter Content ist einer der größten Anbieter von Pornographie im deutschsprachigen Teil des Internets. Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochter der Bauer Verlagsgruppe, einem der größten deutschen Medienunternehmen. Unterstützt wird JusProg e.V. auch vom Bundesverband Erotikhandel e.V. und Bild.de.


    Dass Geschäftsinteressen der Content-Anbieter hinter dem angebotenen Jugendschutzfilter stehen, ist offensichtlich. Der Jugendmedienstaatsvertrag schreibt vor, dass "entwicklungsbeeinträchtigende Texte, Bilder und Filme", wie beispielsweise Filme mit FSK 16-Einstufung, entweder nur zwischen 22 und 6 Uhr gezeigt werden dürfen, oder es muss durch technische Mittel sichergestellt werden, dass Jugendlichen der Zugang erschwert wird. Härtere Inhalte dürfen sogar nur für geschlossene Nutzergruppen von Erwachsenen zugänglich sein. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro und im schlimmsten Falle sogar mit einem Verbot der weiteren Verbreitung belegt werden - für umsatzstarke Erotikportale ist dies ein nicht zu unterschätzendes Geschäftsrisiko. Um sich Rechtssicherheit zu verschaffen, ohne mit allzu restriktiven Zugangsbeschränkungen potentielle Kunden abzuschrecken, hat die Content-Branche nun mit JusProg ein "technisches Hilfsmittel" entwickelt, das den Zugriff auf justiziable Inhalte durch Jugendliche erschweren soll.


    Als einziges Filtersystem [extern] nimmt JusProg nun an einem Modellversuch der staatlichen KJM teil. Sollte der Modellversuch erfolgreich sein, wäre JusProg der erste Filter, der die Anerkennung der staatlichen Jugendschützer bekommt. Es sei laut KJM allerdings "nicht absehbar", dass ausgerechnet JusProg die staatliche Legitimation zugesprochen bekommt. Bei anderen Filterprogrammen bemängelte die KJM bereits die Sperrung harmloser Seiten - was JusProg hier zu bieten hat, übersteigt hingegen alles bisher Dagewesene.


    Politische Zensur?


    Neben Bildern und Filmen gibt es auch Texte, die aufgrund ihrer "sozialethischen Desorientierung" eine Zugangsbeschränkung im Sinne des Jugendschutzes rechtfertigen. Rechtsextreme Hassschriften gehören beispielsweise in diese Kategorie - aber mit welcher Begründung hält JusProg e.V. Internetseiten wie Telepolis für jugendgefährdend?


    Eine stichprobenartige Überprüfung am Wochenende ergab, dass jeder zweite politische Blog in der Schwarzen Liste von JusProg mit dem Label "gesperrt" versehen wurde. Darunter befanden sich sowohl bebilderte Blogs mit offenem Kommentarbereich wie [extern] F!XMBR, [extern] Spiegelfechter oder [extern] Schockwellenreiter, als auch reine Textblogs ohne Kommentarbereich wie [extern] Fefe, [extern] German Foreign Policy oder die [extern] Nachdenkseiten. Auch englischsprachige Inhalte, wie [extern] Alternet oder [extern] Moon of Alabama fanden sich unter dem Label "gesperrt" in der Schwarzen Liste wieder.


    Vor allem Seiten, auf denen gegen Zensurmaßnahmen argumentiert wird, gelten den "Jugendschützern" als anstößig - so findet sich neben [extern] Lawblog und [extern] Chaos-Radio auch der [extern] AK Vorratsdatenspeicherung auf der Sperrliste wieder. Mit den Grünen und der Piratenpartei sind sogar zwei Parteien dort zu finden - die Parteien "die Linke" und "NPD" sind laut JusProg für Jugendliche ab 14 Jahren zu verdauen, während CDU, FDP und SPD nicht gelistet sind. Eine solche Kategorisierung verstößt gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz und dürfte eine Anerkennung durch die KJM unmöglich machen.


    Anders als bei Blogs und alternativen Medien drücken die selbsternannten Jugendschützer bei etablierten Medien auch schon mal gerne beide Augen zu. Bis auf die "jugendgefährdende" [extern] TAZ gelten dort alle Online-Ableger größerer Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften als unbedenklich. Auch der Online-Ableger der BILD-Zeitung stellt samt seiner "Erotik-Seiten" für die Jugendschützer kein Problem dar, obgleich dort in Bild, Film und Text sexueller Content angeboten wird, der eine Einordnung nach FSK 16 gebieten würde. Ob dies daran liegt, dass Bild.de zu den Unterstützern des Vereins gehört? Der [extern] Bildblog, der Fehler von BILD und anderen korrigiert, ist jedenfalls nach Meinung von JusProg wesentlich jugendgefährdender als die BILD selbst - er wurde mit der Einschränkung "ab 16 Jahren" gelabelt.


    Schadensbegrenzung


    "Aus Termingründen" konnten sich die Verantwortlichen von JusProg den Fragen von Telepolis bisher nicht stellen. Hinter den Kulissen betreibt man allerdings hektisch Schadensbegrenzung, nachdem das Thema in der Bloglandschaft bereits am Wochenende heftig diskutiert wurde. Die Seiten der Grünen wurden im Laufe des Nachmittages für Jugendliche "ab 14" freigegeben, während die meisten politischen Seiten und die Piratenpartei nun mit dem nichtssagenden Label "individuell" ausgezeichnet wurden. Die Seite von Telepolis ist unter der Domain telepolis.de allerdings immer noch gesperrt, während die Subdomain heise.de/tp für unbedenklich gehalten wird, was aber eher an der fehlenden Unterstützung für Subdomains in der Filtersoftware liegen dürfte. So sind beispielsweise auch alle Blogs auf der Plattform "Blogspot" unter der Kategorie "individuell" zusammengefasst, gleichgültig ob es sich dabei um kindgerechte Angebote, politische Texte, Katzenbilder oder Pornographie handelt.


    Die Jugendschützer von JusProg e.V. beschreiben ihre Tätigkeit damit, "Webseiten sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen" zu bewerten. Auch wenn verschiedene Seiten nun im Angesicht eines PR-GAUs in einer Nacht- und Nebelaktion aus der Filterliste genommen oder "heruntergestuft" wurden, so galten diese Seiten für die Prüfer bei deren manueller Sichtung zum Zeitpunkt der Einstufung als "jugendgefährdend". Von welchen Wertmaßstäben die Prüfer hierbei ausgingen, ist nicht ersichtlich. Warum sind einem Siebzehnjährigen kritische politische Texte abseits des medialen Mainstreams nicht zuzumuten?


    Quis custodiet ipsos custodes?


    Mit derlei Willkür diskreditiert sich die Branche selbst. Wer seinen freizügigen Content gewinnbringend im Netz anbieten will, sollte dies nicht mit einem durchschaubaren Kreuzzug gegen missliebige politische Inhalte verbinden. Wer immer noch die Meinung vertritt, Jugend- und Kinderschutz habe nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sollte durch die Sperrliste von JusProg nun eines besseren belehrt sein.


    Letztendlich zeigt diese Affäre, wie schnell es gehen kann, dass unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes Zensur gegen Andersdenkende ausgeübt werden kann. JusProg ist zwar nur ein privater Filter, und als solcher nicht sonderlich relevant, auch wenn das Programm sogar bei Heise.de zum Download angeboten wird und als einziges seiner Art bei einem Modellversuch der KJM teilnimmt. Filtermaßnahmen á la JusProg gelten jedoch im Fahrwasser weitergehender Sperrphantasien als Vorboten eines moderierten Netzes. Aber wer überwacht die Wächter?


    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30391/1.html

  • Warum die Idee einer geheimen Sperrliste eine gefährliche Illusion ist


    "Geheimnisse zu bewahren ist so gar nicht mein Ding." sagt die Protagonistin einer neuen Teenieserie und plaudert munter Gerüchte und anderes aus, was nicht immer für die Öffentlichkeit gedacht ist. Diese Weisheit sollte die Politik bei ihrer Diskussion um die Internetsperren gegen Kinderpornographie bedenken.



    URL statt Gerüchte


    In der Serie "Gossip Girl" (eine hübsch gemeine Mischung aus "Beverly Hills 90210" und "Gefährliche Liebschaften") wird neben der Tatsache, dass (fast) jeder reich und gelangweilt ist, schnell eines klar: in dem verschworenen Zirkel bleibt nichts lange geheim. Was auch immer Nachrichtenwert hat, wird in kürzester Zeit weitergegeben. Dass es mit den Listen, die die gesperrten "Kinderpornographieseiten" enthalten, nicht anders sein wird, haben Kritiker schon lange angemerkt. Erfahrungen aus anderen Ländern beweisen, dass die Listen ihren Weg in die Öffentlichkeit fanden. Obgleich argumentiert wird, dass diejenigen, die diese Liste nicht geheimhalten, ebenso gesperrt werden, ist es illusorisch zu glauben, dass irgendetwas, [local] was einmal im Netz war, sich durch repressive Maßnahmen wieder löschen lässt. Doch selbst, wenn die Listen selbst nicht weitergereicht werden, so bringt eine Aussage in der [extern] Stellungnahme des Branchenverbandes Bitkom zu den "Netzsperren gegen Kinderpornographie" einen bisher vernachlässigten Aspekt in den Fokus.


    Außerdem muss zumindest in der Begründung klargestellt werden, dass eine etwaige Ermittlung von Listenbestandteilen durch systematische Abfragen und Abgleich mit der Stopp-Seite nicht in den Verantwortungsbereich der Provider fällt, da dieser Gefahr bei der gesetzlich festgelegten Methodik der Einbindung einer Stopp-Seite faktisch nicht begegnet werden kann, weshalb zu befürchten steht, dass auf diesen Weg zumindest Teile der Liste bekannt werden. Anders ausgedrückt: Da die Rückübermittlung einer Stoppseite per Definition öffentlich ist, schließen sich Stoppseitenbetrieb und Geheimhaltung der Liste faktisch gegenseitig aus.



    Unheimliche Listen


    Die Politik, allen voran Frau von der Leyen, wird nicht müde zu erzählen, dass es sich bei den "Pädokriminellen" um eine Art verschworene Gruppe handelt, die, zum Teil "technisch versiert" (was bedeutet, dass sie in der Lage sind, die Sperren zu umgehen), Kinderpornographie produziert, verbreitet und konsumiert. So dies tatsächlich der Realität entspricht, stellt sich die Frage, wieso innerhalb dieses verschworenen Zirkels nicht auch die Adressen, die auf der Liste stehen, weitergegeben werden sollten. Dafür bedarf es nicht der kompletten Liste, dafür bedarf es lediglich einer Art Puzzletätigkeit. Je mehr Leute also auf Stopschilder stoßen und die Adressen weitergeben, desto mehr wird sich das Bild der Liste vervollständigen und letztendlich, sollte sie tatsächlich nur Kinderpornoseiten beinhalten, zu einer Art "Schaufensterbummelliste" für die an Kinderpornographie interessierten Personen werden. Da die Strafverfolger damit beschäftigt sind, die Listen zu pflegen, zu aktualisieren und weiterzugeben, werden so Kräfte gebunden, die zur Verfolgung von Kinderpornographieproduzenten beispielsweise fehlen. Somit erweist sich die Idee, dass die Netzsperren in irgendeiner Form sinnvoll sein können, als Phantasterei, sie wirken im Gegenteil kontraproduktiv und sind letztendlich in vielerlei Hinsicht "un"heimlich.


    Quelle: heise.de
    Artikel vom 25.05.2009

  • Bei der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" warnten Juristen vor "Chilling Effects" für die Informationsfreiheit und unausgegorenen Schnellschüssen. Einen ganzen "Strauß von verfassungsrechtlichen Problemen" machte etwa Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, in dem heftig umkämpften Vorhaben aus. Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt (BKA), räumte ein, dass die laut den politischen Plänen seiner Behörde zugewiesene Aufgabe der Erstellung der Filterliste nicht in einem "trivialen Prozess" zu meistern sei.


    Der Kriminalbeamte schätzte, dass aufgrund der Initiative "einige tausend Domains zu sperren wären". Pro Woche dürften zudem 250 neue Adressen dazukommen. Als größtes Problem dabei bezeichnete Maurer die Überprüfung der Webseiten, die nicht auf die Sperrliste kommen dürften. Bei der Prüfung von Blockadevorgaben skandinavischer Länder habe das BKA festgestellt, dass "viele Eintragungen nach unserem Straftatsbestand" gar nicht enthalten sein dürften. Auf zahlreichen aufgeführten "Eingangsseiten" sei zudem bei ersten Kontrollen keine Kinderpornographie zu entdecken gewesen. Nachfragen hätten aber ergeben, dass entsprechende Materialien in Unterverzeichnissen verborgen gewesen seien. Die aufgeführten Server hätten in der Regel in Staaten gelegen, die bei gemeinsamen Vereinbarungen zur konsequenten Strafverfolgung entsprechender Inhalte nicht mitmachen würden, widersprach Maurer Analysen der Schwarzen Listen durch Bürgerrechtler.


    Generell werde alles genutzt, vom Brief- über den Datenversand bis hin zu geschlossenen Tauschbörsen, beschrieb Maurer die Vertriebswege. Zur Effektivität der Zugangserschwernisse in anderen Ländern äußerte sich der BKA-Vertreter nicht konkret. Abschließende Untersuchungen gebe es dazu nicht, aber auch keine Anzeichen, dass die Maßnahme hinterfragt werde. Maurer zog daraus das Fazit: "Die Wirksamkeit wird angenommen." Dies könne in einzelnen Fällen belegt werden.


    Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen konnte sich dagegen "nur schwer vorstellen", dass Interessenten dauerhaft abgeschreckt würden. Die "Masse der Konsumenten" habe auch die Motivation, die Sperre zu umgehen. Sinnvoll sei eine Sperre nur bei potenziellen Tätern, "die über das Web den Einstieg suchen in die Kinderpornographie" und bereits pädosexuelle Interessen zeigten. Prinzipiell dürfe eine Blockade nur "Ultima Ratio" sein, wenn eine Seite nicht löschbar sei. Es müsse auf jeden Fall der Eindruck vermieden werden, dass auf den Listen ein hoher Anteil von Angeboten mit legalen Inhalten oder von Hosting-Providern enthalten sei, die von den Strafverfolgern noch nicht einmal auf kinderpornographisches Material auf ihren Servern informiert worden seien.


    Eine klare gesetzliche Verankerung dieses "Subsidiaritätsprinzips" hielt auch Sieber für unentbehrlich. Besser wäre es aber, gegen die Störer direkt vorzugehen, nicht gegen die Zugangsanbieter. Alles andere werde den Opfern nicht gerecht, da ihre Rechte in anderen Ländern weiter verletzt würden. Der Strafrechtler empfahl die Entwicklung eines Gesamtsystems mit einer Verbesserung von Meldestellen und der Zusammenarbeit von Providern und der Polizei im internationalen Rahmen. Dabei müssten auch Sanktionen eingeführt werden, wenn ein Anbieter im Ausland die inkriminierten Inhalte nicht entferne. Bei den geplanten Sperren warnte Sieber dagegen vor einem legale Inhalte erfassenden "Over-Blocking", das auch bei dem favorisierten Verfahren mit Zugangserschwernissen über das DNS einsetzen könne. Besonders kritisch erschien ihm zugleich, dass die Polizei über die Aufnahme von Seiten auf die zudem geheim gehaltene Sperrliste entscheiden solle, und nicht etwa ein Richter.


    Der Staats- und Verfassungsrechtler Matthias Bäcker hielt einen Richtervorbehalt ebenfalls für "sinnvoller", den Entwurf aber schon wegen falscher Zuständigkeiten für verfassungswidrig. Die Zugangsanbieter sollten als verlängerter Arm des Staates dienen; es gehe um Gefahrenabwehr, was in den Regelungsbereich der Länder, nicht des Bundes falle. Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco machte auf das Problem aufmerksam, dass die Errichtung einer Sperrinfrastruktur zu einem generellen gefährlichen Schwenk in der Rechtsprechung führe. So würden die Zugangsanbieter verstärkt von Gerichten in der Lage gesehen, Filtermaßnahmen durchzuführen und diese auch zivilrechtlich etwa gegen urheberrechtsverletztende Angebote anzuordnen. Die Implementierungskosten gab er mit Summen zwischen 100.000 und vier Millionen Euro an, wozu jährliche Betriebsaufwendungen zwischen 30.000 und 500.000 Euro träten.


    Schwere Bedenken hatten fast alle Experten gegen die vom Bundesjustizministerium in den Entwurf eingefügten Bestimmung, wonach die Provider als Betreiber des vorgesehenen virtuellen Stopp-Schildes Nutzungsdaten wie IP-Adressen protokollieren und an die Strafverfolger weiterleiten dürften. In diesem Fangnetz würden letztlich wohl nur die Falschen hängen bleiben, fürchtete Sieber. Bäcker forderte die Abgeordneten auf, diese Klausel auf jeden Fall zu streichen. Maurer führte aus, dass das BKA die Daten höchstens an die Staatsanwaltschaften weiterleiten würde. Diese hätten dann über Verfahrenseinstellungen zu entscheiden. Eingehen könnten aber auch "erhebliche Hinweise" auf Personen, welche die Stopp-Seite mehrfach anklickten. Der Rechtsanwalt Dieter Frey gab daher zu bedenken, dass der Staatsanwaltschaft wichtige Daten für die Strafverfolgung vorenthalten würden, wenn die Aufzeichnung und Weitergabe der IP-Adressen nicht gestattet würde.


    Die seit Anfang Mai laufende Bundestagspetition gegen den Gesetzesentwurf haben mittlerweile fast 100.000 Nutzer unterzeichnet. Die CDU-Wirtschaftspolitikerin Martina Krogmann betonte, dass deren Sorgen ernst zu nehmen seien. Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat unterdessen nach eigenen Angaben mit einfachen Mitteln gezeigt, dass der von Bürgerrechtlern propagierte Weg "Löschen statt Verstecken" funktioniere. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die seit Monaten an allen Fronten für Web-Sperren kämpft, will trotz der wachsenden Kritik "keinen Deut" von ihrem Ansatz abrücken. Die CDU-Politikerin kann sich nach ihren Worten allein vorstellen, ein Kontrollgremium mit unabhängigen Experten für die Filterlisten des BKA zu schaffen, sagte sie Spiegel Online. Die Einholung einer Richtergenehmigung für die Aufnahme jeder zu sperrenden Webadresse sei nicht praktikabel.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…Probleme--/meldung/139475

  • Wer hätte das gedacht? Am Wochenende ruht die Zensur in Deutschland! Unsere Zensurminsterin erwägt aber Sperrlisten-Aktualisierung auch aufs Wochenende auszuweiten. Ausserdem sollen die Internet-Zensoren des BKA kontrolliert werden.



    Familienministerin Ursula von der Leyen reagiert auf die Kritik an ihrem Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie mittels Internet-Sperrlisten.

    Im Interview mit SPIEGEL ONLINE stellt die CDU-Politikerin die Gründung eines unabhängigen Gremiums in Aussicht, das die Zusammenstellung der Sperrlisten überwachen soll. Die Experten sollen vor Ort beim BKA Einsicht in die Listen nehmen, um festzustellen, "ob ausschließlich Kinderpornografie nach Paragraf 184b StGB geblockt wird". Das, so die Familienministerin, sei eine "vertrauenbildende Maßnahme".


    Kritiker des Gesetzentwurfes befürchten, dass die einmal geschaffene Struktur missbraucht werden könnte, auch andere missliebige Inhalte im Internet zu zensieren. Bisher sieht der Gesetzentwurf, der am Mittwoch in verschiedenen Ausschüssen des Bundestages diskutiert wird, keine Kontrollinstanz für das Bundeskriminalamt vor, das die Sperrlisten zusammenstellt.

    Damit bekäme erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine Polizeibehörde die Autorität darüber zu entscheiden, was über ein Massenmedium publiziert und gezeigt werden kann und was nicht.


    Der Gesetzentwurf sieht bislang vor, die Sperrlisten nur wochentäglich zu aktualisieren. "Da gibt es Nachbesserungsbedarf", gesteht von der Leyen im SPIEGEL-ONLINE-Interview ein. Nun zieht sie in Betracht, die Sperrungen auch auf das Wochenende auszuweiten.


    Für die Familienministerin ist das Sperrlisten-Gesetz nur eine Maßnahme von vielen im Kampf gegen Kinderpornografie. Dazu gehöre auch, international koordiniert über Interpol zu verfolgen, was aus gesperrten Seiten werde. Von der Leyen: "Ich werde Ende Juni auf der Rio-Nachfolgekonferenz einbringen, dass ein Monitoring erfassen soll, was mit den Meldungen weiter passiert. Ist sie im Papierkorb gelandet oder hat sie zum Löschen der Bilder auf dem Server geführt?"

  • Ak-Zensur 60 KiPO Seiten gelöscht in nur 12 Stunden


    Innerhalb von nur 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht. Die Mitglieder vom AK Zensur haben damit eindrucksvoll gezeigt, wie man Kinderpornographie ganz ohne staatliche Filter, Zensur oder Sperren bekämpfen kann.


    AK Zensur, die bei der Diskussion um die Einführung von Internetsperren von Beginn die Linie "Löschen statt Sperren" vertraten, hat nun bewiesen, wie schnell und unkompliziert man zu einem effektiven Ergebnis und einem Erfolg gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet kommt.Eine Einführung von Internetsperren zur Verbreitung von Kinderpornographie im Netz scheint abwegig, wenn man diese eindrucksvolle Aktion vom AK Zens_r (Arbeitskreis Zensur) unter die Lupe nimmt. "Im Streit um geeignete Maßnahmen gegen im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch ("Kinderpornographie") wird von Befürwortern bloßer Sperren angeführt, dass es oftmals nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sei, die Inhalte zu entfernen oder der Urheber habhaft zu werden."


    Um das Gegenteil zu beweisen trat nun Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) an, um die Probe aufs Exempel zu machen. Er analysierte mit einem automatischen Verfahren die "diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht." Interessant. Wie unglaubwürdig erscheinen unsere Politiker nun? Weitere Resultate und Erkenntnisse der Aktion - Hervorhebungen vom Autor.


    "- Die ersten Reaktionen bzw. Löschungen folgten bereits nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, Holland, Dänemark, Russland sowie Deutschland.


    - Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland.


    - Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1943 gesperrte vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hat vorher nicht stattgefunden.


    - 250 Provider haben auf die Anfrage geantwortet, haben aber hauptsächlich legale Inhalte gefunden; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden.


    - Zehn Provider gaben an, insgesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben. Mit einer einfachen E-Mail kann man also schon viel erreichen.


    - Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten - die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.


    - Die Provider wurden bislang nicht darüber informiert, dass die bei ihnen gehosteten Webauftritte auf einschlägigen Sperrlisten geführt wurden.

  • - Wenn sie darauf hingewiesen werden, sind die Provider zur Kooperation bereit und entfernen illegale Inhalte umgehend.


    - Teilweise handelte es sich bei dem gesperrten Material um "gecrackte" Webauftritte, also solche, die durch Ausnutzen von Sicherheitslücken zur Verbreitung fremden Materials missbraucht wurden. Auch hier zeigten sich die Provider sehr dankbar für die Hinweise."


    Das Ergebnis der Aktion lässt sich also wie folgt zusammenfassen. Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. "Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum - es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten. Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur möglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können.


    Löschen statt Sperren - von Beginn an die Forderung des AK Zensur - ist möglich!"


    Bei netzpolitik.org schreibt man, dass auch andere Vereine (der "fragwürdige - Verein Carechild") bei vergleichbaren Aktion "zu einem ähnlichen Ergebnis" kommen.


    Derzeit wird auf der Seite des Bundeskriminalamtes BKA davon abgeraten, (auch wenn man in der guten Absicht der Übermittlung an das BKA arbeitet) nach Kinderpornographischem Material zu suchen. Dazu heißt es.


    "7. Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach Kinderpornografie suche, um dies der Polizei mitzuteilen?


    Wir raten Ihnen dringend ab, im Internet nach Kinder- bzw. Jugendpornografie zu suchen.


    Nach § 184 b Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch bzw. § 184 c Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Schriften zu verschaffen.


    Auch wenn nach einschlägigen Strafrechtskommentaren erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42), kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen, selbst wenn sie die Absicht hatten, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dies den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darlegen. Die Suche nach solchen Materialien im Internet ist Aufgabe der zuständigen Behörden."


    Das BKA möchte also gerne die Ermittlungsarbeit selbst leisten, scheint aber vielleicht mit der von der AK Zensur angewandten Technik überfordert? Nicht, dass der Surfer gerne in solchen Bildern stöbert, aber wie sieht es in der Praxis aus, wenn jemand auf sie stößt? Hier fällt die Antwort des BKA etwas schmalbrüstig und wenig hilfreich aus.


    "8. Wo kann ich Straftaten bezüglich Kinder-/Jugend-/Tier-/Pornografie im Internet melden?


    Die Aufgaben des BKA sind auf dem Gebiet der Ermittlungen auf wenige, eng umrissene Bereiche beschränkt.


    Im Bereich der Verfolgung von Sexualdelikten - und damit auch dem Teilbereich der Kinderpornografie im Internet - hat das BKA im Regelfall keine Ermittlungszuständigkeit, sondern leitet Mitteilungen von Privatpersonen an das zuständige Landeskriminalamt


    Alle Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet Strafanzeigen entgegenzunehmen. Wenngleich dies auch für das Bundeskriminalamt gilt, müssen wir die Strafanzeigen an die zuständige Polizeibehörde der Länder weiterleiten, da es eine ausdrückliche zentrale bzw. bundesweite Zuständigkeit für die Verfolgung der Kriminalität im Internet nicht gibt. Um dadurch entstehende Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das für Sie zuständige Landeskriminalamt zu wenden. Bei einer Mitteilung per E-Mail sollten Sie Ihre telefonische und postalische Erreichbarkeit angeben. Bitte zeigen Sie Ihren Verdacht nur bei einer Dienststelle an und verzichten Sie darauf, über Mailinglisten andere User ebenfalls zur Anzeige aufzufordern. Durch die gleichzeitige Bearbeitung von identischen Sachverhalten bei mehreren Behörden werden ohnehin knappe Ressourcen unnötig belastet. Von eigenen Recherchen raten wir Ihnen vor dem Hintergrund der Strafbarkeit in diesem Kontext dringend ab."


    Es wäre doch angebracht von Staatsseite eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, die den Surfer nicht gleich unter Verdacht stellt, wie die Texte des BKA zwischen den Zeilen unterstellen. Wenn jeder Surfer einen eindeutigen vorgezeichneten Weg einschlagen könnte, der zur Anzeige von entdecktem Material führt, dann würde der Kampf gegen die Kinderpornographie im Netz höchstwahrscheinlich effektiver ausgefochten werden können. _in_censor_we_trust_by_Punknroll.jpgEine E-Mail-Adresse einrichten zum Beispiel und diese bewerben. Für alle kinderpornographischen Verdachtsfälle hätte man so wenigstens eine Anlaufstelle. Stattdessen reitet man den Bürokratenschimmel verweist auf dieses und jenes und letztendlich schiebt man die Verfolgung auf, setzt sie in eine Grauzone.


    Grillmaster schreibt in seinem Blog, dass er bei einem großen Webhoster arbeitet und es ab und an vorkommt, dass "Normalsurfer auf Inhalte, die sie für Kinderpornos halten" stossen. Die Webhoster sind eine wichtige Anlaufstelle und wie oben beschrieben sofort bereit zu handeln, wenn Bedarf besteht. Sie müssen einer Anzeige auch per E-Mail nachgehen. Grillmaster weiter "Dann schreiben sie uns. Dann prüfen wir und nehmen - sollte es sich tatsächlich um solches Material handelt - die Seite sofort vom Netz. Wenn es sich nicht um illegales Material handelt, wir es aber für moralisch grenzwertig halten, kündigen wir dem Kunden fristgerecht. (nebenbei: Nicht, dass das oft vorkommt. Seit 2000 kann ich mich an EINEN tatsächlichen Kinderpornofall erinnern und vielleicht 2 oder 3 mit streng genommen legalem aber grenzwertigem Material, das zur Kündigung führte. Wir hosten bei uns mehrere MILLIONEN Webseiten)"


    Mehrere Millionen Webseiten und ein Fall in knapp 10 Jahren. Dem ach so großen Problem der Laienministerin kann abgeholfen werden.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/ak-z…po-seiten-gel-2009-05-27/

  • Die nächste magische Zahl ist erreicht: Die Petition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” hat 100.000 Mitzeichner. Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer! Mit unserem 72h-Countdown wollten wir das zwar gestern schon erreichen, aber wer konnte auch ahnen, dass die Wartungsarbeiten dazwischen machen. Praktischerweise war der Zähler aber gestern schon so knapp unter 100.000, so dass vielen Medien schon diese Zahl berichteten. dpa berichtete beispielsweise am Abend: “Zensursula” kann Kritiker nicht überzeugen”.


    Damit ist die Petition nicht abgeschlossen. Es besteht immer noch die Chance, diese zur erfolgreichsten Petition in der Geschichte des ePetitionssystems zu machen. Dafür fehlen noch knapp 40.000 und bleibt Zeit bis zum 16. Juni, um offline und online mehr Mitzeichner zu finden.


    Quelle: http://netzpolitik.org/

  • Heute ist es soweit. Zur Stunde finden die Anhörungen im Bundestag zu den Internetsperren der Ministerin von der Leyen statt. Der Server war wegen Wartungsarbeiten bis vor wenigen Minuten nicht erreichbar.


    Heute ist es endlich soweit. Derzeit am Mittwoch, den 27.5.2009 finden die Anhörungen im Bundestag zu den Internetsperren der Ministerin von der Leyen statt. Welch Zufall: Just in dem Moment in dem die Pressemaschine am besten funktioniert ist die E-Petition nicht erreichbar und kann wegen Wartungsarbeiten nicht gezeichnet werden!


    Update: Kurz nach Veröffentlichung unserer News ist der Server seit ca. 10:30 Uhr wieder erreichbar. Gegen diese angekündigten Wartungsarbeiten hat ein kleiner Verein aus Bielefeld, der FoeBuD e.V., der sich "seit 1987 für Bürgerrechte und Datenschutz " eintritt, eine E-Mail-Aktion gestartet, die das Verschieben der Wartungsarbeiten erwirken sollte. Leider ohne Erfolg. Der Server ist zur Stunde nicht erreichbar. Auch wenn das Verschicken einer E-Mail nicht unbedingt die Wartungsarbeiten abstellt, so dürfte es einige geben, die ihren Unmut über diese zeitlich fragwürdig anberaumten Wartungsarbeiten zum Ausdruck bringen wollen. Hier der Text, der E-Mail, die vom FoeBuD mit heißer Nadel gestrickt und vom Autor lediglich leicht abgeändert wurde. (ES EILT!)


    "Betr.: Drohende "Unterdrückung" einer Petition wegen technischer Wartungsarbeiten


    Bezug auf "Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lammert,


    aktuell könnte der Eindruck entstehen, dass die Bundestagsverwaltung sich von der Politik dazu funktionalisieren lässt, eine Petition unseres Erachtens nach, unrechtmäßig zu unterdrücken, respektive zu beschränken.


    So sind derzeit bei der Petition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009" 97.777 Mitzeichnende (Stand 26.5.09, 10:07 Uhr) aufgeführt. Gleichzeitig findet zum Thema eine Anhörung statt. Viele Medien werden bereits ab morgens früh das Thema aufnehmen und berichten. Es ist somit zu erwarten, dass viele


    weitere Menschen die Petition zeichnen wollen.


    Nun kündigt die Bundestagsverwaltung aber genau zum entsprechenden Zeitpunkt Wartungsarbeiten von 9-12 Uhr an. Ich zitiere von der Website epetitionen.bundestag.de


    < Zitat im Brief Anfang >


    Wartungsarbeiten


    Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,


    aufgrund von Wartungsarbeiten steht Ihnen das E-Petitionssystem am Mittwoch, den 27.05.2009 ab 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr leider nicht zur Verfügung.


    Wir bitten um Ihr Verständnis.


    < Zitat im Brief Ende >


    Auch wenn diese Koinzidenz nur ein Zufall sein sollte, so wäre es


    dennoch angebracht, die Wartungsarbeiten auf einen späteren Zeitpunkt


    zu verschieben. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass sich hinter sich den Wartungsarbeiten lediglich die Absicht, eine unliebsame Petition 'unterdrücken' zu wollen, versteckt.


    Der Bundestag ist ein hohes Haus und viele Bürgerinnen und Bürger


    setzen große Stücke auf den Bundestag und die Errungenschaften des


    Grundgesetzes.


    Dies sollte nicht beschädigt werden.


    Wartungsarbeiten zu diesem Zeitpunkt würden, denken wir, mindestens


    eine Beschädigung der Institution "Petition an den Bundestag" zur Folge haben. Eine rechtliche Einordnung möchten wir uns als juristische Laien nicht anmaßen, rufen aber befreundete Institutionen und Personen auf, dies ggf. zu bewerten.


    Wegen der Eile der Zeit haben wir auch mit der der Wache der Bundestagspolizei telefoniert und werden gegen 7 Uhr uns noch einmal


    telefonisch melden. Wir bitten um Verständnis, dass wir dieses Schreiben presseöffentlich stellen.


    Freundliche Grüße


    FoeBuD e.V.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/e-petition-gegen-2009-05-27/

  • Deutschland will Netzsperren auch in Nicht-EU-Ländern


    Wirtschaftsausschuss befragt Sachverständige


    Deutschland arbeitet über Interpol daran, dass auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union Internetsperren errichtet werden. Das sagte BKA-Abteilungsleiter Jürgen Maurer am 27. Mai 2009 bei der Expertenanhörung zum Thema.


    BKA-Abteilungsleiter Jürgen Maurer erklärte, Deutschland arbeite über Interpol daran, "Internetsperren auch in anderen Ländern außerhalb der EU einzuführen." Diese Maßnahmen seien hoch wirksam.


    Die nachträgliche Überprüfung, ob Websites, die in anderen Länder blockiert werden, wirklich kinderpornografisches Material enthielten, ergäben oft nichts, "weil das Material sehr schnell entfernt" werde, so Maurer auf Nachfrage der Linken. "Deswegen nutzen Internetsperren auch nichts", so ein Zwischenruf.


    Auf die Kritik, dass kinderpornografisches Material nicht direkt von den Servern entfernt werde, antwortete Maurer ausweichend. Das BKA plane, nur ein bis fünf Prozent seines Personals für Internetsperren einzusetzen. "Der Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung." Das Bundeskriminalamt gehe gegen Tauschringe und Hersteller von Kinderpornografie vor.


    BDK: Internationale Zusammenarbeit sehr träge


    Klaus Jansen, Chef des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), berichtete aus der Praxis, "dass Rechtshilfeersuchen im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet im internationalen Rahmen oft sehr träge bearbeitet werden". Von einer effektiven Zusammenarbeit sei man hier "sehr, sehr weit entfernt". Interpol brauche erheblich mehr Ressourcen. Auch die Ausbildung zum Cybercop in Deutschland sei ungenügend. "Sorgsam qualifizierte Spezialisten" müssten ausgebildet werden.


    Kinderschützer für Sperren


    Die Kinderrechtsorganisationen begrüßten in einer heute vorgelegten Stellungnahme die Debatte. "Sie trägt zur Sensibilisierung für das Thema bei", heißt es vom Deutschen Kinderschutzbund, Kinderhilfswerk, ECPAT, Innocence in Danger, Save the Children Deutschland und Unicef Deutschland. Die Ausbeutung von Mädchen und Jungen müsse an der Wurzel bekämpft werden. "Wir brauchen eine Strafverfolgung über nationale Grenzen hinweg." Dazu müssten internationale Standards geschaffen werden. Insgesamt befürworten die Gruppen jedoch Internetsperren in Deutschland. Gegner der Internetsperren fordern die Kinderrechtsorganisation auf, an konkreten Lösungen mitzuarbeiten.


    Ulrich Sieber, Direktor am Max-Planck-Institut für Computerkriminalität, warnte im Bundestag davor, die Daten aller Besucher von Kinderpornosites zu speichern. "Es ist möglich, Nutzer unfreiwillig dazu zu bringen, solche Sites anzusurfen und sogar Daten herunterzuladen, die sich dann im Browser Cache finden, ohne dass sie es wollen". Das sei "verfassungsrechtlich höchst bedenklich".


    Wer mehrfach solche Adresse aufrufe, sei jedoch verdächtig und die Umgehung von Internetsperren sei "verdachtsverschärfend", sagte Maurer. Die Server stünden oft in Russland, in anderen Staaten Osteuropas und in der Karibik. Maurer erklärte, keine Angaben dazu machen zu können, wie viel Kindesmissbrauchsbilder prozentual im World Wide Web, über Tauschbörsen und per MMS ausgetauscht würden.


    Quelle: http://www.golem.de/0905/67384.html

  • Die Europäische Kommission will Schweden gerichtlich zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen. Das berichtet die Tageszeitung Svenska Dagbladet. Demnach klagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof wegen angeblicher Vertragsverletzung, da Schweden nicht wie in Artikel 15 Absatz 1 der Direktive von allen EU-Mitgliedsstaaten gefordert bis März dieses Jahres nationale Gesetze beschlossen habe, in denen Internet- und Telefondienstleister zur Speicherung von Verbindungsdaten verpflichtet werden. Eine ähnliche Klage ist bereits gegen Österreich anhängig, das aber bereits zugesagt hat, die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen, dafür aber noch etwas Zeit benötige.


    Die im Februar 2006 vom EU-Rat beschlossene EU-Direktive trat Anfang Mai 2006 in Kraft. Deutschland setzte sie im Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung um, das nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Horst Köhler seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist. Schwedens Justizministerin Beatrice Ask sagte laut Svenska Dagbladet, die Regierung plane für nächsten oder übernächsten Monat ein entsprechendes Gesetz und wolle die EU-Kommission um eine Fristverlängerung bitten.


    Als Grund für die Verzögerungen bei der Umsetzung in Schweden gibt die Ministerin umfangreiche Konsultationen an. Das komplexe Thema zähle nicht zu ihren "Lieblingsprojekten". Ask hofft nun darauf, dass die Verhandlungen beim Europäischen Gerichtshof längere Zeit dauern werden und die EU-Direktive in der Zwischenzeit umgesetzt werden kann. Dann könnte der Staat einer möglichen hohen Geldstrafe entgehen.


    In Deutschland müssen laut Gesetz Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Allerdings konnten sich Telecom-Unternehmen wie Mobilcom, Debitel, BT Deutschland und QSC mit ihren Begehren zur einstweiligen Ausnahme von der Verpflichtung durchsetzen. Die Telecom-Unternehmen wehren sich dagegen, die Kosten der Vorratsdatenspeicherung selbst tragen zu müssen. Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern vor. Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…g-klagen--/meldung/139507

  • Die Koalitionsfraktionen haben unterschiedlich auf die parlamentarische Anhörung über den umstrittenen Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" reagiert. So sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das grundsätzliche Ziel von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bestätigt, wonach Zugangshürden für Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten eine "sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme" seien. Die SPD drängt dagegen auf eine "erhebliche Überarbeitung" des Vorstoßes.


    Der Gesetzgebungsprozess könne nun "zügig fortgeführt und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden". Dies erklärten die parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion, Martina Krogmann, und die CDU-Berichterstatterin im Familienausschuss des Parlaments, Michaela Noll. Gestrichen werden solle der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingefügte Absatz, wonach Daten der Nutzer der geplanten Stopp-Seite zur Strafverfolgung verwendet werden dürften. Insgesamt habe die Union das Thema Web-Sperren aber "zu hoch gehängt", räumte Krogmann gegenüber dem Tagesspiegel heute ein.


    Die SPD-Medienpolitikerin Monika Griefahn und der Wirtschaftsexperte der Sozialdemokraten, Martin Dörmann, konnten ebenfalls keine Bedenken der Sachverständigen ausmachen, die "prinzipiell" und "von vornherein" gegen Web-Blockaden zur Bekämpfung von Kinderpornografie sprächen. Entscheidend sei aber, dass der Entwurf "bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen" noch deutlich verbessert werde. Dabei gehe es vor allem um die Verhältnismäßigkeit. Das Vorhaben werfe hier noch "zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen". Nötig sei etwa eine gerichtliche Kontrolle der Filterliste, die das Bundeskriminalamt (BKA) erstellen soll. Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Wodarg geht einen Schritt weiter: Er bezeichnete die Pläne von der Leyens als "Angriff auf die Informationsfreiheit im Internet". Die vorgesehenen Mechanismen seien unsinnig und "machen Tor und Tür für Missbrauch" auf. Er sei sich inzwischen daher recht sicher, "dass wir das Projekt stoppen werden".


    FDP-Politiker hatten während der Anhörung ihre grundlegende Skepsis gegenüber dem Entwurf durchblicken lassen. Der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörn Wunderlich, betonte nach der Sitzung: "Die von der Bundesregierung als wirksames Mittel gegen Kinderpornografie gepriesenen Internetsperren sind verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos." Der Verdacht auf Internetzensur bleibe. Innen- und Medienpolitiker der Grünen erklärten, dass die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie "effektiv und konsequent" zu verfolgen sei. Der Entwurf biete dagegen nur "Symbolpolitik" und scheine "nicht der richtige Weg" zu sein. Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen fügte hinzu: "Den aktuellen Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und dem Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage." Sie seien "rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich".


    Zypries verteidigte ihren Ansatz, Zugriffe auf die Stopp-Seite mitloggen zu können, auch gegen Kritik aus den eigenen Reihen. "Die Gesetzeslage ist eindeutig", sagte die SPD-Politikerin der Frankfurter Rundschau. Schon der Versuch, sich kinderpornografische Schriften zu besorgen, sei strafbar. "Deshalb war es mir wichtig, dass die Strafverfolger Zugang zu den Daten dieser Leute erhalten." Dies dürfe aber nur der Fall sein, "wenn es dafür einen richterlichen Beschluss gibt".


    Die Bundestagspetition gegen das Vorhaben hat im Lauf des heutigen Donnerstagvormittags unterdessen die Marke von 100.000 Unterzeichnern überschritten. Behandelt wird sie vom entsprechenden Ausschuss voraussichtlich aber erst nach den Wahlen im Herbst.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…en-offen--/meldung/139530

  • Der Chaos Computer Club Bremen lädt ab dem 6. Juni zu einer neuen Vortragsreihe zum Thema Internet und Überwachung ein. Die Berliner Bloggerin und Journalistin Anne Roth wird im Verlauf der ersten Veranstaltung über ihre Erfahrungen als engmaschig Überwachte berichten.


    Ständig unter Beobachtung, jedes Wort muss gut überlegt sein. Wer unschuldig ins Raster der Ermittler oder Geheimdienstmitarbeiter fällt, muss sein und das Leben der ganzen Familie umstellen.


    Mit reiner Theorie oder gar Fiktion hat dies nichts gemein. Für annalist, besser bekannt als Anne Roth, ist dies Alltag seitdem ihr Lebensgefährte Andrej Holm früh morgens in der gemeinsamen Wohnung als mögliches Mitglied der militanten gruppe festgenommen wurde. Seit mehr als zwei Jahren stehen Familie und Freunde im Zentrum der Überwachung durch das BKA. Sie spricht am 6. Juni ab 20 Uhr im Jugendhaus Buchte, Buchtstraße 14/15, Bremen darüber.


    Im Moment ist unklar, ob und wie intensiv die Familie noch immer beschattet wird. Aber immerhin ist es seit ein paar Monaten etwas ruhiger geworden. Entweder überwacht man jetzt schlichtweg effektiver und damit unbemerkt - oder das BKA hat endlich realisiert, dass Andrej Holm nicht an den fraglichen Brandanschlägen beteiligt war.


    Doch wie funktioniert eine solche Überwachung? ccc, vremenWie haben Technologie und Privatheit früher ausgesehen? Ist das in Zeiten des Internet wirklich alles neu? Den historischen Wandel beleuchtet Ralf Bendrath am 23.06.2009. Er erklärt auch, warum das Panopticon nicht mehr das Modell für heutige Überwachung ist. Ralf Bendrath ist Politikwissenschaftler und seit letztem Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Delft in Holland tätig. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf den gesellschaftlichen Auswirkungen und der Regulierung von Technologie und Überwachung.


    Wenn allerdings Technologie zum Wahlkampfthema wird, sollen aus mündigen Bürgern unwissende Laien gemacht werden, die Ursula von der Leyen dann medienwirksam zu schützen vorgibt. Durch eine Sperrliste, auf die das BKA Websites einträgt, werden dann Inhalte aus dem Netz zensiert. Ohne jeden Richtervorbehalt, ohne Kontrolle, ohne Klagemöglichkeit und ohne jeden Sinn. Vorgeblich um Kinder vor Missbrauch zu schützen, wird eine Zensurinfrastruktur aufgebaut, mit der sich dann bald auch andere Inhalte sperren lassen. Über den Weg in chinesische Verhältnisse spricht Florian Walther am 30.06.2009. Florian Walther ist aktiv im Arbeitskreis Zensur und bloggt intensiv zum Thema Internetzensur.


    Wie weit sind wir tatsächlich von George Orwell und seinem Roman 1984 entfernt? Wie lange wird es dauern, bis diese düstere Zukunftsvision vom überwachenden Staat Wirklichkeit wird? Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Überwachung ist freundlich. Im Big Brother-Staat ist Neusprech eine Grundlage für das Aufrechterhalten der Zustände. Im Schnüffelstaat der Schilys und Schäubles erkennt Martin Haase Parallelen zur Orwell'schen Dystopie. Sein Vortrag findet am 14.07.2009 statt. Martin Haase ist Professor für romanische Sprachwissenschaft an der Universität Bamberg und seit Ewigkeiten beim CCC Bremen in aktiv.


    Darüber hinaus sind zahlreiche Workshops geplant. So am 28.07. zum Thema "Browser absichern", am 11.08. über die "Anonymisierung mit Tor", am 25.08. ein Workshop über "E-Mail Verschlüsselung mit Freier Software" und am 08.09. über "Digitale Forensik und Gegenmaßnahmen".


    Veranstaltungsort ist jeweils das Jugendhaus Buchte und Beginn um 20 Uhr.


    Weitere Infos finden sich auf der Webseite der neuen Veranstaltungsreihe.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/ccc-…taltungsreihe-2009-05-28/

  • Die G8-Staaten führen, beginnend mit dem heutigen Freitag, ein zweitägiges Arbeitstreffen durch. Dabei einigte man sich unter anderem darauf, die Kriminalität im Internet stärker zu bekämpfen - unter anderem mit Maßnahmen, die sich als sehr kontrovers erweisen dürften.


    Unter anderem einigten sich die Innen- und Justizminister der G8 darauf, Netzsperren gegen als kinderpornographisch eingestufte Seiten künftig in allen G8-Staaten umzusetzen. Viele Länder haben diese Schwellen bereits, größtenteils in Form von Verträgen mit den Internetprovidern, realisiert. In Deutschland stoßen entsprechende Pläne momentan auf heftigen Widerstand und bewegten schon über 100.000 Menschen dazu, eine Petition gegen die Pläne zu unterzeichnen (gulli:news berichtete). Gegner der Sperren befürchten, dass durch die Sperrung das Problem dokumentierten Kindesmissbrauchs im Internet nur versteckt wird und somit eine effektive Verfolgung der Täter seltener stattfindet. Außerdem wird befürchtet, dass die entstandene "Zensur-Infrastruktur" missbräuchlich genutzt oder auf weitere unerwünschte Seiten erweitert wird.


    Neben den Netzsperren plant man auch andere Formen staatlicher Kontrolle im Internet. So sollen in Kooperation mit UNO und Interpol in Zukunft Soziale Netzwerke wie myspace oder Facebook stärker kontrolliert und überwacht werden. Man nimmt an, dass diese Communities einen beliebten Anziehungspunkt für Terroristen und das organisierte Verbrechen darstellen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/g8-k…hr-staatliche-2009-05-29/

  • LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen


    Das Landgericht Köln hat in einem Beschluss, der bereits Ende September 2008 ergangen ist, eine höchst kritische Äußerung bezüglich der Beweiskraft von IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen getroffen.


    Tausende Bürger müssen sich seit Jahren mit einem Phänomen befassen, dass sich als "Abmahnung" in die Köpfe der Betroffenen gebrannt hat. Spezialisierte Firmen und Kanzleien durchforsten hierbei im Auftrag eines Rechteinhabers diverse Tauschbörsen.


    Ziel der Suche ist es, Filesharer ausfindig zu machen, die urheberrechtlich geschützte Werke des beauftragenden Rechteinhabers verbreiten. Um die User identifizieren zu können, wird hierzu neben anderen technischen Details stets die IP-Adresse geloggt. Nach Ansicht der Piratenjäger ist die IP-Adresse sowie der Hashwert der Datei allein bereits ausreichend, um eine Urheberrechtsverletzung beweissicher und gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Eine IP-Adresse sowie eine Hash-Summe seien schließlich ein absolutes Unikat, doch selbst wenn dies zutrifft, wird auch stets von einer fehlerfreien Beweiserhebung gesprochen. Viele Experten können über eine fehlerfreie Beweiserhebung durch eine fehlerfreie Software nur müde lächeln. Das Landgericht Köln setzte jedoch, wie jetzt erst bekannt wurde, dem Ganzen die Krone auf.


    Wie Rechtsanwalt Dr. Wachs in seinem Blog erklärt, müsse man sich vorab klar machen, dass das Landgericht Köln eine Spezialzuständigkeit im Urheberrecht innehat. Infolge dessen würden 99 Prozent der herausgegebenen Adress-Daten von eben diesem Gericht kommen. Dr. Wachs drückt es erheblich simpler aus: "ohne Köln keine Adressen und damit auch keine Abmahnungen."


    Wenn man sich somit den Stellenwert des Landgerichts Köln klar gemacht hat, gilt es, einen Beschluss vom 25. September vergangenen Jahres aufmerksam durchzulesen. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum vor dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, als noch die Staatsanwaltschaften eine Auskunft vom Provider zu bestimmten IP-Adressen einholten. Inzwischen kann der Rechteinhaber mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch diese Tätigkeit selbst ausführen. Während vor dem 1. September die Staatsanwaltschaft vom Provider mitgeteilt bekam, wenn keine Zuordnung einer IP-Adresse und Zeit zu einem Anschluss möglich war, wird dies heute ausgeblendet. Die Richter segnen lediglich den Beschluss ab, die negativen Ergebnisse - die es bei einer fehlerfreien Beweiserhebung nicht geben dürfte - werden direkt an die anfragende Kanzlei weitergeleitet. Das Landgericht Köln stand jedoch seinerzeit der IP-Adresse offensichtlich äußerst kritisch gegenüber, wenn diese als Beweis hätte genutzt werden wollen.


    "Auf welche Weise die Antragsstellerin vorliegend die Verbindung der zwischen konkreten IP -Adresse, einen genauen Zeitpunkt und dem "Hashwert" eines ihrer Werke hergestellt hat, lässt sich ihrer Anzeige und auch allen weiteren Schriftsätzen nicht entnehmen. In der Anzeige heißt es lediglich, die Antragstellerin habe es "in Erfahrung" gebracht. Diese Angabe ist dünn und wird durch das rund 380 Seiten lange Konvolut von "Tatnachweisen" auch nicht wesentlich aufgewertet. Der einzelne Tatnachweis - in einer PDF - Datei übermittelt - enthält bei nüchterner Betrachtung nicht viel mehr als die Behauptung, zu einer bestimmten sekundengenau definierten Zeit habe jemand unter einer konkreten IP - Adresse eine Datei mit einem bestimmten Hashwert angefordert beziehungsweise downgeloadet. Wie lange der Vorgang lief und ob und in welchem Umfang tatsächlich Daten geflossen sind, kann der "Tatnachweis" nicht vermitteln. Das technische Verfahren zur Gewinnung der übermittelten Informationen und die konkreten natürlichen Personen, die für diese Angaben ggfls. als Belastungszeugen gerade stehen könnten, sind nicht nachvollziehbar dargelegt."


    Bereits an dieser Stelle werden viele Abgemahnte höchst erstaunt sein. Der wirklich interessante Teil folgt jedoch erst einen Satz später: "Die Kammer zweifelt nicht daran, dass die Antragstellerin nach bestem Wissen und Gewissen ihre Erkenntnisse vortragen möchte. Deren Verlässlichkeit kann das Gericht aber nicht abschätzen. Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP -Adressen nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP -Adressen -Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP -Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP -Adresse keine Session gefunden werden können; dies könne - so folgert die Staatsanwaltschaft zu Recht -nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten angeblichen Taten auch solche waren, die es nicht gegeben habe."


    Konkret bedeutet dies, dass die fehlerfreie Datenerhebung der hier benutzten Anti-Piracy Software alles war - aber nicht fehlerfrei. Sie lieferte IP-Adressen und Zeitwerte, die jedoch zusammengeführt keinerlei Ergebnisse bei den Providern erbrachten. Wo genau der Fehler lag - sei es nun IP-Adresse oder Zeitstempel - ist letztendlich auch egal. Es verdeutlicht die Anfälligkeit der Beweisführung. Natürlich könnte sich noch auf Einzelfälle ausgesprochen werden, die einfach "passieren", auch wenn sie dies nicht dürften. Die weitere Ausführung des Beschlusses verdeutlicht jedoch, dass die Fehler nicht im kleinen Rahmen geschehen, sondern offenbar in einem wirklich großen Stile:


    "Dies habe man nur zufällig aufdecken können, weil die angeblich benutzte IP -Adresse zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt nicht in Benutzung gewesen sei. Ob und wie oft eine mitgeteilte IP -Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen. Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP -Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen. Ergänzend wird auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Köln zum Gutachten Prof. T2 vom 3.7.2008 (Blatt 158 ff.) Bezug genommen. Erklärlich erscheinen solche Zuordnungsprobleme der Kammer etwa durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme - sowohl beim ermittelnden Unternehmen als auch beim Provider. Auch die Verlässlichkeit der Hashwerte, die nach den Beobachtungen der Staatsanwaltschaft Köln manipuliert werden können und gelegentlich - von Hackern - manipuliert werden, um den Betrieb der Tauschbörse zu stören, ist nicht hundertprozentig gewährleistet. Daraus ergibt sich eine weitere, quantitativ schwer einzuordnende Unsicherheit in der Zuordnung eines bestimmten Festnetzanschluss ist zu einem bestimmten Werk- Download."


    Aufgrund dieser Konstellation gelangte das Landgericht Köln zu folgendem Schluss:"Dies alles macht es rechtlich zweifelhaft, landgericht koelnaus einer vereinzelten Verknüpfung zwischen einer bestimmten IP-Adresse und dem Hashwert eines einzelnen geschützten Werks eine (zivilrechtliche) Störerhaftung eines konkreten Anschlussinhabers herleiten zu wollen, solange nicht weitere Faktoren hinzutreten - wie etwa der Umstand, dass erkennbar erhebliche Datenmengen zum Upload angeboten wurden - oder zusätzliche Ermittlungsergebnisse (beispielsweise über Vortaten) vorliegen, die ein zufälliges, singuläres "Hineingeraten" eines technisch nicht versierten Internetnutzers in eine Tauschbörse, bei der der Vorsatz für die Begehung eines urheberrechtlichen Verstoßes nicht angenommen werden könnte, unwahrscheinlich erscheinen lassen."


    Wir halten es an dieser Stelle wie Dr. Wachs und sparen uns eine weitere Kommentierung.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/lg-k-ln-p2p-2009-05-30/

  • Gravierende Einwände im Bundesrat gegen Kinderporno-Sperren.


    Im Bundesrat braut sich Widerstand gegen den umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" zusammen. So hat der federführende Wirtschaftsausschuss Ende vergangener Woche eine heise online vorliegende Empfehlung für eine Stellungnahme der Länderkammer beschlossen, wonach der Vorstoß noch "zahlreiche rechtliche und technische Fragen aufwirft". Die Bemühungen der Bundesregierung, der Verbreitung von kinderpornografischem Material im Internet "flankierend zur konsequenten Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung der Täter" entgegenzuwirken, seien zwar zu begrüßen. An der Durchführbarkeit des konkret vorgeschlagenen Wegs haben die Wirtschaftspolitiker aber genauso wie viele andere Experten massive Zweifel.


    Zu prüfen ist laut der Empfehlung vor dem Ergreifen weiterer Maßnahmen zunächst, "ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können". Insbesondere seien die vorhandenen Instrumente zur Sperrung von Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten im Wege einstweiliger Verfügungen, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, stärker in Bedacht zu ziehen und bei Bedarf zu verbessern.


    Für eine bessere Einschätzbarkeit der Effektivität der gegenwärtigen Mittel zur Unterbindung von Kinderpornografie wünscht sich das Gremium von der Bundesregierung eine Übersicht oder Schätzung von Servern mit Kinderpornografieangeboten geordnet nach Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden direkt oder indirekt Zugriffsmöglichkeiten haben beziehungsweise nicht haben. Eine Sperrliste sollte nämlich auf Fälle beschränkt werden, in denen aus rechtlichen Gründen nicht direkt gegen die inkriminierten Inhalte vorgegangen werden könne.


    "Erhebliche Bedenken" hat der Wirtschaftsausschuss gegen die geplante Bestimmung, wonach "allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung" das geheim zu haltende Filterverzeichnis erstellen solle. Dies sei rechtsstaatlich kaum zu rechtfertigen, zumal von den Web-Blockaden auch legale Seiten erfasst sein könnten. "Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit", heißt es in der Empfehlung. Vor diesem Hintergrund seien geeignete Sicherungsmechanismen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich, um ein "Over-Blocking" zu verhindern. Zudem bedürfe es "eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können". Für diese Fälle seien auch Entschädigungsklauseln vorzusehen.


    Gravierende Einwände haben die Wirtschaftspolitiker auch gegen die im Raum stehende Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Damit werde letztlich unterstellt, dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstelle. Es gebe jedoch zahlreiche technische Möglichkeiten, einen Internetnutzer ohne dessen Willen und seine Kenntnis zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen, die dann im Browser-Cache als vermeintliches Beweismittel zum Abruf illegaler Seiten registriert würden. Daher sollten anfallende personenbezogene Daten nicht verwertet und allenfalls anonymisiert für statistische Zwecke genutzt werden.


    Der Ausschuss hält es überdies für erforderlich, das gesamte Spektrum der Verpflichtungen und Haftung von Webseiten-Betreibern und Diensteanbietern zu reformieren. Er betrachtet mit Sorge, dass die zunehmende Zahl an Verpflichtungen zu einer Marktbereinigung nicht nach Qualität, sondern nach Finanzkraft führe. Technische und organisatorische Aspekte müssten im Detail mit den Betroffenen und den Verbänden abgestimmt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden und einfache, praxisgerechte Regelungen zu finden. Dabei sei darauf zu achten, dass auch Provider die Anforderungen erfüllen könnten. Über die Empfehlung der Wirtschaftspolitiker, gegen die sich ausdrücklich nur ein Vertreter Thüringens ausgesprochen hatte, werden die Landesfürsten in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni zu befinden haben.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/139673