Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Na, das hört sich doch gar nicht mal so schlecht und vor allem nicht unvernünftig an. Mal sehen was bei diesen Einwänden rumkommt. Ich bin da eher pessimistisch, aber wenigstens ist so doch klar zu sehen dass es viele Politiker gibt, die auch was zu sagen haben, die mit uns einer Meinung sind und das auch öffentlich kundtun.

  • Das so demokratie- und bürgerfreundliche Deutschland gehört zur Weltspitze bei der elektronischen Überwachung und liegt weit vor Staaten wie der Ukraine, Indien oder Südkorea.


    Die Ergebnisse des »Electronic Police State«-Berichts sind ernüchternd: Deutschland gehört zu den zehn Staaten der Welt, in denen die Bürger in Bezug auf die Nutzung von Informationstechnologien am stärksten überwacht werden.


    Zwar spüren wir als Bundesrepublikaner in den letzten Jahren immer mehr, dass unsere Bürgerrechte beschnitten und die staatliche Überwachung immer stärker wird, doch jetzt ist es »offiziell«. Das US-Security-Unternehmen Cryptohippie hat in seinem »The Electronic Police-State«-Bericht insgesamt 52 Nationen daraufhin analysiert, wie intensiv die Bürger von den Behörden ausspioniert werden.


    An der Spitze befinden sich wie 2008 die kommunistischen und unbelehrbaren Staaten China und Nordkorea. Dahinter folgen Weißrussland und Russland, was auch keine große Überraschung ist. Dass Großbritannien, implizit England und Wales, jedoch schon auf Platz 5 rangiert, ist allerdings erstaunlich.


    Wie sehr »westliche Demokratien« allmählich in Polizeistaaten übergehen, zeigen die weiteren Plätze: USA, Israel, Frankreich – und Deutschland auf Platz 10. Das ach so demokratie- und bürgerfreundliche Deutschland rangiert als »Überwachungs-Polizeistaat« damit deutlich vor der Ukraine, Indien, Malaysia, Taiwan und Südkorea!


    Für den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, stellt das Ranking keine allzu große Überraschung dar. Ganz im Gegenteil, diese Ergebnisse würden gut ins Bild passen und bestätigen, dass die Bundesrepublik in Sachen elektronischer Überwachung bereits einige bedenkliche Entwicklungen vorzuweisen habe. »Wir sind zwar nicht Weltmeister, was die elektronische Bürgerkontrolle betrifft, immerhin gehören wir in dieser Hinsicht aber zur Weltspitze. Vor allem mit der viel diskutierten Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland einen Schritt vollzogen, der von anderen EU-Ländern noch nicht gewagt worden ist« (1), stellt Weichert fest.


    Im Cryptohippie-Bericht heißt es unmissverständlich: »Wir wissen, dass unsere Regierungen und private Unternehmen nahezu jede Form unserer elektronischen Kommunikation überwachen. Dadurch fühlen sich die meisten von uns zwar etwas beunruhigt, doch nur die wenigsten sagen oder tun etwas dagegen.« (2) Als Hauptursache dafür gibt der Bericht das fehlende Wissen darüber an, welche drastischen Konsequenzen das Aufzeichnen, Ordnen, Durchsuchen und Verteilen der gesammelten User-Daten für die Betroffenen haben kann. Jede E-Mail oder Kreditkartentransaktion und jeder Webseitenbesuch oder Handy-Gebrauch würde von einem elektronischen Überwachungsstaat für lange Zeit in einer Datenbank gespeichert. Von dort könnten sie per Knopfdruck zu jeder Zeit von den Behörden als Beweis gegen den Bürger verwendet werden.


    Verschiedene Faktoren trugen zum Ranking bei, u.a.:


    • Welche Angaben muss man bei der Einreise in das jeweilige Land machen?


    • Kann der Staat Finanztransaktionen seiner Bürger kontrollieren?


    • Gibt es Gesetze gegen Verschlüsselungstechniken?


    • Speichert der Staat die Daten seiner Bürger?


    • Wie lange speichert der Staat die Daten?


    • Wie kontrolliert der Staat die Daten?


    • Gibt es eine »Vorratsspeicherung« von Daten?


    • Müssen Internetprovider staatlichen Stellen Auskunft geben?


    • Speichert der Staat auch Telefondaten?


    • Werden Handy-Daten gespeichert?


    • Erhalten staatliche Stellen Einblick in medizinische Unterlagen?


    • Kann der Staat Daten beschlagnahmen?


    • Gibt es Rechte, mit denen sich der Bürger gegen die Willkür des Staates schützen kann?


    • Gibt es eine Grenze zwischen Polizei und Geheimdienst?


    • Überwacht der Staat private Computer? (3)


    Liest der »brave« Bürger diese Faktoren, wird ihm wohl erst bewusst, wie sehr sich der Staat sich schon in unser Privatleben einmischt und wie sehr wir bereits zum »gläsernen« Menschen geworden sind. Es ist Zeit, aufzuwachen, denn »Big Schäuble is watching you!«


    Hier das Ranking der »Top-30-Staaten«:


    1. China


    2. Nordkorea


    3. Weißrussland


    4. Russland


    5. Großbritannien (England und Wales)


    6. USA


    7. Singapur


    8. Israel


    9. Frankreich


    10. Deutschland


    11. Malaysia


    12. Irland


    13. Großbritannien (Schottland)


    14. Niederlande


    15. Südkorea


    16. Ukraine


    17. Belgien


    18. Australien


    19. Japan


    20. Neuseeland


    21. Österreich


    22. Norwegen


    23. Indien


    24. Italien


    25. Taiwan


    26. Dänemark


    27. Ungarn


    28. Griechenland


    29. Kanada


    30. Schweiz (4)


    Quelle: http://info.kopp-verlag.de/new…achungs-polizeistaat.html

  • In China wird die Internet-Zensur angesichts des bevorstehenden 20. Jahrestag des Massakers auf dem Tiananmen-Platz momentan massiv verschärft.


    Bei dem Massaker war am 4. Juni 1989 eine massive Demonstration von Regimegegnern mit Panzern geräumt worden. Dabei wurden zahlreiche Demonstranten getötet; genaue Todeszahlen hat die Regierung niemals veröffentlicht. Angesichts des bevorstehenden Jahrestages wird die Regierung nun offenbar nervös.


    Es gibt zahlreiche Anzeichen dafür, dass das Regime versucht, kritische Äußerungen zu unterbinden. So wurden angeblich mehrere Dissidenten unter Hausarrest gestellt. Außerdem wurden Menschenrechtler, die zu Gedenkfeiern aufgerufen haben, in den vergangenen Wochen verhört und eingeschüchtert. Auch die "Vereinigung der Tiananmen-Mütter", in der sich Angehörige damaliger Opfer zusammenfinden, musste in letzter Zeit zahlreiche Fälle von Repression über sich ergehen lassen. Da passt es ins Bild, dass auch das Internet als in seiner Natur freies Kommunikationsmedium von der chinesischen Regierung momentan als Bedrohung wahrgenommen und entsprechend eingeschränkt wird.


    Internet-Zensur in China ist an sich nichts Neues. Momentan jedoch geht das Ausmaß der Zensurmaßnahmen erheblich über das sonst Übliche hinaus. Einige Dienste, wie der Microblogging-Dienst Twitter und Microsofts Hotmail, wurden nach Angaben chinesischer Internetnutzer gleich komplett gesperrt. Auch Yahoos Fotodienst Flickr scheint momentan von China aus gesperrt zu sein. "Das ist so frustrierend. Jetzt habe ich das Gefühl, dass es in China genauso zugeht wie im Iran", kommentierte ein Banker in Shanghai das Verhalten der Regierung. Etwas nüchterner sah es der in Peking ansässige Technologie-Experte Kaiser Kuo: "Das ist in China ein ganz normaler Vorgang. Die einzige Überraschung für mich ist, dass sie so lange gewartet haben."


    Quelle: http://www.gulli.com/news/tian…assaker-china-2009-06-03/

  • Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) kritisiert die mangelhafte Organisation der Polizei bei der Löschung von kriminellen Webseiten.


    Wenn die Inhalte im Ausland gehostet werden, besteht das BKA auf die Einhaltung des Dienstweges. Wenn es nach wochenlanger Wartezeit endlich Rückmeldung gebe, seien die Webseiten bereits umgezogen. Der AK Zensur beruft sich hierbei auf eine Aussage von Martina Krogmann, der parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion. Diese hatte auf der Plattform abgeordnetenwatch.de die geplante Netzzensur gerechtfertigt.


    Wenn kinderpornografische Inhalte auf ausländischen Servern entdeckt werden, meldet die Polizei aus "Achtung vor der Souveränität der Staaten" dem Provider den Fall nicht selbst, "sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch." Dann seien viele Betreiber allerdings bereits mit der Domain umgezogen. Die Aussage der CDU-Politikerin deckt sich auch mit den Erfahrungen des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Es "dauert Wochen", bis die internationale Rechtshilfe ein Verfahren im Ausland in Gang setze, so BDK-Vorsitzender Klaus Jansen. Die Internetprovider scheinen über diese Praxis selbst eher verwundert. "Wenn ausländische Behörden uns über strafbare Inhalte auf unseren Servern informieren, prüfen wir das genauso wie entsprechende Meldungen aus anderen Quellen", meint 1&1-Pressesprecher Andreas Maurer.


    "Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder", kritisiert Alvar Freude vom AK Zensur. Gleichzeitig lobt der Arbeitskreis unbürokratische Alternativen, die bereits jetzt bestehen. So kontaktiert das internationale Netzwerk INHOPE die Internetprovider direkt und stellt unverzüglich Strafanzeige. Eine Studie der Universität Cambridge bestätigt außerdem die Erfahrung, dass "Löschen statt Sperren" tatsächlich funktioniert. Die Studie zeigt, dass Phishing-Seiten, die es darauf abgesehen haben, dass unaufmerksame Internetnutzer den Betrügern ihre Bankdaten hinterlassen, durchschnittlich binnen vier Stunden entfernt sind. Kinderpornografische Seiten bleiben dagegen durchschnittlich 30 Tage im Netz. Banken, die gegen Phishingseiten vorgehen wollen, melden diese Seiten einfach direkt dem Webhoster und sorgen dabei für eine rasche Löschung. Die Polizeibehörden dagegen brauchen Wochen, bis sie überhaupt anfangen zu handeln.


    Sowohl der AK Zensur als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern daher eine effektivere Organisation der Polizeien und weniger Bürokratie. BDK-Vorsitzender Jansen träumt bereits von der "Kriminalpolizei 2.0", die in Echtzeit mit internationalen Polizeibehörden Kontakt aufnehmen kann. "Als Bürger bin ich aber der Meinung, dass ich darauf vertrauen muss, dass der Staat, dass die Polizei mir da helfen kann, wenn ich in Notsituationen bin, wenn ich geschädigt werde. Und das ist eindeutig so nicht der Fall", ist Jansens vernichtendes Fazit.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/kind…ie-b-rokratie-2009-06-04/

  • Der spanische Oppositionsführer Mariano Rajoy von der Partido Popular hat die spanische Bevölkerung sowie den Regierungschef davor gewarnt, ein Three-Strikes-Gesetz zu implementieren.


    Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hat es nach langem Kampf endlich geschafft, das Three-Strikes Gesetz wahr werden zu lassen. Wer drei Mal die Urheberrechte von Dritten im Internet verletzt, verliert vorübergehend seinen Internetanschluss.


    Der Vorsitzende der spanischen Opposition hat nun die spanische Bevölkerung davor gewarnt, dass der amtierende Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero von der PSOE ebenfalls mit dem Gedanken spielt, ein solches Gesetz in Spanien umzusetzen. In Anbetracht der Tatsache, dass Spanien in einem jüngst erschienenen US-Bericht als eines der schlimmsten urheberrechtsverletzenden Länder bezeichnet wurde, eigentlich kein sonderlich überraschender Schritt. Während einer öffentlichen Veranstaltung, bei der die Europawahl beworben werden sollte, stellte Rajoy die Frage, ob die Einnahmen durch Abgaben auf Leermedien nicht an alle Künstler verteilt werden sollten. Bislang gehen diese nur an die präsenteren.


    Bei der Thematik Three-Strikes-Gesetz fragte er, ob es akzeptabel sei, dass Menschen der Internetanschluss durch die Regierung weggenommen würde. Im Auftrag der Unterhaltungsindustrie. Rajoy äußerte sich gegenüber solchen Maßnahmen durchweg ablehnend und erklärte, dass er falls notwendig sogar die Justiz bemühen würde, um ein solches Gesetz zu verhindern. Die PSOE-Kandidatin für das Europaparlament erklärte im Zuge dieses Streitthemas, dass die PSOE die Rechte der Internetuser vollends unterstützen würde.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/span…sitionsf-hrer-2009-06-04/

  • Für EU-Parlamentarier sind Fernsehen und Zeitungen noch immer wichtiger als das Internet
    Laut einer Umfrage haben mittlerweile 86 Prozent der Abgeordneten eine eigene Webseite, aber Twitter, Blogs oder soziale Netzwerke werden noch wenig genutzt.


    Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments setzt die Mittel, die das Internet zur Verfügung stellt, noch zurückhaltend ein. Eine Umfrage, die allerdings nur von 110 Abgeordneten oder 14 Prozent beantwortet wurde und deren Repräsentativität daher fraglich ist, macht deutlich, dass die meisten Parlamentarier weiterhin stärker auf traditionelle Medien wie Fernsehen oder Zeitungen setzen.


    Zwar haben mittlerweile 86 Prozent eine eigene Website und wollen 7 Prozent sich eine zulegen, aber "soziale Medien" wie Twitter, Blogs, MySpace oder Facebook werden noch nicht wirklich mit ihren Möglichkeiten ausgeschöpft, mit den Menschen zu kommunizieren, so die Agentur für Public Relations Fleishman-Hillard in der "Studie über die Digitalen Trends" im Europäischen Parlament. Ein Drittel benutzt derzeit "soziale Medien" ausgiebig, 20 Prozent gelegentlich. Blogs scheinen am beliebtesten zu sein, angeblich posten 41 Prozent der bloggenden Abgeordneten mehrmals wöchentlich Neues. Twitter oder Web 2.0-Dienste wie Flickr oder Digg kennen mehr als 10 Prozent nicht und wollen weitere 50 Prozent vorerst auch nicht benutzen.


    Als besonders effektiv betrachten 63 Prozent der Abgeordneten Auftritte im Fernsehen, aber nur 10 Prozent Online-Videos beispielsweise auf YouTube. Auch das Sprechen auf Versammlungen (51 Prozent) oder direkte Gespräche mit einzelnen Bürgern (49 Prozent) gelten als effektiver als der Einsatz einer Website (39 Prozent). Allerdings rangiert diese vor einer Kolumne in einer Zeitung, Pressemitteilungen, einer Werbung im Hörfunk oder einer Anzeige in einer Zeitung. Bloggen oder Twittern betrachten nur 12 Prozent als sehr effektiv.


    Zusammengefasst sehen nur 17 Prozent der Abgeordneten die Mittel, die das Internet bietet, als sehr effektiv an, während persönliche Auftritte für die Hälfte und Fernsehen und Zeitungen für 34 Prozent ganz oben stehen. Allerdings räumen auch viele ein, dass sie die Effizienz von digitalen Möglichkeiten wie Online-Werbung, Online-Videos oder Websites nicht kennen. Die sozialistischen Abgeordneten (PES) sind online am aktivsten, gefolgt von den Liberalen (ALDE). Die Christdemokraten (EPP-ED), die derzeit stärkste Fraktion, nutzt die Internetmöglichkeiten am wenigsten.


    Für ihre Arbeit nutzen die Abgeordneten – und ihre Mitarbeiter – jedoch das Internet ausgiebig. 93 Prozent verwenden täglich Suchmaschinen. Google wird von 95 Prozent genutzt. 65 Prozent besuchen Wikipedia täglich oder zumindest mehrmals die Woche. Besonders beliebt scheint Wikipedia bei den Christdemokraten zu sein. 74 Prozent lesen die Online-Ausgaben von Zeitungen, 37 Prozent lesen Blogs täglich oder mindestens mehrmals die Woche, 28 Prozent nutzen entsprechend RSS-Feeds. Wenn es darum geht, wie wichtig Medien oder Ereignisse sind, um sich politisch zu informieren, dann steht das Internet wieder an letzter Stelle, viel wichtiger sind persönliche Kontakte, Medienberichterstattung, gedruckte Kommunikation oder Veranstaltungen. Das gesprochene Wort – auch übers Telefon – ist wichtiger als Text.


    Den Abgeordneten wird empfohlen, stärker online zu kommunizieren, "um wichtig zu bleiben". Das sei kostengünstig und eine Möglichkeit, mit einzelnen Wählern zu kommunizieren. Und den Lobbyisten wird empfohlen, auf Online-Kampagnen zu setzen und ihre "Botschaften" auf Suchmaschinen und zentralen Websites wie Wikipedia oder europäischen Online-Medien zu präsentieren.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/139880

  • Ach ja, die Netzsperren gegen Kinderpornographie...


    Ach ja, die Netzsperren gegen Kinderpornographie... Pünktlich eine Woche vor den Beratungen im Bundesrat bzw. 2 Wochen vor der 2. und 3. Lesung im Bundestag gibt es zwei neue Meldungen zum Thema Kinderpornographie, die sicherlich wieder die üblichen entrüsteten Rufe der Politik mit sich bringen werden. Dabei sind sie eigentlich in anderer Hinsicht interessant, denn als Beispiel für die Sinnhaftigkeit für Netzsperren zu dienen.


    Da wäre zum einen der 73jährige, der mit hunderttausenden Kinderpornos gefasst wurde.


    Interessant ist hierbei der Nachsatz, dass viele der Bilder anderen zugänglich gemacht wurden (ohne dass in irgendeiner Form auf Geldflüsse hingewiesen wird - was darauf schließen lässt, dass kein Geld floss). Bedauerlicherweise wird ein solches Verhalten von der Politik in ihrer Argumentation meist unterschlagen und stattdessen der Mythos vom Milliardengeschäft genährt, das aus extra produzierten Videos und Bildern besteht, welche gewinnbringend verkauft werden. Dass ein Großteil der Bilder und Videos zum einen oft älteren Datums ist, somit also noch aus einer Zeit stammt, in der Bilder, welche nunmehr verboten sind, erlaubt waren, und diese schlichtweg getauscht werden, das bleibt außen vor.


    Die andere Meldung betrifft eine Verurteilung im Kreis Calw. Hier wurde ein 67jähriger zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Das glimpfliche Strafmaß ergab sich auch dadurch, dass es in Relation zu anderen Urteilen zustandekam. So erhielt jemand, der wegen des Besitzes von 100.000 Datein (O-Ton: teilweise der übelsten Sorte) verurteilt wurde, eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.


    Der Schwarwaelder Bote schreibt weiter: [...]auch bei einem Kirchengemeinderat aus einer Calwer Kreisgemeinde der Fall, der vor vier Monaten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden ist. Mit mindestens zwei weiteren ähnlichen Fällen aus der Lokalprominenz des Kreises ist in den kommenden Wochen zu rechnen.


    Alle hängen sie mit der »Operation Himmel« der Berliner Polizei zusammen. Sie hatte vor mehr als zwei Jahren im Internet registrierten Tätern nachgespürt. Die Dimension des Kinderporno-Skandals war auch für die Ermittler schockierend: Bundesweit wurden mehr als 12?000 Verdachtsfälle bekannt.


    Diese Meldung ist gerade hinsichtlich des Erfolges der "Operation Himmel" von Bedeutung, denn die 12.000 Ermittlungsfälle flossen in die Statistik ein, mit der Ursula von der Leyen seit längerem hausieren geht. Sie mischt also munter Ermittlungsverfahren, abgeschlossene Verfahren mit und ohne Verurteilung und eingestellte Verfahren zusammen und präsentiert dies als "Kinderpornographieanstiegseintopf", der bitte allen munden soll.


    Das Traurige daran ist, dass trotz aller Petitionen, aller Aufklärungskampagnen und Argumente das Bundesfamilienministerium diskussionstechnisch dichtgemacht hat. Zwar parliert Frau von der Leyen in Interview davon, dass eine ePetition gelebte Demokratie sei, auf Argumente, Richtigstellungen usw. geht sie jedoch nicht einmal mehr ein und verbreitet stattdessen munter weiter die üblichen Fehlinformationen, um nicht zu sagen Lügen.


    Die Fälle werden von der Politik höchstwahrscheinlich ausgeschlachtet werden, sie werden aber nicht dazu führen, dass die hochoffizielle FAQ geändert und richtiggestellt wird oder Frau von der Leyen ein Argument aufgreift. Das Gesetz, welches die Netzsperren regelt, wird sicherlich kommen. Und um die Worte eines Freundes zu wiederholen: "Okay, dass ich von Politikern verarscht werde, ist nichts Neues. Aber wie diese Lügnerin im Hosenanzug mit ihrem betont ernsthaft-besorgten Blick und der Betonungsart eines Rudi Dutschke agiert ist schon eine andere Dimension."


    (Zur Betonungsart: Wer einmal dies hier: Rudi Dutschke und Frau von der Leyen vergleicht, der findet die Betonung ggf. ähnlich.


    Mich persönlich erinnert Ursula jedoch eher an: Meldungen über Lampukistan


    Wer übrigens nicht wirklich gleich als echter Superheld tätig werden, aber dennoch sich gegen die Netzsperrungen aussprechen will (ohne dass sein Name gleich für alle einsehbar ist), der kann am morgigen Samstag, dem 6. Juni 2009, in Mainz unterschreiben. Dort findet nämlich die "Demo Freiheit statt Angst" statt, wo auch Mitzeichner der Petition gegen Netzsperren ihre Unterschrift leisten können.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/5/139964

  • Das Unterzeichnen der E-Petition gegen Internetsperren ist noch bis zum 16. Juni möglich. Es besteht also immer noch die Chance, dass sie die erfolgreichste E-Petition der Geschichte wird, auch wenn die Sperren schon beschlossen scheinen.


    Die ePetition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" (Link zur Mitzeichnnung) hat allen Unkenrufen zum Trotz viel Aufmerksamkeit erhalten. Das sieht man an solchen dpa Meldungen: "Zensursula" kann Kritiker nicht überzeugen.



    In der Diskussion um die von Ministerin von der Leyen geforderten Internetsperren gegen die Kinderpornographie kam in der letzten Zeit ordentlich Bewegung. Immerhin bekommen nun auch Blogger schon mal Antwort-Post von Frau von der Leyen.


    Alle großen Internetportale und Zeitungen bis hin zur Tagesschau berichteten über die ePetition und viele Stimmen wurden laut, die das mangelnde Fachwissen der Politiker kritisierten (Wen interessiert schon Fachwissen, telepolis). Bei SPON will man einen Generationskonflikt ausgemacht haben. "Die Generation Online will nicht länger akzeptieren, dass über sie hinwegregiert wird. Ein Generationenkonflikt wird sichtbar, der das Land noch Jahre lang spalten könnte." Vielleicht trifft dies den Kern, die Regierenden haben sich in Machtstrukturen geübt, aber nicht in Web-Strukturen. "Die Generation C64, die erste, die mit Computern aufgewachsen ist, hat die Nase voll von Herablassung und Gängelung, will sich nicht länger an den Rand der gesellschaftlichen Debatte drängen lassen. Sie wehrt sich, mit ihren Mitteln." Das wichtigste Mittel: vernetztes, frei zugängliches Wissen.


    Sogar in der "ZEIT" wagt Heinrich Wefing vergangene Woche die schräge Vermutung, die über 110.000 Unterzeichner seien "Ideologen des Internet", die "Ausnahmen von den Regeln" verlange. "Im Namen der Freiheit wird der Austritt aus dem Recht propagiert." Diese Polemik zielt aber an der Wirklichkeit vorbei, sie ist der Wunsch eine Gruppe von verirrten Schafen ausfindig zu machen. Er sieht einen Kulturkampf heraufziehen.


    In der Zusammenfassung zur Anhörung gegen Netzsperren konnte man nun lesen, dass die ePetition gleich als erstes angesprochen wurde. Immerhin, die Aufmerksamkeit ist da. Nun geht es weiter um die Versachlichung der Diskussion in der Öffentlichkeit und darum, die erfolgreichste ePetition der Geschichte zu werden. "Die bisher erfolgreichste Petition forderte die Halbierung der Spritpreise und hat laut Wikipedia 128.193 Unterzeichner." (scusiblog) Schafft man noch 19.000 Stimmen mehr, dann hätte man mehr Menschen bewegen können als der bisherige Spitzenreiter. Werden die Internauten stärker als die Autolobby?


    Bergeweise Papier wurde von Experten im Vorfeld der Anhörung angeliefert und diente als Diskussionsgrundlage. Schon nach der Anhörung im Bundestag zum bisherigen Gesetzentwurf, bei dem die Experten gezielt befragt werden, wurde klar, dass niemand die Absicht hat, eine Zensur-Infrastruktur zu errichten, aber leider haben die Sachverständigen eben nur die Diskussion auf Basis des vorliegenden Gesetzesentwurfs geführt, es ging nie um grundsätzliche Vorbehalte gegen Sperren überhaupt. Das heißt, dass die Sperren kommen werden, die Frage ist nur, in welcher Formulierung. Zum Glück gibt es gravierende Einwände. Das Stimmungsbild in den Parteien, lässt sich im Ergebnis so zusammenfassen.


    - Die Opposition ist dagegen. FDP und Grüne sehen keine Gesetzgebungskompetenz beim Bund, sondern bei den Ländern. Die Linke bezeichnet die Sperren als "verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos"


    - Die CDU will Sperren.


    - Die SPD ist zwar dafür, aber uneinheitlich.


    (Quelle netzpolitik.org)


    stopschild.jpgAuf netzpolitik.org wurde nun auch das Wortprotokoll der Zensursula-Anhörung (pdf) im Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag vom 27.5. vorab in einer unkorrigierten Version veröffentlicht. Hier bei gulli auch das (Wortprotokoll der Zensursula-Anhörung als Word-Datei .doc) Später wird es auch auf der Seite des Deutschen Bundestages zu beziehen sein.


    Das nächste ausgerufene Etappenziel, das Knacken der bisher erfolgreichsten ePetition, darf nicht aus den Augen verloren werden, es ist noch zu schaffen. Vielleicht auch dadurch, dass man im offline-Leben Mitzeichner wirbt: analoge Unterschriftenliste. Bei Twitter/mitzeichner kann man immer den Stand der derzeitigen Mitzeichner ablesen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/epet…rsula-110-000-2009-06-05/

  • Mangelhafte Organisation der Polizei verhindert Löschen krimineller Webseiten / Studie der Universität Cambridge bestätigt


    Berlin, 4. Juni 2009. Mangelhafte Organisation und bürokratische Abläufe beim Bundeskriminalamt (BKA) behindern den Kampf gegen kinderpornographische Inhalte im Internet. Diesen Skandal hat jetzt eine Äußerung der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, in einem Beitrag auf der Internet-Plattform abgeordnetenwatch.de zutage gefördert.


    Bekannte Webseiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch würden nicht kurzfristig gelöscht, weil Hinweise auf dem Dienstweg versanden, so die Berichterstatterin der CDU/CSU für den umstrittenen Gesetzentwurf zur Einrichtung von Internet-Sperren in Deutschland. Sie bestätigt damit indirekt die Ergebnisse einer jüngst bekannt gewordenen Studie der Universität Cambridge, nach der kinderpornographische Webseiten wesentlich länger im Netz verbleiben als andere illegale Inhalte.


    Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.
    Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA "informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert." Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der "Achtung vor der Souveränität der Staaten".


    Deutsche Provider zeigen sich auf Nachfrage verwundert über diese Aussagen. "Wenn ausländische Behörden uns über strafbare Inhalte auf unseren Servern informieren, prüfen wir das genauso wie entsprechende Meldungen aus anderen Quellen", erklärt Andreas Maurer, Pressesprecher beim Webhoster 1&1. "Und dann nehmen wir die Inhalte vom Netz und erstatten gegebenenfalls selbst Strafanzeige bei den deutschen Behörden. Erst recht bei Kinderpornographie!"


    Für den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sind die Aussagen der Unionspolitikerin unfassbar. "Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder", erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. "Löschen statt Sperren ist möglich, aber der 'Dienstweg' soll dem entgegen stehen?"


    Die Äußerungen von Frau Krogmann erklären zugleich die Ergebnisse einer Studie der Universität Cambridge. Demnach sind Banken im Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz wesentlich effektiver. Betrügerische Webseiten, mit denen Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden sollen - so genannte "Phishing"-Seiten -, werden durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz genommen. Kinderpornographische Webseiten werden dagegen erst nach durchschnittlich 30 Tagen gelöscht, wie die Wissenschaftler Tyler Moore und Richard Clayton der Universität Cambridge in ihrer Studie festgestellt haben.


    Dabei existieren schon heute Alternativen zu den ineffizienten Behörden-Dienstwegen. So kontaktiert etwa das von der EU initiierte internationale Netzwerk INHOPE direkt die Provider, damit kinderpornographische Inhalte an der Quelle gelöscht und Beweise zur Ergreifung der Täter gesichert werden. Auch der AK Zensur hat mit unbürokratischen Hinweisen erfolgreich zahlreiche kinderpornographische Webseiten abschalten lassen. Werden dagegen Internet-Sperren eingesetzt, versagen diese Mechanismen. Die illegalen Inhalte bleiben weiter im Netz, die Betreiber werden vorgewarnt und der Missbrauch unschuldiger Kinder fortgesetzt.


    "Die Befürworter der Netzsperren stellen sich ein Armutszeugnis aus", zeigt sich die Initiatorin der Petition gegen Internetzensur, Franziska Heine, empört. "Frau von der Leyen bekämpft Probleme, die hinter ihrem Rücken das BKA selbst verursacht. Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet sollte mit mehr Sachkenntnis, Ernsthaftigkeit und wahrem Engagement geführt werden - das sind wir den Missbrauchsopfern schuldig!"


    Quelle: ak-zensur.de
    Artikel vom 04.06.2009



    Private Anmerkung: Ein ähnlicher Artikel wurde schon von Reeb aus Gulli zitiert (http://board.serienjunkies.org…hp?p=203737&postcount=164). Jedoch wurde von Gulli weitesgehend eine eigene Interpretation verfasst und nicht der komplette Ursprungstext zitiert. Hier der ganze Artikel von ak-zensur. Im original Artikel sind alle weiterführende Links enthalten, die ich hier entfernt wurden.

  • "Eine Zeitung darf ja auch keinen Mordaufruf veröffentlichen" begründete Dieter Wiefelspütz , SPD-Bundestagsabgeordneter und Sprecher der Arbeitsgruppe Innenpolitik der SPD-Bundestagsfraktion] gegenüber der Berliner Zeitung, warum er sich Internet-Sperren auch Abseits des Kampfes gegen Kinderpornographie vorstellen kann.


    "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", äußerte sich Wiefelspütz in Bezug auf Webseiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten und fügte hinzu "Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt".


    Damit geht der Politiker weit über Standpunkte seiner eigenen Parteigenossen in diesem Kontext hinaus, die sogar einräumen, der Gesetzentwurf müsse "bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens" noch deutlich verbessert werden – also weniger Angst vor einem rechtsfreien Internet als vor rechtsfreien Behördeneingriffen zu erkennen geben.


    Auch bei der CDU stößt Wiefelspütz eher auf Gegenwind: Während deren Fraktionsmitglied Wolfgang Bosbach noch auf eine taktisch begründete Zurückhaltung drängt, "damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät", hat sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen an anderer Stelle ganz unmissverständlich geäußert: "Sollte in zehn Jahren eine andere Regierung etwas anderes als Kinderpornographie sperren wollen, muss sie ein ganz neues Gesetzgebungsverfahren anstrengen mit Kabinettsentscheidungen, Anhörungen und Petitionen."


    Für die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, belegen die Äußerungen von Wiefelspütz, dass es um eine generelle Regulierung des Internets gehe. "Union und SPD behaupten, Kriminalität zu bekämpfen und bekämpfen in Wirklichkeit das Internet und die Freiheit der Menschen", kritisierte sie in einer Mitteilung.


    Kritiker des Gesetzentwurfs halten das geplante Vorgehen, Seiten bei Verdacht auf kinderpornografischen Inhalt vom Bundeskriminalamt (BKA) auf eine Liste setzen und von Internet-Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar. Eine Internet- Petition an den Bundestag, den Gesetzentwurf abzulehnen, hat inzwischen mehr als 110.000 Mitzeichner.


    Ein anderes Licht wirft freilich eine Recherche des AK-Zensur auf die verfügbaren Alternativen zur Eindämmung kinderpornografischer Inhalte. Demnach werden einschlägige Webseite auf ausländischen Servern oft unnötig spät gelöscht, weil deutsche Instanzen den Dienstweg über ausländische Behörden einhalten, statt die Provider direkt zu informieren. Ob darin ein Argument für die Unverzichtbarkeit innerdeutscher Internet-Sperren zu sehen ist oder aber für deren Unzuverlässigkeit, weil auch dabei immer ein bürokratischer Dienstweg einzuhalten ist, bleibt der Einschätzung des Betrachters überlassen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…usweiten--/meldung/140008

  • Lügen und Widersprüche


    Die offiziellen Netzsperren-FAQs
    Das Bundesfamilienministerium verweist bei Anfragen zum Netzsperren-Komplex auf die offizielle Fragen-und-Antworten-Seite (FAQ). Diese enthält nicht nur die bekannten Lügen, sondern lässt durch einige Widersprüche und eine beklemmende Mitteilung aufhorchen.


    Textbausteine aus Überlastungsgründen


    Wer sich derzeit an das Bundesfamilienministerium wendet, hat schlechte Chancen, wenn es darum geht, Antworten auf konkrete Fragen zu erhalten. Da so viele Eingaben getätigt werden, heißt es in der Aneinanderreihung von Textbausteinen, sind konkrete Antworten nicht mehr möglich. Um die wichtigsten Fragen zum Thema "Netzsperren gegen Kinderpornografie" zu beantworten, gibt es jedoch [extern] offizielle FAQs (Frequently Asked Questions = regelmäßig gestellte Fragen), welche ständig aktualisiert werden. Wer sich diese FAQs einmal in Ruhe durchliest, bleibt nicht nur irritiert, sondern auch fassungslos zurück.


    Was ist Kinderpornografie?


    Zu Beginn erläutern die FAQs, was sich unter dem Begriff Kinderpornografie verbirgt:


    Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In Deutschland ist die Verbreitung harter Pornografie verboten. Nach § 184b StGB werden Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
    FAQ


    Die Erläuterung unterschlägt §184c StGB, der sich mit dem umstrittenen "wirklichkeitsnahen Geschehen" befasst.


    §184c (2) StGB: Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
    FAQ


    Das Unterschlagen dieser Regelung, die besagt, dass es bei Kinderpornografie auch um Bilder geht, bei denen kein tatsächlicher sexueller Missbrauch dokumentiert wird, ist strategisch durchaus geschickt. Es lässt die Leser der FAQs erneut glauben, dass es sich bei den zu sperrenden Bildern lediglich um Abbildungen tatsächlich stattgefundener sexueller Gewalt handelt, nicht jedoch um Zeichentrick, Manga, schriftlich festgehaltene Fiktion(en) oder virtuelle Kinderpornografie. Bei diesem Thema sind die Meinungen geteilt, was das Sperren angeht. Eindeutig ist jedoch, dass hier kein Kind ein Opfer war. Die FAQs aber versuchen, das zu suggerieren, was Frau von der Leyen auch oft genug in den Interviews sagt:


    Es ist nicht die Frage des Posierens nackter Kinder. Wir sprechen, wenn wir über Kinderpornografie sprechen, davon, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden. Man hört sie schreien. Sie verbluten an den inneren Verletzungen.
    Von der Leyen


    Durch die Vernachlässigung/Unterlassung des Themenkomplexes "Fiktive Kinderpornografie" wird somit die Meinung derjenigen, die die FAQs lesen, absichtlich in eine bestimmte Richtung gelenk


    Ein Zuwachs von 111%:


    Erneut wird in den FAQs konstatiert:


    Dennoch steigt der Vertrieb von Kinderpornografie über das Internet: 2007 stellt die Polizeiliche Kriminalstatistik gegenüber dem Jahr zuvor einen Zuwachs von 111 Prozent fest.
    FAQ


    Wie schon etliche Male festgestellt wurde, handelt es sich bei diesem Zuwachs von 111% nicht um die Menge der tatsächlichen Fälle des Vertriebes von Kinderpornografie über das Internet. Die Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) spricht hier von der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die auch eingestellte Verfahren beinhaltet und somit über eine tatsächliche Erhöhung der Fälle von Kinderpornografieverbreitung über das Internet nichts aussagt.


    Diese Fehlinterpretation ist bereits sehr oft richtiggestellt worden, unter anderem bei Heise Online und Netzpolitik. Bedauerlicherweise wird der angebliche "111% Anstieg von Kinderpornografie im Internet" aber weiterhin kommuniziert und findet sich unter anderem in Artikeln der Welt sowie auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung, wo gleich von einem Anstieg der Anbieter gesprochen wird.


    Da die Fehlerhaftigkeit hier leicht nachgeprüft werden kann, ist es kaum verständlich, dass die Zahl weiterhin unkorrigiert verbreitet wird. Auch hier kann davon ausgegangen wird, dass die Aussage lediglich dazu dienen soll, dem Leser Frau von der Leyens Ansinnen nahezubringen.


    Millionenbeträge:


    "Der Großteil der Kinderpornografie wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten weltweit verbreitet; die Betreiber nehmen monatlich Millionenbeträge ein", so die FAQs. Dieses "Millionengeschäft" wurde ebenfalls des öfteren widerlegt. Selbst das LKA München meinte dazu:


    Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig.
    LKA München


    Die Institution Inhope, vom Verein Mogis befragt, teilt mit, dass sich lediglich 449 von 2.562 Beschwerden über Kinderpornografie auf den Dienst www beziehen.


    Die Zahlen, mit denen das Bundesfamilienministerium hantiert, wurden von Lutz Donnerhacke, Alvar Freude und anderen bereits analysiert, dennoch werden sie weiterhin in den FAQs verbreitet.

  • Eingriff in das Fernmeldegeheimnis:


    Auch die Erläuterung zum Fernmeldegeheimnis offenbart ein seltsames Verständnis dieses Grundrechtes. "Das Fernmeldegeheimnis schützt die Verbindung an sich - sowohl den Inhalt als auch die näheren Umstände einer Verbindung. Da es durch die DNS-Sperre noch gar keine schützenswerte Verbindung oder einen entsprechenden Versuch gibt, ist Artikel 10 Grundgesetz dementsprechend nicht berührt."


    Würde dies auf das Telefon bezogen analysiert werden, so ergibt sich folgendes: Wer versucht jemanden anzurufen und durch den Provider absichtlich nicht durchgestellt wird, der erfährt hier keinen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, da ja die Verbindung nicht zustande kam. Wird er zu einer Nummer umgeleitet, welche er nicht aufrufen will (Stopp-Nummer), so ist dies ebenfalls kein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Somit wäre jegliche Methode, die Anrufe verhindert, laut Familienministerium, eine Methode, die das Fernmeldegeheimnis nicht berührt.


    Interessant ist, wie sich dies mit der Ansicht, dass die Daten derjenigen, die das Stoppschild aufgerufen haben, analysiert werden sollen. Wenn doch keine (schützenswerte) Verbindung bzw. der Versuch dieser zustande kam, wieso sollte dann ein Aufruf der Seite in irgendeiner Form Relevanz besitzen? Entweder es handelt sich um eine schützenswerte Verbindung, die unterbunden wird und auch hinsichtlich der Zählung Relevanz besitzt oder eben nicht. Beides zusammen würde aber heißen, dass einerseits der Versuch, eine Seite aufzurufen, der ein Stoppschild vorangestellt wird, als Verbindung zu der ursprünglichen Seite (bzw. der Versuch) angesehen und gezählt wird, dass andererseits aber dieser Aufruf nicht als Individualkommunikation unter Anwendung des Fernmeldegeheimnisses angesehen wird.


    Datenerhebung und -weitergabe


    Was passiert mit den für die DNS-Sperrung erforderlichen Daten des Internetnutzers?


    Die Antwort hierauf ist geschickt formuliert und daher wenig aussagekräftig:


    Die Sperrtechnik auf DNS-Basis erfordert keine Erhebung von Daten, die nicht ohnehin im Rahmen des technischen Prozesses beim Geschäftsbetrieb der Zugangsanbieter anfallen. In der bloßen Verhinderung des Zugangs zu einer bestimmten Information, etwa der Seite mit kinderpornografischem Inhalt, liegt kein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz vor. Das wäre nur dann der Fall, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben würden Dieser Sachverhalt trifft bei der DNS-Sperre nicht zu.
    FAQ


    Wer sich die Antwort durchliest, stellt fest, dass insbesondere betont wird, dass eine Datenerhebung von staatlicher Seite nicht erfolgt. Tatsächlich aber wird die Datenerhebung lediglich den Providern überlassen, die die Daten gegebenenfalls an die Strafverfolgung weiterzuleiten haben, wie in dieser Antwort verdeutlicht wird:


    Die Diensteanbieter dürfen auch personenbezogene Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184 StGB erheben und verwenden und den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermitteln. Auch dieser Punkt ist mit einem Eingriff in Grundrechte verbunden, die im Gesetz abgesichert sind.


    Sperren oder Verfolgung der Täter?


    Auf die Frage, ob Zugangssperren als Ersatz für die Verfolgung der Täter dienen, ist in den FAQs zu lesen:


    Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Sperrungen sind Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie sollen die Ermittlung der Täter und das Schließen kinderpornografische Websites nicht ersetzen, sondern wirksam ergänzen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter (LKA) leisten im Inland hervorragende Arbeit - das belegen die Erfolge über die ausgehobenen Kinderpornografie-Ringe. Die Ermittler werden auch weiterhin hart daran arbeiten, die Täter im Inland zu ermitteln und die Quellen im Ausland zu schließen. Da aber in der Hälfte aller Staaten Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie entweder nicht unter Strafe steht oder nicht ausreichend sanktioniert wird, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel allein nicht aus.
    FAQ


    Da die Bundesfamilienministerin immer wieder von Bildern von vergewaltigten Kindern spricht (welche bisher interessanterweise nicht einmal [extern] Inhope gemeldet wurden), können Posingfotos und dergleichen mehr nicht gemeint sind (auf eine gezielte Anfrage diesbezüglich erhielt ich den oben bereits zitierten Textbaustein). Somit stellt sich die Frage, in welchen Ländern (immerhin laut Aussage der FAQs die Hälfte aller Staaten) diese Form der Kinderpornografie nicht unter Strafe steht bzw. nicht sanktioniert wird.


    Der Erfolg, der in den FAQs zitiert wird, ist ein zweifelhafter Erfolg, denn in den seltensten Fällen wurden Hintermänner/Produzenten von Kinderpornografie ermittelt und verurteilt. In den meisten Fällen ging es um Konsumenten, durch allzu eifrige Staatsanwaltschaften wurde auch manche Ermittlung zu früh ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, wodurch sich Spuren verloren.


    Die Antwort lässt aber darauf schließen, dass es hier nur um Länder gehen kann, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist oder sanktioniert wird, wodurch die europäischen Länder bereits ausscheiden. Dennoch finden sich auf europäischen Sperrlisten auch deutsche Seiten, was zu einer Ungereimtheit in den FAQs führt, die den Leser nicht nur fassungslos, sondern auch wütend zurücklässt.


    Welche Seiten werden blockiert?:


    Es geht ausschließlich darum, den Zugriff auf kinderpornografische und damit illegale Inhalte zu erschweren. Die Zugangssperren betreffen nicht die Individualkommunikation, sondern dienen der Verhinderung des Abrufs von an die Allgemeinheit gerichteten kinderpornografischen Inhalten. Die Sperrungen blocken den Zugriff auf bekannte Kinderpornoseiten - egal, wo auf der Welt die Anbieter der Inhalte sitzen.
    FAQ


    Die Strafverfolger sind also damit beschäftigt, Sperrlisten zu aktualisieren und Sperrungsanweisungen zu verschicken, statt (wie es sowohl Alvar Freude als auch der Verein Carechild e.V. vormachten) die Seiten löschen zu lassen.


    Was aber in diesem Kontext nicht nur als Eingeständnis der Unfähigkeit des Familienministeriums, sondern auch der zweifelhaften Prioritäten der Sperrungsbefürworter gewertet werden muss, ist der folgende Satz:


    Seiten, die von Deutschland aus ins Netz gestellt werden, werden bereits blockiert.


    Es gibt also Seiten, die von Deutschland aus ins Netz gestellt werden, die Kinderpornografie beinhalten, und dennoch nur geblockt, nicht aber vom Netz genommen werden. Warum? Dienen sie als Honigtopf um Konsumenten anzulocken, so dass die nächste "Operation Himmel" anberaumt werden kann? Gibt es Provider, die sich weigern, die Seiten vom Netz zu nehmen? Dies ist eher unwahrscheinlich, wenn es sich um Kinderpornografie handelt - eine richterliche Anordnung sollte spätestens den Provider überzeugen. Aber welcher Provider sollte sich einer Aufforderung, eine "kinderpornografische Seite vom Netz zu nehmen" verweigern, muss er doch mit einem starken Reputationsverlust und gegebenenfalls mit Kundenabwanderung rechnen, ganz zu schweigen von den Kosten, die bei einer Anfechtung der richterlichen Verfügung usw. auf ihn zu kommen. Bedenkt man, dass es privaten Akteuren wie Freude oder Carechild e.V. möglich war, Provider (selbst im Ausland) schnell zu einer Löschung der Seiten zu bewegen, dann ist kaum anzunehmen, dass sich deutsche Webhoster bei einer offiziellen Aufforderung querstellen würden.


    Die Frage, die sich zusätzlich stellt, ist aber:


    Da Frau von der Leyen ja in jedem Bild eine Dokumentation eines realen Missbrauches sieht und sie jedes Bild für zuviel hält - wie kann es dann sein, dass in Deutschland gehostete Seiten nur blockiert werden? Dies auch noch in den FAQs zu verkünden, zeigt deutlich, dass die Kinder den Verantwortlichen egal sind - denn wenn die Seiten bereits blockiert werden, dann werden sie nicht angetastet und der Verantwortliche für sie nicht belangt.


    Dies führt zur letzten Frage:
    Was sagt dieses Eingeständnis über die Strafverfolgung aus?


    Udo Vetter führt im [extern] Lawblog aus, dass es sich hier um einen Verstoß gegen die Erforschungspflicht sowie Strafvereitelung im Amt handeln könne.


    Natürlich ist das Bundeskriminalamt nicht verpflichtet, von sich aus das Internet nach deutschen Kinderpornoservern zu durchsuchen. Aber wenn man im Rahmen der Internetzensur darauf stößt und dann nichts weiter macht als Stoppschilder aufzustellen, könnte das in eine Handlungspflicht erwachsen. Ich möchte jedenfalls nicht der Beamte sein, der Stoppschilder vor deutsche Internetserver setzt und es damit gut sein lässt. Das ließe sich nämlich zwanglos als Strafvereitelung im Amt (§ 258, § 258a Strafgesetzbuch) bewerten.
    Udo Vetter


    Abgesehen davon gibt es noch eine abschließende Frage: Wie möchten das Bundesfamilienministerium und die Strafverfolgung dies den betroffenen Kindern erklären? "Oh, sicher gibt es die Seite mit den Bildern noch, auf denen du sexueller Gewalt ausgesetzt wirst. (Ich übernehme absichtlich die Argumentation bzw. Schilderung der Familienministerin) Aber keine Sorge, wir haben ein Stoppschild, das durch einfachste Technik zu umgehen ist, davorgesetzt."


    Der gesamte Vorstoß der Familienministerin ist geprägt von Unwissen, Heuchelei, Widersprüchen, offenen Lügen und Manipulationen. Mehr als bedauerlich ist, dass ihr Feldzug dennoch funktioniert. Für die betroffenen Kinder ist ihr Vorgehen jedenfalls ein offener Schlag ins Gesicht.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30460/1.html

  • Mit dem Aufruf machte sich die umstrittene Organisation eventuell selbst strafbar
    Nachdem die Pläne der Bundesfamilienministerin zur "Sperrung" kinderpornographischer Seiten einen Proteststurm hervorgerufen haben, springt ihr jetzt die Deutsche Kinderhilfe zur Seite.


    Die Internetgemeinde hat in den letzten Wochen einen Erfolg verbucht: die massive Reaktion auf die angekündigten Netzsperren, die angeblich dem Schutz von Kindern vor Missbrauch und sexueller Gewalt dienen sollen, haben es ins Fernsehen geschafft. Sehr wohlwollend wurde über die Proteste berichtet, vor allem über die Internetpetition und über die Initiative von Missbrauchopfern gegen Internetsperren.


    Das Fernsehen half dem Anliegen der Internetuser auf die Sprünge, und diese positive Rückkoppelung, dieses fragile Bündnis zwischen dem alten und dem neuen Leitmedium hat nicht allen gefallen. Wirtschaftsminister zu Guttenberg wollte schnell die Unterstützer der Petition als Leute brandmarken, die der Gerechtigkeit in den Arm zu fallen gedenken, und seit einiger Zeit trommelt die Deutsche Kinderhilfe für die Sperren à la von der Leyen.


    Mit Umfragen, Pressemitteilungen, Unterschriftenlisten soll dem Publikum beigebogen werden, dass die Familienministerin genau das Richtige zu tun gedenkt. Die Deutsche Kinderhilfe hat nun allerdings ein Glaubwürdigkeitsproblem, und das nicht erst seit gestern. Dabei geht es nicht nur um eine gut belegte Nähe zu der kommerziellen Firma 3 W GmbH und allgemeinen [extern] Undurchsichtigkeiten bei den Finanzen des Vereins.


    Auch die allzu passgenaue Abstimmung von Verlautbarungen der Kinderhilfe mit den Vorhaben oder bloßen Äußerungen von Politikern lässt Zweifel an der behaupteten Neutralität des Vereins aufkommen.


    Man kann die Unterstützungsaktionen der Kinderhilfe für die Internetsperren à la von der Leyen auch in einer gewissen Tradition sehen, der Tradition der Parteinahme für die CDU. Und was die allgemeine Staatsferne und Neutralität angeht, so sollte schon die Tatsache, dass die Kinderhilfe ihre Hauptgeschäftsstelle im Haus der Bundespressekonferenz am Berliner Schiffbauerdamm hat, für ein Stirnrunzeln gut sein. Die Art, in der die Kinderhilfe ihre Sicht der Dinge von Infratest durchtesten ließ, lässt auch schnell an Manipulation denken.


    Neuerdings offenbart die Kinderhilfe ein eigenwilliges Rechtsverständnis. Nachdem ihre Website von unbekannter Seite technisch übernommen worden war, ließ man verkünden, dass Leute, die dazu im Stande seien, ihr Können doch eher bei Kinderpornoseiten anbringen sollten.


    Man könnte diese Idee jetzt für einen rhetorischen Kollateralschaden halten, bei dem jemand im Eifer des Gefechts etwas sagt, was er später bereut. Ernst genommen fordert hier aber die Kinderhilfe zur Selbstjustiz auf. Erstens einmal zum in Deutschland strafbaren Besuch von kinderpornographischen Seiten, was unter Umständen automatisch eine Straftat darstellt. Zweitens zur Übernahme von fremden Computern, und dafür könnten gleich mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuches relevant sein, so z.B. die Paragraphen 303a, 303b, 202a und der berühmte "Hackerparagraph" 202c.


    ollten sich also tatsächlich irgendwelche Script-Kiddies oder gar ernsthafte Programmierer zu dieser Art von Bürgerwehr von den Aussagen der Kinderhilfe zur Schaffung dieser Art von Cyber-Bürgerwehr inspiriert fühlen, dann würden sie mit ziemlicher Sicherheit vor Gericht landen. Ob dieses Gericht ihnen wegen der guten Absicht mildernde Umstände zubilligen würde, wäre noch sehr die Frage. Und zu guter Letzt ist der Aufruf zu Straftaten natürlich selber eine (§ 111 StGB) - allerdings wurde gegen die Kinderhilfe trotz des in Deutschland geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes bisher noch kein entsprechendes Verfahren eingeleitet.


    Jenseits der rechtlichen Aspekte ist es doch sehr erstaunlich, dass die Kinderhilfe sich für die voraussehbar nutzlose Sperrungsstrategie von der Leyens verwendet, aber kundigen Computernutzern empfiehlt, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Möglicherweise passt diese hemdsärmelige Idee ja zu dem Vorhaben von der Leyens, das BKA mit der Erstellung von Sperrlisten zu betrauen, die geheim bleiben, also keiner öffentlichen Kontrolle unterliegen, und von denen immerhin auch die Bundesjustizjustizministerin Brigitte Zypries vermutete, sie könnten sich blitzschnell nicht nur auf Kinderpornographie beziehen.


    Spannt die Ministerin nun die Kinderhilfe vor ihren Karren, oder dient sich die Kinderhilfe der Ministerin als Hilfstrupp an? Schwer zu sagen, und im Grunde genommen auch nicht wichtig. Die Argumente der Ministerin werden durch den fragwürdigen Geleitschutz aus dem Haus der Bundespressekonferenz jedenfalls nicht besser. Freilich, unproblematisch ist die Argumentation ihrer Gegner auch nicht. Denn die Forderung, statt der Sperrung der Seiten die Server dichtzumachen, auf denen sie liegen ist zwar vollkommen richtig, sollte aber auch von dem Eingeständnis begleitet werden, dass sie einem Offenbarungseid gleichkommt: Das Web kann sich eben nicht selbst regulieren, es gibt offensichtlich Inhalte im Netz, die der Zensur bedürfen. Zusätzlich scheint es [extern] nicht immer ganz einfach zu sein, an wirklich alle Server, um die es geht, schnell heranzukommen.


    Die Argumentation von Christian Bahls, dem ehemaligen Missbrauchsbetroffenen, der sich gegen von der Leyen positioniert hat, ist unscharf. Wenn er sagt, dass die Pläne von der Leyens strukturell dem Vertuschungsverhalten in Missbrauchsfamilien gleichzustellen sind, dann ist das nicht richtig. Die Ministerin will ja gerade von Kinderpornographie sprechen, nutzt aber das Thema auf nicht nur unangenehme, sondern auch gefährliche Weise zur Eigenprofilierung. Von einer Instrumentalisierung der Missbrauchsopfer kann man da natürlich schon sprechen, und Bahls tut es zu Recht.


    Wie dem auch sei, die Probleme mit der Argumentation der Netzsperrengegner sind Petitessen im Vergleich zu den Peinlichkeiten, die sich der Staat hier leistet. Bei der jüngsten Bundestagsanhörung zu dem Gesetzesvorhaben gab der Netzaktivist Alvar Freude an, innerhalb von zwölf Stunden 60 Kinderpornoseiten aus dem Netz entfernt zu haben, und zwar nicht durch neue Gesetze, Polizeirazzien oder Hacking, sondern durch simple E-Mails an die Provider.


    Vor diesem Hintergrund kann man dem BKA eigentlich nur empfehlen, mehr E-Mails zu schreiben, statt geheime Listen mit zu sperrenden Websites und dem dazugehörigen Überwachungsklimbim vorzubereiten. Mit ihrem neuen Kinderschutzgesetz ist Frau von der Leyen gerade baden gegangen.


    Die Deutsche Kinderhilfe ist, wie nicht anders zu erwarten, schwer empört. Was den Gesetzesentwurf zu den Internetsperren angeht, so ist jetzt von Überarbeitung die Rede. Besser wäre noch, er landete sofort in der Ablage rund/endgültig.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30421/1.html

  • Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) rechnet im Streit über die Sperrung von Kinderporno-Internetseiten mit einer baldigen Weichenstellung. "Es wird dazu sicherlich in der nächsten Woche eine Entscheidung geben", sagte Familienstaatssekretär Gerd Hoofe am heutigen Dienstag in Berlin. Derzeit berät der Bundestag über den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Dort trifft die Initiative auf Widerstand der Opposition. Im Bundesrat erhebt sich ebenso Kritik wie aus den Reihen der Koalitionspartei SPD. Eine beim Bundestag eingereichte Petition gegen den Gesetzentwurf hat inzwischen über 110.000 Mitzeichner.


    Mit Kritikern aus dem Internetbereich und mit Experten würden Gespräche geführt, bestätigte Hoofe gegenüber dpa. Sie sollten dabei ihre Befürchtungen angeben. "Es ist uns wichtig, dass wir diese Debatte aufnehmen." Nach den Plänen soll das Bundeskriminalamt (BKA) Seiten bei Verdacht auf kinderpornografischen Inhalt auf eine Liste setzen, Internet-Provider sollen sie sperren. Während über die umstrittene Maßnahme innenpolitisch noch gestritten wird, drängt das BKA international bereits auf eine Ausweitung der Internetsperren.


    Ende Mai sprachen sich die Delegierten der 49 Teilnehmerstaaten der Europäischen Regionalkonferenz von Interpol "für eine Intensivierung des weltweiten Kampfes gegen Kinderpornografie aus", wie das BKA mitteilt. Der von der deutschen Delegation unter Leitung von BKA-Chef Jörg Ziercke eingebrachte Vorschlag, die Bekämpfung der Kinderpornografie international zu verstärken, habe "uneingeschränkte Zustimmung" gefunden. Dabei seien sich die europäischen Interpol-Mitglieder einig darüber, nationale Initiativen zur Sperrung einzelner kinderpornografischer Internetseiten "zu intensivieren" und darüber hinaus "das Gesamtpaket der Maßnahmen" stärker abzustimmen.


    Die Interpol-Konferenz verabschiedete eine Empfehlung, laut der die Mitgliedsstaaten ihre Maßnahmen gegen Kinderpornos "unter Einsatz aller verfügbaren technischen Mittel einschließlich Zugangssperrungen" intensivieren sollen. Darüber hinaus solle eine globale Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen angeregt werden. Auf der nächsten Generalversammlung der Interpol-Mitglieder in Singapur soll das Thema auf die Tagesordnung


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/140127

  • Sarkozy schießt mit Kanonen auf Spatzen, lässt großen BitTorrent-Tracker schließen und Server beschlagnahmen


    Die französische Polizei hat offenbar in Zusammenarbeit mit dem Militärgeheimdienst zu einem großen Schlag gegen die Piraterie ausgeholt. In Zusammenarbeit mit der "Association de lutte contre le piraterie audiovisuel
    (ALPA) wurden schon Ende der vergangenen Woche das SnowTigers-Netzwerk abgeklemmt, 21 Server beschlagnahmt und 10 Mitarbeiter des SnowTigers-Teams in Paris und Toulouse verhaftet. Ermittelt wird offenbar gegen Spender unter den 250.000 Mitgliedern.


    Der Feldzug gegen die Piraterie hat in Frankreich schon so richtig begonnen, noch bevor die schwedische Piratenpartei ins Straßburger Parlament eingezogen ist. Nachdem es Nicolas Sarkozy in einem langen Hin und Her, gegen großen Widerstand und mit zwei verlorenen Abstimmungen, kürzlich gelungen war, sein umstrittenes Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im dritten Anlauf über die parlamentarischen Hürden zu hieven, bläst er nun zum Sturm auf die Piraterie.


    Das "Loi Internet et Création" geht gegen die Nutzer von Tauschbörsen vor: Wer mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen haben soll, dem kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden. Man darf allerdings den gesperrten Anschluss weiter bezahlen, wurde Provider freundlich festgelegt, wovon die Autoren, um die es ja eigentlich gehen soll, aber nichts haben. Doch das ist nur die eine Ebene. Auf der anderen Ebene wird nun auch massiv gegen die Tauschbörsen vorgegangen. Zataz berichtete seit vergangenem Donnerstag von Gerüchten, dass die Polizei gegen SnowTigers vorgehe.


    Am Freitag wurde das Vorgehen von ALPA bestätigt. Denn in enger Kooperation französische Polizei wurde die Aktion gegen einen der größten BitTorrent-Tracker des Landes durchgeführt. Es wurden 21 Server beschlagnahmt, sowie 10 Mitglieder des SnowTigers-Teams in der Region um Paris und Toulouse verhaftet. Bemerkenswert war schon bei der Bestätigung die Tatsache, dass der ALPA-Präsident Frédéric Delacroix erklärte, man habe "sehr eng mit dem Militär zusammengearbeitet". Offenbar wurde [extern] ein Spionageprogramm des Militärgeheimdienstes benutzt, um die Server des halbprivaten Netzwerks aufspüren zu können.


    Delacroix erklärt das merkwürdige Vorgehen damit, dass es sich bei Snowtigers um eine "kriminelle Vereinigung" handeln soll, die "mehrere hunderttausend Euro an Einnahmen generiert hat". Dabei bezieht sich der ALPA-Präsident auf Spenden, die über PayPal gemacht wurden, um die Seite zu unterstützen. Den Spendern, deren Identität festgestellt werden könnte, wenn PayPal die Daten herausgibt, will er Angst machen und bedroht sie mit strafrechtlichen Ermittlungen: "All jene, die Geld bezahlt haben, können jetzt vorgeladen werden."


    Der Umfang der Ermittlungen ist derzeit unklar. Nach Delacroix habe man es mit einem "internationalen Netzwerk" zu tun, weshalb die "Ermittlungen die französischen Staatsgrenzen überschreiten". Damit meint er wohl das LeaseWeb in den Niederlanden und Netelligent in Kanada. Aus gut informierten Kreisen war zu erfahren, dass die etwa 250.000 Mitglieder wohl nichts zu befürchten haben, da sich auf den Servern in Frankreich keine "sensiblen Daten" befänden.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30484/1.html

  • OHA, Militärgeheimdienst... Und das mitten im Herzen von Europa! Würg!! Wo soll das alles nur hinführen. Ich hätte nicht gedacht das der französische Staatschef zu solchen Mitteln greift. Sicher geht es um "höchst" illegale Aktivitäten, bei denen anscheinend auch Geld im Spiel ist, aber das ist schon extrem heftig.


    Ist nicht Verfassungsmäßig geregelt dass das Militär nicht innerhalb des eigenen Landes eingesetzt werden darf? Ich glaube mich zu erinnern, dass es in Deutschland zumindest so ist. Es sei denn es sind humanistische Einsätze oder zur Ünterstützung der Feuerwehr etc.


    Könnte es nicht sogar sein, das Sakorzy verfassungswiedrig gehandelt hat? Ich bin ja mal gespannt was für ein dicker Haufen Scheiße da auf uns zu rollt. Stinken tut er ja jetzt schon gewaltig!

  • Zitat von Mr.Websta;205734


    Ist nicht Verfassungsmäßig geregelt dass das Militär nicht innerhalb des eigenen Landes eingesetzt werden darf? Ich glaube mich zu erinnern, dass es in Deutschland zumindest so ist. Es sei denn es sind humanistische Einsätze oder zur Ünterstützung der Feuerwehr etc.


    Es wurde schon öfters im Bundestag dieskutiert ob man in unserem falle die Bundeswehr im Innenland einsetzen soll.
    In den USA ist es seit ich glaube September letzten jahres so, das Millitär im Innenland eingesetzt wird.


    Und JA! der Haufen stinkt gewaltig ^^

  • Koalition in entscheidenden Punkten über Kinderporno-Sperren einig


    Verhandlungsführer der großen Koalition haben in Teilbereichen eine Einigung über Änderungen am heftig umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" erzielt. So wollen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen klarstellen, dass die an der geplanten Stopp-Seite anfallenden Nutzerdaten nicht für die Strafverfolgung verwendet werden dürfen, erklärte Martin Dörmann, stellvertretender wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber heise online. Dazu solle nicht nur die entsprechende geplante Klausel gestrichen werden. Vielmehr werde ein gesonderter Absatz ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführt, wonach eine "Echtzeit-Kommunikationsüberwachung" verboten sei. Damit wolle man Ängsten aus der Internetgemeinde entgegenwirken, dass schon das unbeabsichtigte Anklicken einer Seite, die zum Warnschild führt, etwa eine Durchsuchung eines Computers nach sich ziehen könnte.


    Verständigt haben sich die Berichterstatter von Union und SPD laut Dörmann auch darauf, dass ein unabhängiges Gremium die Erstellung der Filterliste durch das Bundeskriminalamt (BKA) kontrollieren soll. Dieses könnte gemäß den Überlegungen der Koalition etwa beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt werden. Die Überwacher der Schwarzen Liste sollten "jederzeit darauf Zugriff haben" und "regelmäßig Stichproben durchführen", erläuterte Dörmann den Ansatz zur Verhinderung willkürlicher Entscheidungen der Wiesbadener Polizeibehörde. Persönlich hätte es Dörmann zwar lieber gesehen, wenn ein betroffener Seitenbetreiber ein Widerspruchsverfahren mit einer richterlichen Überprüfung starten könnte. Der nachträgliche Gang zum Verwaltungsgericht stünde aber natürlich offen.


    Noch streitig ist Dörmann zufolge, ob die Web-Sperren gemäß dem aktuellen Entwurf hauptsächlich über eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) oder mit einem Spezialgesetz eingeführt werden. Die SPD-Wirtschaftsexperten bestünden hier weiter auf einer eigengesetzlichen Regelung, um die Einschränkung auf kinderpornographische Angebote im Web zu unterstreichen und einer Ausweitung der Blockaden auf kriminelle verfassungsfeindliche oder extremistische Seiten entgegenzuwirken. Auch über eine Befristung des Vorhabens werde noch gesprochen.


    Falls in diesen Fragen eine Einigung spätestens kommenden Dienstag erzielt werde, kann der Gesetzesentwurf laut Dörmann noch am Donnerstag in einer Woche beschlossen werden. Andernfalls bleibe die letzte Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause Anfang Juli offen. Auf die schweren weiteren verfassungsrechtlichen Bedenken, die Experten bei einer Anhörung im Bundestag vorgebracht hatten, wollen CDU/CSU und SPD demnach offenbar nicht eingehen.


    Die grundsätzliche Kritik von Zensurgegnern an einem Gesetzesbeschluss noch in dieser Legislaturperiode und dem damit verknüpften Aufbau einer allgemeinen Sperrinfrastruktur durch die Provider ließ Dörmann nicht gelten. Die technischen Möglichkeiten zu Web-Blockaden würden durch die großen Zugangsanbieter "auf jeden Fall aufgebaut", verwies der Sozialdemokrat auf die entsprechenden Verträge mit dem BKA. Es sei zwar zweifelhaft, ob diese auf Drängen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zustande gekommenen Vereinbarungen den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Doch eine mögliche gerichtliche Überprüfung könne Jahre in Anspruch nehmen. Daher sei das Gesetz nötig, um die Sperren zumindest in geordnete rechtliche Bahnen zu bringen. Prinzipiell sind die Verträge aber jederzeit durch die Provider kündbar. Dieser Vorbehalt gilt unter anderem auch dann, wenn die von vielen Anbietern erwünschte gesetzliche "Absicherung" nicht erfolgt.


    Siehe dazu auch:


    http://www.heise.de/ct/Warum-d…den-darf--/artikel/138426


    http://www.heise.de/ct/Die-Arg…ns-Leere--/artikel/135867


    http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/139673


    http://www.heise.de/newsticker…Probleme--/meldung/139475


    http://www.heise.de/newsticker…ntfernen--/meldung/139427


    http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/138216


    http://www.heise.de/newsticker…eichtern--/meldung/137868


    http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/136556


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…meldung/140195_1244635063

  • BKA: BKA-Initiative: Interpol unterstützt die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet


    Wiesbaden (ots) - Im Rahmen der 38. Europäischen Regionalkonferenz der IKPO-Interpol vom 27. - 29.05.09 in San Marino sprachen sich die Delegierten der insgesamt 49 Teilnehmerstaaten für eine Intensivierung des weltweiten Kampfes gegen Kinderpornografie aus.


    Der von der deutschen Delegation unter Leitung des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, eingebrachte Vorschlag, die Bekämpfung der Kinderpornografie international zu verstärken, fand uneingeschränkte Zustimmung. Neben der Notwendigkeit, nationale Initiativen zur Sperrung einzelner kinderpornografischer Internetseiten zu intensivieren, war man sich einig, das Gesamtpaket der Maßnahmen im Kampf gegen die Kinderpornografie noch stärker als bisher im Interpol-Staatenverbund abzustimmen.


    Um auch auf internationaler Ebene ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zu setzen, beschloss das europäische Interpolgremium am 29.05.09 eine Empfehlung, die sich sowohl an die nationalen europäischen Zentralbüros als auch an das Generalsekretariat der IKPO-Interpol richtet:


    1. Die nationalen Zentralbüros der europäischen Interpol-Mitgliedsstaaten forcieren ihre Maßnahmen gegen die weltweite Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Einsatz aller verfügbaren technischen Mittel einschließlich Zugangssperrungen zu Webseiten mit kinderpornografischen Bildinhalten.


    2. Basierend auf Zulieferungen aller Interpol-Mitgliedsstaaten wird die Erstellung einer globalen Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen (URL) durch das Interpol-Generalsekretariat in Lyon angeregt.


    3. Im Rahmen der 78. Generalversammlung der IKPO-Interpol im Oktober 2009 in Singapur soll die Gesamtthematik zwischen allen Interpol-Mitgliedsstaaten erörtert werden.


    Mit der Empfehlung trägt Interpol dem Umstand Rechnung, dass das Internet weltweit eine zunehmend zentrale Rolle bei der Verbreitung von Kinderpornografie einnimmt und die Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen über das Internet in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat.



    Rückfragen bitte an:


    Bundeskriminalamt
    Pressestelle


    Telefon: 0611-551 3083
    Fax: 0611-551 2323
    http://www.bka.de


    Quelle: http://www.presseportal.de/pol…1418900/bundeskriminalamt

  • Nach Aufruhr im Internet und Einspruch von Wiefelspütz (SPD) räumt die Berliner Zeitung ein Missverständnis ein - aber hat sich das Thema damit erledigt?


    Die Berliner Zeitung macht einen Rückzieher: Dieter Wiefelspütz, dessen (angebliche?) Forderung nach mehr Internetsperren einen Aufschrei in Medien und Blogosphäre auslöste, soll falsch wieder gegeben worden sein. Der Autor habe den innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion missverstanden, heißt es nun. Statt Internetsperren für islamistische und verfassungsfeindliche Webseiten zu fordern, soll er lediglich von "kriminelle[n] Vorgängen" gesprochen haben. Was tatsächlich ein großer Unterschied wäre.


    Manch einer würde das gerne glauben. Aber es bleiben Zweifel: Wer hat da nun wirklich einen Rückzieher gemacht – das Blatt oder der Politiker? Es hört sich verdammt nach einem Gentlemen's Agreement an. Im Zweifelsfall liegt die Belegpflicht nämlich bei der Berliner Zeitung. Vielleicht konnte sie der nicht gerichtsfest nachkommen: Aussage gegen Aussage! Was teuer werden könnte...


    Unterstellen wir zu seinen Gunsten, er sei von der Berliner Zeitung tatsächlich falsch wieder gegeben worden. Ist dann alles wieder gut? Nein, denn Wiefelspütz' (angebliches) Vorpreschen löste Gegenreaktionen aus, die uns weiterhin bedenklich stimmen müssen. So sagte der Unionsfraktions-Vize Wolfgang Bosbach:


    „Ich halte es für richtig, sich erstmal [sic] nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.“


    "Erstmal" also. Das Thema Internet-Zensur ist nicht vom Tisch.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/140193