Gerichte erteilen Freibrief zur Jagd auf Filesharer

  • Die Landgerichte Köln und Düsseldorf haben in einer ersten Entscheidung zum neuen Urheberrecht eine sehr niedrige Grenze für die Auskunftspflicht von Providern gegenüber der Musikindustrie gesetzt.


    Das neue Gesetz sieht vor, dass Rechteinhaber bei Urheberrechtsverstößen im gewerblichen Umfang direkt die Identität des Nutzers bei seinem Internet-Anbieter erfragen können. In einer ersten Entscheidung zu einstweiligen Anordnungen gegen die Deutsche Telekom sehen die Gerichte diesen Fall bereits beim Angebot eines einzelnen Albums für gegeben.


    Beantragt wurde die Anordnung von der "DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien". Das Unternehmen wirbt für seine Dienste mit dem Slogan "Turn piracy into profit" und verfolgt im Auftrag der Musikkonzerne die illegale Nutzung von Filesharing-Plattformen.


    Die Zivilgerichte müssen nun mit einer regelrechten Klageflut rechnen. Immerhin kündigte DigiProtect bereits an, man werde "nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen".


    Die niedrige Stufe, mit der die Gerichte ein gewerbsmäßiges Ausmaß bemessen, gibt der Medienindustrie einen regelrechten Freibrief zum Eintreiben von Nutzerdaten. Schließlich dürfte jeder nahezu Nutzer von Filesharing-Diensten Daten vom Umfang eines Albums mit anderen Anwendern austauschen, seien es nun mehrere MP3-Dateien, einzelne Kinofilme oder Hörbücher.


    winfuture


    Wie is das eigentlich mit RS gabs da mal ne meldung das einer erwischt wurde
    :confused: :-(

    Mfg
    six4


    Clear Eyes. Full Hearts. Can't Loose
    Satzzeichen sind keine Rudeltiere xD

  • Ich weiß nicht wie leute darauff kommen das Rapidshare so änlich ist wie Torrent.
    Also erstens Rapidschare ist keine tauschböres wo sich die leute einfach ein klinken und schauen was DU auf den rechner hast und anbietest. Also können die nicht mit ein finger auf dich zeigen du hast das gelden und das angeboten.
    Zweitens um zu wissen wer bei rapidshare was zieht müssten sie für rapidshare ein dursuchungs befehl erwirken was relativ schwere ist weil rapid ja schon seher viel mit den Kopfgeljegern zusammen arbeit in punkto feils löschen.
    Drittens glaube ich nicht das rapidschare so einfach kunden daten raus gibt würde das raus kommen wäre es der untergang für Rapidshare weil sie gleube ich den meisten provit mit leuten wie uns machen die Ihre Privaten fotoalben und Urlaubsvids hochlanden.

  • und wen interessiert düsseldorf? als einige gerichte beschlossen haben, dass nichts an daten rausgegeben wird, hat es die contentmafia nicht daran gehindert, weitere prozesse anzustreben. und ich bin mir sicher, dass diese gerichte auch weiterhin keine übermässige motivation verspüren, den lakaien für ein album zu spielen.


    spannend wird das wohl, wenn deutschlands gerichte komplett zwigespalten sind und wenn jemand mir nachweisen möchte, dass mein erworbenes album, dass ich aus beruflichen gründen auf rs geladen habe, um es auch ausser haus hören zu können, gewerblich vertreibe. was - unter uns - natürlich schwachsinn ist, aber wer das geld hat die macht und wer die macht hat, hat das recht, das kennen wir ja.

  • Ich verstehe den Sinn dieser niedrigen Einstufung bzw Einschätzung nicht. War es nicht Sinn dieses Gesetzes, die Gerichte zu entlasten? Wenn man die Schwelle nun aber so niedrig setzt, wird es wieder massenweise Strafanträge geben und die Gerichte sind dann wieder überlastet. Sieht teilweise irgendwie nach Eigentor aus und die Musik bzw Filmindustrie freut sich^^

  • also ich ahbe vor kurzem im radio gehört, es war ein radiosender aus der gegend in aachen....dass es usern erlaubt ist 2000dateien egal welcher sorte aus dem inet zu saugen ohne eine strafe zu fürchten...hat dies auch jmd. vernommen oder irre ich mich grad sehr arg?? o.0

  • Das ist eine zimliche schlechte formulierung.
    Grundsätzlich ist es erlaubt so viele Dateien wie du willst runterzuladen.
    Es ist nicht erlaubt irgendwelche illegalen Dateien runterzuladen sprich urheberrechtlich geschützte Sachen, was du warscheinlich eher meinst.
    Nur wird gewöhnlich kein Strafverfahren gegen dich eingeleitet, wenn du nur eine gewisse Mege an Dateien runterlädst und nichts zur verfügung stellst. Aber soweit ich weiß, gibt es da keine genaue Grenze und du kannst bereits wegen einer MP3 ne Abmahnung bekommen und muss halt ein paar hundert Euro zahlen.

  • Diese Geschichten kennt man schon. Ein paar weltfremde Richter ohne praktischen Erfahrungshintergrund sprechen ein abenteuerliches Urteil, die Abmahnfritzen jubeln und decken die Gerichte mit Arbeit ein. Die Richterkollegen dieser Spaßvögel werden schon jetzt die Hände über den Kopf zusammenschlagen und harten Zeiten entgegensehen, wenn ihnen tausende von Herausgabebegehren ins Haus flattern.


    Derzeit ist eine Umsetzung dieses Urteils ohnehin nicht zu erwarten, zumal das BVG vor Monaten befunden hat, dass persönliche Daten nur bei schweren Straftaten ausgehändigt werden dürfen. Somit kollidiert das Urteil mit den hohen Anforderungen des Datenschutzes. Sollte die Herausgabe dennoch erfolgen, wird es wohl eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil geben, die mit ziemlicher Sicherheit Erfolg haben wird. Das Urteil wäre dann nichtig und für die Zukunft herrschte Rechtssicherheit.

  • Zitat von Destiny;96948

    Ich wusste gar nicht, dass man mit 1 CD gewerblichen Handel treiben kann


    So lange kein Geld fließt ist ein gewerblicher Hintergrund grundsätzlich zu verneinen. Dem Verständnis der Rechtehalter folgend ist aber jeder "schwerqwiegende" Geschäftsentgang als kommerziell einzustufen, selbst wenn der Verursacher keine kommerziellen Interessen verfolgte oder die Geschäftsschädigung nicht nachweisbar ist (hätten die Downloader die Platte auch gekauft, wenn sie nicht kostenlos angeboten worden wäre??):confused:.


    Die Bundesregierung hat wie gewohnt unreflektiert die Definition der Content-Industrie übernommen und jetzt müssen die Gerichte ausjudizieren, wann Urheberrechtsverstöße "kommerzielle Ausmaße" (Vorsicht Gummiparagraph!) annehmen. Da wird jedes Gericht anders argumentieren bzw. urteilen. Klarheit bringen erst die Berufungsgerichte und Erkenntnisse des BVG.

  • Ja ist doch toll wie sich Deutschlands Gerichte um die Rechte der Industrie sorgen.
    Wenn sie sich auch mal so toll um die ganzen Pädophilen Schweine mit ihren Kinderpornos kümmern würden.
    Ach ne geht ja nicht, vergewaltigte Kinder schmieren ja keine Bundestagsabgeordneten.
    Toller Rechststaat.

  • Och diese dummen Vergleiche und Abwedelungen mit pädophilen... nicht nur das solche Ausschweifungen gandenlos dumm sind, sie nerven auch tierisch. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Rechtsverstoss ist Rechtsverstoss und beides worum es geht keine kleine Ordnungswidrigkeit, also lasst diese schwachsinnigen Vergleiche sein sowas ist kindisch und unreif.

  • Jepp


    gerade wollte ich ungefähr das gleiche schrieben.



    Ist ja auch nicht so das man als Pedo alles ungestraft machen darf, im Gegenteil, aber wenn man mal schreibt über Leuten die verknackt werden dann versickert das recht schnell und ist ruck zuck vergessen. Und dann fordert man wieder mehr Gesetze und härtere Strafen obwohl es das ja alles schon gibt...


    Zu sehen an den anderen Thread hier,
    als die Melung kam das sie 500!! Personen hochgenommen haben, hat das hier niemand mehr Interessiert....

  • Zitat von Digital;103778

    Jepals die Melung kam das sie 500!! Personen hochgenommen haben, hat das hier niemand mehr Interessiert....


    Ist doch okay, wenn Straftäter ermittelt werden.


    Und selbstverständlich ist ein Vergleich mit anderen Straftaten immer heikel! Egal, um welche es geht!
    Was das Topic angeht...
    Ich begrüße auch mal solche Urteile, die die 'Rechte' der 'Rechteinhaber' mal etwas zurechtstutzen!
    Die sollten endlich mal begreifen, dass die IP Ermittlung kein probates Mittel ist, irgendwen zu ermitteln und dann mit völlig aus der Luft gegeriffenen Schadenersatzforderungen zu verfolgen!
    Allein die Tatsache, dass der 'Täter' nicht immer der Täter ist nur weil ein Anschluss auf seinen Namen zugelassen ist, müßte ausreichen, Ermittlungen dieser Art nicht mehr weiter zu betreiben.
    Nur weil ich ein Auto zugelassen habe, muss ich nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren sein!
    Aber ein Kennzeichen notieren oder eine IP-Adresse zu ermitteln ist natürlich viel einfacher, als den wahren Täter zu ermitteln!

  • Ein "Opfer der Justiz" meldet sich mal zu wort.


    Ich selber habe vor ein paar Jahre ein Verfahren am Hals gehabt.
    Ich wurde beschludigt in 513 Fällen Filesharing mit Urheberrecht-geschütztem Inhalt
    geshared zu haben.
    In der ersten Instanz wurde mir ein Ausgleich geboten, ich sollte 510.000€ (in worten Fünfhunder,Zehnt,Tausend Euro) zahlen, damit man von einer Anzeige abkommen würde.
    Natürlich besorgte ich mir umgehend einen Anwalt, der lag wiederspruch ein, und zig promt selber vors Verfassungsgericht.
    Denn das grosse Problem bei der Strafvervolgung mit Schadensersatzansprüchen ist
    der umstand das Private leute nach dem selben Sätzen belangt werden wie eine Firma mit
    nur Rechntlichem Gerichtsstand (Gewerbe).
    Mir konnte zwar effektiv nur 3 Lieder nachgerwiesen werden.
    Ich habe eine Einstweillge Unterlassung unterschreiben müssen, die aber nur für dieser einen Beschuldigugng galt. Sonst hätte ich bei einem andern ähnlichen Verstoss das selbe Verfahren wieder am Hals.( Ist wichtig wenn dieser wisch ins Haus geflattert kommt. Kann nur vom Anwalt umformuliert werden, und hat auch nur so seine Rechtliche gültigkeit)
    Ich hab nur minimale Kosten für meinen Anwalt gehabt, und eine Konventionalstrafe vom knapp über 1000€ zahlen müssen. Das wars schon. Wichtig ist das ihr einen Anwalt habt, und der sofort in die Gegenoffensive geht. Alleine als Privatperson hat man dabei keine chance und die Kosten sind gigantisch !!


    Gewerblich handeln tut man übrigens nicht wenn man mehrere Sachen verkauft oder nur eine einzige. Fakt ist dabei nur ob ein gewerblicher nutzen dahinter erkannt werden könnte!
    Greez

    So lange etwas nicht ausdrücklich verboten ist,
    is es ausdrücklich erlaubt.