Urteil: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • 26.09.2008 OLG Hamburg: Volle Haftung von Rapidshare für fremde Urheberrechtsverletzungen


    Das OLG Hamburg (Urt. v. 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07) hat entschieden, dass der bekannte Webhoster Rapidshare als Mitstörer für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet.


    Auch dieses Urteil ist mit 52 Seiten außerordentlich umfangreich, ähnlich wie erst jüngst das OLG Hamburg zur aktiven Vorab-Prüfungspflicht von eBay für fremde Markenverletzungen (Urt. v. 24.07.2008 - Az.: 3 U 216/06) mit 72 Seiten (!).


    Die Hamburger Richter nehmen zu jedem der juristisch umstrittenen Punkten Stellung. Vor allem natürlich zu der Frage der zumutbaren Prüfungspflichten:


    Weiterlesen : http://www.dr-bahr.com/news_det_20080926020158.html


    greetz :-)

  • Um das zu erreichen müsste der Gesetzgeber die Internet-Zugangsprovider erst dazu zwingen, die URL-Adressen von Rapidshare.com zu blocken. So ein Gesetz ist nicht in Sicht und würde selbst wenn es eines Tages kommen sollte, bestimmt wegen Verfassungswidrigkeit gekippt werden. Denn von RS lässt sich ja theoretisch auch jede Menge legales Material runterladen.


    Was das obige Urteil angeht, könnt ihr euch sicher sein, dass RS in Berufung gehen wird und der Bundesgerichtshof betrachtet die Dinge aller Erfahrung nach nüchterner. Das OLG Hamburg gilt in Urheberrechtsfragen grundsätzlich als kanllhart und industriefreundlich und lieferte sogar in Juristenkreisen schon so manchen Anlass zum Kopfschütteln.


    Letztendlich können deutsche Gerichte RS aber nicht das geringste anhaben, schon allein mit Blick auf die Sorgfaltspflichten, die sich der Konzern auferlegt hat (man denke nur an die vielen Abuses) kann man davon ausgehen, dass dieses Urteil in der Revision hinweggefegt wird.

  • ausländischen proxy benutzen und schon hätte sich das mit einem verbot für deutschland gegessen.. aber schaun wir mal was da in zukunft noch alles kommen mag

  • Ich nehme an, das Urteil ist noch nicht rechtswirksam - RS wird mit Sicherheit in Berufung gehen. Selbst wenn das Urteil im Raum stünde, könnten andere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen völlig anders entscheiden. Um hier Klarheit zu bekommen, muss man erst das BGH-Urteil abwarten.