Uploaded.to NEWS Diskussionsthread

  • Herbst ist gut. Im Moment gehts schnell zurück, das wird sich verlangsamen, dann noch 1/2 Jahr dahinsiechen. Das ist aber schon immer so gewesen, dass der größte und bekannteste Hoster nach einiger Zeit eingeht, woran auch immer. Siehe Rapidshare.

    Ich bin der Meinung auf jeden FAll noch dieses Jahr!! Ich stelle mir nur die Frage wann "hier" reagiert wird. UL wird immer noch als Haupt Hoster tituliert - Schadet dem Image dieser Seite!! Hier sollte wie bei anderen Anbietern auch zumindest schon mal eine offizielle Info erfolgen und im Anschluß nach Alternativen Ausschau gehalten werden.

  • Ich persönlich verstehe nicht was man da groß disskutieren muss!
    Wenn ein Anbieter als tot gekennzeichnet ist, wird ein anderer genommen.
    Warum auch immer UL hier noch angeboten wird. Unnötige Zeitverschwendung.


    Zumal es gerade Seiten wie SJ gut tuen würde, nicht auf 2-3 Hoster zu setzen,
    sondern auf soviele wie nur möglich, inklusive Video Hostern un dMultiMirrorn.
    Diese beschränkte Auswahl hindert mich daran hier etwas zu mirrorn.
    Andere sind da seit Jahren viel weiter. :/

  • Das ist halt das Problem wenn die Seiten nicht mehr unabhängig sind und gewisse Geldgeber (bei UL ein gewisser Herr Cetindag) solche Seiten aufkaufen (SJ.org) und dann die Vorgaben machen. Die Userinteressen bleiben dann außen vor. Es wird sich dem Willen von dem gebeugt, der die Seite gekauft hat.
    Ähnlich sieht es zur Zeit mit dem Crypter cryptor.to aus. Es wurde von vorneherein filecrypt.cc verboten, weil der Service anscheinend der Konkurrenz von Serienjunkies-Besitzer gehört. Es wurde weiter auf cryptor.to gesetzt obwohl filecrypt immer stabiler lief. Jetzt ist cryptor.to abgeraucht und die User gucken in die Röhre!

  • Da wo ich mir immer gern die Englischen Folge besorge gibt es ab Dezember kein Uploaded.net mehr.


    RapidMoviez


    Stirbt immer weiter aus da verlängere ich auf jeden Fall nicht mehr. Habe jetzt gerade Premium von Share-Online bis 02.04.2018 und Uploaded bis 02.03.2018.
    Das Problem ist man möchte ja nicht nur von SJ.org saugen und die Amis nutzen Share-Online überhaupt nicht oder ich habe einfach noch keine gute Seite gefunden.

  • BGH Karlsruhe: Verhandlung bezüglich Uploaded.net findet im September statt


    <https://tarnkappe.info/bgh-kar…indet-im-september-statt/>


    Die Verhandlung im Fall Uploaded.net vs. Buch- und Musikverlage hat der BGH für den September anberaumt. Am 20.09.2018 wird somit die Frage geklärt, ob Filehosting-Dienste für Urheberrechtsverstöße ihrer Anwender haften müssen. Es wird klargestellt, ob die Kläger ein Recht auf Auskunftserteilung haben und ob Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können. Letztlich läuft es darauf hinaus, festzustellen, ob Uploaded.net lediglich Störerin ist oder auch als Täterin der dokumentierten Urheberrechtsverletzungen in Frage kommt. Dazu greift der BGH zehn vorinstanzliche Urteile auf, die vom OLG München und vom LG München I gefällt wurden, informiert Rechtsanwalt Christian Solmecke auf seiner Webseite.



    Gegen das Schweizer IT-Unternehmen Cyando AG klagen gleich fünf Kläger, darunter die Constantin Film AG wegen dem Film „Fack ju Göhte“, die Verlage S. Fischer, Piper und Elsevier sowie Sony Music Entertainment Germany. Sie werfen der Cyando AG vor, mit seinem Filehosting-Dienst Uploaded.net urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Download angeboten zu haben. Die Klagen zielen sowohl auf Unterlassung ab, als auch auf Schadensersatzforderung.



    In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu: „Die Klägerinnen, allesamt Buch- oder Musikverlage bzw. Inhaber von Verwertungsrechten an Film- oder Musikwerken, sehen eine Verletzung ihrer Urheberrechte darin, dass über externe Linksammlungen Dateien auf den Servern der Beklagten erreichbar seien, an denen den Klägerinnen jeweils die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden. Sie haben die Beklagte in erster Linie als Täterin, hilfsweise als Teilnehmerin und weiter hilfsweise als Störerin einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung sowie auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen und die Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht beantragt.“


    Hatte das LG München I (Urt. v. 10.08.2016 – Az.: 31 O 6197/14) in solchen Fällen eine Schadensersatzpflicht bereits bejaht, schlossen sich die Richter des OLG München im vorliegenden Fall dieser Meinung jedoch nicht an. Sie urteilten, dass die Cyando AG zwar auf Unterlassung, also als Störerin haftet, jedoch nicht auf Schadensersatz. Die Anträge auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht wurden vom OLG München abgewiesen. Begründet wurde das Urteil, das Gericht könne in diesem Fall nicht feststellen, dass die Cyando AG sich an den fremden, strafbaren Handlungen in irgendeiner Form beteiligt habe. Für die Begründung eines Schadensersatz-Anspruchs würde es nicht ausreichen, wenn auf der Plattform allgemein Urheberrechtsverletzungen festgestellt wurden, denn konkret sei die Tätigkeit der Beklagten nicht auf Rechtsverstöße ausgerichtet, sondern wären inhaltlich neutral. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform ist es den Nutzern untersagt, Urheberrechtsverstöße zu begehen. Lediglich in dem Fall wäre eine Haftung gegeben, wenn der Anbieter Kenntnis von wiederholten Urheberrechtsverletzungen desselben Werkes erhält und zudem feststellt, dass diese durch den gleichen Nutzer erfolgten und sperrt daraufhin nicht dessen Account. Erst dann wäre von einer Kenntnis der Cyando AG hinsichtlich konkreter Haupttaten auszugehen. Eben das konnte das Gericht hier nicht nachweisen. Vorbeugend hatte die Cyando AG bereits im vergangenen Jahr damit begonnen, zahlreiche Nutzer-Accounts von Uploadern zu sperren, die dort wiederholt urheberrechtlich geschützte Dateien hochgeladen hatten, um einer möglichen Haftung aus dem Weg zu gehen.


    Da nun die Buch- und Musikverlage vor dem BGH ihre Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadensersatzfeststellung weiter verfolgen werden, bleibt es spannend abzuwarten, wie nun der BGH in diesem Fall entscheidet.



    https://tarnkappe.info/bgh-kar…indet-im-september-statt/

  • Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am Donnerstag nicht über die Klagen. Vielmehr soll zunächst der EuGH bestimmte Voraussetzungen klären. Die zentrale Frage ist, ob Uploaded bei Urheberrechtsverletzungen als Täter oder als dessen Gehilfe anzusehen ist oder ob der Dienst eine neutrale Rolle einnimmt. In der vergangenen Woche hatte der BGH dem EuGH bereits im Falle von YouTube vergleichbare Fragen vorgelegt. Bis der EuGH entscheidet, vergehen erfahrungsgemäß ein bis zwei Jahre. Erst danach gehen die Verfahren gegen YouTube und Uploaded weiter...
    https://www.krone.at/1775425


    war ja zu erwarten, dass es nicht von heute auf morgen entschieden wird. Nur hat Uploaded bereits unzählige Uploader-Accounts gelöscht, Angebote auf UL sind selten geworden. Rapidshare ist ja auch nicht sofort gesunken, mal schauen, wie lange es noch UL schafft.

  • Warum denn nicht, siehe Vorkontakt...
    Bis die entschieden haben, ob überhaupt Klagen zulässig sind, fliesst noch sehr viel Wasser den Rhein runter, selbst beim derzeitigen Wasserstand...
    in der Zwischenzeit kann der Hoster aus ganz anderen Gründen krachen gehn oder sich einfach umbenennen und seinen Firmensitz ebenfalls nach Belize verlagern...
    Die haben keine Verträge mit der EU oder den Staaten, da können die klagen bis sie schwarz werden...