Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Das Französische Verfassungsgericht hat den Einsprüchen von Abgeordneten der Sozialistischen Partei (PS) Frankreichs gegen das umstrittene "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" am heutigen Mittwoch stattgegeben. Mit dem Gesetz, dessen Einhaltung von der "Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des droits sur Internet" (HADOPI) überwacht werden soll, droht Internetnutzern die Kappung ihres Anschlusses, sollten sie wiederholt beim illegalen Herunterladen von geschützten Werken etwa über Web-Tauschbörsen erwischt werden. Die Nationalversammlung hatte das von Regierung und Senat ausgearbeitete Gesetz Anfang April mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP verabschiedet.


    Die Richter im Palais Royal erklärten jedoch, dass das Gesetz gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. So schließe das in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein. Und es sei die Aufgabe von Richtern (nicht der HADOPI), darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie eine Freiheitsbeschränkung in Form einer Internet-Zugangssperre rechtfertigen. Eine ähnliche Haltung hatte zuvor schon das Europäische Parlament vertreten, das im Mai mehrheitlich gegen die Verabschiedung von Internet-Sperrklauseln im Rahmen des EU-Telecom-Pakets votierte.


    "Es ist für uns nicht denkbar, dass Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang von Bürgern sperren können. Urheberrechtliche Verstöße müssen von Gerichten geahndet werden und dürfen nicht im Wege digitaler Selbstjustiz verfolgt werden", verdeutlichte damals der FDP-Parlamentarier Alexander Alvaro. Die französischen Verfassungsrichter bemängelten zudem, dass das von der Nationalversammlung durchgewunkene Gesetz zu Internet-Sperren den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletze. Dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses bei einer HADOPI-Sperrung selbst nachweisen müsse, dass nicht er für einen Urhebrechtsverstoß verantwortlich ist, sondern Dritte, sei verfassungswidrig.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…skonform--/meldung/140226

  • Die französische Regierung will trotz der teilweisen Zurückweisung durch das Verfassungsgericht an dem umstrittenen Gesetz zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet festhalten. Die Verfassungshüter hätten das Gesetz nur zum Teil kassiert und grundsätzlich bestätigt, argumentierte die zuständige Ministerin für Kultur, Christine Albanel, im Gespräch mit dem französischen Radiosender Europe1: "Ich kämpfe weiter."


    Der Conseil Constitutionnel (Verfassungsrat) hatte das von der Regierung Sarkozy durchgedrückte Gesetz am gestrigen Mittwoch in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt. Laut Gesetz können Nutzer, die wiederholt mit der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auffallen, vom Internetzugang ausgeschlossen werden. Mit der Abwicklung sollte eine eigens eingerichtete Verwaltungsbehörde (Haute autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet, Hadopi) betraut werden, die dem Gesetz auch einen Namen gab.


    Mit Hadopi werde die richterliche Kontrolle ausgehebelt und ein Verfassungsprinzip verletzt, kritisierte die Opposition und brachte das Gesetz vor den Verfassungsrat. Das Oberste französische Gericht sah das genauso: Strafen wie etwa der Internetentzug könnten nur durch ein Gerichtsurteil verhängt werden. Zudem schränke die geplante Zugangssperre die Kommunikationsfreiheit ein und sei damit nicht mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 vereinbar. Die Sozialistische Partei sah sich in dem Votum der Verfassungsrichter bestätigt.


    Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte das Scheitern des Gesetzes vor dem Verfassungsgericht. Der Verband warnte erneut vor dieser "verfassungswidrigen" Form der Bestrafung, die "Musikindustrie und auch Teile der Politik auch in Deutschland einführen möchten". Die Provider wollten sich nicht als Hilfssheriffs einspannen lassen. "Ich freue mich über die deutlichen Worte des Conseil Constitionnel", kommentierte eco-Vorstand Oliver Süme am heutigen Donnerstag in Köln. Die Entscheidung biete nun die Chance einer Einigung auf europäischer Ebene.


    Die französische Regierung bleibt allerdings auf Kurs. Grundsätzlich haben die Verfassungsrichter auch kein Problem damit, dass Urheberrechtsverstöße geahndet werden sollen. Insoweit sieht Albanel sich durch das Urteil bestätigt und hält an Hadopi fest. "90 Prozent des Gesetzes wurden durch den Verfassungsrat bestätigt", sagte Albanel. Namentlich nennt die Ministerin die Einrichtung der Behörde sowie das geplante "pädagogische Verfahren", auffällige Nutzer mit E-Mails und Briefen zunächst zu verwarnen.


    Das sehen auch Vertreter der Musikindustrie so. Die Branche lobt die Entschlossenheit der französischen Regierung. "Das zentrale Element des Gesetzes, der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht betroffen", sagte Dieter Gorny vom Bundesverband Musikindustrie am Donnerstag in Berlin. Ob Sanktionen gegen Unbelehrbare unter einem Richtervorbehalt stünden oder nicht, sei aus Sicht der Rechteinhaber eine nachgeordnete Frage.


    Die französische Regierung will nun nachbessern. Das Gesetz soll den Vorgaben der Verfassungsrichter angepasst werden. Ob der ganze Text erneut durchs Parlament soll oder zunächst die nicht bemängelten Teile umgesetzt und anschließend ergänzt werden, sei noch nicht klar, so Albanel. Das müssten auch Premierminister François Fillon und Präsident Nicolas Sarkozy entscheiden.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…etz-fest--/meldung/140270

  • Kurz vor dem Sonderparteitag der SPD am Sonntag in Berlin formiert sich in der Partei Ablehnung gegen einen möglichen Kompromiss mit der CDU/CSU bei Kinderporno-Sperren. Eine Gruppe von Sozialdemokraten hat einen Antrag für die Delegiertenkonferenz vorbereitet, demzufolge die Bundestagsfraktion dem Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" auch mit den geplanten Änderungen nicht zustimmen soll. Die SPD lehne die Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) "zur Errichtung einer Zensurinfrastruktur für das Internet ab", heißt es in dem heise online vorliegenden Papier. Die geplanten Web-Blockaden bärgen "erhebliche Risiken für unser demokratisches Gemeinwesen und die Informations- und Meinungsfreiheit". Das Internet sei zwar kein rechtsfreier Raum, es dürfe aber auch nicht vor dem Hintergrund fadenscheiniger Begründungen zensiert werden.


    Zu den Erstunterzeichnern der Initiative gehören die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel, der Sprecher der SPD-Linken, Björn Böhning, und Jan Mönikes vom Forum der Wirtschaft der SPD Baden-Württemberg. "Mit dem Antrag wollen wir der SPD-Fraktion den Rücken stärken", erklärte der Ludwigsburger Bundestagskandidat gegenüber heise online. "Auch wenn sich die Union auf die im Detail richtige Kritik einlassen sollte, ist der Ansatz des Gesetzes schon vom Grundsatz her verfehlt." Die Maxime im Kampf gegen Kinderpornographie müsse lauten: "Löschen statt Sperren." Daher sei die Verabschiedung des "für eine Demokratie gefährlichen" Gesetzesentwurfs zu verhindern.


    Die Gruppe der SPD-Politiker meint, dass die geplanten Web-Sperren "in Wirklichkeit nur Sichtblenden" darstellten. Die Täter würden damit nicht ermittelt, die Seiten "mit den schlimmen kriminellen Inhalten nicht gelöscht", sondern lediglich mit technischen Maßnahmen "vor zufälligem Zugriff verborgen". Zudem werde einschlägiges Material in der Regel über andere Wege als das Web verbreitet. Beispiele anderer Länder und die von dort bekannten Filterlisten zeigten zudem, dass die einschlägigen Webseiten meist auf Computern in Ländern wie den USA, in West-Europa und auch in Deutschland lägen. Überall dort sei Kindesmissbrauch und die Verbreitung von entsprechenden Bildern und Videos strafbar. Ein direktes Vorgehen gegen die Inhalte-Anbieter wäre möglich und nachhaltiger, als der Polizei Scheuklappen anzulegen. Von der Leyen und das Bundeskriminalamt (BKA) seien hier jedoch untätig geblieben.


    Die Bundesregierung hat unterdessen in einer jetzt vom Arbeitskreis Zensur veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion eingeräumt, über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet zu verfügen. Dem Jahresbericht der britischen Internet Watch Foundation von 2008 sei aber zu entnehmen, dass "der Großteil der Webseiten, die kinderpornographisches Material enthalten, kommerziell organisiert ist". Die Zahl der im "Child Victim Identification Program" des US-Zentrums für vermisste und missbrauchte Kinder registrierten Abbildungen kinderpornographischer Ausbeutung sei von 100.00 Einträgen 1998 auf 15 Millionen Ende 2008 gestiegen. Es sei daher davon auszugehen, dass der Vertrieb von Kinderpornographie im Netz "eine der größten Herausforderungen im Bereich der Internetkriminalität darstelle".


    "Keine gesicherten Kenntnisse" liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchen Ländern der sexuelle Missbrauch von Kindern noch nicht unter Strafe steht. Daher habe man auch keine Informationen über Server mit solchen Inhalten in anderen Staaten. Es sei aber kein Geheimnis, dass in vielen Ländern "noch keine Initiativen von der Regierungsseite zur Bekämpfung der Kinderpornographie ausgehen". Generell sei davon auszugehen, dass kinderpornographische Inhalte in technisch und wirtschaftlich entwickelten Staaten "einer besonderen Dynamik unterliegen und ihre Speicherung auf einer bestimmten Webseite häufig nur kurzfristig erfolgt".


    Eine Auswertung der dänischen Strafverfolger ihrer dortigen Sperrliste hat nach Angaben des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums ergeben, dass im Zeitraum Oktober 2008 bis Januar 2009 119 der betroffenen Domains in Deutschland gehostet wurden. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass die Strafbarkeit von Kinderpornographie im Nachbarland erheblich weiter gefasst sei und Abbildungen Jugendlicher sowie sichtbarer Genitalien einschließe.


    Zudem hätten sich 79 der zu sperrenden Domains in den Niederlanden, 27 in Russland, 15 in Tschechien und 14 in Großbritannien gefunden. In Fällen, in denen das BKA einen Sperrlisteneintrag veranlasse, würden ferner "ausnahmslos zugleich Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Anbieter eingeleitet" und Beweismaterial abgespeichert, versichert die Regierung weiter. Die Gefahr eines Bekanntwerdens der Schwarzen Liste könne vernachlässigt werden, da diese täglich aktualisiert werden solle. Die Anzahl abgewehrter Zugriffsversuche in Dänemark und Norwegen enthalte keine automatisierten Suchmaschinen-Anfragen. Es handle sich um "unique user", die durch die Provider herausgefiltert worden seien. Eine Bedrohung der Informationsfreiheit durch die geplante Maßnahme sehe man nicht.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/140285


    mehr dazu auf Quellenlink klicken......

  • Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl sieht das von der Innenministerkonferenz geforderte Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Spielen als bedenkenswerte Maßnahme an, es sei sorgfältig zu prüfen. Auf dem Politiker-Befragungsportal Abgeordnetenwatch schreibt er darüber hinaus, in der Debatte zur Gewaltprävention sollte die von den Bundesministern Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet "mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden". Auch müsse das Zustandekommen von Alterskennzeichnungen solcher Spiele überprüft und die Arbeitsweise der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle kritisch hinterfragt werden.


    Der Heilbronner Rechtsanwalt Strobl betont, seine Ausführungen in dem Beitrag auf Abgeordnetenwatch seien ein grundsätzliches Statement. Sie seien identisch mit Erwiderungsschreiben auf Bürgerbriefe zu dem Thema, die er in den vergangenen Wochen verstärkt bekommen habe. Auf die Frage, wie es zu einem Amoklauf wie dem von Winnenden (das in der Nähe von Heilbronn liegt) kommen könne, gebe es nicht eine einzelne Antwort. Es müsse unter anderem überlegt werden, ob der Konsum von Gewaltvideos und gewalthaltigen Spielen einem "verantwortlichen und selbstverantwortlichen Handeln" entspreche. Die "virtuelle Brutalisierung" markiere bei vielen jugendlichen Gewalttätern und Amokläufern den Beginn der realen Brutalisierung, meint Strobl.


    Innenminister von Bund und Ländern hatten sich vorige Woche auf ein schärferes Vorgehen gegen "Killerspiele" geeinigt. Sie meinen, die Herstellung und Verbreitung von Video- und Computerspielen, "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen" ausmacht, sollte schnellstmöglich verboten werden. Diesen Beschluss kritisierte der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, der Kulturrat, als "wahltaktischen Schnellschuss". Bei einem solchen Verbot, von dem auch Erwachsene betroffen wären, würden Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit elementar berührt.


    Das Portal Abgeordnetenwatch war kürzlich Bühne für den Unmut des SPD-Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz. Dieser sah sich durch einen Bericht der Berliner Zeitung falsch wiedergegeben. Auf Abgeordnetenwatch betonte er, es gebe weder in der SPD noch bei ihm Überlegungen, über Kinderpornografie hinaus bei anderen Internet-Inhalten Stopp-Seiten einzuführen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…ltspiele--/meldung/140273

  • "Hier steh ich nun, ich armer Tor. Und bin so klug wie auch zuvor." Die Bundesregierung hat eigentlich kaum einen Schimmer, woher die Zahlen zu dem Thema Kinderpornographie kommen etc. Warum auch? Gesetze kann man ja auch so initiieren.


    Gestern war ein grandioser Tag. Bei selbstgemachtem Holundersekt und frischgebackenem Gierschbrot saß ich im Garten und plauderte am Telefon mit jemandem über Proust, Tucholsky und dergleichen. Ein paar angelesene Zitate, ein paar vielsagende "hmmms" und mein Gesprächspartner und ich waren uns einig, was die Literaten anging. Gut, in Wirklichkeit habe ich Proust nie gelesen, das Buch von Tucholsky (ein Geschenk eines Freundes) setzt Staub an weil ich es bei jedem Leseversuch auf Grund meiner Intelektuellenphobie und dem antrainierten Klassendenken sofort wieder ins Regal stelle, aber mit ein paar Basisinfos und vielsagenden "Hm", "na ja...", "also ich weiß nicht..." kann man sich bequem beim Smalltalk durch den Dschungel des Intelektuellentums hangeln. Nichtsagende Brummlaute werden da zur rettenden Liane.


    Nur vorab: mein Gesprächspartner hat letztendlich schallend darüber gelacht und versucht, mir Tucholsky näher zu bringen (er ist gescheitert). Dies soll auch nur als kleine Anekdote dienen - immerhin gebe ich ja zu, von manchen Dingen so gar keine Ahnung zu haben. Betrüblich wäre es, wenn ich jetzt versuchen würde, irgendein Gesetz durchzupauken, ohne dass ich überhaupt nur irgendwelche Fakten habe.


    Deshalb schwanke ich auch zwischen Belustigung, tiefer Trauer, Wut und Fassungslosigkeit, wenn ich die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten (u.a. Otto, Waitz etc.) lese.


    Für all jene, die die letzten Wochen/Monate im Winterschlaf verbracht haben: Frau von der Leyen hat es nicht nur geschafft, Geheimverträge mit Providern abzuschließen, in denen sich die Provider verpflichten, Webseiten auf Zuruf des BKA zu sperren, nein, auch das passende Gesetzesvorhaben nimmt Formen an. Dabei wird elegant mit Zahlen jongliert, die so aus den Fingern gesogen sind, dass man förmlich den Nagellack der Damen von der Leyen sowie der Damen von Innocence in Danger noch riecht.


    Aber wen interessieren schon Zahlen, Fakten und Daten, wenn es um die Kinder geht? Die meisten Antworten der Bundesregierungen bestehen denn auch aus dem Satz "hierzu liegen uns keine Erkenntnisse vor".


    Egal ob es um die Aussage "in vielen Ländern steht Kinderpornographie nicht unter Strafe bzw. wird nicht verfolgt", um "wieviele Server mit Kinderpornographie stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht strafbar ist" [...] handelt, stets schaut die Bundesregierung mit kugelrunden Kinderaugen in die virtuelle Runde und hat so wirklich Ahnung von gar nichts. Woher kommen also die Zahlen, mit denen Frau von der Leyen um sich wirft als wären es Karamelbonbons zu Fastnacht? Teilweise von den Kinderschutzorganisationen wie "Innocence in Danger", die nicht zuletzt auch ihre Daseinsberechtigung davon ableiten, dass es die von ihnen proklamierten Probleme gibt. Ach ja - "Innocence in Danger" sind übrigens auch jene, die zusammen mit Ecpat, Unicef und Save the children die Nachfolgekonferenz zum Weltkongress in Rio ausrichten.


    Das Thema ist "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf den neuen Medien". Und wer sich jetzt seinen Teil nur denkt: "der Fokus auf den neuen Medien" sagt eigentlich alles über das Engagement dieser Kinderschützer aus, die wahrscheinlich befürchten, sich die Hände schmutzig zu machen, wenn sie sich einmal mit der sexuellen Gewalt im realen Leben zu befassen. Passt sicherlich auch nicht so richtig als Thema bei der nächsten Charitygala der Damen und Herren von "Innocence and Danger" (pun intended), wenn da solch Themen wie Armut in Deutschland, Kinderarmut, Problematik der neuen Statussymbole, sexuelle Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen, Missbrauch innerhalb staatlicher Einrichtungen und nicht zuletzt sexuelle Gewalt innerhalb von Familien aufkommen.


    Die gesamte Antwort findet sich hier.


    http://blog.odem.org/2009/06/1…06-11-anfrage-sperren.pdf


    So wie ich gibt die Bundesregierung wenigstens zu, dass sie keine Ahnung hat. Das Problem ist nur: das hindert weder Frau von der Lügen noch ihre Freunde und Unterstützer daran, weiter schamlose Lügen und Phantasiezahlen zu verbreiten, die dann auch den letzten Kritiker hoffentlich irgendwann verstummen lassen. Die SPD jedenfalls hat gestern mitgeteilt, dass eine Einigung bei den Fragen der Kinderpornosperren erzielt wurde. [Obwohl da einige alles andere als einverstanden mit den Plänen sind...]Das Gesetz rückt immer näher - ein Gesetz, das ein Problem regen soll, von dem anscheinend niemand weiß, wie groß es überhaupt ist. Und derweil werden Probleme, bei denen man dies sehr gut sehen kann, ignoriert. Aber warum auch was gegen aktuelle Probleme tun, wenn man damit beschäftigt ist, auf einfache Art Publicity zu bekommen und zeitgleich noch darauf warten kann, die Sektflaschen knallen zu hören bei einem Lobbyisten, der schon seit Jahren versucht, seine Filter gegen Bombauanleitungen und Co. an den Mann bzw. die Regierung zu bringen?


    Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/5/140277

  • Frankreich will Filesharing-Gesetz vorerst ohne Internetsperren umsetzen


    Die französische Regierung besteht darauf, das umstrittene Internetsperren-Gesetz rasch umzusetzen. Dies trotz des Urteils des Verfassungsrates, das wichtige Teile des Gesetzes kassiert hat. Wie der Nouvel Observateur heute morgen berichtet, will die Regierung das Gesetz "in den kommenden Tagen" in Kraft setzen – allerdings gekürzt um jene Passagen zur Sperrung von Internetanschlüssen, die der Conseil Constitutionnel als nicht verfassungskonform beurteilt hatte.


    In dem Bericht, der sich auf eine ungenannte Quelle aus Regierungskreisen stützt, heißt es weiter, dass bei einem Treffen verantwortlicher Minister beschlossen wurde, den beanstandeten Teil des Gesetzes "sehr schnell" durch einen neuen Text zu ersetzen. Das Gesetz soll nach Wünschen der Regierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause "operabel" sein. Zitiert wird auch die Äußerung eines mit dem Gesetzentwurf befassten UMP-Politikers, Franck Riester, der "spezialisierte Richter" vorschlägt, die über jene Fälle entscheiden sollen, deren Internetanschluss wegen mehrmalig angemahnter Urheberrechtsverstöße gekappt werden soll.


    Der Verfassungsrat hatte am Mittwoch verfügt, dass die vom Hadopi-Gesetz vorgesehene Sperre nur durch einen richterlichen Beschluss mit der Kommunikationsfreiheit zu vereinbaren sei, die in der Menschenrechtserklärung von 1789 verankert sei. Das Gesetz hatte in der vorliegenden Form dazu eine Behörde, die "Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet (Hadopi)", bestimmt.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…umsetzen--/meldung/140302

  • Koalition orientierungslos im Kampf gegen Kinderpornographie




    Große Koalition als Geisterfahrer der Datenautobahn


    Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) warnt vor der bevorstehenden Einführung von Netzsperren durch die große Koalition.



    Berlin, 11. Juni 2009. Bei dem umstrittenen Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" stehen die Koalitionspartner nach Medienberichten kurz vor einer Einigung [1]. Familienministerin Ursula von der Leyen ließ durch ihren Staatskretär Gerd Hoofe mitteilen, sie erwarte eine Entscheidung Anfang der kommenden Woche. Martin Dörmann, stellvertretender wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bestätigte zwischenzeitlich gegenüber Heise online [1], dass sich die große Koalition in entscheidenden Fragen einig sei.


    Alvar Freude, Mitbegründer des AK Zensur, hierzu: "Die große Koalition treibt ihr Gesetzesvorhaben offenbar ungeachtet aller Einwendungen mit Vollgas voran. Sie ignoriert die in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken der Sachverständigen genauso wie die zwischenzeitlich mehr als 115.000 Unterzeichner der Petition gegen dieses Gesetz."


    In der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages hatten Sachverständige einen "ganzen Strauß verfassungsrechtlicher Probleme" ausgemacht und unter anderem die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes gerügt [2]. Gegenüber Heise online mochte Dörmann diese Einwendungen nicht gelten lassen. Ein Gesetz sei notwendig, um die von Frau von der Leyen gegenüber einigen Providern durchgesetzten Verträge nachträglich in geordnete rechtliche Bahnen zu bringen. Hierzu Freude: "Es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, illegale Verträge des Familienministeriums und einiger Provider nachträglich durch ein Gesetz zu legalisieren - insbesondere nicht, wenn das Gesetz selbst wiederum verfassungswidrig wäre."



    Der AK Zensur wendet sich grundsätzlich dagegen, dass mit dem Gesetz eine Infrastruktur zur Zensur von Internet-Seiten geschaffen wird.


    Der Arbeitskreis verweist hier auf eine Studie der Universität Cambridge. Betrügerische Webseiten, mit denen Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden sollen - so genannte "Phishing"-Seiten -, werden durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz genommen. Kinderpornographische Webseiten werden dagegen erst nach durchschnittlich 30 Tagen gelöscht, so das Ergebnis der Studie [3]. Grund für diesen dramatischen Unterschied ist offenbar, dass Banken im Kampf gegen betrügerische Webseiten wesentlich effizienter organisiert sind als nationale Polizeibehörden, wie z.B. das BKA, im Kampf gegen Kinderpornographie. Auch der AK Zensur hat mit unbürokratischen Hinweisen erfolgreich zahlreiche kinderpornographische Webseiten abschalten lassen.


    Alvar Freude: "Es ist unsinnig und unnötig, im Internet eine Mauer gegen die Informations- und Kommunikationsfreiheit der Nutzer zu errichten, wenn es doch deutlich effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornographie als virtuelle Stoppschilder gibt." Die Koalition habe "im Kampf gegen Kinderpornographie jede Orientierung verloren", so Freude.


    Der AK Zensur sieht insbesondere die konkrete Gefahr, dass die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden. Am vergangenen Wochenende hatte Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber der Berliner Zeitung erklärt, die CDU wolle sich "erstmal" nur mit dem Thema Kinderpornografie befassen, "damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät". Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl hat dagegen schon jetzt bei Abgeordnetenwatch gefordert, "die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornographischen Seiten im Internet sollte mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden" [4].


    Alvar Freude abschließend: "Die große Koalition verhält sich wie ein ‘Geisterfahrer der Datenautobahn’. Es ist höchste Zeit, bei diesem Gesetzesvorhaben die Notbremse zu ziehen." Der AK Zensur appelliert an die SPD, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen und sich nicht, so wörtlich, "als Claqueur bürgerrechtsfeindlicher Netzpolitik" herzugeben. Letzte Chance hierfür dürfte ein Initiativantrag [5] für den SPD-Parteitag am Sonntag sein. Darin wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, das Gesetz in letzter Minute zu verhindern. Die E-Petition gegen Internet-Sperren [6] hat mittlerweile mehr als 115.000 Unterstützer.



    Quellen:


    [1] http://www.heise.de/newsticker…en-einig--/meldung/140195


    [2] http://www.heise.de/newsticker…Probleme--/meldung/139475


    [3] http://ak-zensur.de/2009/06/bka-dienstweg.html


    [4] http://www.abgeordnetenwatch.d…740--f193477.html#q193477


    [5] http://www.moenikes.de/index.php?nr=26083&menu=1


    [6] https://epetitionen.bundestag.…;sa=details;petition=3860



    Aussender: Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
    Web: http://ak-zensur.de/


    Pressekontakt:
    [email protected]
    (0179) 13 46 47 1 (Alvar Freude)



    Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur):


    Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) spricht sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren aus und fordert eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch anstatt einer Symbolpolitik, die nur das Wegschauen fördert, den Opfern nicht hilft und dafür eine Infrastruktur einrichtet, die Grundrechte der Allgemeinheit einschränkt. Er koordiniert die Arbeit der Sperrgegner, freut sich aber gleichzeitig über die vielen Aktivitäten, die dezentral on- und offline stattfinden.


    Dem AK Zensur gehören unter anderem an: der Antispam e.V., der Chaos Computer Club, die Initiative falle-internet.de, der FoeBuD e.V, der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), die MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren (MOGIS), netzpolitik.org, ODEM.org, Spreeblick, der Trotz Allem e.V. und zahlreiche Einzelpersonen.



    Über Alvar Freude


    Alvar Freude ist Mitglied im Vorstand des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG) und Mitgründer des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur.


    Er ist Vater einer zweijährigen Tochter und beschäftigt sich seit über zehn Jahren intensiv mit dem Thema Internet-Sperren/Filter/Zensur. Seine Diplomarbeit insert_coin ist ein Internet-Filter-Experiment und wurde mit dem Internationalen Medienkunstpreis 2001 vom ZKM und SWR ausgezeichnet.


    Quelle: http://ak-zensur.de/2009/06/ko…n-kinderpornographie.html

  • Bisher kein Dialog mit Familienministerin von der Leyen


    Berlin, 12. Juni 2009. Franziska Heine, die Initiatorin der erfolgreichen E-Petition gegen Internetsperren, macht auf die Untätigkeit des BKA bei der Löschung von kinderpornographischen Internet-Seiten im Ausland aufmerksam. Das BKA setzt sich gemäß einer Pressemitteilung vom 08.06.2009 dafür ein, dass Interpol eine globale Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen kinderpornographischer Angebote führt[1]. Franziska Heine vermisst dabei ein deutliches Engagement des BKA bei der Löschung von kinderpornographischen Webseiten im Ausland. Die 29-jährige Berlinerin meint: „Gelöschte Seiten müssen überhaupt nicht mehr gesperrt werden. Das BKA hingegen engagiert sich unter Leitung seines Präsidenten Jörg Ziercke auf internationaler Ebene augenscheinlich nur für die Sperrung von Webseiten, nicht aber für deren Löschung. So sieht ein ernsthafter Kampf gegen Kinderpornographie jedenfalls nicht aus!"


    Erst kürzlich hat der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) unter Verweis auf eigene Ergebnisse bei der Löschung von Webseiten und unter Hinweis auf eine Studie der Universität Cambridge nachgewiesen, dass sich kinderpornographische Webseiten auch im Ausland kurzfristig löschen lassen[2]. Betrügerische Webseiten, mit denen Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden sollen - so genannte „Phishing“-Seiten -, werden durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz genommen. Wegen der bürokratischen Abläufe beim BKA und den internationalen Polizeiorganisationen dauert derzeit die Löschung kinderpronographischer Inhalte 150 mal länger, nämlich durchschnittlich 30 Tage.


    Franziska Heine ist sichtlich darüber verärgert, dass das BKA keine Initiative für die Löschung von Webseiten auf internationaler Ebene ergriffen habe: „Ziercke legt beim Kampf gegen Kinderpornographie die Hände in den Schoß. Und jetzt möchte das BKA auch noch die eigene Ineffizienz zum internationalen Standard erklären.“



    Auf die Aussage des Familienministeriums angesprochen, wonach die Familienministerin Ursula von der Leyen im Dialog mit Kritikern sei, erklärt Franziska Heine: „Ein Gespräch mit der Familienministerin von der Leyen hat bisher nicht stattgefunden. Ich bin ohnehin skeptisch, ob das Ministerium überhaupt an einem konstruktiven Dialog interessiert ist. Frau von der Leyen hat bereits öffentlich verlautbart, dass sie von Ihrem Vorhaben 'keinen Millimeter' abweichen wird.“[3] Alvar Freude vom AK Zensur bestätigt: „Zu einem Gespräch mit dem Familienministerium ist es bislang noch nicht gekommen. Allerdings haben wir eine Einladung in das Familienministerium für Donnerstag nachmittag.“ Parallel zu diesem Termin soll von der Leyens Gesetzesentwurf zur „Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ vom Bundestag bereits in letzter Lesung verabschiedet werden. „Was wir da noch besprechen sollen ist mir schleierhaft“ so Freude weiter.


    Franziska Heine hat für Ihr Anliegen mittlerweile mehr als 115.000 Unterstützer gefunden[4].


    [1] http://www.presseportal.de/pol…1418900/bundeskriminalamt
    [2] http://ak-zensur.de/2009/06/bka-dienstweg.html
    [3] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,626965,00.html
    [4] https://epetitionen.bundestag.…;sa=details;petition=3860



    Aussender: Franziska Heine, Berlin


    Pressekontakt:
    [email protected]
    (0179) 13 46 47 1 (Alvar Freude)


    Über Franziska Heine:


    Franziska Heine ist Initiatorin der erfolgreichen E-Petition gegen Internetsperren. Franziska Heine spricht sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren aus und fordert eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch anstatt einer Symbolpolitik, die nur das Wegschauen fördert, den Opfern nicht hilft und dafür eine Infrastruktur einrichtet, die Grundrechte der Allgemeinheit einschränkt. Sie ist ebenfalls im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur engagiert.


    Quelle: http://ak-zensur.de/2009/06/bka-untaetig.html

  • Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag eine Stellungnahme verabschiedet, wonach der heftig umkämpfte Gesetzesentwurf des Bundes "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" zahlreiche Fragen aufwirft. "Erhebliche rechtsstaatliche Bedenken" hat die Länderkammer demnach vor allem gegen die geplante Bestimmung, wonach "allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung" das geheim zu haltende Filterverzeichnis erstellen soll. Dies sei kaum zu rechtfertigen, zumal von den Web-Blockaden auch legale Seiten erfasst sein könnten.


    "Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit", heißt es im Beschluss der Länder. Vor diesem Hintergrund seien geeignete Sicherungsmechanismen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich, um ein "Over-Blocking" zu verhindern. Zudem bedürfe es "eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können". Für diese Fälle seien auch Entschädigungsklauseln vorzusehen. Das BKA soll selbst "regelmäßig binnen angemessener Frist" prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Sperreintrag noch gegeben seien. Gravierende Einwände hat der Bundesrat auch gegen eine Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Er plädiert für die Streichung dieser Klausel.


    Andererseits machen sich die Länder auch für eine Verschärfung des Vorhabens stark. So soll das BKA die Filterliste "täglich" statt "werktäglich" an die Provider übermitteln und diese somit auch an Sonn- und Feiertagen die aktuellen Vorgaben umsetzen. Nicht durchsetzen konnte sich der Wirtschaftsausschuss mit seiner Empfehlung, zunächst auf die effektive Umsetzung der bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolger zum Löschen kinderpornographischer Angebote im Netz zu drängen. Auch die von den Wirtschaftspolitikern gewünschte Übersicht von Servern mit Kinderpornographieangeboten in Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden auch keine indirekten Zugriffsmöglichkeiten haben, verlangen die Länderchefs nicht.


    Eine Gruppe CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen hat sich unterdessen für deutliche Verschärfungen des Gesetzesentwurfs ausgesprochen. So heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Harald Giebels, sowie seines medienpolitischen Kollegen Thomas Jarzombek, dass die geplante Sperre auf Ebene "vollqualifizierter Domainnamen" nicht ausreiche und trotz der Befürchtungen vieler Experten über große Kollateralschäden eine Blockade "auf der Ebene der Internetprotokoll-Adressen als Mindestmaßnahme" vorzusehen sei. Die Beschränkung der Pflicht zum Sperren auf private große Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Teilnehmer sei zu streichen.


    Andererseits drängen die Christdemokraten darauf, dass Telemedienanbieter, bei denen zu blockierende Seiten gehostet werden, vor der Aufnahme in die Sperrliste oder zumindest zeitgleich benachrichtigt werden. Den Betroffenen sei ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen das Bundeskriminalamt auf Löschung von der Sperrliste einzuräumen, falls die Aufnahme in die Sperrliste unberechtigt erfolgt war oder die beanstandeten Seiten aus ihrem Angebot gelöscht worden sind. Allein der versuchte Zugriff auf eine blockierte Seite dürfe zudem noch nicht den Anfangsverdacht einer Straftat begründen. Andererseits dürften Ermittlungstätigkeiten nicht behindert werden, indem die Weitergabe von Nutzerdaten an Strafverfolger von vornherein ausgeschlossen würde.


    Der grüne Justizsenator Hamburgs, Till Steffen, setzte sich dafür ein, den absichtlichen Abruf kinderpornographischer Inhalte im Netz unter Strafe zustellen. Der Begriff des strafbaren "Besitzes" entsprechender Angebote passe auf die elektronische Verbreitung nicht. Wie erste Gerichtsentscheidungen zeigten, entstünden rechtliche Lücken, wenn die Strafvorschrift nicht modernisiert werde. Einige Fragen gebe es aber noch zu klären. So sei umstritten, ob schon die Tatsache für eine Verurteilung reiche, wenn Kinderpornos den Arbeitsspeicher eines Computers durchlaufen haben, oder ob sie auf dem Rechner direkt abgelegt sein müssten.


    Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) unterstützte den Gesetzesentwurf aus Berlin ausdrücklich. Es sei aber nicht einzusehen, warum der Gesetzesentwurf die Jugendpornographie, also pornographische Darstellung von 14- bis18-Jährigen ohne Begründung außen vor lasse. Ein entsprechendes Anliegen des Innenausschusses des Bundesrats fand aber keine Mehrheit im Plenum der Länderkammer.


    Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnte davor, den Entwurf in der kommenden Woche "durch den Bundestag zu peitschen". Die Vorlage sei mit derart vielen gravierenden Mängeln versehen, das eine Verabschiedung in dieser Form mehr schaden als nutzen würde. Auch der sich derzeit in den Berichterstattergesprächen der Regierungsfraktionen abzeichnende Kompromiss habe nach wie vor "gravierende verfassungsrechtliche Mängel und Webfehler", monierte der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme: Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet werde damit nicht vorangebracht. Stattdessen würde die Wirtschaft dazu verpflichtet, "flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen". Angesichts immer neuer Forderungen, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie "Killerspiele" oder Islamismus auszudehnen, wachsen laut Süme "die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt".



    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/140331


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  • Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat einen Appell an die SPD gerichtet, gegen das geplante Internet-Sperr-Gesetz zu stimmen.


    In dem Appell heißt es unter anderem:


    Sie haben die Gelegenheit, die Reißleine zu ziehen und die kontraproduktiven, gefährlichen Pläne aus der Feder von Frau von der Leyen zu stoppen. Setzen Sie sich am kommenden Sonntag auf dem SPD-Parteitag für den Initiativantrag „Löschen statt Sperren: Kinderpornographie wirksam bekämpfen, Internetzensur verhindern!“ ein und, stimmen Sie gegen die Errichtung einer Zensur-Infrastruktur.


    Sowie:


    Helfen Sie mit Ihrer Stimme auf dem Bundesparteitag mit, diesen Unsinn zu stoppen! Setzen Sie sich dafür ein, effektiven Kinderschutz zu betreiben und Kriminelle zu verfolgen, anstatt deren Taten nur zu verstecken! Helfen Sie mit, dass die Sozialdemokratie auch im Internet-Zeitalter die Wählerinnen und Wähler von sich überzeugen kann! Und zeigen Sie Achtung gegenüber den großartigen Errungenschaften der Netzgemeinschaft, auf die die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr verzichten kann.



    Zudem weist der Appell nochmals auf die wichtigsten Probleme hin, die mit einer Sperr-Infrastruktur einhergehen: Es handelt sich um eine ungeeignete Maßnahme, Löschen statt Sperren muss die Devise sein, verfassungsrechtliche Bedenken sollten ebenso ernst genommen werden wie die Befindlichkeiten der Netzgemeinschaft. Mit dem Appell unterstützt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren den Initiativantrag „Löschen statt Sperren: Kinderpornographie wirksam bekämpfen, Internetzensur verhindern!“ einiger SPD-Delegierter auf dem SPD-Bundesparteitag am kommenden Sonntag.


    appell-an-die-spd.pdf
    http://ak-zensur.de/download/appell-an-die-spd.pdf


    Derweil sind gibt es eine Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Internet-Sperren. In der Antwort gibt die Bundesregierung offen zu, überhaupt keine Ahnung zu haben. Warum sie dennoch auf den Sperren beharrt und es ablehnt, Studien zu den relevanten Fragestellungen durchzuführen, bleibt ein Rätsel.


    Quelle: http://ak-zensur.de/2009/06/appell-an-die-spd.html

  • Streit um Internetsperren verzögert EU-Telecom-Paket


    Die europäische Debatte um Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen verzögert die Verabschiedung des Telecom-Pakets. Die zuständigen Minister der 27 Mitgliedsstaaten wollen noch einmal an den Verhandlungstisch zurückkehren, nachdem das EU-Parlament überraschend von einem zuvor ausgehandelten Kompromiss abgewichen war und die unter anderem von Frankreich favorisierten Internetsperren unter Richtervorbehalt gestellt hatte. Nach einem Treffen des Ministerrats in Luxemburg erklärten die tschechische Ratspräsidentschaft und Medienkommissarin Viviane Reding am heutigen Donnerstag, die Minister wollten in der Streitfrage erneut verhandeln.


    Die Entscheidung über einen neuen Rechtsrahmen für den Telekommarkt könnte sich damit weiter verzögern. Der Streit entzündet sich an den Plänen Frankreichs, Internetnutzern, die 3-mal mit der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials aufgefallen sind, auf dem kurzen Dienstweg den Anschluss zu sperren. Dagegen hatte sich im EU-Parlament eine fraktionsübergreifende Opposition gebildet, die bei der Abstimmung entgegen des zuvor ausgehandelten Kompromisses für eine Fassung votierte, laut der Sperren nur nach einem Gerichtsentscheid möglich sind. Die Minister fühlen sich düpiert.


    Der Ministerrat will nun mit dem neu gewählten Parlament, in dem die konservativen Kräfte gestärkt sind, in eine neue Schlichtungsrunde gehen, in der Sache aber hart bleiben. Das Telecom-Paket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den europäischen Telekomsektor schaffen. Die Minister haben es eilig und wollen das Paket so schnell wie möglich fertig schnüren, eine Abspaltung der strittigen Frage steht zunächst wohl nicht zur Debatte. "Die Industrie braucht Stabilität und Rechtssicherheit", sagt Reding. Das neue Parlament tritt allerdings erst am 14. Juli zu seiner ersten Sitzung zusammen.


    Bis dahin spielt die Musik in Paris. Denn inzwischen hat Frankreich auch auf eigenem Terrain mit schwerem Widerstand gegen das Sperrvorhaben zu kämpfen. Das französische Verfassungsgericht erklärte Internetsperren ohne richterliche Anordnung für verfassungswidrig. Die Regierung Sarkozy will ihr umstrittenes Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums nun zunächst ohne Möglichkeit von Sperren umsetzen, diese aber nachbessern. Der Einspruch der französischen "Verfassungs-Weisen" dürfte die EU-Parlamentarier in ihrer Überzeugung bestärken.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…om-Paket--/meldung/140327


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  • Der SPD-Parteivorstand hat am Samstag im Vorfeld des SPD-Bundesparteitags einen Beschluss (PDF-Datei) verabschiedet, der auf erhebliche Nachbesserungen am heftig umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" drängt. "Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets und wollen sie auch nicht in Deutschland", heißt es in dem Papier. Daher lehnt die Parteispitze vor allem die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierten Sperrverträge mit fünf großen Providern ab, da sie zu Web-Blockaden "ohne hinreichenden Grundrechtsschutz führen würden". Erfasst würden damit überdies nicht "die kriminellen Produzenten" kinderpornographischer Inhalte. Hier sei eine "umfassende kriminalpolitische Strategie" erforderlich, "die schon vor dem Internet ansetzt".


    Mit dem Antrag einer Gruppe aus dem linken Spektrum der Sozialdemokraten für den Sonderparteitag, mit dem die SPD den Gesetzesentwurf am heutigen Sonntag generell ablehnen soll, wollte sich der Parteivorstand aber nicht anfreunden. Vielmehr schreibt die SPD-Führung: "Wir wollen durch eine gesetzliche Regelung Kinderpornographie bekämpfen, Internetnutzer schützen, rechtsstaatliche Grundsätze sichern und ein transparentes Verfahren ermöglichen." Die im Bundestag beratene Initiative müsse dafür "erheblich verbessert" werden.


    In vier Punkten gibt der Beschluss im Großen und Ganzen die Linie wieder, auf die sich Wirtschaftspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen zwei Wochen mit der Union geeinigt hatten. So soll die Devise "Löschen vor Sperren" verankert und das Bundeskriminalamt (BKA) verpflichtet werden, zunächst die Diensteanbieter zu kontaktieren, damit die inkriminierten Seiten vom Netz genommen werden. Zudem soll "ein unabhängiges Gremium auch unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten" eingerichtet werden, das die Filterliste kontrolliert. Zudem sei klarzustellen, dass die auf der geplanten Stopp-Seite anfallenden Daten "nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen und daher nicht zu anderen Zwecken genutzt werden können".


    Eine Streichung der Strafverfolgungsklausel wie die Bundestagsfraktion fordert die SPD-Spitze aber nicht. Sie glaubt, dass bereits mit ihrem Ansatz ungerechtfertigte Ermittlungen gegen "durch Spam-Mails fehlgelenkte" Nutzer auszuschließen seien. Dafür pocht der Parteivorstand nicht nur auf ein Spezialgesetz, um die Sperren auf Kinderpornographie zu beschränken, sondern auch auf eine dreijährige Befristung des Gesetzes.


    Zugleich verspricht die SPD-Führung, dass "Vertreter aus der Netz-Community stärker eingebunden werden" sollen. Die Sozialdemokraten würden die Bedenken und praktischen Anregungen aus der Internetgemeinde aufnehmen. Franziska Heine, die Initiatorin der erfolgreichen Online-Petition gegen Internetsperren, warf dem BKA gerade "Untätigkeit" beim Löschen von kinderpornographischen Webseiten im Ausland vor. Stattdessen engagiere sich die Wiesbadener Polizeibehörde auch international allein für Sichtblenden gegen Bilder von Kindesmissbrauch.


    Zuvor hatte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) bereits beklagt, dass die große Koalition ihr Gesetzesvorhaben "offenbar ungeachtet aller Einwendungen mit Vollgas vorantreibt". Sie ignoriere die in der parlamentarischen Anhörung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken genauso wie die zwischenzeitlich knapp 120.000 Unterzeichner der Petition gegen dieses Gesetz. Es könne nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, illegale Verträge des Familienministeriums und einiger Provider nachträglich zu legalisieren. Vor allem wenn die Gefahr sich abzeichne, dass das entsprechende Gesetz "selbst wiederum verfassungswidrig wäre". Es sei höchste Zeit, bei diesem Vorstoß die Notbremse zu ziehen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/140370


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  • Der ein oder andere mag es bereits via Twitter mitbekommen haben: Der “Initiativantrag gegen Internet-Sperren” von Bjoern Boehing, Franziska Drohsel und Jan Moenikes für den SPD-Bundespartei morgen in Berlin, wurde heute vom SPD-Parteivorstand diskutiert und in der ursprünglich Form abgelehnt.


    Stattdessen hat der Parteivorstand einen eigenen Beschluss (PDF) gefasst. Dieser basiert im Wesentlichen auf dem schon bekannten Paper der SPD-Fraktion vom 28.05., das, wenn ich das richtig sehe, in der letzten Woche zumindest teilweise bereits den Verhandlungen im federführenden Wirtschaftsausschuss zum Opfer gefallen war.


    Nach dem Klick gibt es die entscheidenden Forderungen, hier gibt es das PDF im Original.


    http://www.meinespd.net/media/…ss_loeschenvorsperren.pdf


    PS: Wie bei Twitter ebenfalls zu lesen ist, geht dieser Beschluss den Initiatoren nicht weit genug. Ziel ist weiterhin, das Gesetz zu kippen.


    Quelle: http://netzpolitik.org/2009/ei…es-zum-zensursula-gesetz/

  • Südkorea will Internetsperren zur Suizidverhinderung einführen
    Südkorea hat eine der höchsten Selbstmordraten.


    Südkorea hat eine der höchsten Selbstmordraten der Welt. Von 100.000 Menschen bringen sich 24,8 jährlich um, in Deutschland sind es beispielsweise 13 von 100.000. Allerdings begehen etwa in Litauen, Russland oder Ungarn noch mehr Menschen Suizid. Südkorea hat, so berichten Medien, die höchste Selbstmordrate in einem OECD-Land, hier liegt der Durchschnitt bei 11,9. Jahr für Jahr zieht es mehr als 10.000 Südkoreaner in den Suizid. Man spricht wie in Japan von einer Selbstmordepidemie, der kürzlich auch der ehemalige Regierungschef Roh zum Opfer gefallen ist.


    Gesundheitsexperten fordern nun den massiven Ausbau von Präventionsprogrammen und verweisen auf Helsinki, das in den 90er Jahren die weltweit höchste Suizidrate hatte und diese durch Präventionsprogramme auf 18 pro 100.000 senken konnte. Das Gesundheitsministerium hat nun zwar ein zweites 5-Jahres-Präventionsprogramm angekündigt, allerdings wird nur sehr wenig für Aufklärungskampagnen investiert werden, der Großteil der vorgesehenen Gelder fließt in Sicherungsmaßnahmen etwa an U-Bahn-Stationen.


    Und weil im Internet neben Selbstmordforen Ratschläge und Hinweise für das Begehen von Suizid angeboten werden, zudem wie in Japan online auch Vereinbarungen getroffen, kollektiv Selbstmord zu begehen, will die Regierung Internetsperren einführen. Erschwert werden soll die Suche nach Informationen auf Internetportalen über Selbstmord. Offenbar sollen bestimmte Suchbegriffe wie Selbstmord, wie kann ich sterben, kollektiver Selbstmord, Selbstmordtechniken etc. gesperrt werden. Zudem soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Polizei die persönlichen Daten der Benutzer von Internetprovidern anfordern kann, die Selbstmord anpreisen oder Selbstmordwilligen Rat anbieten wollen. So sollen Informationen über Selbstmord gelöscht werden, man will in diesem Zusammenhang auch gegen Betreiber von Intercafes vorgehen.


    Japanische Wissenschaftler schlagen hingegen vor, dass man doch Lithium dem Trinkwasser beimengen könne, das nach Studien die Selbstmordrate senken soll.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/3/140369

  • Eine Tour de force durch die Welt der Informationsmanipulation
    Der Index in seinen verschiedenen Ausprägungen war schon immer sehr eng mit dem Zugang zu Information sowie mit deren Zerstörung und der Kontrolle verbunden. Im Folgenden soll versucht werden, die historischen Kontinuitäten in der Debatte um den freien Zugang zu Information und die Informationshoheit aufzuzeigen. Dazu wird neben den klassischen Werkzeugen der Wissenschaft auch das Stilmittel der Satire eingesetzt, um Sachverhalte besonders deutlich herauszuarbeiten. Ich bitte den geneigten Leser, mir dies zu verzeihen.


    "Eliten" sind in der modernen Zeit diejenigen, die den Index zur Auffindung des vorhandenen Wissens besitzen.
    Umberto Eco (frei nach "Die Grenzen der Interpretation")


    Schon beim Verfassen der Encyclopédie von d'Alembert und Diderot war der Index in Gefahr, durch die französische Zensur massiv beschränkt zu werden. Die moralischen (Kirche) und weltlichen Gewalten (Staat) sahen die Encyclopédie als Bedrohung, denn sie behebt drei Mängel, die dem Menschen zu eigen sind. Hans Jörg Sandkühler identifiziert diese Charakteristika der Enzyklopädie als[1]:
    1 Aufzeigen des gleichzeitigen Bestehens von einander widersprechenden Antworten, die eine Kultur auf eine bestimmte Frage gibt (Unvermögen im Raum)
    2 Urteilsfähigkeit durch Überblick über die unterschiedlichen Erkenntnis- und Wissensweisen, die das Individuum ohne Hilfe nicht verinnerlichen könnte (Endlichkeit des menschlichen Lebens)
    3 Hilfsmittel des Erinnerns als Langzeitspeicher für Wissen (Unvermögen in der Zeit)


    Alle drei Punkte sind für Autoritäten ein Problem, da sie ihnen das Informationsmonopol streitig machen. Dazu kam die Berufung auf die Vernunft als alleinige absolute Größe, die die Position der Kirche untergrub. So wurde die Encyclopédie auch auf Betreiben der Kirche verboten, dann wieder erlaubt, um schließlich 1757 endgültig versagt zu werden. Ein Vorgang, der sich bei Innovationen bis heute wiederholt – ohne jegliches Lernen aus der Geschichte.


    Diderot arbeitete als Übersetzer auch an Ephraim Chambers (ca. 1680–1740) Cyclopaedia (Universal Dictionary of the Arts and Sciences). Er hatte die Macht der Querverweise schon erlebt und setzte sie gemeinsam mit d'Alembert bei der Encyclopédie (1751–1772) so ein, dass eine Kommunikation mit dem aufmerksamen Leser an der Zensur vorbei stattfand.


    Nicht zuletzt deshalb wird die ursprünglich als Übersetzung der englischsprachigen zweibändigen Cyclopedia geplante Encyclopédie wohl etwas aus dem Ruder gelaufen sein. Jeder, der die Freude am Setzen von Links (z. B. in Wikipedia) erlebt hat, weiß, wie schnell man sich entlang des "Link-Trees" bewegt. So umfasste das Werk schlussendlich 17 Bände sowie mehrere Bildbände, die alle mit Querverweisen gespickt waren[2]:


    Vom Begriff "Menschenfresser" gab es einen Querverweis zu "Eucharistie", "Theologie" verwandelte sich in auf Vernunft beruhende "Religionswissenschaft". Es ist diese Sphäre aus Links, die den besonderen Charakter der Encyclopédie ausmacht. Heute würden wir vielleicht von Blogosphäre und Hyperlink sprechen.


    Sowohl die Enzyklopädie als auch das Internet bieten der Allgemeinheit Zugang zu Information. Der Index (lat. Anzeiger, Übersicht, Inhaltsverzeichnis) bzw. der Link fungiert dabei als Bindeglied. Index ist ein wunderbarer Begriff[3], denn er umfasst das klassische Inhaltsverzeichnis, die Indexstruktur als System der Ordnung, technische Aspekte (z. B. im Sinne von Datenbankindizes und im Sinne der Mathematik) sowie sogar Semiotik (Lesezeichen). Weiters taucht er auch im Umfeld der Zugangsbeschränkungen (Index Librorum Prohibitorum, verbotene Bücher/Websites) auf. So zeigt die Begriffsklärung gleich einen Teil der Problematik auf.


    Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass der Index in vielen Ausprägungen im Zentrum der Debatte um die Informationshoheit steht und in besonderer Weise auch in der Gegenwart attackiert wird.


    Wenn man gleich beim Index ansetzt, muss nicht mühsam jedes einzelne Informationsteilchen verändert werden. Dabei muss der Begriff gerade im virtuellen Raum weiter gefasst werden, da Suchmaschinen genauso einen Index bieten wie Linklisten, Torrent-Sammlungen, Foreneinträge oder Blogs. Mit einem Eingriff kann man auf ganz neue Informationen verweisen und "eine andere Geschichte" erzählen.


    Rewrite Your History


    Die Haftung für gesetzte Hyperlinks, die in Deutschland im Moment im Verfahren Heise gegen die Musikindustrie vom BGH entschieden werden muss, spiegelt den Widerstreit zwischen kommerziellen Überlegungen auf der einen Seite und Pressefreiheit und dem Interesse der Allgemeinheit auf der anderen Seite wider[4].


    Auch in Österreich äußerte sich der OGH grundsätzlich positiv zur Frage der Linkhaftung (OGH 19. 12. 2000, 4 Ob 225/00t & 4 Ob 274/00y). Dies ermöglicht einen generellen Eingriff in den Index.


    Das Verfahren gegen The Pirate Bay, die nur einen Index in Form von BitTorrent-Trackern und keine Inhalte (z.B. Filme) anbieten, zeigt, wie der Index reflexartig attackiert wird, obwohl man ihn heute auf Grund der dezentralen Organisation und der zahlreichen Alternativen (GIYF) nur sehr schwer zentral kontrollieren kann.


    Als drittes Beispiel sei hier Wikileaks genannt, das durch starke Verschlüsselung und das Spiegeln auf Servern rund um den Globus eine Plattform für das Veröffentlichen von Dokumenten bietet, auch wenn dies Organisationen, Staaten oder Einzelpersonen verhindern wollen. Hier fehlt der Index fast völlig und man verlässt sich auf Tags und Volltextsuche. Nicht nur in Enzyklopädien kann durch geschickte Manipulation des Inhalts oder des Index Information "gelöscht" werden. Auch hier wurde von Seiten der deutschen Exekutive reflexartig der Versuch unternommen, mit Methoden aus dem 19. Jahrhundert ("Beschlagnahme") gegen den virtuellen Raum vorzugehen.


    Im Moment sieht es noch so aus, als könnte sich die dezentrale Struktur des Internet nationalen Bemühungen der Kontrolle erfolgreich entziehen. Gute Dienste leisten bei der Kontrolle von Manipulationen des Index Instrumente der zentralen und persönlichen Web-Archivierung wie WebCite, Google Cache, Zotero, Citavi oder das Internet Archive.


    Allerdings muss bemerkt werden, dass die erfolgreiche Verteidigung des Index vielleicht zu einem größeren Ausmaß auf das absolute Unverständnis der Behörden als auf eine aktive und organisierte politische Einflussnahme der Bürger zurückzuführen ist. Zu sehr erinnern die Bemühungen der ARGE Daten, des CCC oder des EFF noch an einen Kampf gegen Windmühlen.


    Doch gerade in einer funktionierenden Demokratie, in der heute noch die Werte der französischen Revolution und die Ideale des Jahres 1848 in der Schule den nächsten Bürgern nahegebracht werden, sollte auch Platz für einen vom Staat nicht zu kontrollierenden Privatraum sein.


    Exkurs: Democracy at Work


    Unter den drei Staatsformen (Republikanismus, Despotismus, Demokratie) ist die der Demokratie, im eigentlichen Verstande des Wortes, notwendig ein Despotismus, weil sie eine exekutive Gewalt gründet, da alle über und allenfalls auch wider Einen (der also nicht mit einstimmt) mithin alle, die doch nicht alle sind, beschließen; welches ein Widerspruch des allgemeinen Willens mit sich selbst und mit der Freiheit ist.
    Immanuel Kant[5]


    Erschreckend ist bei den oben behandelten Vorgängen die künstliche Trennung zwischen realen und elektronischen Vorgängen, die die über Jahrhunderte erkämpften Freiheitsrechte (freie Meinungsäußerung, Freiheit der Wissenschaft oder solche "Banalitäten" wie das Briefgeheimnis für E-Mails) de facto einfach ignorieren. Sogar das alte K. K. Post- und Telegraphengesetz (das so breit gefasst war, dass neue Kommunikationstechnologien Platz gefunden hätten) würde bei konsequenter Anwendung besseren Schutz bieten als die aktuellen Gesetze, die in einem Klima der Angst und Ratlosigkeit durch eine kopflose Wirtschaft und vor dem Hintergrund des "War on Terror" verabschiedet wurden ("The War on Terror is a semantic, strategic and legal perversion... Terrorism is not an enemy, but a method of combat."[6]). Diese Anlassgesetzgebung beschneidet an allen Ecken und Enden Grundrechte und ist dabei völlig untauglich.


    Interessant dabei ist die zweifelhafte "Aufwertung" des Individuums vom Konsumenten zum Konkurrenten bzw. vom Citoyen zum Terroristen, wie es die Klagewellen der Musik- und Filmindustrie und die Regelungen zur Überwachung und Zensur in beispielloser Weise aufzeigen. Instrumente, die die geschäftlichen Beziehungen im Wirtschaftsleben regeln sollen, werden dazu pervertiert, um Privatpersonen einzuschüchtern. Werkzeuge, die gegen Armeen und Geheimdienste gedacht sind, werden gegen Einzelpersonen eingesetzt.


    Der Schutz der Privatsphäre ist zu einem Schutzschild für Verbrecher geworden, das Deutschland zu einem Biotop für Terroristen und organisierte Kriminelle macht.
    Jürgen Gehb[7]


    Es ist sicherlich schwierig, Grund- und Bürgerrechte gegen wirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen abzuwägen. Trotzdem sollte es in einer funktionierenden Demokratie möglich sein.


    Einen Vorgeschmack einer solchen "Abwägung" konnte man bei den erfolgreichen Argumentationen der Rechteverwerter zur Verlängerung des Urheberrechtsschutzes in der EU bekommen: So wiegen die Verwertungsrechte für Werke von "tausenden" Urhebern (die selber an ihrem Werk meist keine Rechte mehr besitzen) schwerer als der öffentliche Zugang zu Wissen und Kultur für etwa 500 Millionen Europäer. Kritische Stimmen aus der Fachwelt, wie beispielsweise jene des Max-Planck-Instituts, werden dabei ignoriert.[8] Hier zeigt sich auch, dass der Schutz des Index nur Hand in Hand mit dem Schutz der Grundfreiheiten geht.


    Auch im Kampf gegen illegale Downloader hat die Musikindustrie wesentlich dazu beigetragen, Grundrechte zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen zu unterminieren. Bei einem genaueren Blick hinter die Kulissen werden dabei wohl die eigenen Kunden, Kinder und Freunde kriminalisiert – eine Meisterleistung!


    Tragikomisches Kabarett: Ich sauge MP3s mit einem PC der Firma X, brenne sie in einem Laufwerk der Firma X auf einen Datenträger oder speichere sie auf einen USB-Stick der Firma X, höre sie auf Playern oder Handys der Firma X, vielleicht mit Kopfhörern der Firma X oder auch im Autoradio oder DVD-Player der Firma X – und werde dann von Firma X dafür verklagt.


    Im Gerichtssaal sitzt dann vielleicht ein 60-jähriger Richter, der eine riesige Jazz-Sammlung mit Live-Mitschnitten auf kopierten Kassetten zu Hause hat, ein technisch unbegabter Staatsanwalt, dessen Kinder ohne sein Wissen Filme saugen, ein Zuhörer, der eine riesige MP3-Sammlung besitzt oder ein Vertreter der Kreativwirtschaft, der sich nur Raubkopien leisten kann. (...)
    Anonymer Chatter im Netz, Satire zur Problematik illegaler Downloads


    Die langfristige Folge des Verlustes des Äquivalents von Grundrechten im digitalen Raum ist die Regression des mündigen Bürgers zum leicht manipulierbaren Konsumenten.


    Consumer Culture Is an Oxymoron


    The 20th century has been characterized by four developments of great importance: the growth of political democracy, the growth of online democracy, the growth of corporate power, and the growth of corporate propaganda as a means of protecting corporate power against democracy.
    Alex Carey[9]


    Im virtuellen Abbild unserer Realität wird der mündige Bürger mehr und mehr durch einen Konsumenten ersetzt. Dabei hat der Bürger mit seinem Steuergeld gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen einen anarchistisch-basisdemokratischen Raum geschaffen.


    Industrie und Wirtschaft haben an den Initialinvestitionen in Form von Software, Hardware und Infrastruktur fast keinen Anteil gehabt. Erst mit der Massentauglichkeit des Internets durch graphische Oberflächen ist das Netz als Markt interessant geworden.


    Die Wunderkammer mit ihren Informationsquellen soll nun auf Betreiben der Wirtschaft zu einem Online-Versandkatalog umfunktioniert und der Bürger muss zum Konsumenten umerzogen werden. Dazu müssen die bestehenden Wahrnehmungen verändert und die ausgewogene rechtliche Balance zwischen Individuum, Juristischen Personen und Staat muss zu Gunsten der Wirtschaft beeinflusst werden. All dies lässt sich am effizientesten durch einen Eingriff am Index und nicht direkt bei den einzelnen Informationen bewältigen.


    Dazu haben sich in unserer modernen Welt subtile neue Methoden entwickelt, um den Index zu manipulieren. Sie gehen vorbei an den Kontrollinstanzen, die nach dem Zweiten Weltkrieg in den meisten Demokratien installiert wurden und beruhen darauf, Gleichheiten zwischen der realen und der virtuellen Welt zu leugnen. So haben wir z. B. zwar ein Briefgeheimnis, allerdings wird dieses bei elektronischer Post vollständig ignoriert.


    Der Hintergrund dieses verschobenen Gleichgewichts liegt im Aufbau unserer Demokratie und den dort installierten Kontrollinstanzen, die mit der Gleichwertigkeit der einzelnen User im Internet schwer vereinbar ist. Daher gibt es keine ausreichend verwurzelte Interessensgemeinschaft, die die Interessen der User gegenüber jenen der Sicherheitskräfte vertritt.


    Die Folge sind politische Entscheidungen, die fast ausschließlich den Forderungen der Sicherheitskräfte folgen und direkt in die Hände der Wirtschaft spielen, die mit einer virtuellen Wirtschaft konkurrieren muss, die hauptsächlich auf Tauschhandel beruht und zu der sie nur schwer Zugang finden. Daher werden die neuen "Möglichkeiten" auch verstärkt genutzt, um Konkurrenten (nicht nur "illegale" Angebote) durch Klagen und unter Ausnutzung schlecht formulierter Gesetze gegen Großkriminalität zu ruinieren. Dabei kann es vorkommen, dass der "Konkurrent" 14 Jahre alt ist und seine komplette Zukunft zerstört wird - ein sogenannter "Kollateralschaden".


    Ein Blick nach Deutschland zeigt uns die verheerenden Auswirkungen dieser Entwicklung. Allerdings sollten sich in einer funktionierenden Demokratie auch die Gegner formieren können um das Gleichgewicht wieder herzustellen. Dabei nutzen sie das Internet, um mit der kommerziellen Werbemaschinerie von Staat und Wirtschaft zu konkurrieren. Ein interessantes Beispiel für eine kritische Gegenwerbung ist ein [extern] Videoclip gegen die neuen Anti-Terror-Gesetze:

  • "You are a terrorist is a satire of two official German social-marketing-campaigns. Whereas "Du bist Deutschland (You are Germany) was promoting the national consciousness and a child-friendly Germany, "You are a terrorist is the answer to todays politics in Germany.
    All Citizens are under general suspicion. Germany becomes a preventive surveillance society. By visualizing already passed and future laws, it shows how Germany of the present and the very near future does look like.
    Screenshot "Du bist Terrorist"


    Dabei ist es interessant, dass immer wieder Moral, Sexualität, Jugendschutz und Großkriminalität, seit neuestem auch Terroristen als abstrakte Gefahren ohne konkrete Gefährdung für die Bevölkerung als Argumente für Beschränkung der in einer Demokratie zu gewährenden Grundrechte herangezogen werden. Dabei sind gerade der Schutz der Sexualität und Lebensweise Paradebeispiele für die Privatsphäre jedes Bürgers einer Demokratie.


    You take a picture of a murder, which is illegal, and you can win Picture of the Year for TIME Magazine. You take a picture of two people having sex, which is not illegal, and you can get thrown in jail.
    Larry Flynt (unsourced)


    "Deviante" Filme bzw. Sammlungen bieten einen besonders interessanten Einblick sowohl in die Strukturen der Ordnung als auch in die Persönlichkeit des Sammlers. Es treten in einem kleinen, intimen Raum Probleme auf, die wir auch aus der generellen gesellschaftlichen Diskussion über Zugang zu jeglicher Information kennen: Wie organisiere ich solche Sammlungen? In einer "cloud" oder detailliert – und nach welchen Kategorien? Verstecke ich meine Sammlung vor meinen Partner, und wenn ja, wie? Wie kann ich meine Kinder daran hindern, in meine Sammlung zu gelangen? Was macht man mit einer Sammlung, die so groß ist, dass sie von einer einzelnen Person niemals "ganz" genutzt werden kann?


    Zu diesem Thema wurde beim Chaos Computer Congress 2008 (25C3) in Berlin zum Thema "nothing to hide"[10] auch ein Forschungsprojekt von der Soziologin Rose White[11] (CUNY) vorgestellt, welches sich mit der Organisation von pornographischen Sammlungen beschäftigt:


    [...] Right now, storing pornography causes problems even for people who have nothing especially perverted to hide: A collection of pornography gets to the heart of what it means to be a private individual. As we move from mass media to individually produced media, from edited collections of porn (magazines, commercially produced films) to individual snapshots and YouTube clips and stored BitTorrents, the particularity of a collection of porn will be testimony to its owner's private set of tastes. [...]


    We'll have everything stored – but what will the social consequences be? If it is trivially easy to amass a porn stash so large that it cannot be "consumed" in one person's lifetime, should a person with a large collection of pornography be considered a pervert? (Hint: I don't think so.) If everyone has so much porn, perhaps we have nothing to hide!
    Rose White: [extern] The Infinite Library. Storage and Access of Pornographic Information


    Die Ergebnisse des Forschungsprojektes sind noch ausständig und man darf gespannt sein. Das Problem ist keineswegs neu und gerade auch Wien hält mit der "Secreta" der Wienbibliothek ein schönes Beispiel für die künstlerische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Wichtigkeit solcher Sammlungen bereit, welches bei Veranstaltungen auch immer wieder der Öffentlichkeit in Erinnerung gebracht wird.[12]


    Die Sammlung, die zu großen Teilen auf den Nachlässen des Wiener Kaffeesieders Eduard Nikola (1823-1905) und jenem von Felix Batsy (1877 bis 1952) beruht, hätte auf Grund der rechtlichen Situation nicht angenommen werden dürfen und wäre so wahrscheinlich nicht erhalten geblieben.[13]


    In bester österreichischer Manier wurde daher ein Kompromiss ausgehandelt: Als "Secreta" wurde die Sammlung zwar übernommen, der Zugang jedoch streng kontrolliert. Und da Provisorien ja bekanntlich am längsten bestehen, war so noch lange Zeit der "Giftschrank" nur mit einer Bestätigung des wissenschaftlichen Interesses und über Erlaubnis der Direktion möglich (Anmerkung für Interessierte: Heute sind die Werke ganz normal über den österreichischen Bibliothekenverbund zu finden.)[14].


    Heute ist die Sammlung mit ihren vielen Privatdrucken, Zeichnungen, Bildern und (pseudo-)wissenschaftlichen Büchern zum Thema eine wichtige Anlaufstelle für Forscher (z. B. im Bereich Gender Studies) und ein eindrucksvolles Beispiel für die Irrungen, die auf Grund von kurzsichtigen moralisch/rechtlichen Verboten passieren können.


    Exkurs: Seitenblick auf die Geschichte der Zensur in Österreich


    Freedom of speech doesn't protect speech you like; it protects speech you don't like.
    Larry Flynt (unsourced)


    Eine erste Phase strenger Zensur erlebte Österreich unter Kaiserin Maria Theresia. Während Joseph II. eher eine liberale Einstellung vertrat, verschärften spätere Herrscher die Zensurbestimmungen immer mehr. Die General-Zensur-Verordnung vom 22. Februar 1795 enthält eine erschöpfende Aufstellung aller Zensurregelungen der damaligen Zeit und war die Grundlage späterer Zensurpraxis.[15]


    So fielen der im Biedermeier strengen Zensur (Vorzensur) im Habsburgerreich nicht nur Werke von Nikolaus Lenau, Franz Grillparzer oder Johann Nestroy zum Opfer; insgesamt waren insgesamt etwa 40.000 Titel auf den österreichischen Verbotslisten. Jedes importierte Buch, alle Artikel, jede Neuveröffentlichung wurde überprüft und bewertet (das "damnatur" der Zensoren für verbotene Werke). Dabei handelte es sich um Werke aus allen Lebens- und Wissensbereichen.[16]


    Als im Revolutionsjahr 1848 die Zensur kurzfristig aufgehoben wurde, war dies ein kräftiger Impuls[17]: Friedrich Gerhards "Die Presse frei!", M. G. Saphirs "Der tote Zensor", das Zensorlied[18] oder Ferdinand Sauters "Geheime Polizei" geben ein Bild von der Aufbruchsstimmung. Es wurde auch scharfe Kritik am bestehenden System geübt. Beispiele dafür finden sich in Johann Nestroys "Freiheit in Krähwinkel", "Skizzen zu Höllenangst", "Lady und Schneider" oder "Die Lieben Anverwandten" (1848), den "Politischen Gedichte" von Anastasius Grün sowie Schriften von Franz Grillparzer ("Dem Vaterlande", "Gedanken zur Politik"). Mit der Niederschlagung der Revolution wurde auch die Zensur wieder eingeführt und bestand bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges (Konzessionen/Kautionen).


    Die Kriegszensur war streng und umfasste alle Bereiche des pivaten Lebens (Post, Presse, Kunst und Kultur).[19]


    Wie Professor Hall im Kapitel Schrifttumsverbote in Österreich ab 1933 seiner dankenswerterweise kostenfrei online abrufbaren Österreichischen Verlagsgeschichte 1918–1938[20] ausführt, waren neben der religiösen Zensur unter Bevorzugung der römisch-katholischen Kirche auch


    ... die radikale Einschränkung der ohnehin nie sehr großen Pressefreiheit, das Verbot von freien Gewerkschaften, das Verbot von politischen Parteien, die Bekämpfung von Marxismus und Kommunismus, die Unterdrückung jedes irgendwie systemkritischen Schrifttums, die Ausschaltung aller Opposition und schließlich der Sittlichkeitsfanatismus, der unter der Flagge Ausrottung von Schmutz und Schund, Jugendschutz usw. segelte[21]


    ... charakteristisch für den österreichischen Ständestaat. Nach der strengen Zensur im Nationalsozialismus übernahmen von 1945 bis 1953 die Alliierten die Zensur, die schrittweise gelockert wurde.


    Eine gewisse Ähnlichkeit aktueller Begründungen für Zugangsbeschränkungen mit jenen des Ständestaates könnte man in diesem Zusammenhang bemerken. So treffen Sperren von Internetseiten zum Beispiel im Rahmen von Chinas Golden Shield Project aber auch im Rahmen der Selbstzensur regelmäßig westliche Presseseiten (z. B. BBC News), Seiten der politischen Opposition, aber auch Seiten, die vulgäre, sittengefährdende, gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte aufweisen. Sie stehen damit in einer langen Tradition.[22]


    Moral und Recht = Diktatur?!


    Justice, n. A commodity which is a more or less adulterated condition the State sells to the citizen as a reward for his allegiance, taxes and personal service.
    Ambrose Bierce, The Devil's Dictionary


    Kein anderes Thema ist öfter für Zensurmaßnahmen herangezogen worden als die liebe Sittlichkeit und die Moral. Besonders gerne schützen wir unsere Jugend vor sich selbst und anderen und überhaupt. Ein mündiger Bürger im Sinne des zoon politikon ist, so folgert der Schelm, wer es trotz dieser Maßnahmen schafft, sich die nötige Tapferkeit, Gerechtigkeit, Verständigkeit und Klugheit im Sinne der Kardinaltugenden zu erhalten, um seinen demokratischen Verpflichtungen nachkommen zu können.


    Während erotische Literatur gemeinsam mit Science Fiction, Fantasy, Horror oder Comics früher oft als nicht sammlungswürdig angesehen wurden, zeigt uns ein Blick in aktuelle Bestandskataloge, wie sehr sich doch diese Sichtweise verändert hat, denn heute dürften diese Gebiete nur in den wenigsten Bibliotheken fehlen.


    Und es sind auch die Science Fiction-Autoren wie beispielsweise H. G. Wells, der 1937 mit seinem "World Brain" ein flexibles Wissensnetz entwarf, das an eine elektronische Enzyklopädie wie Wikipedia erinnert.


    Förderungen werden gezielt eingesetzt, um vorbeugenden Gehorsam zu belohnen. Aber auch rechtliche Drohgebärden, wie die Verantwortung für die Inhalte verlinkter Seiten (Heise vs Musikindustrie[23]) sowie Reglementierung sind ein wichtiges negatives Mittel, um die Selbstzensur im Bereich Publikation, Presse, Film und Radio durchzusetzen.


    Gerade der Film ist ein gutes Beispiel, wie auch kleine Eingriffe in den Originalschnitt, neue Synchronisation oder längst überholte Zugangsbeschränkungen langfristige Nachwirkungen haben und unsere Wahrnehmung des im Film Erlebten verzerren und manipulieren. Dabei besteht die besondere Gefahr darin, dass wir den Eingriff meist gar nicht bemerken und daher kein Problembewusstsein entwickeln können.


    In Bezug auf rechtliche Drohgebärden und daraus folgende Selbstzensur lässt auch eine aktuelle Entscheidung des US Supreme Courts aufhorchen, der einen Radiosender die Verantwortung für Live-Interviews, in denen zu viele Fäkalausdrücke vorkommen, zuschreibt. Die Entscheidung wird mit dem Schutz der Jugend und sittlichen/moralischen Werten (decency) begründet. Da man bei Live-Interviews den Inhalt vorher nur schwer abschätzen kann, ist bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der USA jedes Live-Interview ein Risiko.


    Abschließend sei jedem Leser die [local] Schilderung des Versuchs von Hans Schmid auf Telepolis (Heise Verlag), in Deutschland an einen indizierten Film zu gelangen, ans Herz gelegt.


    Die oben aufgeführten Beispiele legen nahe, dass in Bezug auf die Informationshoheit im virtuellen Raum noch kein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Individuums, Juristischen Personen und dem Staat besteht. Dies wäre in einer Demokratie aber wünschenswert.


    Wer sich als Herrscher über die Sprache aufspielt, hat nicht begriffen, daß es sich um das einzige Medium handelt, in dem die Demokratie schon immer geherrscht hat.
    Hans Magnus Enzensberger zur Rechtschreibreform[24]


    Daraus entwickelt sich ein interessantes Phänomen, dass zeigt, wie ein spontaner Zusammenschluss von einzelnen Usern auch gegen den Widerstand weitaus "stärkerer" Kontrahenten Informationen weiterverbreiten kann und so der Manipulation des Index als Strategie zur Informationshoheit entgegenwirkt.


    Denn selbst wenn das ursprüngliche Material durch rechtliche Schritte aus dem Index entfernt wurde (Sperre bei Suchmaschinen bis zu Löschung der Website), kann es sich fast ebenso effizient über das Kopieren und Verteilen zwischen den einzelnen Nutzern direkt weiterverbreiten.


    While the creative works from the 16th century can still be accessed and used by others, the data in some software programs from the 1990s is already inaccessible. Once a company that produces a certain product goes out of business, it has no simple way to uncover how its product encoded data. The code is thus lost, and the software is inaccessible. Knowledge has been destroyed.
    Lawrence Lessig[25]


    Durch das Kopieren von Information wird diese Information erhalten und es wird unwahrscheinlicher, dass sie völlig verloren geht. Dies war schon zu Zeiten einer Bibliothek von Alexandria bekannt, wo Reisende durchsucht wurden und warten mussten, bis Kopien eventuell gefundener Bücher gemacht wurden, bevor sie weiterreisen durften. Im Lichte der heutigen Diskussion war dies mit Sicherheit eine kriminelle Vorgehensweise.


    Interessanterweise schliesst sich so der Kreis zwischen vom mündigen Bürger erwarteten politischen Aktivismus, dem normalen technischen Alltag, den Gelegenheitsnutzern, Technikern und der von der Industrie bekämpften rechtsfreien virtuellen Zone. Denn zur Verbreitung werden die selben Strategien und Kanäle eingesetzt, die auch sonst für den freien und unkontrollierten Austausch von Information genutzt werden. Dies bezieht sich allerdings nicht mehr ausschließlich auf den elektronischen Raum sondern auch auf die reale Welt, in der immer leistungsstärkere Datenträger die Verteilung vorbei an elektronischen Sperren ermöglichen.


    Daher muss man auch die problematischen Aspekte des Internet auf ihre Verwendbarkeit zur Verhinderung einer Manipulation des Index hin untersuchen.


    Spam: Nutze, was auch immer funktioniert


    Satiren, die der Zensor versteht, werden mit Recht verboten.
    Karl Kraus[26]


    We also concluded that any single-machine locks and keys, or special time-out and self-destruct programs, would be onerous to our best customers and not effective against clever thieves. Because we could not devise practical physical security measures, we had to rely on the inherent honesty of our customers.
    Watt S. Humprey [27]


    Zwei Phänomene des Internet zeigen deutlich, wie wirkungslos Kontrollen sind bzw. wie weitgehend die Kontrolle sein müsste, um diese Phänomene in den Griff zu bekommen:
    Unerwünschte Werbemails, die von ihren entnervten Fans in Anlehnung an einen Monty Python Sketch "Spam" getauft wurden.
    Download-Programme, die ohne zentralen Server Information direkt zwischen den Usern (peer2peer) verteilen.

  • Werbemail-Blocker und Spam-Filter zeigen den Stand der Technik im Bereich Filter und Inhaltssortierung. Sie geben Aufschluss über die erfolgreiche Anwendung von Netz-Sperren, von ihren Kritikern auch Netz-Zensur getauft, bei unerwünschten Inhalten. Dadurch lässt sich - auch in der eigenen Inbox - leicht ersehen, dass die Technik zum jetzigen Zeitpunkt nicht soweit ist, unerwünschte Inhalte zu erkennen und in den Spam-Ordner zu verschieben.


    Dabei genügen kleinste Veränderungen im Text, wie das Ersetzen oder Vertauschen von Buchstaben oder die Umwandlung in eine Bilddatei um Spam durch die Maschen der Spamfilter schlüpfen zu lassen. Ähnlich wie schon d'Alembert und Diderot spielen die Spammer mit der mangelnden Inteligenz ihres Gegenübers - der Maschine.


    Auch das Kopieren von Information über dezentrale ad Hoc-Netze zeigt, dass eine zentrale Kontrolle unter Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien fast nicht möglich ist. Die letzten "Erfolge" der Wirtschaft im Kampf gegen die privaten Filesharer (im Gegensatz zum professionellen Schwarzmarkt) waren nur durch eine Erosion der digitalen Grundrechte und den Einsatz der "agent provocateur" möglich. Dabei wurden Filesharer von der Musikindustrie selbst mit Daten versorgt, damit man sie dann für den Download der durch die Musikindustrie bereitgestellten Daten anklagen konnte.


    Aber auch Staaten wie China können trotz wesentlich größerer Eingriffe in die Privatsphäre kaum bessere Ergebnisse erzielen, da auch hier durch Verschlüsselung, Anonymisierungsdienste und andere technische Gegenstrategien ein kontinuierliches Wettrüsten stattfindet. Größtes Opfer der oben beschriebenen Vorgänge sind rechtsstaatliche Grundlagen und Menschenrechte ("faires Verfahren", "Interessenabwägung", "Freier Zugang zu Bildung"). Als Kollateralschäden werden immer wieder die Leben einzelner Personen zerstört, ohne dass nennenswerte Veränderungen zu erkennen sind.


    Der mündige Bürger als letzte Rettung


    Als Fazit dieser Tour de Force lässt sich feststellen, dass wir uns im Moment in einer Zeit befinden, wo von allen Beteiligten versucht wird, den Index und die damit verbundenen Informationen zu kontrollieren. Durch die immer weitergehende Digitalisierung der Informationen spielt sich dieser Vorgang auch im Internet ab. Durch den Umfang der angebotenen Information ist der Index für das Auffinden einer bestimmten Information noch wichtiger.


    Da im virtuellen Raum die gesellschaftlichen Normen der realen Welt noch nicht ausreichend umgesetzt sind, werden gerade dort massive Versuche unternommen, den Index zu manipulieren. Dies bietet die Möglichkeit, die Strategien der einzelnen Gruppen nachzuvollziehen.


    Dabei zeigt sich, dass die in der realen Welt gut funktionierenden Strategien der Kontrolle nur sehr schwer auf das Internet anwendbar sind. Innovation findet genauso oft von "unten" wie von "oben" statt. Dies macht auch eine Kontrolle von "oben" sehr schwer.


    Es zeigt sich, dass die einzelnen User aktiv agieren, wenn sie einen bestimmten Bedarf befriedigen möchten. So entstand beispielsweise aus dem Wunsch einer demokratischen Publikationssphäre die Blogoshpäre, wobei die dazu nötige Software von einzelnen Usern als Open Source bereitgestellt wurde, eigene Kommunikationskanäle, Suchmaschinen, Informationsaustausch- und Rating-Systeme entwickelt. Der Index zu den Informationen dieser Subkultur ist von außen daher auch schwerer zu verändern.


    Auch technisch erschwert die dezentrale, weltweite Struktur eine Manipulation. Der Vorgang des "Filesharing", des Kopierens von Information ist eine weitere Erschwernis bei Manipulationen von Index und Inhalt, da diese an vielen Stellen zugleich verfügbar sind.


    Dabei sind das elektronische Gedächtnis und seine Indizes keineswegs nur großmütig und edel. Fehler und private Details bleiben genauso geduldig verfügbar wie Druckfehler in gedruckten Ausgaben.


    Dies führt dazu, dass das Bewusstsein für die persönliche Verantworlichkeit jedes einzelnen Nutzers über die Auswahl und Bewertung der Quelle weiter geschärft wird. Und dies ist letztendlich quer durch alle Jahrhunderte immer die beste Strategie gewesen, um eine Manipulation indentifizieren zu können


    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30439/1.html

  • Der Vorstoß einer Gruppe aus dem linken Spektrum der SPD für ein klares Nein der Sozialdemokraten zum Gesetzentwurf für Kinderporno-Sperren ist gescheitert. Der Antrag gegen die "Errichtung einer Zensurinfrastruktur für das Internet" kam am Ende des SPD-Bundesparteitags heute in Berlin nicht mehr zur Abstimmung. Die Initiative, mit der die SPD-Bundestagsfraktion von der Basis aufgefordert werden sollte, dem Gesetzesvorhaben trotz der geplanten Änderungen nicht zuzustimmen, gilt damit als "erledigt"; der weniger strikte Beschluss des Parteivorstands vom Samstag hat damit Bestand.


    Björn Böhning, Sprecher der SPD-Linken und einer der Erstunterzeichner des Antrags, zeigte sich gegenüber heise online enttäuscht: "Ich hätte mir ein klareres Votum gegen Web-Sperren gewünscht, aber das war leider nicht durchsetzbar." Seine Wortmeldung zum gesonderten Aufruf des Antrags, der eine Debatte und eine Abstimmung über das Anliegen nach sich gezogen hätte, sei schlicht "ignoriert" worden. In dem Beschluss des Parteivorstands, dem Böhning angehört, sieht der SPD-Linke zumindest ein deutliches "Signal" an die Bundestagsfraktion für die weiteren Verhandlungen mit der Union. Sollte die CDU/CSU-Fraktion den Forderungen nach umfangreichen Nachbesserungen und einer Befristung nicht akzeptieren, werde die SPD den Gesetzentwurf fallen lassen. Die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel, die den gescheiterten Antrag ebenfalls mit initiierte, hatte zuvor in ihrer Rede auf der Delegiertenkonferenz betont, dass die SPD dringend einem "Glaubwürdigkeitsproblem" begegnen müsse.


    Die SPD-Fraktion will am Dienstag in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Kultur und Medien über das weitere Vorgehen und die abschließenden Beratungen mit der Union verhandeln. "Wir brauchen noch Zeit und müssen genau abwägen", betonte die Sprecherin des Gremiums, Monika Griefahn, am Freitag gegenüber heise online. Die vorgesehene Verabschiedung des Entwurfs schon am Donnerstag sei somit fraglich. "Sehr misstrauisch" habe die SPD-Abgeordneten vor allem die Forderung ihres baden-württembergischen CDU-Kollegen Thomas Strobl gemacht, die geplanten Web-Sperren "mit Blick auf Killerspiele" neu zu diskutieren.


    QUelle: http://www.heise.de/newsticker…cheitert--/meldung/140377


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  • Am heutigen Montag hat Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in Berlin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) (PDF-Datei) für das Jahr 2008 vorgestellt. In die PKS fließen alle Ermittlungsverfahren der deutschen Staatsanwaltschaften nach einem Anfangsverdacht ein, unabhängig davon, ob sie in eine strafrechtliche Verurteilung münden und ob die Ermittlungen erfolgreich abgeschlossen werden konnten.


    Mit Spannung erwarteten Befürworter und Gegner von Kinderpornographie-Sperren im Web die aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema in der Statistik. Schäuble ging auf diese Thematik nicht ein, allerdings lassen sich in der gleichzeitig veröffentlichten Broschüre des Innenministeriums erste Analysen finden. Demnach ist im Deliktbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern 2008 der niedrigste Wert (ein Rückgang um 5,6 Prozent auf 12.052 Fälle) seit 1993 zu verzeichnen.


    Besonders relevant im Zusammenhang mit der Diskussion um die Internetsperren ist der Deliktbereich "Besitz und Verschaffung von Kinderpornographie gemäß Paragraf 184b StGB". Befürworter eines Sperrgesetzes argumentieren stets mit angeblich stark ansteigenden Fallzahlen. Auch in der Begründung zum Gesetzentwurf wird mit dieser Steigerung eine Notwendigkeit von Internetsperren gerechtfertigt.


    Der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie habe im Jahr 2008 um 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 noch um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Das Innenministerium führt diesbezüglich aus: "Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fallzahlen nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück. Der Anstieg der Fallzahlen bei der Verbreitung pornographischer Schriften ist auf die verstärkten Bemühungen der Polizei und anderer Akteure zur Aufhellung des Dunkelfeldes in diesem Bereich zurückzuführen."


    Damit bestätigt das Ministerium, was unter anderem von c't bereits vor einigen Wochen analysiert wurde: In die in der PKS 2007 registrierte Steigerung floss die bis dato größte Ermittlungsaktion "Operation Himmel" teilweise ein, bei der Ende 2007 12.000 Verfahren wegen des Zugriffs auf dieselben Inhalte eines Servers eröffnet wurden. Nach c't-Recherchen sind aber hochgerechnet mindestens die Hälfte dieser Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt worden, weil der Verdacht fallen gelassen wurde.


    Insgesamt ging laut der polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl aller polizeilich registrierten Straftaten im Vergleich zum Jahr 2007 um 2,7 Prozent auf 6.114.128 zurück, die Zahl der Fälle pro 100.000 Einwohner sank um 2,6 Prozent auf 7.436. Aufgeklärt wurden 3.353.473 Fälle – die Aufklärungsquote lag laut der PKS bei 54,8 Prozent und damit 0,2 Prozentpunkte unter dem Jahr 2007.


    15 Bundesländer vergeben für Straftaten, die den Online-Bereich betreffen, die sogenannte Sonderkennung "Tatmittel Internet". Mit diesem Merkmal wurden 2008 167.451 Straftaten erfasst, ein Rückgang von 6,5 Prozent. Überwiegend seien dabei Betrugsdelikte (76,7 Prozent nach 72,6 Prozent im Jahr 2007) registriert worden.


    Die registrierte Computerkriminalität allgemein sei 2008 um 1,1 Prozent auf 63.642 Fälle gestiegen. Das ist laut PKS "überwiegend in der Steigerung der Fallzahlen beim Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen (+60,0 Prozent)" begründet – zurückgeführt wird dies von der Polizei auf zunehmende Nutzung des Internet für Onlinebanking und Internetshopping. Zu der Steigerung habe auch die "Fälschung beweiserheblicher Daten" und die "Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung" (ein Zuwachs von 29,4 Prozent) sowie der "Computerbetrug" (plus 4,5 Prozent) beigetragen. Rückläufig seien dagegen die "Softwarepiraterie" (ein Rückgang um 37,8 Prozent) und der "Betrug mittels Debitkarten mit PIN" (minus 6,5 Prozent).


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…klaeufig--/meldung/140408


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  • Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich gegenüber der Berliner taz als nicht zuständig für die Beaufsichtigung einer Sperrliste erklärt, die Grundlage für die Blockade von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten sein soll. "In der Thematik kenne ich mich nicht aus", verdeutlichte Schaar gegenüber der Zeitung. Auch habe das "mit Datenschutz ja nichts zu tun". Laut der Tageszeitung sieht ein von CDU und SPD ausgehandelter Arbeitsentwurf derzeit vor, dass die vom Bundeskriminalamt zu erstellende und von den Zugangsprovidern umzusetzende Sperrliste von einem unabhängigen Expertengremium kontrolliert wird, das wiederum vom Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden soll – doch Schaar wusste davon bislang offenbar nichts. "Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee", zitiert die taz den ehemaligen Grünen-Politiker


    Wie solle er Experten für ein solches Gremium auswählen, wenn er sich auf dem Gebiet nicht auskenne, richtet Schaar eine durchaus nachvollziehbare Frage an die Verhandlungsführer in der Koalition. "Das Kontrollgremium soll ja darüber befinden, welche Inhalte zurecht auf der Sperrliste stehen und welche nicht." Auch befürchte Schaar, "dass solche Entscheidungen ihm zugerechnet werden könnten, wenn das Gremium bei seiner Dienststelle angesiedelt wird – obwohl er inhaltlich gar keinen Einfluss auf die unabhängigen Experten nehmen könnte", heißt es in der taz. Der Datenschutzbeauftragte plädiere nun dafür, das Kinderporno-Sperrgesetz zu vertagen: "Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen." Auch der Bundesrat hatte zuletzt "erhebliche rechtsstaatliche Bedenken" gegen eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs des Bundes "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" geäußert.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…liste-ab--/meldung/140455


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